Almijoghurt
31.07.2010, 10:04
Ich weiß, dass das hier ein Medizinforum ist, aber hier wird ja oefters ueber Studienklagen geschrieben und ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Ich habe mich bei mehreren Hochschulen fuer Wirtschaftsgaenge beworben, leider stehen die Chanchen nicht sehr gut, da bei solchen Studiengaengen die meisten NCs unter 2,0 liegen und ich ein Abitur von 2,8 habe.
Leider habe ich mich bei einer Bewerbung (Wunschstudium) vertan und habe die Bewerbung an Uni-Assist (ausländische Bewerber) geschickt. Diese Bewerbung wurde dann spaeter weiter an die Hochschule geschickt. Als ich bei der Hochschule angerufen habe, hieß es, dass es sowieso keinen Sinn haette die Bewerbung noch zu beruecksichtigen, denn die Zusagen sind nun raus und es wurden auch schon 60 Leute herausgesucht fuer das Nachrueckverfahren. Der letzte NC fuer das Nachrueckverfahren lag bei 2,3.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich mich einklagen, ohne vorherige Bewerbung? Es war keine Bewerbung ueber ZVS erforderlich, sondern eine Bewerbung an die Fachhochschule selber (weicher Studiengang). Es handel sich um eine kleine Hochschule mit 3000 Studenten in Brandenburg.
Richtige Vorgehensweise?:
Ich schicke eine formlose Bewerbung an die Fachhochschule fuer einen außerkapazitären Studiengang. Diese Bewerbung wird hoechstwahrscheinlich abgelehnt.
Danach schicke ich eine einstweilige Anordnung und drohe mit einer Klage.
Gibt es ueberhaupt Chanchen, dass die Fachhochschule mir einen Studienplatz zusichert oder laesst die Fachhochschule es immer zu einer Klage kommen?
Man hoert immer, man solle sich einklagen, es sei unter 100 EUR, doch wenn es zur Klage kommt, dann gehen die Preise in die Hoehe, wegen der Anwaltskosten. Hier wuerde es fuer mich enden, da ich kein Geld fuer einen Anwalt habe. Macht es ueberhaupt einen Sinn nur mit einer Klage zu drohen oder kommt es nun immer zur Klage?
Der naechste Schritt waere zum Anwalt gehen wegen der Klage oder muss die Klage parallel zur einstweiligen Anordlung verlaufen?
Ich habe mich bei mehreren Hochschulen fuer Wirtschaftsgaenge beworben, leider stehen die Chanchen nicht sehr gut, da bei solchen Studiengaengen die meisten NCs unter 2,0 liegen und ich ein Abitur von 2,8 habe.
Leider habe ich mich bei einer Bewerbung (Wunschstudium) vertan und habe die Bewerbung an Uni-Assist (ausländische Bewerber) geschickt. Diese Bewerbung wurde dann spaeter weiter an die Hochschule geschickt. Als ich bei der Hochschule angerufen habe, hieß es, dass es sowieso keinen Sinn haette die Bewerbung noch zu beruecksichtigen, denn die Zusagen sind nun raus und es wurden auch schon 60 Leute herausgesucht fuer das Nachrueckverfahren. Der letzte NC fuer das Nachrueckverfahren lag bei 2,3.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich mich einklagen, ohne vorherige Bewerbung? Es war keine Bewerbung ueber ZVS erforderlich, sondern eine Bewerbung an die Fachhochschule selber (weicher Studiengang). Es handel sich um eine kleine Hochschule mit 3000 Studenten in Brandenburg.
Richtige Vorgehensweise?:
Ich schicke eine formlose Bewerbung an die Fachhochschule fuer einen außerkapazitären Studiengang. Diese Bewerbung wird hoechstwahrscheinlich abgelehnt.
Danach schicke ich eine einstweilige Anordnung und drohe mit einer Klage.
Gibt es ueberhaupt Chanchen, dass die Fachhochschule mir einen Studienplatz zusichert oder laesst die Fachhochschule es immer zu einer Klage kommen?
Man hoert immer, man solle sich einklagen, es sei unter 100 EUR, doch wenn es zur Klage kommt, dann gehen die Preise in die Hoehe, wegen der Anwaltskosten. Hier wuerde es fuer mich enden, da ich kein Geld fuer einen Anwalt habe. Macht es ueberhaupt einen Sinn nur mit einer Klage zu drohen oder kommt es nun immer zur Klage?
Der naechste Schritt waere zum Anwalt gehen wegen der Klage oder muss die Klage parallel zur einstweiligen Anordlung verlaufen?