PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVK-Beitrag vermeiden?



Sealwolf
02.08.2010, 17:29
Hallo Leute,
kurze Frage, mit der vll. schon jemand zu tun hatte:
Auf meiner allerersten Lohnabrechnung taucht als Abzug
(immerhin 150 Euronen) der Beitrag zur ZVK (Zusatzversorgung
öffentlicher Dienst) zur KV-Sachsen auf.
Das ist das erste mal, dass ich davon überhaupt gehört hab.
Habe hier recherchiert, bin aber nicht vollkommen schlau geworden,
daher zwei knackige Fragen:

1. Bleibt der Beitrag so hoch? Irgendwo steht, das sollen 1,48% sein;
bei mir sind das aber knapp 5% vom bruttolohn?

2. Kann ich mich davon befreien lassen?

Bin an kommunalem Haus in Sachsen (Leipzig)
Danke und liebe Grüße!!
S.

feylinia
02.08.2010, 17:55
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=47645

Ich zahl auch diesen Beitrag (komm. Haus Dresden, Sachsen). Mich ärgert es zwar jeden Monat, ich könnte ja auch Schuhe kaufen, aber so sinnentleert ist es vielleicht doch nicht...

Sealwolf
31.08.2010, 19:43
Hm, sinnentleert ist es in der Tat leider, falls man (z.B. durch
direkte Niederlassung) nicht die Mindest-Beitragsdauer erreicht,
nach der Ausbildung dann aber ca. 10000 E eingezahlt hat.

Zoidberg
31.08.2010, 20:45
schau mal genau, häufig steht auf der lohnabrechnung ein hoher betrag, den aber der arbeitgeber! bezahlt und zu nur einen geringen teil der weiter unten steht

Sealwolf
05.09.2010, 11:21
stimmt, da stehen zwei beträge, ag-anteil ca. 200 euro,
mein anteil immerhin knapp 140 euro.
find ich schon geld, ehrlich gesagt.
bin gerade am klären, ob man die kohle wieder bekommt,
wenn man die anwartschaft nicht erreicht - die gute zvk
drückt sich etwas um eine verbindliche antwort.
wundert mich, dass sich nicht mehr assistenten mit dieser
"zwangsabgabe" beschäftigen; hochgerechnet auf die
gesamte ausbildung subventioniert man mit ca. 10.000 euro
ein zwangs-zusatz-renten-system, von dem man u.U. nie
was bekommen wird.
halte euch auf dem laufenden.
so long, S.

FirebirdUSA
06.09.2010, 09:25
Hm, sinnentleert ist es in der Tat leider, falls man (z.B. durch
direkte Niederlassung) nicht die Mindest-Beitragsdauer erreicht,
nach der Ausbildung dann aber ca. 10000 E eingezahlt hat.

Ist bei euch die Mindest-Beitragsdauer länger wie 5 Jahre??? In BW sind es 5 Jahre, man kann sich aber auch für die ersten 5 Jahre befreien lassen (dann zahlt nur der AG seinen Plfichtanteil) muss aber nach 5 Jahren wechseln und fängt dann natürlich wieder bei 0 Jahren an.

In BW kann man sich die Beiträge auszahlen lassen, bzw. auch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen.

Sealwolf
07.09.2010, 10:34
doch, auch hier sind es fünf jahre. allerdings plane ich nicht, so lange
im ÖD zu bleiben.
man kann sich in sachsen wohl leider nicht von den arbeitnehmer-beiträgen befreien lassen, warum auch immer, handelt es sich im grunde doch um
den gleichen tarifvertrag (oder?), auf den die pflichtmitgliedschaft fußt.
zum thema beiträge rückerstatten erhält man widersprüchliche angaben:
die zvk hat mir geschrieben, dass man ja sofort "unverfallbare" ansrüche
erwirbt, in sofern nichts zurückbekommen kann.
andererseits muss man, laut deren satzung, aber 5 jahre einzahlen, um rente zu bekommen.
sprich: arbeite ich nur 4 jahre im öffentlichen dienst in sachsen, und kehre gehe dann z.b. zu einem privaten arbeitgeber, ist das geld verloren.

FirebirdUSA
08.09.2010, 09:37
Die Arbeitgeberanteile bekommst du tatsächlich nicht ausbezahlt, du kannst dir aber glaube ich deine Anteile auszahlen lassen (zumindestens bei uns ist mit das so erklärt worden). In den meisten Fällen haben aber auch private Kliniken eine Betriebsrente o.ä. und du kannst die Ansprüche dann übertragen, was deutlich sinnvoller ist.