Titin
03.08.2010, 14:55
Hallo,
ich habe eine Fage bzgl. des Pflegepraktikums im Ausland und hoffe der ein oder andere, der es auch im Ausland absolviert hat, kann mir weiterhelfen:
Im Krankenpflege Merkblatt des LPA steht folgendes:
"Es wird empfohlen, den im Ausland geleisteten Krankenpflegedienst vom
Landesprüfungsamt sofort nach Rückkehr aus dem Ausland, in jedem Falle aber
rechtzeitig vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung unter Einsendung
des Originalzeugnisses sowie der Originalübersetzung und einer
Originalstudienbescheinigung anrechnen zu lassen. In Zweifelsfällen behält sich das LPA die
Vorlage weiterer Nachweise vor."
Wurde von jemandem schon ein "weiterer Nachweis" verlangt und wie sieht dieser Nachweis aus? Kann das LPA theoretisch das Flugticket oder den Reisepass einfordern um den Dienst im Ausland anzurechnen und ist dergleichen schonmal jemandem passiert? Wie lange dauert die Anrechnung in der Regel? Im Merkblatt steht, dass es bis zu 3 Monate dauern kann :-((
ich habe eine Fage bzgl. des Pflegepraktikums im Ausland und hoffe der ein oder andere, der es auch im Ausland absolviert hat, kann mir weiterhelfen:
Im Krankenpflege Merkblatt des LPA steht folgendes:
"Es wird empfohlen, den im Ausland geleisteten Krankenpflegedienst vom
Landesprüfungsamt sofort nach Rückkehr aus dem Ausland, in jedem Falle aber
rechtzeitig vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung unter Einsendung
des Originalzeugnisses sowie der Originalübersetzung und einer
Originalstudienbescheinigung anrechnen zu lassen. In Zweifelsfällen behält sich das LPA die
Vorlage weiterer Nachweise vor."
Wurde von jemandem schon ein "weiterer Nachweis" verlangt und wie sieht dieser Nachweis aus? Kann das LPA theoretisch das Flugticket oder den Reisepass einfordern um den Dienst im Ausland anzurechnen und ist dergleichen schonmal jemandem passiert? Wie lange dauert die Anrechnung in der Regel? Im Merkblatt steht, dass es bis zu 3 Monate dauern kann :-((