Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gefälligkeitsrezepte
aber muss ich wenn ich klinisch untersuche und auch noch abrechne nicht niedergelassen sein.
mal ein konstruierter Fall. Herr X, ein Freund meines Vaters kommt und sagt, ob ich ihm die Grippeschutzimpfung spritzen könnte, ich besorge die Impfung in der Apotheke, spritze sie ihm, er gibt mir ein paar euro, er ist privatversichert und würde ihn beim arzt also mehr kosten, und geht zufrieden wieder nach hause.
Ist das erlaubt, wie muss ich das Geld versteuern was er mir gegeben hat? DArf ich das überhaupt, wenn ich in einer Klinik arbeite und gar nicht niedergelassen bin??
Sorry für die dummen fragen, aber ich mache jetzt erst Hex, habe also von so praktisch-rechtlichen SAchen nicht so viel Ahnung.:-angel
Sebastian1
05.08.2010, 10:44
Lies dir mal den Link von ChillenmitBazillen durch hier im Thread, das beantwortet deine Fragen.
Augenringe
05.08.2010, 11:16
Mh, ich mach es. Also Pille, Nuvaring, Novalgin, Migränemittel und so ein Zeug verschreib ich gern. Aber ich weiss auch, dass das von meiner Versicherung abgedeckt wäre, falls was passieren würde.
Das scheint echt ein Hobby der Mitmenschen zu sein. Ich wurde schon von meinen beiden Mitbewohnerin, der Schwester der Mitbewohnerin, der Nachbarin (im Namen ihrer Tochter) gefragt, ob ich denen die Antibabypille verschreiben kann. Der Hammer war ein Typ, den ich in der Disse angemacht habe und mich gebeten hat, ob ich ihm ein Rezept für die Pille für seine Freundin geben kann. Mache ich aus Prinzip nie. Ich halte es einfach für unverantwortlich. Die Risiken bei der Pille sind mir zu hoch, als dass man sie einfach ohne eigehende Untersuchung und Gespräch verschreiben kann. Ja, meine Mitbewohnerin raucht sogar und will ein Pillenrezept von mir. Das Risiko ist da sogar sicht- und riechbar. Bei einer erblichen Vorbelastung ist es nicht so einfach erkennbar. Ich tue es einfach nicht. Ziehe dabei leider den Zorn meines Umfeldes auf mich.
Coxy-Baby
05.08.2010, 11:31
Der Hammer war ein Typ, den ich in der Disse angemacht habe und mich gebeten hat, ob ich ihm ein Rezept für die Pille für seine Freundin geben kann.
You made my day. :-)):-)):-)):-)):-))
Augenringe
05.08.2010, 11:39
You made my day. :-)):-)):-)):-)):-))
Sexyer könnte die Ansage: Sorry, ich bin vergeben! gar nicht sein:-love
Auch die, denen Du ein Gefälligkeitsrezept für Pille/Antibiotikum gibst? Oder verteilst Du nur Propofol/Benzo/Fentanyl-Gefälligkeitsrezepte :-))
Also, ich glaube, daß ich im Rahmen meiner Berufserfahrung durchaus im geeigneten Fall das geeignete Antibiotikum verordnen kann. (Das dann aber auch mit einer entsprechend kurzen Anamnese). Die Frage nach der Honorierung dieses Rezeptes stellt sich bei mir nicht, weil ich Fremden (allen anderen darf ich es ja kostenlos ausstellen) grundsätzlich kein Rezept ausstelle...
Meint Hypnos
Du darfst nur engen Familienangehörigen kostenlos Rezepte ausstellen, allen anderen musst du es (eigentlich) berechnen. Auch wenn es dein Sandkastenfreund ist.
sorry ich habe es immer noch nicht verstanden, und das Geld, was ich dann "eigentlich" berechnen müsste für den Sandkastenfreund... muss cih das versteuern, muss ich das irgendjemandem geben....:-keks:-oopss
Thomas24
05.08.2010, 20:49
Du darfst nur engen Familienangehörigen kostenlos Rezepte ausstellen, allen anderen musst du es (eigentlich) berechnen. Auch wenn es dein Sandkastenfreund ist.
Jaja, man müsste eine Rezeptgebühr berechnen...:-))
Du darfst nur engen Familienangehörigen kostenlos Rezepte ausstellen, allen anderen musst du es (eigentlich) berechnen. Auch wenn es dein Sandkastenfreund ist.
Falsch. Siehe hier:
§ 12 BO bestimmt, dass der Arzt an die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) gebunden ist, wenn er Privatpatienten behandelt. Sein Honorar muss angemessen sein. Nur Ver- wandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten darf der Arzt das Ho- norar ganz oder teilweise erlassen.
sorry ich habe es immer noch nicht verstanden, und das Geld, was ich dann "eigentlich" berechnen müsste für den Sandkastenfreund... muss cih das versteuern, muss ich das irgendjemandem geben....:-keks:-oopss
a) ja
b) nein (bzw. ggf. Deinem Kreditinstitut, damit es sich mehre):-))
Falsch. Siehe hier:
§ 12 BO bestimmt, dass der Arzt an die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) gebunden ist, wenn er Privatpatienten behandelt. Sein Honorar muss angemessen sein. Nur Ver- wandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten darf der Arzt das Ho- norar ganz oder teilweise erlassen.
Ähm, aber oben sprichst du davon, dass du Fremden keine Rezepte ausstellen würdest. Gehören alle nicht-Fremden in eine der o.g. Gruppen? Mir würden spontan einige Freunde einfallen, die weder Arzt, Angehörige noch Verwandte von mir sind :-nix
DerDuderino
05.08.2010, 21:38
sorry ich habe es immer noch nicht verstanden, und das Geld, was ich dann "eigentlich" berechnen müsste für den Sandkastenfreund... muss cih das versteuern, muss ich das irgendjemandem geben....:-keks:-oopss
Naja im Paragraph steht ja nur das du ein angemessenes Honorar berechenen musst ... wie du mit säumigen Schuldnern umgehst ist ja deine Sache ;)
Ähm, aber oben sprichst du davon, dass du Fremden keine Rezepte ausstellen würdest. Gehören alle nicht-Fremden in eine der o.g. Gruppen? Mir würden spontan einige Freunde einfallen, die weder Arzt, Angehörige noch Verwandte von mir sind :-nix
Gehören sie...
Abgesehen davon finde ich, daß diese Diskussion jeglicher Realitätsnähe entbehrt. Mal ehrlich. WER von Euch kennt einen klinisch tätigen Kollegen, der von einem niedergelassenen Kollegen wegen Nicht-Liquidation von 3,15€ standesrechtlich belangt worden ist? Hm?
Genau. Keiner.
Angenehmen Tag
Hypnos
Kackbratze
06.08.2010, 20:14
Dann wart mal ab bis ich loslege! ;-)
ChillenMitBazillen
07.08.2010, 12:34
Das standesrechtliche Problem ist doch gar nicht der springende Punkt...selbst im extrem unwahrscheinlichen Fall, dass man angeschwärzt wird, zahlt man vielleicht ein paar Euro Strafe und fertig.
Das Problem ist, dass das "mal schnell was verschreiben" nicht mal den minimalsten Anforderungen an Anamnese, Untersuchung und Dokumentation genügt...und darauf wird sich jede Haftpflichtversicherung im Fall der Fälle berufen.
Also, ich glaube, daß ich im Rahmen meiner Berufserfahrung durchaus im geeigneten Fall das geeignete Antibiotikum verordnen kann. (Das dann aber auch mit einer entsprechend kurzen Anamnese).
Dazu hatte ich mich schon einmal geäussert...für den Fall, daß es jemand überlesen haben sollte ^^
Die Niere
13.08.2010, 00:32
...und wer sagt, dass ich mich nicht in Form von "Gütern" bezahlen lassen kann. Ich kenne keinen Freund / keine Freundin, die mir nicht schon einmal ein Bier bezahlt, mich zum Essen eingeladen oder anderweitig erkenntlich gezeigt hat ;-)
gruesse, die niere
Kyutrexx
14.08.2010, 21:48
...und wer sagt, dass ich mich nicht in Form von "Gütern" bezahlen lassen kann. Ich kenne keinen Freund / keine Freundin, die mir nicht schon einmal ein Bier bezahlt, mich zum Essen eingeladen oder anderweitig erkenntlich gezeigt hat ;-)
gruesse, die niere
Also für den FALL, dass es keine rhetorische Frage ist:
Gebührenordnung für Ärzte
§ 3, Vergütungen
Als Vergütungen stehen dem Arzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.
Weiter ...
§ 7, Entschädigungen
Als Entschädigungen für Besuche erhält der Arzt Wegegeld und Reiseentschädigung [...].
Nach dem Gesetz ist also keine Zahlung in Sachleistungen möglich.
Aber das nur zum juristischen Aspekt.
Was man de facto macht ... nun, das iss ja ne ganz andere Sache ;).
Die Niere
14.08.2010, 21:50
Aber muss Entschädigung in jedem Fall in Form von Geld erfolgen? Juristisch gesehen meine ich jetzt?
lg,n
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.