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Angina
03.08.2010, 17:55
Hab erst seit ein paar Monaten mein Examen in der Tasche, in der Klinik angefangen und neuerdings werden mir ständig (von sehr netten Kollegen) "Gefälligkeitsrezepte" für die Personalapotheke unter die Nase gehalten. Hier möchte eine Schwester die Antibabypille, da jemand Cortisontabletten für seine Oma (da im Personalkauf billiger), etc.
Allein letzte Woche drei Mal.
Damit fühle ich mich überhaupt nicht wohl, da mein Privathaftpflichtversicherer mich explizit darauf hingewiesen hat, dass nur abgedeckt ist, was in mein Fachgebiet fällt.
Das tun die einzelnen "Gefälligkeiten" aber nicht und obwohl es ja schnell gemacht wäre und die Kollegen total nett sind, ernte ich immer hochgezogene Augenbrauen und bei meinem Hinweis auf die mangelnde Abdeckung im Schadensfall Fragen wie "glaubst du etwa ich würde dich verklagen?". Bisher habe ich die jeweiligen Unterschriften abgelehnt.
Irgendwie bin ich echt verunsichert und würde gern mal fragen, wie andere Kollegen so etwas handhaben.
Unterschreibt ihr immer? Oder gar nicht? Oder nur für Lieblingskollegen? Oder je nach angefragtem Mittelchen? (am häufigsten wurden bisher bei mir Antibabypillen angefragt)

dreamchaser
03.08.2010, 17:59
Ich würde nie immer unterschreiben! Habe das sehr vereinzelt mal gemacht, aber nur bei Leuten die ich dann schon etwas kannte und nicht nach ein paar Wochen.
Es gäbe noch eine Möglichkeit: du könntest mit den Leuten zum Personalverlauf gehen, die bekommen die Medikamente dann ohne dass du das aufschreibst. Habe ich mal gemacht, dass ich Schwestern o.ä. mitgenommen habe und die so ihr Zeug bekommen haben und auch selbst gleich bezahlt haben.

Eilika
03.08.2010, 18:01
Mh, ich mach es. Also Pille, Nuvaring, Novalgin, Migränemittel und so ein Zeug verschreib ich gern. Aber ich weiss auch, dass das von meiner Versicherung abgedeckt wäre, falls was passieren würde.

ehemalige Userin 24092013
03.08.2010, 18:58
Ich hab mir auch schon einige "Gefälligkeitsrezepte" ausstellen lassen.
Allerdings net für Angehörige und CO und es sollte klar sein, dass man weiss, was man sich da für Medis verschreiben sollte und am Ende den armen netten Menschen, der das Ding verschrieben hat ankackt.

Meist gehts doch um ehr """"harmlosere"""" Dinge. Wenn jemand plötzlich irgendwelche Benzos verschrieben haben möchte oder so, dann würde ich mich wohl auch weigern.

Hypnos
03.08.2010, 19:01
Hm. Eigentlich befähigt Dich die Approbation ja nun zur Verordnung jedweder Medikamente. Mir ist eigentlich auch kein Versicherer bekannt, der nur Bereiche abdeckt, die in das eigene Fachgebiet fallen. Das würde ja letztlich auch eine Abwertung der ärztlichen Kompetenz bedeuten und die ist, glaube ich, juristisch nicht zulässig.

Aber als Anästhesist kommen auf mich eh die wenigsten zu. Die meisten schlafen ja:-)

Gott zum Gruße,

Hypnos

WackenDoc
03.08.2010, 19:06
Ich hab bisher nur Pillenrezepte für unsere Azubis ausgestellt. Und da auch nur welche, die sie vorher schon vom Gyn verschrieben bekommen hatten.

Bei den Soldatinnen gibt´s auch die Möglichkeit, Pille auf Selbstzahlerrezept (also Privatrezept) zu verschreiben. Hab das so gehandhabt, dass die erste Verschreibung vom Gyn kam und dann das nächste von mir und dann wieder Vorstellung beim Gyn.

Sonst wollte bisher noch niemand so was von mir. (Wir haben aber auch keine Personalapotheke,wo es so was billiger gibt.) Für Angehörige von Mitarbeitern würd ich keine Rezepte ausstellen ohne dass ich die kenne..

ehemalige Userin 24092013
03.08.2010, 19:11
Aber als Anästhesist kommen auf mich eh die wenigsten zu. Die meisten schlafen ja:-)

Gott zum Gruße,

Hypnos



Wie jetzt? Auch das Pflegepersonal bei Dir? ;-)

Muriel
03.08.2010, 19:11
Pillenrezepte ein übers andere Mal habe ich auch schon ausgestellt, wenn der Gyn die Erstverordnung gemacht hatte und ich wusste, dass die regelmäßigen Kontrolltermine halbjährlich wahrgenommen werden. Ansonsten habe ich außerhalb meines Fachgebietes mal meiner Schwester eine Salbe verschrieben, die ihr Dermatologe mal verordnet hatte, von der sie wusste, dass sie ihr bei dem Problem, das sie hatte, hilft. Dinge, von denen ich keine Ahnung habe, verschreibe ich nicht, schon gar nicht für mir unbekannte Leute.

Hypnos
03.08.2010, 19:22
Wie jetzt? Auch das Pflegepersonal bei Dir? ;-)

Manchmal mit...ach nee - das wäre jetzt offtopic:-))

Kackbratze
03.08.2010, 19:29
Es gab hier doch den Thread in dem die Legalität der Privatrezepte geklärt wurde. Ich find den leider gerade nicht, aber zumindest sollte das nicht aus den Augen gerloren werden!

Sebastian1
03.08.2010, 19:32
Es gab hier auch mal einen Rezeptvordruck zum Ausdrucken. Den finde ich auch nicht mehr. Hat jemand noch so etwas?

Und ich hatte in Erinnerung, dass das Ausstellen eines Rezeptes ohne Gebührenliquidation aus irgendwelchen Gründen nicht statthaft sei...

Kackbratze
03.08.2010, 19:42
Es ist, lt. dem pdf der LÄK Westphalen, was in dem vorigen Thread gepostet worden war, sogar verboten.
Ich surfe hier über mein Handy, deswegen kann ich das per SuFu nicht richtig finden und verlinken.
Könnte das bitte jemand für mich übernehmen?

Muriel
03.08.2010, 20:11
Ich habe mir den Thread jetzt nicht mehr durchgelesen, aber es könnte dieser (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=51675&highlight=Privatrezept) gewesen sein.

ChillenMitBazillen
04.08.2010, 23:08
Das Ausstellen von Rezepten ohne Liquidation ist nur in Ausnahmefällen (Notfall, ärztliche Kollegen, Familie) statthaft.

Abgesehen davon muss es ja gar nicht die Krankenschwester sein, die dich verklagt. Stell dir vor, sie kriegt eine Lungenembolie, nachher stellt sich heraus, sie hatte eine Kontraindikation für die Pille. Ihre Krankenkasse nimmt dich dann in Regress, ob die Krankenschwester das will oder nicht. Den Prozess hast du dummerweise schon verloren, bevor er angefangen hat: Du hast keinerlei Aufzeichnungen über die Patientin, du kannst nicht belegen, dass du sie untersucht oder eine Anamnese erhoben hast. Ob sie vorher schon mal beim Gynäkologen war, ist da irrelevant. Deine Haftpflichtversicherung zahlt mit Sicherheit auch nicht, wenn du einfachste Grundregeln ärztlichen Handelns missachtet hast, da ist ganz egal, ob sie auch fremde Fachgebiete abdeckt.

Daher gibts von mir Rezepte nur in wirklichen Notfällen.

Eine gute Übersicht der rechtlichen Situation findet sich hier: http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/privatrezept.pdf

medmaster
05.08.2010, 07:12
Herzlichen Dank für diesen kompetenten Beitrag mit Quellenangabe, der endlich einmal mit Unklarheiten aufräumt.:-top

Hypnos
05.08.2010, 07:29
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und ich habe bisher noch nie davon gehört, daß ein behandelter Patient sich über die fehlende Rechnung muniert hat...geschweige denn geklagt hat...

Aber das ist ja auch nur meine Sicht der Dinge - und wie gesagt: bei mir schlafen sie ja eh alle:-))

Relaxometrie
05.08.2010, 07:57
wie gesagt: bei mir schlafen sie ja eh alle:-))
Auch die, denen Du ein Gefälligkeitsrezept für Pille/Antibiotikum gibst? Oder verteilst Du nur Propofol/Benzo/Fentanyl-Gefälligkeitsrezepte :-))

Sebastian1
05.08.2010, 08:11
Oder verteilst Du nur Propofol/Benzo/Fentanyl-Gefälligkeitsrezepte :-))

Das verhindert zumindest, dass die Patienten selbst es sind, die sich beschweren :-D

nlh96
05.08.2010, 08:39
Wie ist das mit dem Entgeld für Privatrezepte gemeint???

FirebirdUSA
05.08.2010, 09:49
Wie ist das mit dem Entgeld für Privatrezepte gemeint???

Rezeptgebühren nach GOÄ Ziffer 2 einfacher Satz: 1,75 Euro, bei Privatrezepten dann natürlich auch höherer Satz möglich 1,8 z.B. 3,15 Euro. Dies gilt aber nur für Anschlußrezepte falls du den Patienten schon kennst.

Ansonsten musst du natürlich Anamnese, körperliche Untersuchung, etc. abrechnen. Die GOÄ findest du mit Goggle auch komplett im Netz.

Bei Privatpatienten: Die PKV muss solche Privatrezepte nicht bezahlen. Nur bei Ärzten die Niedergelassen sind (nicht unbedingt Kassenzulassung haben).

@Hypnos: Es ist ja auch nur berufrechtl. Verboten, wenn sich der niedergelassene Kollegen darüber ärgert (Pat: Das hat mir aber Herr Dr. XX damals einfach so verschrieben) kann er dich anzeigen.