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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beitragsbemessungsgrenze Wechsel PKV/GKV



lala
04.08.2010, 14:29
Überlege gerade, wie viel ich verdienen "darf" (und welches Teilzeitmodell dann entsprechend in Frage kommt) um nach Wechsel von der PKV in die GKV dort bleiben zu dürfen.
Kann mir jemand sagen wie GENAU die Grenze berechnet wird? Grenzen finde ich natürlich, aktuell für 2010 bei 3750 Euro/Monat. Aber wird hier nur das Brutto-Grundgehalt berechnet oder was ist mit Diensten, Pool, Kindergeld etc.?
:-nix

Evil
04.08.2010, 17:04
Solang Du nicht selbstständig bist, darfst Du immer in die GKV. Im Gegenteil, die freuen sich immer über Gutverdiener.
Sinn der Grenze ist einzig und allein, den Zugang zur PKV zu erschweren.

Die Beitragsbemessungsgrenze erfasst das vollständige Bruttogehalt inklusive Pool, Diensten, Nebenerwerb, etc.

Muriel
04.08.2010, 17:16
Man ist lediglich nicht mehr pflichtversichert, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sondern freiwillig.

Huepftigger
04.08.2010, 18:12
Solang Du nicht selbstständig bist, darfst Du immer in die GKV.

Als Selbständiger darf man nicht? Dachte bisher immer, dass sei einem selbst freigestellt.

lala
04.08.2010, 18:21
Nee nee, sooo einfach ist das eben leider nicht! Bin NIE in der GKV gewesen sondern seit Geburt PKV-versichert, so dass ich eine gewisse Zeit unter der Grenze liegen muss und sobald ich dann quasie "zu früh" (wieder) drüber wäre zurück in die PKV müsste....Teilzeit ist daher aktuell für mich die einzige Chance "rauszukommen"....deshalb ja die Frage...

haemo
04.08.2010, 18:47
Bist du sicher, dass das stimmt? Soweit ich informiert bin, müssen die GKVs doch jetzt jeden nehmen, auch wenn er vorher P war.
Ne Freundin von mir hat jetzt auch gewechselt, keine Probleme.

lala
04.08.2010, 20:43
So wie ich das gehört und im Internet auch gefunden habe schon...siehe auch zB hier (aktuell):http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=106730&
:-nix

erdbeersoda
04.08.2010, 21:30
Es stimmt, so einfach ist es nicht. Wer einmal in die PKV gewechselt hat, kann nur wieder in dei GKV zurückwechsen, wenn das Gehalt wieder unter die Beitragsermessungsgrenze fällt. Verhindert werden soll damit, dass die Leute solange sie jung sind und gut verdienen PKV versichert sind, aber dann wenn z.B. Familie mit dabei ist oder Gebrechen dazukommen aufgrund steigender Beitragssätze bei den Privaten wieder in die Gesetzliche zurückgehen. Dann hätten die Gesetzlichen nur noch die Kranken und ganze Familien mitzuversichern.

lara162
05.08.2010, 21:08
Nee nee, sooo einfach ist das eben leider nicht! Bin NIE in der GKV gewesen sondern seit Geburt PKV-versichert, so dass ich eine gewisse Zeit unter der Grenze liegen muss und sobald ich dann quasie "zu früh" (wieder) drüber wäre zurück in die PKV müsste....Teilzeit ist daher aktuell für mich die einzige Chance "rauszukommen"....deshalb ja die Frage...
Wenn du jetzt deinen Berufsbeginn machst, musst du so oder so in die GKV, egal ob dein ganzes Leben oder erst seit einem Monat in der PKV. Erst wenn du nachweislich drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze (wobei inzwischen eigentlich jeder versichert sein "muss" - Beitragsbemessungsgrenze ist nicht das selbe wie die Versicherungspflichtgrenze) darfst du wieder in die PKV zurück, sofern denn gewünscht von dir.

Wenn du allerdings schon einige Jahre im Berufsleben stehst, hast du Bestandsschutz auf das alte Recht. Nehmen müssen dich die GKV nicht, werden sie aber vermutlich mit Kusshand tun, sofern du keine wesentlichen Begleiterkrankungen hast oder 10 Kinder mitversichern willst. Die PKV müssen inzwischen aber auch einen Basistarif für die Alten und ggf. Kranken, die nicht zurück können, anbieten.

Anscheinend willst du aber gerne aus der PKV in die GKV(darf ich fragen warum?). Kündige doch und wechsel, ich wüsste nicht wo das Problem sein sollte (o.g. Fälle ausgenommen), sofern eine GKV dich aufnehmen will. Zur Not setzt du ein bis zwei Monate aus, sofern du es dir finanziell leisten kannst um dein Jahreseinkommen zu drücken. Wenn du ohnehin eine neue Stelle antreten willst könntest du dich auch kurzfristig arbeitslos melden und so auch zurück.

lala
06.08.2010, 10:22
Wenn du jetzt deinen Berufsbeginn machst, musst du so oder so in die GKV, egal ob dein ganzes Leben oder erst seit einem Monat in der PKV. Erst wenn du nachweislich drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze (wobei inzwischen eigentlich jeder versichert sein "muss" - Beitragsbemessungsgrenze ist nicht das selbe wie die Versicherungspflichtgrenze) darfst du wieder in die PKV zurück, sofern denn gewünscht von dir.

Wenn du allerdings schon einige Jahre im Berufsleben stehst, hast du Bestandsschutz auf das alte Recht. Nehmen müssen dich die GKV nicht, werden sie aber vermutlich mit Kusshand tun, sofern du keine wesentlichen Begleiterkrankungen hast oder 10 Kinder mitversichern willst. Die PKV müssen inzwischen aber auch einen Basistarif für die Alten und ggf. Kranken, die nicht zurück können, anbieten.

Bin schon ein paar Jährchen im Job ;-)
Zu Berufsbeginn musste ich NICHT in die GKV weil man damals problemlos (auch als geringverdienender AiP!) einen Arzttarif bekommen hat....daher war ich NIE in der GKV...das am Rande. Ein Wechsel in die GKV war bisher NICHT möglich da ich immer zuviel verdient habe (Auskunft der GKV).
Aktuell MUSS mich nun die GKV nehmen da ich unter die Versicherungspflichtgrenze komme mit 50%-Job und mich nun pflichtversichern MUSS....
Die 3-Jahres-Regel für die Rückkehr stimmt (auch wenn ich zB nur einen Monat unter der Grenze liege) und trifft auch auf die Arzttarife zu (hätte ja sein können, dass es da andere Konditionen gibt da es ja als AiP unter der Versicherungspflichtgrenze auch ging....)-bestätigt von meiner PKV und der zukünftigen GKV inzwischen. Heißt, ich werde zunächst in der GKV pflichtversichert sein und könnte dann sobald ich drei Jahre wieder "drüber" bin wählen.



Anscheinend willst du aber gerne aus der PKV in die GKV(darf ich fragen warum?). Kündige doch und wechsel, ich wüsste nicht wo das Problem sein sollte (o.g. Fälle ausgenommen), sofern eine GKV dich aufnehmen will. Zur Not setzt du ein bis zwei Monate aus, sofern du es dir finanziell leisten kannst um dein Jahreseinkommen zu drücken. Wenn du ohnehin eine neue Stelle antreten willst könntest du dich auch kurzfristig arbeitslos melden und so auch zurück.

Problem gibt es keins - die GKV muss mich ja jetzt nehmen und tut das gerne :-) Und mit 50% lieg ich ja drunter...das war aber nun gar nicht meine Frage im Eingangspost.....
Meine Frage war: wie berechnet sich die Grenze? Grundgehalt oder werden auch Pool, Bereitschaftsdienstentgelte, zusätzliche Einkommen durch Gutachten etc. berechnet?

Raus aus der PKV will ich aus verschiedenen Gründen: man denke mal an immens steigende Beiträge im Alter...in der GKV gibt es einen Höchstbetrag und damit ist dann Schluss....ab 55 gibt es keine Rückkehr mehr...wenn man zB nicht bis 67 arbeiten kann/will....oder wenn man aus anderen Gründen (weitere Elternzeiten zB) mal nicht arbeitet ist man über den Ehegatten familienversichert in der GKV....aktuell zahle ich meiner PKV den GESAMTbeitrag da in Elternzeit aus eigener Tasche (und das Elterngeld ist nach 12 Monaten auch weg gefallen, so dass das echt blöd ist...)....wenn irgendwann mal nicht der Ehemann sondern man selbst der Hauptverdiener ist, kann man alle Kinder über sich in der PKV versichern - deutlich teurer als in der GKV wo man NICHTS für die Kinder zahlt....
Achja: ansonsten habe ich bislang wenig davon profitiert Privatpatient zu sein (außer eben relativ günstiger Arzttarif....).

Zoidberg
30.08.2010, 21:01
mit kindern ist es 100% sinnvoll in der gkv zu bleiben, zumal ab er Bemessungsgrenze das Gehalt da drüber wie oben schon steht nicht mehr belastet wird
in der elternzeit ist der gkv beitrag ja auch umsonst :-)