PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fachsimpelei mal juristisch - Schwangerschaftsabbruch



Augenringe
05.08.2010, 11:27
Vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage weiterhelfen, es geht nicht um ein medizinisches, sondern mehr rechtliches Problem.
Die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches nach Beratungsregelung dürfte ja allen grob bekannt sein: Beratung und vorgeschriebene Wartezeit von drei Tagen.

Zwischen Gespräch und Eingriff sollen also drei volle Tage liegen, also ist ein Termin für den Abbruch frühestens am Tag 4 möglich. So einfach einmal die Theorie.

Jetzt stellt sich die Frage, wie das mit dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch geregelt ist. Gilt das Datum des Abbruchs die Einname von Mifepriston oder erst die Gabe von Misoprostol zwei Tage später? Da aber der Abbruch mit der Einnahem von Mifepriston bereits nicht mehr rückgängig zu machen ist, verabreicht man üblicherweise Mifepriston frühestens am Tag 4 nach der Beratung. So weit, so gut.

Nun, alternativ kann ein Schwangerschaftsabbruch ja auch mit der Aspirationscurettage durchgeführt werden. Es gibt aber Ärzte, die verabreichen am Vortag der Operation Mifepriston. Weil dies den Eingriff erleichtert - man kann darüber streiten wie sinnvoll es ist. Darf der Arzt also nun der Patientin bereits am Tag 3 nach der Beratung Mifepriston verabreichen, wenn der Eingriff am Tag 4 stattfindet? Ich halte das für unlogisch, weil ja bei Schwangerschaften vor Ende der 9. Woche theoretisch zwei Tage später statt der Operation doch Misoprostol verabreicht werden kann. Irgendwie blicke ich bei der Praxis nicht ganz durch. Kann jemand etwas mehr dazu sagen?