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bonescrusher
05.08.2010, 17:43
Hey,

ich hätte eine kleine dämliche Frage: Meint die Universität mit 15 Tage oder 30 Tagen, dass ich 30 Tage definitiv in der Klinik erscheinen muss oder sind da Wochenenden mit frei eingerechnet?!?!
Das ist irgendwie nirgends richtig formuliert, überall wird nur von 4 Wochen oder 30 Tagen geredet. Wahrscheinlich ist das schon so logisch, dass nur ich das nicht checke!

Danke für Eure Hilfe!

PS: über die SuFU habe ich leider eine dementsprechende Aussage auch nicht gefunden

Lizard
05.08.2010, 17:49
Freie Wochenenden sind mit eingerechnet.

Alphaglukosidase
06.08.2010, 19:17
Bei den 30 Tagen ist es wichtig, dass der Start- und der Endtag der Famulatur 30 Tage auseinander sind! Also z.B.: Start am 1.1. - Ende am 30.1.
Wochenende und normalerweise auch Feiertage sind frei.

morgoth
07.08.2010, 15:25
Und viele Sekretärinnen stellen gerne mal nur bis zum letzten Freitag aus, so entgehen dir bei 3 Famulaturen immerhin schon 3x2=6 Tage.

dreamchaser
08.08.2010, 01:31
Ganz wichtig: das Datum der Ausstellung muss frühestens der letzte Tag sein oder später - sonst werden nicht alle Tage eingerechnet (Bsp. Ende Famulatur Datum von Montag, Ausstellung Bescheinigung Datum von Freitag).

BetterCallSaul
31.08.2010, 10:47
"Muss ein Famulaturabschnitt ausnahmsweise unterbrochen werden, so ist
hierbei zu beachten, dass der zusammenhängend an einer Famulaturstätte zu
leistende Mindestzeitraum jeweils 15 Kalendertage keinesfalls unterschreiten
darf. Ein Famulaturabschnitt darf höchstens einmal unterbrochen werden. Bei
Ableistung der Krankenhausfamulatur ist ausnahmsweise auch eine zweimalige
Unterbrechung zulässig (also z.B. 15 Kalendertage + 15 Kalendertage + 30
Kalendertage)."

Kann die "Unterbrechung" auch bedeuten, dass das Krankenhaus danach gewechselt wurde? Bzw. die Abteilung? Klar oder?

PS: 3. für die Dauer eines Monats wahlweise in einer der in Nr. 1 und 2
genannten Einrichtungen (sogenannte „Wahlfamulatur“).

Kann der auch kombiniert werden aus 1 und 2? Also 15 Tage Ambulanz, 15 Tage Station?

morgoth
31.08.2010, 14:55
Also da würde ich mich ehrlich gesagt auf keine Spielchen einlassen. Wenn du das Krankenhaus/die Abteilung wechselst, könnte man durchaus davon ausgehen, dass es sich um 2 verschiedene Famulaturen handelt. Das macht für mich mehr Sinn, als zu sagen, es sei eine einzige "unterbrochene" Famulatur, insbesondere beim KH-Wechsel. Gut, ich arbeite nicht beim LPA, die sind natürlich die einzigen, die sowas entscheiden, aber wenns nur irgendwie möglich ist, würde ich denen möglichst "einfach" gestrickte Famulaturbescheinigungen (Startdatum, Enddatum, 1 Bezeichnung ob ambulant oder stationär, that's it) vorlegen. Je mehr Gewurschtel du dir darauf bescheinigen lässt (Unterbrechung, Wechsel), desto höher sind die Chancen, dass dann jemand auf die Idee kommt, etwas nicht anzuerkennen. Also im Zweifelsfall innerhalb des Krankenhauses wechseln, ja, aber dann eine Sammelbescheinigung über 30 famulierte Tage ohne sonstige Angaben.

dreamchaser
31.08.2010, 17:47
Man muss insgesamt 60 Tage im Krankenhaus famulieren, 30 Tage in der Praxis/Ambulanz und 30 Tage kann man sich frei aussuchen.
Die 60 Tage KH-Famulatur kann man z.B. in 15+15+30 Tage aufteilen. Dabei kannst du jeden der drei Teile in einem anderen KH und in einem anderen Fach und in einem anderen Land machen. Ist gar kein Problem und wird auch anerkannt - man muss auf keinen Fall 60 Tage im gleichen KH und gleichen Fach machen.

morgoth
31.08.2010, 18:59
Was ich meinte ist, dass man aufpassen muss, dass man nachher nicht zuviele 15er Blöcke hat, weil die einem eine "unterbrochene" Famulatur (wenn man KH wechselt) möglicherweise als 2 getrennte Famulaturen anrechnen. Wenn man also bereits 90 Tage regulär in 4 Blöcken famuliert hat, müssen die letzten 30 Tage (zumindest für Ba-Wü) am Stück sein, weil höchstens 5 verschiedene Famulaturen gemacht werden dürfen.
Also quasi darauf achten, dass man nachher nicht bspw. 7 verschiedene Famulaturbescheinigungen hat, sonst streiken die.

BetterCallSaul
01.09.2010, 18:10
krankenhaus (15 15 30) ambulanz (15 15) freie wahl (15 15)

So kann mans aufteilen, gelle?

Bei freie wahl geht zB 15 Ambulanz 15 Station ne?

Danke!

viel glück
01.09.2010, 18:35
Also in Ba-Wü ginge das wie oben schon geschrieben NICHT, weil man nur maximal 5 famulaturen einreichen darf! man darf also nicht beliebig viele 15er blöcke machen....aber wenn das bei deinem LPA geht, müsste auch die aufteilung in praxis/KH des letzten freien blocks (wie du geschrieben hast) so möglich sein...
aber wie gesagt, eventuell gilt: anderes LPA, andere Sitten...?? :-nix

Nat-
02.09.2010, 12:39
Jep, das ist definitiv von den LPAs abhängig. Ich meine, mich zu erinnern, dass man bei uns nur eine einzige Famulatur in 2x 15d splitten darf und der Rest am Stück abgeleistet werden muss. Und wichtig ist, dass es einen "Monat" ging, also z.b. vom 15. bis 14. und nicht genau 30 Tage (ansonsten fehlt je nach Monat ein Tag und die Sachbearbeiterinnen dort proben direkt den Aufstand :-? Im Februar dagegen langen eben auch die 28 Tage.)

Ist insgesamt ein etwas wirres System...

Tanita
04.09.2010, 17:07
Was ich meinte ist, dass man aufpassen muss, dass man nachher nicht zuviele 15er Blöcke hat, weil die einem eine "unterbrochene" Famulatur (wenn man KH wechselt) möglicherweise als 2 getrennte Famulaturen anrechnen. .


Weißt du zufällig, wie das dann bei uns geregelt ist, wenn man eine Famulatur unterbricht, aber in der gleichen Einrichtung bleibt? Ich bin nämlich nicht sicher, wie ich mir demnächst meine Famulatur in der Allgemeinarztpraxis anrechnen soll, die 28 -15 wäre nur mit 2 Wochen Praxisurlaub Unterbrechung.

Am geschicktesten wär ja eigentlich, wenn ichs als 1 Zeugnis einreiche und die mir dann halt insgesamt 43 Kalendertage (als eine Famulatur) anerkennen, weil jeder Abschnitt ja über 2 Wochen war.
Aber wenn die das von vorne herein als 2 Famulaturen anrechnen würden, dann würd ichs mir eher erstmal auf 2 Bescheinigungen ausstellen lassen, weil ich dann noch nicht weiß, ob ich den letzten Abschnitt auch tatsächlich einreichen werd, je nachdem, wie oft ich die folgenden Famulaturen noch splitte...

Blöder Organisationskram!:-(

morgoth
05.09.2010, 11:46
Die Lösung mit der Gesamtbescheinigung über 43 Tagen klingt doch gut, schließlich hast du die ja auch famuliert.
Ist es ausgeschlossen, dass dir der Arzt nicht einfach 43 Tage am Stück bescheinigt, also die Pause nicht erwähnt?

Tanita
05.09.2010, 12:00
Die Lösung mit der Gesamtbescheinigung über 43 Tagen klingt doch gut, schließlich hast du die ja auch famuliert.
Ist es ausgeschlossen, dass dir der Arzt nicht einfach 43 Tage am Stück bescheinigt, also die Pause nicht erwähnt?

Joa, also erste Lösung würd mir ja an sich auch am meisten zusagen, Frage ist halt, ob die vom LPA das dann auch genauso anerkennen und nicht sagen "Ja, nee. Da warn immerhin 2 Wochen dazwischen, das sind dann 2 Famulaturen"

Und letzteres ginge ziemlich sicher auch, nur hab da glaub ich eher ICH ein schlechtes Gewissen dabei...bin vielleicht n Tick zu ehrlich dafür:-blush

Aber vielleicht ruf ich die Tage einfach mal beim LPA an, wenn ich zwischendurch mal Zeit und Motivation find und frag nach, ob das dann sicher 43 Tage und v.a. EINE Famulatur sind.

morgoth
05.09.2010, 12:12
Ja, das ist sicherlich sinnvoll.

Was ich nur schade fände, wenn du noch mal 15 weitere Tage famulierst und diese dann nicht einreichst, bloß weil einem LPA-Beamten etwas daran nicht passt und es hinterher dann nicht mehr ausgeht mit den Blöcken. Klar, man famuliert vor allem um etwas zu lernen, aber ich mein es sind auch deine Semesterferien, dann könntest gleich nach den 28 Tagen 4 Wochen Urlaub machen. ;-)

Tanita
05.09.2010, 13:00
Ja, das ist auch so der Punkt über den ich mich wohl doch ziemlich ärgern würde, obwohl ich ja eigentlich nur die ersten 4 Wochen tatsächlich eingeplant hatte und jetzt nur 2 Wochen drangehängt hab, weils dort einfach Spaß gemacht hat und bisher eine schöne Famulatur war.
Aber auch wenn ich sie aus Spaß an der Freude verlängert hab, würd ich mir den teil halt trotzdem schon gern anrechnen lassen.

Naja, mal sehen wie's läuft.

BetterCallSaul
06.09.2010, 01:29
"Muss ein Famulaturabschnitt ausnahmsweise unterbrochen werden, so ist
hierbei zu beachten, dass der zusammenhängend an einer Famulaturstätte zu
leistende Mindestzeitraum jeweils 15 Kalendertage keinesfalls unterschreiten
darf. Ein Famulaturabschnitt darf höchstens einmal unterbrochen werden. Bei
Ableistung der Krankenhausfamulatur ist ausnahmsweise auch eine zweimalige
Unterbrechung zulässig (also z.B. 15 Kalendertage + 15 Kalendertage + 30
Kalendertage)."

Quelle: Bezirksregierung Münster • Landesprüfungsamt für Medizin,
Psychotherapie und Pharmazie • Postfach 103455 • 40025 Düsseldorf

In NRW ist die Mindestdauer 15 Tage.

Als Abschnitte gelten halt Krankenhausfamu, Wahlfamu und Ambulanz/Praxisfamu. Dementsprechend dürfte man doch auf 7 Abschnitte splitten, oder?

http://www.uni-due.de/medizinstudium/Famulaturhinweise_neue_AO.pdf

morgoth
06.09.2010, 02:18
Du, ganz ehrlich, ich denke alles wurde gesagt, was man in einem Medizinforum zu dem Thema sagen kann.

Wenn euer LPA sagt:
Die einzelnen Famulaturabschnitte müssen grundsätzlich zusammenhängend abgeleistet werden (: 30 Kalendertage, 60 Kalendertage, 30 Kalendertage = insgesamt also 120 Kalendertage). und du interpretierst das so, dass dann trotzdem 7 Abschnitte möglich sind (was durchaus sein kann, möchte das auch gar nicht anzweifeln), ok.
Letztendlich kann in solchen Spezialfällen aber nur das zuständige LPA weiterhelfen. Entweder du kontaktiert sie also vorab oder du musst halt ein bisschen Daumen drücken. Wüsste nicht, was man weiter zu dem Thema noch sagen könnte. :-nix

BetterCallSaul
06.09.2010, 07:37
dachte es könnte im größten medizinerforum deutschlands jemanden geben, der das bereits mal gefragt hätte. wie naiv von mir :-D