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supz
08.08.2010, 11:29
Hallo,

kurze Verständnisfrage: Im für mich gültigen TV-Ärzte Uniklinik steht zur Kündigung:

(1) 1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Bezieht sich "Beschäftigungszeit" dabei auf die Befristung des Vertrags oder die tatsächliche bisherige Beschäftigungsdauer?
Ich hab in 07/2010 angefangen zu arbeiten und würde gerne im Mai 2011 aufhören, und müsste nun wissen, ob ich für mich nun 1 monat zum Monatsschluss oder 6 Wochen zum Quartalsende gelten, was ja ein Riesenunterschied ist.

Vielen Dank für Infos :)

lala
08.08.2010, 12:04
Einen Monat bis zum Monatsschluss...heißt wenn du zum 30.4. gehen willst muss die Kündigung bis 31.3. vorliegen, wenn der 31.5. der letzte Arbeitstag ist bis zum 30.4..

dreamchaser
08.08.2010, 13:08
Von 07/10 bis 05/11 sind es 10 Monate - wenn du das herausgefunden hast, dann erklärt sich der Rest aus deinem Vertrag. Hast du ja schon herausgefunden, dass es der Monat bis zum Monatsende ist.

supz
08.08.2010, 15:40
alles klar, vielen dank für die klarstellung!