supz
08.08.2010, 11:29
Hallo,
kurze Verständnisfrage: Im für mich gültigen TV-Ärzte Uniklinik steht zur Kündigung:
(1) 1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Bezieht sich "Beschäftigungszeit" dabei auf die Befristung des Vertrags oder die tatsächliche bisherige Beschäftigungsdauer?
Ich hab in 07/2010 angefangen zu arbeiten und würde gerne im Mai 2011 aufhören, und müsste nun wissen, ob ich für mich nun 1 monat zum Monatsschluss oder 6 Wochen zum Quartalsende gelten, was ja ein Riesenunterschied ist.
Vielen Dank für Infos :)
kurze Verständnisfrage: Im für mich gültigen TV-Ärzte Uniklinik steht zur Kündigung:
(1) 1 Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Bezieht sich "Beschäftigungszeit" dabei auf die Befristung des Vertrags oder die tatsächliche bisherige Beschäftigungsdauer?
Ich hab in 07/2010 angefangen zu arbeiten und würde gerne im Mai 2011 aufhören, und müsste nun wissen, ob ich für mich nun 1 monat zum Monatsschluss oder 6 Wochen zum Quartalsende gelten, was ja ein Riesenunterschied ist.
Vielen Dank für Infos :)