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beuteline
14.08.2010, 09:42
Hallo!

Vielleicht ne blöde Frage: Wann kann man denn in Medizin mit der Promotion anfangen.
Wenn ich jetzt ne Promotionsstelle für Medizin bekommen würde, würde das überhaupt anerkannt werden können, oder muß man da das Physikum schon gemacht haben?:-nix

PS: Zweitstudentin Medizin ab WS 2010/11, Erstudium Biologie (Diplom).

neu-ron
14.08.2010, 11:44
uih... da hat es aber eine seeehr eilig mit dem Promovieren. :-)

Es ist zwar schon so, dass man in der Medizin als einzigem Fach mit der Promotion schon nach der Zwischenprüfung (= Physikum) anfangen kann, während man sonst immer einen Studienabschluss dafür braucht (was an sich ja auch logisch ist).

Aber noch vor dem Physikum... also das dürfte wohl nicht funktionieren.
Es würde mich jedenfalls sehr wundern. ;-)

konstantin
14.08.2010, 11:46
Dadurch, dass du ja bereits diplomierte Biologin bist, wird das ganze natuerlich um einiges komplexer. Koennte eventuell funktionieren...

Nessiemoo
14.08.2010, 12:30
Also ich hab gelesen (in medi-learn Studienführer), dass man auch in der Vorklinik mit einer Arbeit anfangen kann, aber die richtige Promotion und das Recht Dr. med zu sein kommt nur nachdem Staatsexamen.

konstantin
14.08.2010, 12:37
Das ist falsch, Healer. Du kannst mit der Doktorarbeit erst nach dem bestandenen 1. Staatsexamen beginnnen.

Interessant in diesem Fall ist aber, dass die TO gleichzeitig ein Diplom in Biologie hat, und somit vielleicht parallel in der Biologie promovieren koennte.

Mbali
14.08.2010, 12:56
Das ist falsch, Healer. Du kannst mit der Doktorarbeit erst nach dem bestandenen 1. Staatsexamen beginnnen.

Interessant in diesem Fall ist aber, dass die TO gleichzeitig ein Diplom in Biologie hat, und somit vielleicht parallel in der Biologie promovieren koennte.

Tut mir Leid, aber da muss ich dir widersprechen.
Du kannst sehr wohl schon vor dem Physikum mit der Doktorarbeit anfangen.
Mir sind selbst einige Leute bekannt, die aufgrund eines Wechsels nach Deutschland (aus dem Ausland) ein-zwei Semester quasi in der Luft hingen und deshalb schon ihre Promotion begonnen haben.
Ebenso wurde mir schon mehrfach im Gespräch mit Profs aus vorklinischen Fächern gesagt, dass diese gerne mehr Studenten hätten, die bereits in der Vorklinik mit der Promotion beginnen.

Je nach Uni musst du dann aber mit Verteidigung entweder bis nach Studienabschluss oder Physikum (noch selten) warten. Den Titel tragen darfst du erst nach Abschluss des Studiums.

Kackbratze
14.08.2010, 13:11
Die Promotionsordnungen der jeweiligen Uni sind die Grundlage für das Promotionsverfahren, nur damit die Pauschalaussagen hier schonmal deutlich eingeschränkt werden.
Weiterhin ist mir keine Uni bekannt, bei der es verboten wäre, schon in der Vorklinik mit einer Dissertation zu beginnen.
Einzige Voraussetzung ist ein Studienplatz für Medizin an der Uni, an der man die Arbeit beginnt.
Wann die Verteidigung stattfindet ist in der Promotionsordnung geregelt, das Führen des Titel geht erst ab bestandener 2.ÄP.

Christian Sibbers
14.08.2010, 13:32
In Hamburg sieht das in der Promotionsordnung so aus:

§3
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für die Annahme einer wissenschaftlichen
Arbeit zum Zweck der Promotion ist in der Regel die
bestandene Ärztliche Vorprüfung (Physikum) im Studium
der Medizin oder die Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum)
in der Zahnmedizin. Voraussetzung für die Zulassung
zum Promotionsverfahren ist grundsätzlich ein abgeschlossenes
Hochschulstudium in der Medizin (3. Staatsexamen)
oder das Staatsexamen in der Zahnmedizin.
(2) Der Promotionsausschuss kann in besonderen Fällen
Ausnahmeregelungen zulassen. Bei Vorlage anderer Prüfungszeugnisse
kann der Promotionsausschuss diese als
gleichwertig anerkennen oder zusätzliche Prüfungsauflagen
in Anlehnung an die geltende Prüfungsordnung im Fach
Medizin bzw. Zahnmedizin erteilen.

Also: Erst Physikum, dann Annahme der Promotion,
Zulassung zum Promotionsverfahren erst nach Abschluss des
Studiums.

konstantin
14.08.2010, 13:39
Da ist ja noch vom 3. Staatsexamen die Rede...

Christian Sibbers
14.08.2010, 14:14
Okay, schau nach ob sich bezüglich der Sache um die es hier geht was geändert hat.

In Freiburg gilt:

§ 6 Vorläufige Zulassung zur Promotion
(1) Wer die Ärztliche Vorprüfung bestanden hat,
kann die vorläufige Zulassung zur Promotion beantragen.

Also auch hier, ärztliche Vorprüfung wird gefordert.

Mbali
14.08.2010, 14:22
Was soll es bringen hier jetzt wahllos irgendwelche Promotionsordnungen zu zitieren?
Das suchen dieser wird wohl jeder, der es hier bis ins Forum geschafft hat, auch noch packen.

Das relevante wurde doch bereits von Kackbratze (und mir) gesagt.
Kern der Aussage: ein Blick in die Promo-Ordnung der eigenen Uni schafft Unklarheiten aus dem Weg. Es hält niemand einen davon ab bereits vor dem Physikum mit der Arbeit zu beginnen, Verteidigung ist aber frühestens nach dem 1. Abschnitt möglich.

Christian Sibbers
14.08.2010, 14:52
Wenn in der Promotionsordnung festgelegt ist, dass man erst nach dem Physikum mit der Dissertation beginnen darf, wie willst du dann schon in der Vorklinik mit der Arbeit anfangen? Du kannst ja nicht auf eigene Faust mit der Promotion beginnen, und ein Doktorvater wird sich bestimmt an die Promotionsordnung halten.

Kyutrexx
14.08.2010, 14:59
Zudem steht es jedem frei, inoffiziell mit einem Prof auch schon vorher zu sprechen.
So kann man bereits organisatorisches abklären, Vorschläge für Themen durchgehen und hat dann zum Physikum praktisch alles abgeklärt und kann direkt loslegen.

Das bringt genauso einen guten Zeitvorteil.

Mit einem Diplom in Biologie dürfte wohl kaum ein Prof etwas dagegen haben, wenn sogar vor dem Physikum schon mit dem Schreiben begonnen wird.

Christian Sibbers
14.08.2010, 15:11
Ich denke die Professoren sehen das nicht so locker und halten sich an die Promotionsordnung.

Kackbratze
14.08.2010, 15:35
Die Professoren von Vorklinikfächern sehen das meist nicht so eng. Ausserdem bezieht sich die Promotionsordnung auf den Antrag zur Arbeit.
Viele Arbeiten, auch in der Klinik, werden erstmal "angefangen" und irgendwann später wird der offizielle Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt, quasi wie eine Art Probezeit für Prof und Doktorand.

Christian Sibbers
14.08.2010, 16:26
Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens kann erst gestellt werden wenn die Dissertation fertig ist und man das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen hat. Da gibt es keine Probezeit.

Bevor man mit der Promotion beginnt muss diese bei der Universität angemeldet und von der Universität angenommen werden. Kennst du einen Doktorvater der Leute aus der Vorklinik als Doktoranden angemeldet hat? Irgendwie so losmachen geht nun wirklich nicht. So eine Anmeldung lässt sich, ohne dass es weitere Folgen hätte zurückziehen.

Mbali
14.08.2010, 17:35
Es gibt genügend Studierende, die mit ihrer Dr.-Arbeit beginnen und erst Monate (teilweise erst kurz vor Abschluss) später ihren Vertrag als Doktorand unterschreiben.

Genauso kann man an einigen Universitäten schon zwischen Physikum und Hex verteidigen.

Ja, ich kenne Leute, die bereits in der Vorklinik mit ihrer Arbeit begonnen haben.

Dies mag natürlich nicht an jeder Uni möglich sein, aber an vielen ist es das.

Mich beschleicht das Gefühl wir reden aneinander vorbei.

beuteline
14.08.2010, 18:43
Hi,

hatte gar nicht gedacht, daß ich mit meiner Frage solch eine Diskussion auslöse. Ich werde wohl mal in die Promotionsordnung der LMU schauen, dachte, da gibt es eine Deutschland weit gültige Regelung.

Vielleicht sollte ich mal erklären, wasich mir bei der Frage gedacht habe, ich habe es nämlich nicht unbedingt eilig zu Promovieren, da ich ja sowiso erst mal mindestens 6 Jahre studieren werde...

Ich muss neben dem Studium mindestens 25 Stunden/Woche arbeiten, um das ganze zu Finanzieren. Mein derzeitiger Job ist dazu geeignet, aber ziemlich langweilig.:-kotz
Also habe ich mir überlegt, ob es nicht möglich wäre mir eine interessante :-lovewissenschaftliche Promotionsstelle zu suchen (bezahlte 1/2 Stelle an der Uni) und gleichzeitig das Studium durchzuziehen. Wenn es aber nicht möglich ist, vor dem Physikum eine Stelle anzutreten, um dann nach dem Physikum die Promotion (Dr. med, nicht Dr. rer nat) abzuschließen, dann schau ich mich eben erst nach dem Physikum um...
War also eher eine theoretische Frage...

Kackbratze
14.08.2010, 18:55
Irgendwie so losmachen geht nun wirklich nicht. So eine Anmeldung lässt sich, ohne dass es weitere Folgen hätte zurückziehen.

Irgendwie so losmachen geht definitiv. Hab ich selber gemacht.

Und das "Zurückziehen" der Arbeit hat für den Doktoranden keine Folgen, ist aber für den betreuenden Dozenten ein schwarzer Eintrag in seiner Forschungsliste, also nicht gewünscht.

THawk
14.08.2010, 19:44
Warum sollte es nicht möglich sein?
Ich halte es für eine gute Idee in deiner Situation. Die Frage ist höchstens ob du so eine Stelle findest, bei der du bezahlt wirst und am Ende auch noch daraus eine Diss für dich entsteht. Für die meisten Profs sind Doktoranden eben doch die günstigen (kostenlosen) Arbeitskräfte im Labor, wobei du natürlich einen sehr großen Vorteil durch dein Bio-Studium hast. Wir haben selber im Labor eine Biologin arbeiten, die unsere klinische Arbeit sehr bereichert.

Also mach dich auf die Suche! Die potentiellen Chefs wird es reizen, dass sie mit dir längerfristig arbeiten können, aber ich würde die Diss auf jedne Fall vorneherein mit ansprechen.

(P.S. In Dresden gibt es ebenfalls mehrere, die vorm Physikum anfangen. Wen sollte es denn auch kümmern?! Dem Promotionsbüro ist sowas recht egal, die wollen nur irgendwann vorm Einreichen die Anmeldung sehen)