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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung aus Gesetzlicher Rentenversicherung Bund?



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mastercremaster
14.08.2010, 17:29
Hallo Leute,
mal ne dumme Anfängerfrage...
Ist es sinnvoll sich aus der gesetzlichen Rentversorgung Bund befreien zu lassen, wenn man wie die meisten von uns Pflichtmitglied der Versorgungskammer ist?

Würde man alles doppelt zahlen, oder wäre es fehlende Weitsicht sich von der GRV befreien zu lassen?
Hab diverse Threads durchgelesen, aber nur zur Antragsstellung und nicht zur Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens etwas gefunden.

Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
Greetz

mainzer
14.08.2010, 17:42
hey mastercremaster (geiler nick im übrigen) ;-)

schau doch mal bei den leistungen der rentenversicherung bund und vergleiche mit deinem jeweiligen versorgungswerk; dein freundlicher mlp-berater (nein, ich mache keine werbung) wird dir da sicher auch weiterhelfen können.

bin z.b auch ausgetreten und bei der bayrischen ärzteversorgung mitglied...

gruß

Gersig
15.08.2010, 07:05
Faustregel: Je weniger man in die DRV einbezahlt hat, umso mehr lohnt sich der Austritt. Jedoch gibt es in der DRV Leistungen, die das Versorungswerk nicht übernimmt (z.B. Langzeittherapien).

ChillenMitBazillen
15.08.2010, 18:42
Soweit ich weiß, ist man als Arzt (von wenigen Ausnahmen abgesehen) doch sowieso Zwangsmitglied der jeweiligen Ärzteversorgung. Du könntest also höchstens zusätzlich in der DRV bleiben, aber das ist ja nicht finanzierbar.

Alphaglukosidase
15.08.2010, 19:17
Wenn man im Ärzteversorgungswerk Pflichtmitglied ist und weiter in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben möchte, dann zahlt man in ersterem nur einen Mindestbeitrag (irgendwas um die 60 EUR glaub ich). Macht aber wohl nur Sinn, wenn man schon viel in die Gesetzliche eingezahlt hat oder so. Aber einfach mal beim Ärzteversorgungswerk nachfragen - oder eben bei nem Finanzberater.

Mich hatte das Versorgungswerk kurz nach der Approbation schon mit reichlich Infomaterial angeschrieben.

mastercremaster
17.08.2010, 13:55
Hey,
besten Dank für eure Hilfe!
Hab mich diesbezüglich nun entschieden, so wie anscheinend viele andere auch, mich von der DRV-Beitragszahlung befreien zu lassen.
Grüße

HorstHützel
18.08.2010, 18:54
Weiß jemand wie lange es dauert bis man nach Austritt die bereits eingezahlten Beiträge zurückbekommt ? Oder werden die automatisch der Ärzteversorgung zugeführt ?

HH

Sealwolf
18.09.2010, 10:39
Die Umverteilung bereits während der Arzttätigkeit bezahlter Beträge geht automatisch vor sich, davon bekommt man nichts mit.
Was geht, aber erstaunlich wenige wissen, ist eine Erstattung bereits bezahlter Beiträge der DRV (z.B. aus Studentenjob etc), falls man keine Anwartschaft in der DRV erlangt hat. Dafür hat`s im Netz einen Antrag.

noway
30.09.2010, 19:40
Also soweit ich weiß, ist man Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung. Wenn Du Dich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lässt, musst Du doppelt blechen, bekommst aber später natürlich nicht doppelt Rente.
Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass es Vorteile hat, sich nicht befreien zu lassen.

Aber so den 100%igen Überblick darüber habe ich auch noch nicht, da ich auch erst seit Juli in der Ärztekammer gemeldet bin und noch auf meinen Befreiungsbescheid warte...:-blush

FirebirdUSA
06.10.2010, 10:12
Also soweit ich weiß, ist man Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung. Wenn Du Dich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lässt, musst Du doppelt blechen, bekommst aber später natürlich nicht doppelt Rente.
Mir wäre jetzt nicht bekannt, dass es Vorteile hat, sich nicht befreien zu lassen.


Das ist fast richtig, wenn du dich nicht befreien lässt überweißt dein Arbeitgeber die Beiträge an die Rentenversicherung. Die Ärzteversorgung in der du Pflichtmitglied bist will dann den selben Beitrag nochmals von dir. Das Problem ist, dass dann nicht mehr viel von deinem Gehalt übrig bleibt.

Doppelte Rente bekommst du aber natürlich schon :-) Einmal von der Rentenvesicherung und einmal von der Ärzteversorgung. Es lohnt sich aber mehr das Geld dann selber anzulegen.

mainzer
06.10.2010, 11:02
hab grad heut nochmal mit der rentenversorgung bund telefoniert.
nachdem ich dort ausgetreten war (ebenfalls zur wesentlich besseren ärzteversorgung gewechselt) kann man nun antrag auf erstattung gezahlter beiträge stellen.
wird dann wohl zusammengerechnet und gesondert überwiesen...sehr angenehm..mal sehn, wieviel es wird :-)

hannikirchner
07.10.2010, 11:18
echt?? ich hab grad mit denen telefoniert, und die dame am telefon hat behauptet, man kann sich die beiträge, die man vor ärztlicher tätigkeit (als student etc.) in die drv eingezahlt hat, erst erstatten lassen, wenn man 2 jahre lang im ärztlichen versorgugswerk mitglied war...
@sealwolf: wo hast du denn diesen antrag gefunden?

mainzer
07.10.2010, 16:54
@hannikirchner
also mein schreiben ist gestern rausgegangen...denke ich sollte spästens bis ende nächster woche von denen was hören...ich halte euch auf dem laufenden...

Sealwolf
08.10.2010, 09:29
Formular hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/V0900,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/V0900

Keine falschen Hoffnungen wg. der Bearbeitungszeit, ich hab 4 Wochen
nach Antragstellung nun das Schreiben "Ihr Antrag ist eingegangen"
bekommen :-)

lara162
08.10.2010, 14:06
Was ist denn wenn man keinen Antrag stellt, kriegt man dann irgendwann mit 65 von der DRV 1,23 Euro/Monat Rente ausgezahlt, die man sich in seinen studentischen Nebenjobs verdient hat?

Was heißt, die Beiträge werden erstattet. Bekommt man die dann wieder "bar" ausgezahlt auf sein Konto oder werden diese den Beiträgen bei der ÄV gutgeschrieben?

Sealwolf
11.10.2010, 08:22
Was ist denn wenn man keinen Antrag stellt, kriegt man dann irgendwann mit 65 von der DRV 1,23 Euro/Monat Rente ausgezahlt, die man sich in seinen studentischen Nebenjobs verdient hat?

Was heißt, die Beiträge werden erstattet. Bekommt man die dann wieder "bar" ausgezahlt auf sein Konto oder werden diese den Beiträgen bei der ÄV gutgeschrieben?

entweder, du hast anwartschaften erworben, dann ist eine auszahlung ausgeschlossen, und du bekommst die erwähnten 1,23 euro (gegenwert von ca. 0,1ml vollmilch im jahre 2049 oder so :-) )
oder du hast keine anwartschaft erworben, nur dann wird auf antrag ausgezahlt (nicht bar sondern per überweisung); ohne antrag ist das geld dann als spende in das marode rentensystem zu betrachten :-)

lara162
11.10.2010, 13:27
Oh, dann sollte man sich da wohl doch drum kümmern...ich vermute aber, dass man bei Mini/400 Euro Jobs nichts ausgezahlt bekommt, weil man selbst ja keine Abgaben geleistet hat (sondern nur der Arbeitgeber).

Ich glaube, ich werde da wohl mal anrufen müssen...

Habt ihr euren Versicherungsverlauf alle vorliegen, oder muss/kann man den beantragen? Die Unterlagen aus meiner Abizeitnebenjobgeschichte finde ich sicher nicht mehr. :-oopss

neanderthalensis
11.12.2010, 11:17
Hallo! Ich hätte auch noch eine Frage zum Thema:
Was bedeutet

"Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung kann nicht widerrufen werden"

praktisch? Welche Konsequenzen hat das? Widerruf von wessen Seite aus?

Danke

GOMER
21.09.2011, 11:50
hab grad heut nochmal mit der rentenversorgung bund telefoniert.
nachdem ich dort ausgetreten war (ebenfalls zur wesentlich besseren ärzteversorgung gewechselt) kann man nun antrag auf erstattung gezahlter beiträge stellen.
wird dann wohl zusammengerechnet und gesondert überwiesen...sehr angenehm..mal sehn, wieviel es wird :-)

Was ist da raus gekommen?

Ich war nicht lange berufstätig (etwa 1 Jahr), aber Zivildienst und Studium zählen meines Wissens ja auch dazu. Wenn am Ende ein paar Euro rauskommen sollten, wäre das ne feine Sache.

mainzer
21.09.2011, 12:06
Was ist da raus gekommen?
Wenn am Ende ein paar Euro rauskommen sollten, wäre das ne feine Sache.

..find ich auch....nachdem auf zwei mail von mir jeweils nur eine unbefriedigende standard-antwort zurückkam hab ich jetzt mal versucht, einen vor-ort-termin zu machen...
also angerufen...ja, alle meine geschäftsstellen haben maximal 1x/woche geöffnet und schließen im allgemeinen um 15h oder umd 15.30....supi...

also nächste größere stadt (MA) rausgesucht..hab jetzt einen termin für mitte oktober...eigentlich ganz schön lächerlich wegen ner simplen nachfrage...aber vielleicht bringt's ja was..

werde gern weiter berichten.