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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mutterschutz im Ausland



Jule-Aline
18.08.2010, 06:32
Hallo allerseits,

ich möchte gern von Euch wissen,wie der Mutterschutz im Ausland ist.Was dürft Ihr während der Schwangerschaft machen? Wie lang ist der Mutterschutz? Gibt es auch die Möglichkeit, Elterzeit zu nehmen? Ist das Mutterschutzgesetz genauso streng wie in Dtl.?

Desiderius
18.08.2010, 13:06
Ich kann Dir nur was von den Niederlanden erzählen. Das auch nur was ich so am Rande gesehen und gehört habe.

Der Mutterschutz ist hier im Ganzen 16 wochen. Man kann die ein bisschen selber einteilen. Gesetzlich muss man 4 wochen vor der berchneten Geburt stoppen mit arbeiten und man darf nach der Geburt in den ersten 10 wochen NICHT arbeiten.

Dies ist nur für die Frau, sowas wie in Deutschladn gibt es nicht. Mit den röntgenstrahlung soweit ich das gesehen habe ist es auch so das danicht so einTheater gemacht wird. Habe auch Schwangere Ärztinnen gesehen die bei der Unfallchirugie mit Röntgenstrahlung gearbeitet haben. Blutabnehmen, weiss ich nicht,aber dafür hast Du hier genug alternativen. Ausserdem, aufappasen muss ja auch wenn man nicht schwanger ist ;-)

Arbeitszeiten,wird auch mal abenddienst gemacht, ist abhängig vom Betriebsarzt soweit ich das mit bekommen habe.

Zur Elternzeit, die haben die hier nicht so lang wie in Deutschland, aber dafür kann Mann auch 4 Tage in der Woche arbeiten wegen den Kindern ohne schief angeguckt zu werden.

D

ehemalige Userin 24092013
18.08.2010, 19:14
Schweiz: Mutterschutz 16 Wochen, 2 Wochen sind vor ET zu beziehen.
Arbeitszeiten: alle - Früh, Spät, Nacht, Wochenenden und Feiertage
Arbeitsfelder: (ich kanns nur in den Bereichen beurteilen) Anästhesie und Intensivstationen uneingeschränkt.

Alle Abweichungen sind reines Wohlwollen vom Team oder sonstige Grosszügigkeiten vom Arbeitgeber.

capucine
18.08.2010, 21:13
Frankreich
16 Wochen davon 6 Wochen davor und 10 Wochen nach der Geburt
seit 2007 auch mgl 3 Wochen davor und 13 danach
In der Regel arbeit man danach wieder Vollzeit und gibt das Kind zur Tagesmutter oder in die Krippe.

Aktivitateten waehrend Schwangerschaft: keine ND ab 2. Trimester, wenn gewuenscht; Schichtsystem existiert fuer Aerzte nicht, fuer Schwestern ist aber weiterhin ND oder We mgl.
Blutabnehmen tun die Schwestern, also kein Problem
Rx Strahlen eiglentlich nicht zulaessig

Die Niere
18.08.2010, 21:39
Arbeitszeiten: alle - Früh, Spät, Nacht, Wochenenden und Feiertage
Arbeitsfelder: (ich kanns nur in den Bereichen beurteilen) Anästhesie und Intensivstationen uneingeschränkt.
Das ist so nicht ganz richtig. Ab dem 8. Schwangerschaftsmonat dürfen Frauen nicht mehr im Nachtdienst arbeiten. Es gibt ebenfalls eine Regelung bzgl. Strahlenschutz (z.B. MTRA oder im Operationssaal).
Arbeiten darf die Mutter erst frühestens 8 Wochen nach der Geburt.

Das sind so die Schnipsel, die ich kenne. Ach so...gilt alles für die Schweiz.

gruesse, die niere

ehemalige Userin 24092013
19.08.2010, 06:25
Spezifische Operationssaalregelungen (auf der operativen Seite) kenn ich net, bei uns haben die Schwangeren sicher mal auch im neunten Monat noch in der Narkose gearbeitet.
Ebenso wie Nachtdienste im neunten Monat auf den Intensivstationen. Mag sein, dass sie das dann freiwillig taten und der Arbeitgeber das einfach mal als "ja super" hingenommen hat.

Die Niere
19.08.2010, 11:50
Klingt nach einer freiwilligen "Arbeitsspende" für den Arbeitgeber auch wenn ich nicht weiss, inwieweit die Regelungen bindend sind oder ob die Schwangere freiwillig darauf verzichten kann.

Aber ich hab jetzt ne super Übersicht auf der Homepage des schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) gefunden, dort ist alle in einfachen Schemata erklärt: http://www.seco.admin.ch/themen/00385/00390/00399/00401/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZ pnO2Yuq2Z6gpJCDdX1_hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

gruesse, die niere