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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KV Dienste



nlh96
24.08.2010, 07:30
Weiß jemand wie in Niedersachsen die KV- Dienste organisiert werden, und ob ein junger Assistent die KV Dienste der Niedergelassenen übernehmen darf??
Weiß auch zufällig jemand wie da die durchschnittliche finanzielle Entlohnung ist?:-oopss

Hypnos
24.08.2010, 08:42
Weiß jemand wie in Niedersachsen die KV- Dienste organisiert werden, und ob ein junger Assistent die KV Dienste der Niedergelassenen übernehmen darf??
Weiß auch zufällig jemand wie da die durchschnittliche finanzielle Entlohnung ist?:-oopss

Ad 1) Ich weiß nicht, wie genau es in Niedersachsen mit der Entsoldung ausschaut. Das scheint aber eh von Vertretung zu Vertretung unterschiedlich zu sein. Einige Kollegen zahlen Pauschalen, andere einen festen Betrag pro Patient, wieder andere einen Festpreis.

Ad 2) Prinzipiell vertrittst Du ja den Kollegen in dessen Namen und mit dessen Papieren (Rezepten, AU's etc.) Insofern hängt die Möglichkeit ob - und die Frage wie - davon ab, ob Dir der Kollege seine Unterlagen anvertraut...und das tut er in der Regel recht bereitwillig, weil er eben keinen Bock auf Dienste hat.

Ad 3) In Westfalen - Lippe war es so organisiert, daß es jeweils einen Fahrdienst und einen Sitzdienst gab. Je nachdem, wer was macht - gab's dafür unterschiedlich viel Kohle. Ich habe die Abrechnung immer komplett für den Kollegen gemacht, dafür aber auch genau die Kohle von ihm bekommen, die er von der KV bekommen hat. Um genau herauszufinden, was nun wieviel Geld einbringt, lohnt ein Blick in den EBM sowie ein Anruf bei der örtlichen KV, die gibt dann den genauen Erlös pro Punktwert an. Meistens gibt es hier Unterschiede zwischen Primär (AOK etc.) und Ersatzkassen (Barmer etc.).

Ad 4) Mir war es nach 5 Jahren irgendwann zu blöd, der Larry für jeden quer sitzenden Pups zu sein, insbesondere nachts war meine Motivation (was heißt war - IST), für Befindlichkeitsstörungen mein Nest verlassen zu müssen, sich asymptotisch der X-Achse nähernd. Und davon abgesehen ist auch seit Einführung der Praxisgebühr die Anzahl der Konsultationen deutlich zurückgegangen. WIR sind Krise...

Gott zum Gruß,
Hypnos

konstantin
24.08.2010, 08:45
Ad 3) In Westfalen - Lippe war es so organisiert, daß es jeweils einen Fahrdienst und einen Sitzdienst gab.

Darf man fragen, wo du im Raum Westfalen - Lippe gearbeitet hast? :peace:

Pünktchen
24.08.2010, 09:45
Kleine dumme Frage: sollte man nicht Facharzt sein um KV-Dienste zu leisten?:-oopss

KV-Westfalen-Lippe hat wohl den Notdienst "reformiert" :-wow http://www.kvwl.de/arzt/sicherstell/notfalldienst/index.htm vielleicht steigt da jemand durch und weiß ob man die Facharztanerkennung braucht. Ich finde es nicht.





EDIT: ist wohl bundeslandabhängig...

Grundsätzlich ist die Teilnahme am vertragsärztlichen Notdienst den in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragenen Ärzten mit abgeschlossener Facharztweiterbildung vorbehalten. Nach einem Grundsatzbeschluss des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern kann allerdings die Teilnahme für Ärzte ohne Facharztanerkennung genehmigt werden, wenn eine mindestens dreijährige klinische Tätigkeit absolviert wurde. www.kv-mv.de

Hypnos
24.08.2010, 12:38
@ die, die es interessiert: ich war im Bereich RE tätig
@ Pünktchen: natürlich wird ja immer der "Facharztstandard" gefordert. Letztlich vertritst Du aber ja einen niedergelassenen Facharzt mit SEINEN Rezepten etc. pp.
Insofern ist das mit dem Facharzt immer relativ zu sehen. Für die KV ist entscheidend, daß die Unterlagen eines Facharztes vorliegen. Und das ist ja erfüllt.