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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anfragen Approbation mit EU Zeugnis



Desiderius
25.08.2010, 14:45
Ich wollte die Approbation anfragen mit einem EU Zeugnis in Deutschland. Nun wird da gesagt das ich ein Absichtserklärung abgeben muss das ich zukünftig in den jeweiligen Bundesland arbeiten werde. Nun, müsst Ihr das mit einem deutschen Zeugnis auch so eine Erklärung abgeben? Würde das bedeuten das man nur in dem jeweiligen Bundesland arbeiten darf? Ich dachte EU Zeugnis und Deutschland Zeugnis wären gleich gestellt in Deutschland wegen der gegenseitigen Anerkennung:-nix

Ich werde diese frage auch an den LPA stellen die sind heute aber dicht.

Vielen Dank im voraus

(bevor hier jemand wieder mit der "Suchfunktion" Bemerkung kommt, die ist bei der FORUM OPTION verschwunden. Wo ist die jetzt?)

D

Mr. Listen
25.08.2010, 15:09
bist du deutscher staatsbürger? falls nein, wird es vmtl. daran liegen.

meine freundin ist ukrainischer herkunft aber in deutschland aufgewachsen, muss aber afaik noch VOR ihrer appro die deutsche staatsbürgerschaft beantragen um sich später deutschlandweit ungebunden und in selbstständiger tätigkeit niederlassen zu dürfen.

Dr. med. univ. Listen

Desiderius
25.08.2010, 15:30
Ich bin Deutsche habe aber im NL studiert. nationalität ist ja nicht das problem. Will nur nicht zwangsmässig an einen Ort gebunden werden nurweil da die Approbation ausgestellt ist.

Mr. Listen
25.08.2010, 16:03
ok, das wäre nur meine vermutung gewesen. wenn es nicht an der staatsbürgerschaft liegt, kann ich dir nicht sagen woran sonst. ich selber habe im ausland studiert (wien), und meine berufserlaubnis in bw ohne eine solche absichtserklärung bekommen.

kurtelch
25.08.2010, 18:24
Hallo,

soweit ich mich noch erinnere ist für die Ausstellung einer Aprobationsurkunde die Behörde des Bundeslandes zuständig, indem zu zu arbeiten vorhast. Will sagen du brauchst zur Beantragung eine Stellenzusage in diesem Bundesland. Wenn du dann die Urkunde hast interessiert es keinen mehr wo du arbeitest.

Desiderius
26.08.2010, 07:55
Hallo,

soweit ich mich noch erinnere ist für die Ausstellung einer Aprobationsurkunde die Behörde des Bundeslandes zuständig, indem zu zu arbeiten vorhast. Will sagen du brauchst zur Beantragung eine Stellenzusage in diesem Bundesland. Wenn du dann die Urkunde hast interessiert es keinen mehr wo du arbeitest.

Das wäre die Info die ich nötig habe :-). Denn ich weiss noch nicht wo ich arbeiten werde. Da ich aber meine papierkram in den einenBundesland holen werde und da noch gemeldet bin wollte ich mal den Short cut nehmen und auch gleich da meine Approbation beantragen.

D

Bina
26.08.2010, 09:02
verstehe ich es richtig, daß du in deutschland gemeldet bist? in dem fall ist das bundesland/der bezirkt whatever verantwortlich, in dem du gemeldet bist.
hatte das gleiche problem und auf nachfrage wurde mir gesagt, daß ich entweder eine stellenzusage oder eine meldebescheinigung bräuchte

Desiderius
26.08.2010, 10:22
Ja ich bin noch gemeldet, daher das ich indem Bundesland die Approbation anfragen will. Nur diese Absichtserklärung macht mich etwas unsicher. Werde ich mal im Laufe des Tages nachfragen.

PsychoFan
26.08.2010, 15:56
Es wird daran liegen, dass die Zuständigkeit der Ämter abhängig vom Sitz des zukünftigen Arbeitgebers festgelegt wird.

Ich würde schreiben "Beabsichtige die ärztliche Tätigkeit in X aufzunehmen". Schlage vor, nicht unbedingt NRW zu wählen.

Hast Du die Approbation, ist sie eh' in ganz Deutschland gültig.

Bina
26.08.2010, 18:41
genau das mit der absichtserklärung meinte ich
ich hab da (in meinem fall bezirksregierung arnsberg) angerufen und mir wurde gesagt, daß ich diese erklärung nicht brauche, wenn ich hier meinen wohnsitz hätte. in dem fall müsste ich eine meldebescheinigung beilegen, keine absichtserklärung

Desiderius
27.08.2010, 08:35
Ich habe mal gestern angerufen, das LPA meinte die Absichtserklärung wäre eine pro forma Sache für die Bundesärztekammer, die müssen eine Begründung angeben warum die Approbation raus gegeben wird bei einem nicht Deutschen Zeugnis.
Mir war es ja wichtig das meine Approbation nicht nur in einem Bundesland gültig ist. Sie hat mir den schrieb für die Absichtserklärung ja schon per e-mail geschickt.
Nur was ich lustig finde, ich muss nachweisen das ich Deutsch spreche, auch wenn man fast sein ganzes Leben in Deutschland gewohnt hat und in Deutsch sein Abi gemacht hat. Hierfür darf ich persönlich vorsprechen:-dance

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

D