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fallenangel30487
25.08.2010, 21:39
Hi
weiß jemand wie lange man nicht mehr zuhause wohnen darf um Wohngeld zu bekommen? Reichen 6 Monate?
Würd ja suchen, aber die Funktion is deaktiviert...
vlg fallenangel

Coxy-Baby
25.08.2010, 21:46
Hi
weiß jemand wie lange man nicht mehr zuhause wohnen darf um Wohngeld zu bekommen? Reichen 6 Monate?
Würd ja suchen, aber die Funktion is deaktiviert...
vlg fallenangel

Bei google ist die Suchfunktion deaktiviert? Ist aber irgendwie blöd.
Hier mal der Link zur Quelle des Wohngeldes: http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung-,1567/Wohngeld.htm

fallenangel30487
25.08.2010, 21:50
Haha *g*
gegooglt hab ich natürlich schon aber nicht wirklich was gefunden. Nur dass man begründen muss warum man nicht mehr zuhause wohnen kann. Aber da ich ja noch zuhause wohnen könnte ist das schwer und dann gibts das Geld nur wenn man vorher schon dort gewohnt hat. Nur ich finde nirgendwo wie lange vorher.

Ehemaliger User 05022011
25.08.2010, 23:19
wie lange du nicht mehr zu Hause wohnen darfst weiß ich leider nicht und auch nicht, ob es da überhaupt eine Vorschrift gibt, oder das Nichtmehrzuhausewohnen an sich allein schon ausreicht

was aber unbedingt auch zu beachten ist: Wer Bafög bekommt hat keinen Wohngeldanspruch, da im Bafög Wohngeld schon mit drin ist

fallenangel30487
26.08.2010, 08:58
Ja das weiß ich. Aber da ich schon eine Ausbildung gemacht habe, habe ich ja meinen Baföganspruch verloren. Klar mit einer guten Begründung würd ich schon noch bekommen, aber da meine Eltern zu viel verdienen gibts eh nix mehr. Das bringt mir aber nichts weils ja dann auch keine Wohngled gäbe. Also lass ichs so und zeig denen vom Wohngeldamt einfach meine Berufsurkunde, das würde laut auskunft von denen angeblich reichen. Aber ich ruf da jetzt gleich nochmal an.

Christian Sibbers
26.08.2010, 09:15
Soweit ich weiss ist es nicht wichtig ob man Bafög erhält oder nicht.
Es geht darum, ob man dem Grunde nach einen Baföganspruch hat.

Coxy-Baby
26.08.2010, 09:21
Ja das weiß ich. Aber da ich schon eine Ausbildung gemacht habe, habe ich ja meinen Baföganspruch verloren. Klar mit einer guten Begründung würd ich schon noch bekommen, aber da meine Eltern zu viel verdienen gibts eh nix mehr. Das bringt mir aber nichts weils ja dann auch keine Wohngled gäbe. Also lass ichs so und zeig denen vom Wohngeldamt einfach meine Berufsurkunde, das würde laut auskunft von denen angeblich reichen. Aber ich ruf da jetzt gleich nochmal an.

Also bei Studenten ist es so: Kriegst du Bafög bekommst du kein Wohngeld.
Wenn du einen 0,00 Bescheid kriegst, kriegst du auch kein Wohngeld.
Bekommst du einen Ablehnungsbescheid dann kriegst du Wohngeld.
Aber am besten mal direkt vorbeigehen und beraten lassen. Die haben echt
komische Vorschriften......

Christian Sibbers
26.08.2010, 09:27
Ganz so einfach ist das nicht. Wenn es geklärt ist, dass man dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög hat dann behauptet das Wohngeldamt eine Studentenunterkunft am Studienort wäre keine dauerhafte Wohnung.

fallenangel30487
26.08.2010, 09:51
Ganz so einfach ist das nicht. Wenn es geklärt ist, dass man dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög hat dann behauptet das Wohngeldamt eine Studentenunterkunft am Studienort wäre keine dauerhafte Wohnung.

Ich zieh aber hier nich weg. Mein Problem ist eher dass meine Eltern und meine neue Wohnung ungefähr gleich weit von der Uni weg sind und das sind ca. 15 min.
Ich hatte ja schon nachgefragt und der meinte um nachzuweisen dass ich keinen Bafög anspruch mehr habe, würde die Berufsurkunde ausreichen. Nur ich muss auch erklären warum ich nicht mehr zuhause wohnen kann, aber diese Erklärung fällt nach einer bestimmten Zeit in der eigenen Wohnung weg ich weiß nur nicht so genau wie lange dieser Zeitraum sein muss.

Hab grad nochmal angerufen aber der Typ ist in Urlaub und die Vertretung wusste nix, sie gibt nur die Anträge raus....toll.

Christian Sibbers
26.08.2010, 10:15
Du hast selbst geschrieben du könntest Bafög bekommen, wenn du einen gut begründeten Antrag stellen würdest, es würde aber daran scheitern das deine Eltern zuviel verdienen. Also hast du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög.

fallenangel30487
26.08.2010, 10:22
Du hast selbst geschrieben du könntest Bafög bekommen, wenn du einen gut begründeten Antrag stellen würdest, es würde aber daran scheitern das deine Eltern zuviel verdienen. Also hast du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög.

Ich könnte ja aber theoretisch auch hingehen den Antrag ohne Begründung stellen und dann bekäme ich eine Ablehnung weil ich schon eine 3 jährige Ausbildung abgeschlossen habe und somit dem Grunde nach den Anspruch verloren hätte. Das andere ist ja ne Sonderregelung....musst sie ja nich in Anspruch nehmen. Wie gesagt ohne gute Begründung gibts ken 0,00 sondern komplette Ablehnung..Weißt du was ich meine? Ich weiß bin ein bisschen kompliziert *g*

Christian Sibbers
26.08.2010, 10:31
Und du meinst damit ist das Wohngeldamt zufrieden? Wenn du absichtlich einen Antrag ohne Begründung stellst um eine Ablehnung zu bekommen?

Coxy-Baby
26.08.2010, 10:33
@fallenangel: Geh einfach zum Wohngeldamt und versuchs da, alles andere hier
ist wiedermal nur hickhack und man dreht sich im Kreis.

fallenangel30487
26.08.2010, 10:43
Und du meinst damit ist das Wohngeldamt zufrieden? Wenn du absichtlich einen Antrag ohne Begründung stellst um eine Ablehnung zu bekommen?

Die vom Wohngeldamt meinten ich bräuchte gar keine Ablehnung mitbringen, die Berufsurkunde wäre ausreichend.
Hab ja nochmal dort angerufen der Typ is aber in Urlaub und die Vertretung hat keinen Plan....

Christian Sibbers
26.08.2010, 10:51
Ich wünsche dir viel Glück auf dem Wohngeldamt, man weiss nie wie genau die einen Antrag prüfen.

Ehemaliger User 05022011
26.08.2010, 12:54
Also bei Studenten ist es so: Kriegst du Bafög bekommst du kein Wohngeld.
Wenn du einen 0,00 Bescheid kriegst, kriegst du auch kein Wohngeld.


und einen 0,00 Bescheid erhälst du, wenn du dem Grunde nach einen Anspruch hast, aber deine Eltern zu viel verdienen - dann richtet sich alles nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht mehr nach den Bafög- Vorschriften

prinzipell schulden Eltern ihrem Kindern nur eine Ausbildung, studieren Kinder n sind die nämlich unterhalstpflichtig, die Unterhaltspflicht der Eltern kann aber ggf. bereits erloschen sein - dass ist z.B. der Fall, wenn Kind schon eine Ausbildung hat und kein schalicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Ausbildung und em Studium besteht - in diesem Fall beantragt das Kind im Wege der Vorabgewährung das Bafög, erklärt selbst ( besser natürlich die Eltern durch ein entsprechendes Schreiben ) dass eltern nicht zahlen, weil sie der Auffassung sind ihre Unterhaltspflichten erfüllt zu haben - kommt das Amt zum Ergebniss, dass das tatsächlich der Fall ist ist die Sache erledigt und das Kind bekommt die ERsatzzahlung über das Amt


Wie gesagt ohne gute Begründung gibts ken 0,00 sondern komplette Ablehnung..

das ist richtig, aber wenn du gut begründest und den 0,0 Bescheid bekomsmt, dann prüft Wohngeldamt auch wieder, ob nicht deine Eltern zahlen müssten - da Bafög Ersatzleistung die volle Baföghöhe ist , ist das auf alle Fälle mehr Geld als ggf. Wohngeld und ich würde oben beschriebenes versuchen ( ob dein "gut begründen " allerdings funktioniert ??? hast dazu leider nichts geschrieben)

@fallenangel: Geh einfach zum Wohngeldamt und versuchs da, alles andere hier
ist wiedermal nur hickhack und man dreht sich im Kreis.
kein so guter Rat - wenn du da das falsche sagst ist es Essig - leiber informieren vorher, so wie du es ja gerade hier versuchst - gibt ja auch genügend Internetinfos zu diesem Thema ....

fallenangel30487
26.08.2010, 13:04
Das heißt ich hätte doch ne Chance auf Bafög? Ich hab erst eine Ausbilung zur PT gemacht dann Abi auf dem 2. Bildungsweg. Meine Eltern haben die Ausbildung bezahlt, das waren 14000€ nur Schulgebühren. Also muss ich einfach nur nen Antrag stellen und meine Eltern müssen erklären dass sie für ein Studium nicht mehr unterhaltspflichtig sind und dann bekomme ich elternunabhäniges Bafög oder wie?

pottmed
26.08.2010, 13:05
So weit ich das weiß, muss man nach seiner Ausbildung mindestens drei Jahre gearbeitet haben, damit es elternunabhängiges Bafög gibt :-nix

fallenangel30487
26.08.2010, 13:11
So weit ich das weiß, muss man nach seiner Ausbildung mindestens drei Jahre gearbeitet haben, damit es elternunabhängiges Bafög gibt :-nix

Die Regelung kenne ich auch deswegen wundert mich das ja...Klar können meine Eltern sagen sie zahlen nicht mehr, weil sie ja schon eine Ausbildung finanziert haben, aber irgendwie muss man doch in dem Fall auch was bekommen...Beim Bafögamt geht natürlich auch keiner ran....grrrrrrrrrrr....

Christian Sibbers
26.08.2010, 14:47
Jetzt geht es erstmal darum, das Wohngeldamt davon zu überzeugen, dass du dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög hast.

Dann musst du im Wohngeldantrag einen irgendwie glaubhaften Betrag angeben der dir im Monat als Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Wenn du arbeitest musst du natürlich die Entgeldabrechnung vorlegen. Dieser Betrag muss ausreichend sein, dann wird das Wohngeldamt nicht nach dem Einkommen deiner Eltern fragen.

Das Dritte ist dann nachzuweisen, dass man wirklich selbsständig ist und nicht mehr zu den Eltern zurück kann. Da gibt es soweit ich weiss keine festen Fristen. Aber da blufft das Wohngeldamt, spätestens im Widerspruchsverfahren knicken die ein.