PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann kann ich meine DrArbeit einreichen? Und wann verteidigen?



Skalenusluecke
26.08.2010, 14:18
Ich bin im 10. Semester; Uni Marburg; im Februar 2011 gehe ich ins PJ

dreamchaser
26.08.2010, 14:23
Du solltest deine Promotionsordnung lesen, da steht die Antwort drin. Die Antwort ist nämlich von Uni zu Uni etwas verschieden und wurde hier an anderer Stelle schon lange diskutiert.
Oft kann man die Arbeit irgendwann in der Klinik abgeben, teilweise auch schon vor dem Studienabschluss verteidigen und den Titel bekommt man eben erst nach dem Examen. Aber das kann im Marburg anders sein, als es eben in Hannover ist.

Skalenusluecke
26.08.2010, 14:25
leider kann ich es daraus nicht erschließen... :\
hier die Promotionsordnung: http://www.uni-marburg.de/fb20/ordnungen/aenderungen06/PromOHumanZahn.pdf

Christian Sibbers
26.08.2010, 15:13
Ja, in das Thema hatte ich mich neulich mal eingearbeitet.

Also, ich gehe davon aus, dass du schon vor einiger Zeit vom Dekan des Fachbereichs Medizin als Doktorand angenommen wurdest.

Jetzt möchtest du die Zulassung zum Promotionsverfahren beantragen und deine Dissertation einreichen. Die Dissertation wird dann vom Promotionsausschuss geprüft und bestimmt auch angenommen. Ein zweites Mal, dass etwas angenommen wird.

Für die Zulassung zum Promotionsverfahren musst du

"f) den Nachweis der Abschlussprüfung nach § 1 Abs. 3."

einreichen und damit ist

"(3) Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Studium der Medizin
beziehungsweise Zahnmedizin voraus."

gemeint.

Eine Ausnahmeregelung habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Man könnte mal danach suchen gehen. Fast alle Universitäten habe da eine Ausnahmeregelung.

morgoth
26.08.2010, 15:23
Man könnte mal danach suchen gehen.
Mach das und lass dir gut Zeit, damit du nichts übersiehst.

Skalenusluecke
26.08.2010, 15:39
"(3) Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Studium der Medizin
beziehungsweise Zahnmedizin voraus."
D.h. ich muss bis nach dem Examen warten?

stud.med.maria
26.08.2010, 16:09
Frag doch einfach mal in deiner promotionsstelle nach, da ist dir keiner böse, wenn du sagst, dass du aus eurer Promo-ordnung nicht schlau wirst! wir konnten vorher einreichen & auch verteidigen, dazwischen vergeht erstmal einiges an Zeit! Das heisst, ich hab zwar die Verteidigung weg, aber erst nach dem Examen im herbst gibts die Urkunde!

Christian Sibbers
26.08.2010, 16:44
"D.h. ich muss bis nach dem Examen warten?"

Sieht fast so aus. Aber es wundert mich sehr, dass ihr in Marburg keine Ausnahmeregelung habt.

Sebastian1
26.08.2010, 20:35
"(3) Die Promotion setzt ein abgeschlossenes Studium der Medizin
beziehungsweise Zahnmedizin voraus."


Die Promotion beinhaltet das Führen des Titels, das ist das einzige, was generell gleich gilt: erst nach abgeschlossenem Studium. Hat aber mit dem einreichen und verteidigen nix zu tun. Wie bereits geschrieben, die Ordnungen ansonsten sind von Uni und Fakultät abhängig, eim Promotionsbüro nachfragen. Ich konnte zB einreichen vor, verteidigen aber erst nach Abschluß.

Christian Sibbers
27.08.2010, 07:52
Richtig, die meisten Universitäten haben in der Promotionsordnung Ausnahmeregelungen nach denen man z.B. die Dissertation zur Annahme schon einreichen kann wenn man scheinfrei zum PJ ist. In der Promotionsordnung der Uni Marburg konnte ich eine solche Ausnahmeregelung nicht finden.

Skalenusluecke
27.08.2010, 09:46
jetzt weiß ich Bescheid. habe beim promotionsausschuss nachgefragt.
für alle, die nach mir auch unsicher sind; es gilt:

zur Einreichung der Promotionsunterlagen ist nach § 8 Abs. 1 (f) ist
Nachweis der Abschlussprüfung in einem unserer Studiengänge notwendig.
Da ein Promotionsverfahren i.d.R. drei bis vier Monate dauert, können
Sie ca. drei bis vier Monate vor Ihrer Abschlussprüfung Ihre
Promotionsunterlagen im Dekanat einreichen.