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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienort als Erst- oder Zweitwohnsitz?



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Dr.Madison
26.08.2010, 16:55
Hallo :)

da ich im Oktober mein Studium beginne frage ich mich nun ob ich die Wohnung in meinem Studienort (ca. 100 km entfernt vom Elternwohnort) als Erst- oder Zweitwohnsitz anmelden soll?

Was is geschickter bzw. einfacher?

Lg Madison

-Pluto-
26.08.2010, 19:16
Hey, soweit ich weiß muss du deinen Erstwohnsitz dort anmelden wo du die meiste Zeit verbringst. Ansonsten muss du immer en Nachweis vorbeibringen, dass du die meiste Zeit Zuhause bist um dort deinen Erstwohnsitz zu haben.

Also so is es in BaWü, aber ob es überall so ist ka :/

Ria84
26.08.2010, 20:16
Huhu,
bin in derselben Situation.
Eigentlich ist es doch wurscht, oder?
Also ich melde mich in meiner Unistadt an als Hauptwohnsitz...(350km weg von zu Hause).

Weiß gar net, ob ich den Wohnort meiner Eltern überhaupt als Zweitwohnsitz angebe, oder ob ich mich nicht einfach komplett ummelde...
Denke eher Letzteres.

Falls du wegen GEZ fragst. dafür bekommst du m.E.n. sowieso ne Befreiung als Student für diese Gebühren.:-))

Muriel
26.08.2010, 20:20
Falls Deine Unistadt wie so viele Städte mittlerweile eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt, würde sich das Anmelden des Erstwohnsitzes dort sowieso anbieten.

runderling
26.08.2010, 20:27
Betrifft GEZ-Gebühren:

leider keine Befreiung als Student, im Gegenteil, die suchen geradezu...:-heul
Befreiung nur bei Bafög-Empfängern!

Ansonsten ist es eigentlich egal. wo du den Hauptwohnsitz meldest, Heidelberg z.B. versucht dir die Ummeldung mit ein paar Boni zu versüßen, andererseits hat es auch Vorteile, den Wohnsitz bei den Eltern zu lassen, weniger Organisationskram, wenn du mal umziehst oder so. Überprüfen tut das keiner .(da beobachtet niemand, wie lange du dich wo aufhältst *g*)

Also mach es so, wie es für dich angenehmer ist...

Wobei bei Städten mit Zweitwohnsitzsteuer die Entscheidung ja leicht fallen sollte...

Mbali
26.08.2010, 20:29
GEZ zahlt man auch als Student.
Die Zweitwohnsteuer erlassen einige Unistädte, wenn man ein Schreiben einreicht, dass der Erstwohnsitz nicht mehr als ein Zimmer in der Wohnung der Eltern ist.

Letztendlich ist es eigentlich fast egal ob nun Erst- oder Zweitwohnsitz.

Ria84
27.08.2010, 00:34
Ach ja, sorry. Dann war das von mir mit der GEZ ne Fehlinformation. Ich gehe fest davon aus, dass ich BaföG bekomme, daher der Satz von mir mit der GEZ.

Also: Studentenbefreiung für GEZ nur bei BaföG-Anspruch!:-stud

Geerthe
27.08.2010, 09:20
auch wenn sonst so vieles teurer ist in Ö, mit den GEZ Gebühren ist es dort einfacher.
Das sind für Studenten Pfennigbeträge und werden vom Wohnheim in die Miete mit eingerechnet und pro Zimmer bezahlt.

Arutha
27.08.2010, 09:32
Hmm ja gut, "befreit" wir man nur wenn man BaFög bekommt, aber:

Auf den "tollen" GEZ Anträgen steht immer, dass man ebenso nicht zahlen muss, wenn das regelmäßige monatliche Einkommen unter dem Regelsatz von, ich glaub 284€ liegt. Naja und wenn ich dann hoffentlich nächstes Jahr studiere, habe ich kein Einkommen mehr...! Spare mir jetzt viel Geld und versuche dann in den Semesterferien zu arbeiten um ansonsten mehr Zeit fürs Studium zu haben (ob das klappt sehen wird dann :-oopss) aber regelmäßig wird das wohl nich sein...! Und wenn man nen Darlehen hat, ist das auch keine Einkommen. Kindergeld zählt nicht, bekomm ich aber auch sowieso nicht mehr..usw!

Und by the way nen Fernseher/Radio etc. hab ich als armer Student sowieso nicht!:-stud:-))

konstantin
27.08.2010, 09:37
Du weisst schon, dass die das monatliche Einkommen auf's Jahr rechnen, oder?

Arutha
27.08.2010, 10:12
Ja und wenn ich 4 wochen am Stück für 2500€ Arbeite, dann sind das auf den Monat gerechnet keine 284 € :p

Außerdem steht da "regelmäßig" und darauf könnte man sich evtl. beziehen, wenn mans drauf anlegt! :)

Lasse mich da gern eines besseren belehren so is ja nich....:-stud

Dr.Madison
27.08.2010, 12:44
Danke für die vielen Antworten :-)
Also mein Studienort verlangt keine Zweiwohnsitzgebühr und von den GEZ Gebühren bin ich durch Bafög auch befreit :-))

Weiß noch nicht so richtig ob ich jetzt den studienort als erst- oder zweitwohnsitz anmelde.. hab heute gelesen dass der größte teil der studenten den elternwohnort als erstwohnsitz behält.. vielleicht werd ich das einfach genauso machen :-oopss

][truba][
27.08.2010, 16:19
Also ich bin jetzt 26, fange an zu studieren , kriege kein Bafög oder sonstige Unterstützung und muss ehh schauen wie ich das alles bezahle und dann muss ich auch noch GEZ zahlen?

Irgendwas stimmt in diesem Land einfach nicht ...
MfG Thomas

chil-i
27.08.2010, 17:16
Ach ja, sorry. Dann war das von mir mit der GEZ ne Fehlinformation. Ich gehe fest davon aus, dass ich BaföG bekomme, daher der Satz von mir mit der GEZ.

Also: Studentenbefreiung für GEZ nur bei BaföG-Anspruch!:-stud

Ergänzung:
Befreiung nur bei Baföganspruch nach Antragstellung(!!!) bei der GEZ und die Befreiung beginnt im Monat nach dem Monat der Antragsstellung.
Vorher genau informieren und niemals angeben, ein Gerät schon vor der Befreiungsanmeldung zu besitzen.

lua-cheia
27.08.2010, 17:29
bekommt man an seinem zweitwohnsitz wohngeld?
oder nur am erstwohnsitz...?

kommt man um die GEZ eig. drum rum? ich hab nich mal nen fernseher...

wie is das in wg's?

@][truba][
wenn dein bafög anspruch erloschen is, bekommste evtl wohngeld!?!

lg
lc

MisterXYZ
28.08.2010, 23:27
bekommt man an seinem zweitwohnsitz wohngeld?
oder nur am erstwohnsitz...?

kommt man um die GEZ eig. drum rum? ich hab nich mal nen fernseher...

wie is das in wg's?

@][truba][
wenn dein bafög anspruch erloschen is, bekommste evtl wohngeld!?!

lg
lc
Bist der ZVS nur zu Auskunft verpflichtet wenn du was zum Anmelden hast, wie TV, Radio, PC... Wenn du "nichts" hast, brauchst du denen nicht antworten und rein dürfen die so oder so nicht ;)... nach ein paar ignorierten Briefen der ZVS kommt nichts mehr, habe ich so gehört.

Zetsuna
31.08.2010, 17:10
Also wir haben in der WG 4x TV, Radio, PC und GEZ hat hier noch niemand gezahlt....wenn man die Briefe immer schön ignoriert, dann kommt auch irgendwann nix mehr :-))

Ehem-User11112010
31.08.2010, 22:48
Bist der ZVS nur zu Auskunft verpflichtet wenn du was zum Anmelden hast, wie TV, Radio, PC... Wenn du "nichts" hast, brauchst du denen nicht antworten und rein dürfen die so oder so nicht ;)... nach ein paar ignorierten Briefen der ZVS kommt nichts mehr, habe ich so gehört.

kleine korrektur: gemeint ist die GEZ... nicht die ZVS :-))
wenn die ZVS bei mir reinwollen würde.. soweit kommts noch... die schweine :-lesen

Tarwah
05.09.2010, 23:06
Schon GEZahlt? Ich denke mal, wenn man wirklich davon befreit wird, wenn man kein festes Einkommen hat, dann kann man doch ruhig nen Antrag auf Befreiung stellen und dann mit gutem Gewissen in die Glotze schauen..

Ich werd meinen Studienort als Erstwohnsitz angeben. :-nix

konstantin
05.09.2010, 23:14
Hier in Rostock gibt's auch ein nettes Begruessungsgeld von 100,- Euro fuer Studenten von ausserhalb, die die Stadt als Erstwohnsitz anmelden. :-party