hanshuber
28.08.2010, 21:53
Guten Abend,
die Weiterbildungsordnung für o.g. Zusatzbezeichnung in Bayern ist sehr schwammig formuliert:
Zitat Anfang
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich.
Weiterbildungszeit:
• 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie oder in der
Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1
etc.
Zitat Ende
Kann man lesen, dass die "6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1" innerhalb der "24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich" oder zusätzlich zu den 24 Monaten zu absolvieren sind.
Mein Sachbearbeiter meint, es müssen insg. 30 Monate sein... :-kotz
Frage: hat jemand von Euch - sozusagen als Präzedenzfall - in Bayern nach "nur" 24 Monaten Weiterbildung die Zusatzbezeichnung ablegen können, und zwar ohne vorher die Fachkunde gehabt zu haben? Oder kennt ihr jemanden, der jemanden kennt...
Hilfe & Ärger!!!
MfG, hanshuber
die Weiterbildungsordnung für o.g. Zusatzbezeichnung in Bayern ist sehr schwammig formuliert:
Zitat Anfang
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich.
Weiterbildungszeit:
• 6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie oder in der
Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1
etc.
Zitat Ende
Kann man lesen, dass die "6 Monate Weiterbildung in Intensivmedizin oder Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme unter Anleitung eines Weiterbilder gemäß § 5 Abs. 1" innerhalb der "24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich" oder zusätzlich zu den 24 Monaten zu absolvieren sind.
Mein Sachbearbeiter meint, es müssen insg. 30 Monate sein... :-kotz
Frage: hat jemand von Euch - sozusagen als Präzedenzfall - in Bayern nach "nur" 24 Monaten Weiterbildung die Zusatzbezeichnung ablegen können, und zwar ohne vorher die Fachkunde gehabt zu haben? Oder kennt ihr jemanden, der jemanden kennt...
Hilfe & Ärger!!!
MfG, hanshuber