PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Organspende: Widerspruchsregelung angedacht



Seiten : [1] 2 3 4 5 6 7 8 9

airmaria
29.08.2010, 19:38
würde jedenfalls zeit, hier die aktuellen gedankengänge (http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5g0AgXqbUcp0zPjswT8IGMQBROzZg) dazu...
airmaria

Coxy-Baby
29.08.2010, 19:41
.. das wäre doch endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung wie ich finde.

Relaxometrie
29.08.2010, 22:58
Dafür bin ich schon lange, und beim letzten Ärztetag hat man sich wohl auch dazu durchgerungen, die Widerspruchsregelung zu befürworten.
Ich vermute aber, daß das Thema totdiskutiert wird, und daß sich nichts ändert. Rösler ist schonmal dagegen, wie ich heute gelesen habe.
Für die Widerspruchsregel zu sein, bedeutet nicht, daß ich wilden Transplantationsaktivismus gut heiße. Aber ein organisatorisches Verschulden (Zustimmungsregel) sollte nicht der Grund für Tote auf Organwartelisten sein.

Die Niere
30.08.2010, 10:06
Zumindest ist es gut, dass das Thema wieder in den Medien diskutiert wird und vor allem erneut in die Öffentlichkeit tritt, um wieder einmal Aufklärungsarbeit zu leisten. DAs Ergebnis bleibt offen, aber spannend.

gruesse, die niere

Keenacat
30.08.2010, 16:07
Ich vermute aber, daß das Thema totdiskutiert wird, und daß sich nichts ändert. Rösler ist schonmal dagegen, wie ich heute gelesen habe.


:-wand Gnnnnnaaaarf. Vonwegen, der Mann hat wenigstens Medizin studiert und vielleicht zumindest etwas mehr Ahnung. Gibts dazu auch ne Begründung oder wieder nur Gewäsch, weil die FDP die Widerspruchsregelung irgendwie vage für zu "links" hält?

Relaxometrie
30.08.2010, 16:19
Hier (http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2010/08/2010-08-30-bams-roesler.html) ist ein Interview mit Rösler. Es besteht mMn nur aus Herumlaberei. Nicht Neues, und schon gar nichts Zielführendes, sondern politisch korrekter Krampf.
Die Widerspruchlösung bedeutet ja nicht, daß die Menschen nicht mehr freiwillig spenden. Es werden lediglich diejenigen, die sich aus reiner Nachlässigkeit nicht mit dem Thema auseinandersetzen, auf die Seite der potentiellen Spender gezogen.

Keenacat
30.08.2010, 18:43
Au weia.
Die Widerspruchslösung ist sooo unfreiwillig... Do you want some cheese with your whine?
Ganz davon zu schweigen, dass er ganz heimlich das israelische Modell erst als Alternative auf den Tisch bringt, um dann aber zu betonen, dass in Deutschland nur nach medizinisch-ethischen Kriterien verteilt wird und das auch so bleiben soll.
Quo vadis?

Flemingulus
30.08.2010, 20:22
Ich denke, man sollte es sich mit der Zustimmung zu einer Widerspruchsregelung nicht zu einfach zu machen.

Auf den ersten Blick erscheint das zwar alles ziemlich eindeutig: Auf der einen Seite ein Organempfänger, der durch die Spende weiterleben darf und auf der anderen Seite ein Spender, der sowieso schon tot ist und nix mehr davon hat, wenn seine Organe mitkremiert oder -bestattet werden und der außerdem im Zweifelsfalle wohl bei umgekehrter Rollenverteilung sehr wohl ein Organ für sich in Anspruch nähme, wenn er es bräuchte.

Trotzdem habe ich gegenüber einer Widerspruchsregelung Vorbehalte.

Was hier nämlich vorliegt ist ein klassischer Wertekonflikt: Solidarität gegen persönliche Autonomie. Solche Konflikte gibt es natürlich immer wieder und aus oben genannten Gründen erscheint es auch zunächst mal recht eindeutig, welcher Wert hier vorrangig ist. Das Problem dabei ist aber, dass die jetzt aufs Tapet gebrachte Werteverschiebung zugunsten der Solidarität und auf Kosten Autonomie, die mit einer Widerspruchsregelung verbunden wäre, nicht etwa aufgrund eines neu aufgetretenen Konflikts zweier Werte diskutiert wird (das wäre der Fall gewesen, wenn man die selbe Diskussion nach Einführung der ersten Transplantationen geführt hätte) sondern aus Nützlichkeitserwägungen angeschoben wird: man hat gesehen, dass die bisherige Regelung nicht das bringt, was aus transplantationsmedizinischer Sicht wünschenswert wäre und versucht daher eine Änderung durchzusetzen. Damit unterzieht man den Wertekanon einer Art technokratischem Optimierungsprozess.

Nun sind Werte per se nichts Absolutes sondern eben je nach gesellschaftlicher Situation mal mehr mal weniger "wert". Wenn eine Gesellschaft sich aber bei der Anpassung von Werte-Relationen allzu flexibel am "Tagesbedarf" orientiert, besteht letztlich die Gefahr eines wertfreien Pragmatismus und der damit einhergehende Verlust eines "common sense" wird eine Gemeinschaft auf Dauer zerstören.

Ein möglicher Kompromiss, der die bisherige, unbefriedigende Regelung modifizieren würde, ohne in die Entscheidungsautonomie einzugreifen, wäre die verbindliche Einführung eines Fragebogens, in dem, z. B. bei Volljährigkeit oder bei Eintritt in eine Krankenkasse, (nach Zurverfügungstellung von ausreichendem Aufklärungsmaterial) angekreuzt werden MUSS, ob man Organe spenden möchte oder nicht oder ob man sich dazu nicht äußern will. Der letzte Punkt wird nahezu jedem Befürworter der Widerspruchsregelung mehr als unbefriedend erscheinen, würde aber sicherstellen, dass der aktuelle Status der Entscheidungsautomie beibehalten wird.

Dieser Kompromissvorschlag mag als allzu kleiner Schritt erscheinen, ich bin aber überzeugt davon, dass man bereits mit einer solchen Regelung, die Zustimmungsquote von derzeit glaube ich ca. 10% auf ein Drittel oder mehr anheben könnte, ohne de facto etwas am derzeitigen Entscheidungsstatus geändert zu haben.

Relaxometrie
30.08.2010, 21:53
Ein möglicher Kompromiss, der die bisherige, unbefriedigende Regelung modifizieren würde, ohne in die Entscheidungsautonomie einzugreifen, wäre die verbindliche Einführung eines Fragebogens, in dem, z. B. bei Volljährigkeit oder bei Eintritt in eine Krankenkasse, (nach Zurverfügungstellung von ausreichendem Aufklärungsmaterial) angekreuzt werden MUSS
Ok, mit dieser Regelung könnte ich mich auch noch anfreuden. Wenn Deutschland dann aber nach einer gewissen Testphase im internationalen Vergleich immer noch Nehmerland wäre, würde ich doch noch auf die lupenreine Widerspruchslösung umsatteln wollen.

Flemingulus
30.08.2010, 22:27
Ok, mit dieser Regelung könnte ich mich auch noch anfreuden. Wenn Deutschland dann aber nach einer gewissen Testphase im internationalen Vergleich immer noch Nehmerland wäre, würde ich doch noch auf die lupenreine Widerspruchslösung umsatteln wollen.

Das hat ich jetzt auch noch net gehabt, dass eine derart schroffe Negierung meiner Argumentation von einer so zustimmenden Formulierung eingeleitet wird. ;-)

Keenacat
30.08.2010, 22:35
Flemingelchen,

vom Katzenturm hier sieht das aber folgendermaßen aus, ganz ohne an den Fakten drehen zu müssen:
Letztendlich entscheiden in aller Regel die Angehörigen für den bereits Verstorbenen, weil bei der überwiegenden Mehrzahl der Menschen garkein dokumentierter Wille vorliegt (und das Thema auch nur selten in den Familien diskutiert wurde). Wie wird denn da die so groß geschriebene Autonomie gewahrt? Wo vor dem Tode kein brauchbarer Wille vorgelegen hat, fällt nach dem Tode keiner vom Himmel.
Die Entscheidung wird den Leuten zugemutet, die in der Situation am meisten belastet sind. Die Zustimmungsregelung hat dazu geführt, dass Leute auf den Wartelisten verrecken und Angehörigen im Todesfall extrem schmerzhafte Entscheidungen aufgebürdet werden, auf gut deutsch: Sie ist ungeeignet und hat das ausgiebig beweisen können.
Nicht nur aus transplantmedizinischer Sicht, sondern auch mal aus ganz banal menschlicher Sicht.
Trotzdem weigern sich die Gesetzgeber, sich mit einer Überarbeitung zu befassen.

Was du vorschlägst, den Fragebogen nämlich, ist eigentlich meine Idealvorstellung. Jeder beschäftigt sich damit, und dann findet eine Runde informed consent (oder eben dissent) statt. Aaaaaber tatsächlich greift eine solche Regelung noch stärker in die Autonomie des Einzelnen ein, denn sie lässt eine wichtige Option nicht offen: Das Recht, sich damit nicht befassen zu wollen. Es geht da um den eigenen Tod. Wollen wir wirklich jeden zwingen, sich damit nicht nur zu beschäftigen, sondern auch gleich schon verbindliche Entscheidungen für diesen Fall zu treffen?
Warum zwingen wir dann nicht auch gleich zum Ausfüllen einer Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht? :-nix

Flemingulus
30.08.2010, 22:40
Aaaaaber tatsächlich greift eine solche Regelung noch stärker in die Autonomie des Einzelnen ein, denn sie lässt eine wichtige Option nicht offen: Das Recht, sich damit nicht befassen zu wollen.

Deshalb die dritte Antwortmöglichkeit: "ich möchte mich nicht äußern".

Und das Argument mit den Angehörigen ist übrigens für meine persönliche Entscheidung das stärkste pro Organspendepass gewesen. Sollte die Widerspruchsregelung eingeführt werden, werde ich hingegen abspringen und meinen Widerspruch erklären.

Keenacat
30.08.2010, 22:46
Deshalb die dritte Antwortmöglichkeit: "ich möchte mich nicht äußern".

Und dann haben wir immer noch das Problem, dass einfach unklar ist, was wir mit diesen Leuten anfangen. Sie wie Ablehner behandeln? Ist es juristisch wertvoller, in keine Meinung eine Ablehnung hinein zu interpretieren als eine Zustimmung? Wenn ja, warum? Ist das dann freiwilliger als andersrum? Wo bleiben da die Erwägungen des potentiellen Gesamtnutzens?


Und das Argument mit den Angehörigen ist übrigens für meine persönliche Entscheidung das stärkste pro Organspendepass gewesen. Sollte die Widerspruchsregelung eingeführt werden, werde ich hingegen abspringen und meinen Widerspruch erklären.

Sorry, aber warum? :-nix Aus Prinzip, weil dir die Regelung nicht passt?

Die Niere
31.08.2010, 09:19
Ein Problem der Organspende heutzutage ist ja nicht nur das fehlende Interesse sondern vielmehr auch das fehlende Vertrauen der Normalbevölkerung in den Prozess der Organentnahme und Hirntoddiagnostik. Und die Umstellung der Regelung in der derzeit diskutierten Form würde dieses Vertrauen noch weiter unterminieren und zumindest auf diesen Themenaspekt zielend leider kaputt machen.

Aufklärung ist sicher das wichtigeste! Der Vorschlag, dass zum Beispiel die Krankekasse alle 5 Jahre den aktuellen "Entscheidungsstand" abfragt (inkl. "Weiss nicht") sollte der zweite Schritt sein und eine Negativregelung muss ultima ratio sein.

gruesse, die niere

Nils.
01.09.2010, 20:38
Ich bin massivst dafür und solange es nicht zugeht wie in China (wovon ich hier in der BRD mal ausgehe), sehe ich da auch keine Probleme. Schon gar nicht irgendeinen Werteverfall.

Man sollte weiterhin nüchtern und objektiv die Notwendigkeit und die Kongruenz des Patienten berücksichtigen. Ein schwerer Trinker, der sich darauf verlässt, dass für ihn am Ende seiner Alkoholikerkarriere eine Leber bereit steht, sollte genau so wenig eine kriegen wie heute.

Flemingulus
01.09.2010, 21:22
Werteverfall

Falls das an mein Elaborat anknüpft, entschuldige ich mich für den intellektuellen Übersteiger.

Wenn zwei Werte konkurrieren und einer (z. B. Solidarität) auf Kosten eines anderen (z. B. Autonomie) an Gewicht gewinnt, hat das nichts mit Werteverfall zu tun. Das Problem ist vielmehr, dass ein zu großer Pragmatismus bei Werteverschiebungen dazu führt, dass die Bedeutung, die einem Wert zugmessen wird, stärker "verhandelbar" ist und damit letztlich Einzelinteressen an Gewicht gewinnen. Die interessante dialektische Pointe ist hier natürlich, dass gerade die pragmatische Betonung des Solidaritätsprinzips langfristig auf Kosten des "Gemeinsinns" gehen kann.

Aber auf alle Fälle hat Dein Beitrag den positiven Nebeneffekt, mich darauf aufmerksam zu machen, auf Krüppelkatzes Nachfrage einzugehen, warum ich eigentlich bei diesem Problem so verschnupft reagiere.

Nur ehrlich gesagt, ich weiß es nicht so genau. Aber ich glaube, dass unsere Gesellschaft ein recht erstrebenswertes, wenn auch labiles Gleichgewicht von Freiheit und Wertekonservativismus gefunden hat. Wertekonservativismus nicht in einem platten Sinne von "Werte hochhalten" (was gar nicht geht) sondern in dem Sinne, dass die Verschiebunge von "Wertwertigkeiten" (klingt etwas nach Kompetenzkompetenz :-)) ) durch eine Debatten- und Kompromisskultur erschwert wird.

Feuerblick
01.09.2010, 21:29
Ich muss ehrlich sagen, dass ich es ähnlich sehe wie unser Flemingel. Ich halte eine generelle Widerspruchsregelung für nicht sinnvoll - auch und gerade weil ich mit Organspenden zu tun hatte und habe. Auch glaube ich, dass es für Angehörige mindestens genauso traumatisierend ist, wenn man ihnen sagt, dass ihr Verstorbener jetzt zur Organspende freigegeben wird, weil er zu Lebzeiten der Organentnahme nicht widersprochen habe. Sicher, trauernde Menschen stehen bei der Frage nach Organspende vor einer Entscheidung, die sie so in der Situation eigentlich nicht treffen können. Wie oft habe ich Menschen erlebt, die mich am Telefon angemacht haben, wir sollten sie nicht weiter belästigen. Trotzdem... vollendete Tatsachen sind mindestens genauso grausam.
Und ich verstehe auch, dass die Widerspruchsregelung in manchen Menschen (mir inclusive) so etwas wie Trotz weckt... Zur Zeit habe ich einen Ausweis - was aber bei Einführung der Widerspruchsregelung passieren würde, kann ich ehrlich gesagt nicht vorhersagen.
Besser finde ich dagegen die verbindlich festgelegte Auseinandersetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben mit regelmäßigen Aktualisierungen. Damit wäre gewährleistet, dass zum einen jeder über Organspende nachdenkt und dass zum anderen bei Zustimmung auch ein Gespräch mit den Angehörigen stattfindet. Vorbereitete Angehörige bzw. Menschen, die sich mit Organspende beschäftigt haben, reagieren auf entsprechende Nachfragen auch im Ernstfall deutlich besser.

stennadolny
01.09.2010, 22:00
In Österreich etwa gibt es die Widerspruchsregelung und basta.

Jedermann kann beim Widerspruchsregister seinen Namen eintragen lassen und ist damit das Problem los.

Keine Diskussion, kein großes Gelabere. Punkt. Selbstverständlich werden die Anverwandten in Ö, wenn erreichbar, nach ihrer Meinung gefragt (so ist mein Kenntnisstand), insbes. bei Kindern. Das war`s aber auch. Im (sehr seltenen Falle) einer Ablehnung ist diese Ablehnung dann eben irrelevant. Übrigens auch bei Nicht-Österreichern in Österreich !

Warum Deutschland sich hier nicht klar politisch positionieren kann: ENTWEDER zu wenige Organe für die eigenen Zwangsversicherten (!!) und damit klarer Mord ODER genügend Organe und damit bessere Überlebenschancen für zwangsversicherte Schwerstkranke (!!), ist mir ein Rätsel.

Keenacat
01.09.2010, 22:13
Warum Deutschland sich hier nicht klar politisch positionieren kann: ENTWEDER zu wenige Organe für die eigenen Zwangsversicherten (!!) und damit klarer Mord ODER genügend Organe und damit bessere Überlebenschancen für zwangsversicherte Schwerstkranke (!!), ist mir ein Rätsel.

lolwut?
Das mit dem Mord ist so schwachsinnig, das müssen wir garnicht diskutieren, aber was soll das Rumgeweine über "Zwangsversicherte"? :-)) Sollen die lieber unversichert sein? Glaubste, das verbessert die Lage eines Patienten, der ein Transplantat braucht?

saipro
01.09.2010, 22:40
Ein schwerer Trinker, der sich darauf verlässt, dass für ihn am Ende seiner Alkoholikerkarriere eine Leber bereit steht, sollte genau so wenig eine kriegen wie heute.

Mit dieser Aussage sollte man meiner Meinung nach sehr vorsichtig umgehen. Natürlich trägt der Alkoholkranke eine Schuld an einem Leberversagen, andererseits ist Alkoholismus aber eine anerkannte Krankheit und dadurch ergibt sich an Anspruch auf Behandlung. Wünschenswert ist es allemal, dass Organe, die gespendet wurden auch "pfleglich" behandelt werden, aber leider ist das ja im Vorfeld nicht zu überprüfen.

Ich persönlich halte eine Widerspruchsregel für sinnvoll. Man könnte die Frage zum Widerspruch z.B. mit der Ausstellung eines Personalausweises oder dem Führerschein verbinden und somit möglichst alle Menschen erreichen. Es sollte nur gewährleistet werden, dass es jeder Zeit möglich ist seine Angabe zu Widerspruch oder Zustimmung zu ändern.
Warum aber dann Widerspruch und nicht Zustimmungsregel?
Ich persönlich habe den SUBJEKTIVEN Eindruck, dass viele Leute mit einer Organspende einverstanden wären, aber es schlicht verbummeln oder sich darüber zu informieren. Und diese Leute könnte man damit auch erreichen.