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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studienplatz übers Los und Zivildienst



Skyreaver
30.08.2010, 08:37
Zur Zeit stellt sich mir folgendes Problem: Wegen meines Zivildienstes kann ich diese WS nicht anfangen zu studieren wenn ich über das Los einen Platz bekäme.
Allerdings gibt es ja diese Regelung, dass einem durch den Zivildienst kein Nachteil entstehen darf und dass man für einmal erhaltene Studienplätze im nächsten Semester bevorzugt ausgewählt wird. Sollte ich einen Platz bekommen wäre mein Plan also: Immatrikulieren und dann sagen ich kann wegen Zivildienst doch erst nächstes SS antreten. Meint ihr das haut hin?

konstantin
30.08.2010, 08:41
Du kannst dich waehrend eines Zivildienstes garnicht immatrikulieren, aber davon mal ab: Ja, der Platz bleibt deiner. Ich habe das erst kuerzlich im Losverfahren-Thread eroertert: Wegen deines Dienstes darfst du keine Nachteile erleiden. Voellig egal, ob du deinen Platz nun in der Abiturbestenquote, im Auswahlverfahren der Hochschulen, in dessen Nachrueckverfahren oder beim Losen erhaelst - der Grund, weshalb du den Platz nicht annehmen kannst, ist dein Dienst. Und genau deswegen hast du dann in den folgenden zwei Vergabeverfahren einen Anspruch auf eben diesen Platz.

Aber mach dir keine Sorgen, die Chancen im Losverfahren sind derart verschwindend gering, dass solche hypothetischen Fragestellungen eigentlich ueberhaupt keinen Sinn machen. :-wow

Skyreaver
30.08.2010, 08:44
Du kannst dich waehrend eines Zivildienstes garnicht immatrikulieren, aber davon mal ab: Ja, der Platz bleibt deiner. Ich habe das erst kuerzlich im Losverfahren-Thread eroertert: Wegen deines Dienstes darfst du keine Nachteile erleiden. Voellig egal, ob du deinen Platz nun in der Abiturbestenquote, im Auswahlverfahren der Hochschulen, in dessen Nachrueckverfahren oder beim Losen erhaelst - der Grund, weshalb du den Platz nicht annehmen kannst, ist dein Dienst. Und genau deswegen hast du dann in den folgenden zwei Vergabeverfahren einen Anspruch auf eben diesen Platz.

Aber mach dir keine Sorgen, die Chancen im Losverfahren sind derart verschwindend gering, dass solche hypothetischen Fragestellungen eigentlich ueberhaupt keinen Sinn machen. :-wow

Naja Sinn macht sie schon, weil die Chancen auf jeden Fall grösser als Null sind. Andernfalls könnte ich mir die Postkartenschreiberei ja schenken. :D

Coxy-Baby
30.08.2010, 10:11
Ich finde es schon dreist, zu einer Frage die DU schon einmal im richtigen Fred diskutiert hast einen neuen aufzumachen (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=43123&page=130)
Merke aber wieder an: du kannst dich NICHT immatrikulieren, da es dir nicht erlaubt ist
laut Zivigesetz und ob sie dir den Platz freihalten ist evtl Uniabhängig.

konstantin
30.08.2010, 10:13
und ob sie dir den Platz freihalten ist evtl Uniabhängig.

Nein, ist es nicht. Es ist nicht einmal Sache der Uni, den Platz freizuhalten, sondern die des Staates, der dazu verpflichtet ist, einen Ausgleich zu schaffen, wenn ob des Dienstes karrieretechnische Nachteile entstehen.

Coxy-Baby
30.08.2010, 10:16
Nein, ist es nicht. Es ist nicht einmal Sache der Uni, den Platz freizuhalten, sondern die des Staates, der dazu verpflichtet ist, einen Ausgleich zu schaffen, wenn ob des Dienstes karrieretechnische Nachteile entstehen.

Gut dann halt so ;-)

lvf90
30.08.2010, 10:39
Da hat konstantin zu 100% Recht. Selbst wenn die Uni einem den Platz verwehrt, kann man klagen und wird den Platz bekommen. Die Rechtslage ist da eindeutig.

Skyreaver
30.08.2010, 12:33
Ich finde es schon dreist, zu einer Frage die DU schon einmal im richtigen Fred diskutiert hast einen neuen aufzumachen (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=43123&page=130)
Merke aber wieder an: du kannst dich NICHT immatrikulieren, da es dir nicht erlaubt ist
laut Zivigesetz und ob sie dir den Platz freihalten ist evtl Uniabhängig.

Ich finde es auch dreist, dass du in meinen Threads rumtrollst, ohne nachzudenken.
Könnte es evtl. sein, dass sich in einem eigenem Thread mehr Leute zu dem Thema zu Wort melden, als wenn das Thema nur mit ein paar Posts mitten in einem riesigem Thread angesprochen wird. Und könnte es evtl. auch sein, dass Leute die in der Zukunft das gleiche Problem haben dankbar wären wenn es in einem eigenem Thread ist und sie es daher schneller finden?

Coxy-Baby
30.08.2010, 12:36
Ich finde es auch dreist, dass du in meinen Threads rumtrollst, ohne nachzudenken.

Wirst ja noch genug Zeit haben die nächsten 6 Jahre für jeden individuellen Bewerbungsfall einen schönen FAQ zu basteln.

Viel Spaß dabei.

Nachtrag: Zum Thema suchen, das Thema gabs hier schonmal: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/archive/t-24237.html

konstantin
30.08.2010, 13:39
Skyreaver: Coxy-Baby hat schon Recht - wie ich bereits schrieb, habe ich selbst die Frage vor einigen Tagen im offiziellen Losverfahren-Thread beantwortet. Ein bischen suchen schadet nie...

Rico
30.08.2010, 13:47
Da hat konstantin zu 100% Recht. Selbst wenn die Uni einem den Platz verwehrt, kann man klagen und wird den Platz bekommen. Die Rechtslage ist da eindeutig.Hat nicht ganz zu 100% recht, die Uni ist z.B. nicht verpflichtet Dich zuzulassen wenn sie in den Semster gar kein erstes Semster anbietet, weil sie z.B. nur zum Wintersemester zuläßt.
Aber dann hast Du wenn Du unbedingt zum Sommersemester nen Platz haben willst Recht auf einen Platz an einer anderen Uni, nur den Ort ist nicht garantiert.

konstantin
30.08.2010, 13:55
Aber dann hast Du wenn Du unbedingt zum Sommersemester nen Platz haben willst Recht auf einen Platz an einer anderen Uni, nur den Ort ist nicht garantiert.

Ich bezweifle das stark! Aus saemtlichen Informationen, die hochschulstart.de bzw. die ZVS einem zur Verfuegung stellen, geht hervor, dass man einen Anspruch auf erneute Zulassung nur an dem Ort hat, an dem man bereits zugelassen wurde.

Der von dir geschilderte Fall wird nicht beruecksichtigt und das Sommersemester wird dadurch kompensiert, dass man in den auf die urspruengliche Zulassung folgenden zwei Vergabeverfahren einen Anspruch auf erneute Zulassung hat.

Belehre mich eines besseren, aber ich war in genau der Situation und hatte keine Moeglichkeit, durch meine bereits zum Wintersemester erhaltene Zulassung eine Zulassung an einer anderen Universitaet zum Sommersemester zu erwirken.

edit: Und das die Universitaet dich nicht zum Sommersemester zulassen muss, wenn der Studiengang nur zum Wintersemester angeboten wird, ist wohl jedem klar...

Rico
30.08.2010, 20:59
Ich bezweifle das stark! Aus saemtlichen Informationen, die hochschulstart.de bzw. die ZVS einem zur Verfuegung stellen, geht hervor, dass man einen Anspruch auf erneute Zulassung nur an dem Ort hat, an dem man bereits zugelassen wurde.Hab ich grad auch gelesen, das ist dann wohl mal geändert worden, früher konnte man sich nach Dienstende wieder bewerben und hatte an dem Ort, an dem man initial die Zusage hatte durch den Ortsantrag A quasi garantiert einen Platz, bei allen anderen Unis mußte man sich so den Sozialkriterien stellen.

Der von dir geschilderte Fall wird nicht beruecksichtigt und das Sommersemester wird dadurch kompensiert, dass man in den auf die urspruengliche Zulassung folgenden zwei Vergabeverfahren einen Anspruch auf erneute Zulassung hat.

Belehre mich eines besseren, aber ich war in genau der Situation und hatte keine Moeglichkeit, durch meine bereits zum Wintersemester erhaltene Zulassung eine Zulassung an einer anderen Universitaet zum Sommersemester zu erwirken.Das wiederum finde ich komisch (wobei ich Dir natürlich glaube), denn das ist ja dann doch ein echter Nachteil durch den Dienst, wenn Du noch ein Semester obendrauf packen musst, nur weil die Uni an der Du nen Platz ergattert hast zufällig nur zum Wintersemster zuläßt. :-??? Dass dagegen noch keiner geklagt hat.

konstantin
30.08.2010, 21:28
Naja, das war halt die Pein des neunmonatigen Zivildienstes - diesen konnte man naemlich nicht verlaengern. Jetzt, wo der Dienst 6 Monate dauert, kann man bei Bedarf um 3 bzw. 6 Monate verlaengern, so dass man nicht direkt in ein tiefes Loch faellt und ueber ein halbes Jahr lang auf sein Studium warten muss.

Ich hatte Glueck und konnte bei meiner alten Dienststelle als Pflegehelfer fuer verhaeltnismaessig gutes Geld jobben, obwohl ich natuerlich lieber zum Sommersemester mit meinem Studium begonnen haette.

Klagen kannst du dagegen nicht - der Dienst ist eben zeitaufwendig, das liegt wohl in der Natur der Sache... :-angel

Rico
02.09.2010, 12:35
Klagen kannst du dagegen nicht - der Dienst ist eben zeitaufwendig, das liegt wohl in der Natur der Sache... :-angel
Ah, hat doch einer geklagt und das sogar erfolgreich:

Studienstart sticht Dienst am Vaterland (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,715189,00.html)

Laut Bundesamt liegen zwischen dem jetzigen und dem späteren Studienstart zwölf Monate. Weil der Zivildienst neun Monate dauert, gingen dem Studenten nur drei Monate verloren. Eine besondere Härte sei aber erst bei einer Wartezeit von mindestens sechs Monaten gegeben.

Dieser bewerberunfreundliche Rechung des Amtes wollten die Münsteraner Richter nicht folgen. Sie zählten vielmehr die Monate so, wie sie den Bewerber real betreffen: Nach neun Monaten ginge sein Dienst Ende Dezember 2010 zu Ende, den verhinderten Wahlmünchner erwarte dann eine Wartezeit von einem Dreivierteljahr bis zu einem Studienstart im Herbst 2011. Damit sei "das Verbleiben im Dienst eine besondere Härte" im Sinn des Zivildienstgesetzes.Find ich völlig richtig so! :-top