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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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bobbit
11.08.2008, 22:33
Sorry hab das Formular auf der Seite von der MHH nicht gefunden.
Will genau dahin und das LPA Niedersachsen hat keine Homepage.
Wäre nett wenn du mir den direkten Link schicken könntest.
Hier (http://www.mh-hannover.de/fileadmin/mhh/download/studium_ausbildung/Formulare_9130/Vorlagen_Medizin/Kr_Deu.pdf).

dasUti
12.08.2008, 15:37
@schmuggelmäuschen Ok... Öö Die haben ja dann ne Meise... Wenn der Dienstplan einmal feststeht... dürfen die das dann überhaupt ohne dein Einverständnis ändern? Ich meine, wenns nicht alles unter Vorbehalt ist. Zumindest fragen müssten sie dich... Öö

schmuggelmaeuschen
12.08.2008, 17:04
@uti: zwischen dürfen und machen is im kh ja eh ein meilenweiter unterschied...
Habs jetzt aber gereglt... Hab gesagt, ich muss an dem montag arbeiten und kann es nicht ändern, ja ich es bereits verschoben habe. Klar bin ich an gemeckert worden, aber dann habe ich gesagt, dass läge nur daran, dass ich ja sonntags erfahren hätte, dass ich montags spätdienst habe und eben schieben müsste... Jetzt habe ich den tag komplett frei, die station ist voll und dann sind die an dem tag nur zu 2. jetzt hab ich ein schlechtes gewissen.
Aber ich denke man muss auch mal nen schluss strich zuziehen. Ich habe in 4 wochen bereits 10dienste getauscht bekommen, teilweise extrem kurzfristig...

derherrpaul
12.08.2008, 17:37
Hallo!

Hat jemand Erfahrung mit einem Krankenpflegepraktikum im Hospiz? Ich habe 2003 meinen Zivildienst in einem stationären Hospiz geleistet, weil es dies damals noch als KPP anrechnungsfähig war.

Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass nach neuer A.O. nur noch Einsätze in Krankenhäusern geleistet werden können. Bei einem ersten Telefonat sagte man mir beim LPA Hamburg, dass es sie nicht interessiert, ob ich Schwerstkranke gepflegt habe inklusive Wundversorgung + Prophylaxen...

Hat jemand eine Idee, was man noch versuchen könnte. Sonderantrag stellen?

Bin für jede Hilfe dankbar!
Paul

Strodti
12.08.2008, 17:54
Paul, viele LPA erkennen Praktika, die älter als 2 Jahre sind gar nicht mehr an... Aber du hast du noch viel Zeit dafür, wenn du nicht zufällig kurz vor dem Physikum stehst.

jam123
14.08.2008, 17:10
Es gibt doch bestimmt auch ein besonders Formular für das abgeleistete FSJ, weiss jemand vll. wo man dieses findet.

Thx im Vorraus!

Hardyle
14.08.2008, 17:13
Mmh, also ich habe eines von meinem FSJ-Träger bekommen mit den Informationen zu meiner Tätigkeit, meiner Arbeitsstelle und von wann bis wann d'rauf.
Zusätzlich habe ich mir noch von der PDL einen Bescheid geholt, das Formular hatten die aber selbst.

Oder braucht man darüber hinaus noch mehr? Ich habe es bisher noch nicht anrechnen lassen, da ich dachte ich mache das, wenn ich eingeschrieben bin.

radiradi
14.08.2008, 18:39
hallo ihr,
ich habe gerade mein zweites pflegepraktikum in bremen angefangen und eine der für die praktikanten verantwortliche (sitzt im sekretariat, ist keine pflegerin) hat mir am ersten tag gesagt, dass fehltage nachgeholt werden müssen. wenn ich also einen tag krank bin, muss ich am eigentlichen ende des praktikums einen tag länger arbeiten.
wollte nur mal fragen, wie damit ersten eure erfahrungen sind und zweitens, ob jemand von euch weiß, ob es eine feste regel gibt. also müssen fehltage wiederholt werden oder nicht?
ich plane jetzt gar nicht unbedingt, mich dagegen zu wehen beim praktikum, weil ich bis jetzt sowieso noch nicht gefehlt habe und die regelung ja auch nicht ganz sinnfrei ist. finde es arbeitspolitisch allerdings n bisschen problematisch. egal. würde mich über antwort freuen.
viele grüße!

CNSVX
14.08.2008, 19:13
@ radiradi: Das ist völlig normal. Das ist eine allgemeine Regelung, dass man im KPP die Fehltage nachholen muss. Soll mit Sicherheit vermeiden, dass Leute, die keinen Bock auf das Praktikum haben, sich einfach ne Krankmeldung holen.
Es kann natürlich sein, dass einige Pflegeleitungen ein Auge zudrücken und manche Praktikanten die Pflegetage deshalb nicht nachholen müssen, aber offiziell muss man es.

jam123
14.08.2008, 19:34
Mmh, also ich habe eines von meinem FSJ-Träger bekommen mit den Informationen zu meiner Tätigkeit, meiner Arbeitsstelle und von wann bis wann d'rauf.
Zusätzlich habe ich mir noch von der PDL einen Bescheid geholt, das Formular hatten die aber selbst.

Oder braucht man darüber hinaus noch mehr? Ich habe es bisher noch nicht anrechnen lassen, da ich dachte ich mache das, wenn ich eingeschrieben bin.


Also für Zivis gibs ja auch ein extra Formular, dies hab ich auch von meinem KRH ausfüllen. Hab nur das ans LPA geschickt und nicht die Tätigkeitsbeschreibung, und es wurde anerkannt.

Frag für ne Freundin die das FSJ gemacht und hab gedacht, dafür wirds auch einen special Antrag geben.

Resi-B
15.08.2008, 09:30
ob jemand von euch weiß, ob es eine feste regel gibt. also müssen fehltage wiederholt werden oder nicht?

Hey!
Also nach meiner Erfahrung gibts es soweiso mal überhaupt keine festen Regeln beim KPP.
Weder, was Fehltermine angeht, noch was Arbeitszeiten angeht.
Beim ersten KPP hatte ich jedes WE frei, beim zweiten hatte ich nur noch einen WE-Tag frei (gleiches KH!) im dritten hatte ich die normalen Arbeitsintervalle einer Vollzeit-Schwester.
Die Fehltermine sollte man im ersten KH übrigens auch nachholen, in der Uni-Klinik (drittes KPP) reichte eine Krankmeldung.
Habs nicht ausprobiert...
Ist alles recht willkürlich, dem LPA geht nur darum, dass am Ende 30 Tage auf dem Zettel stehen.

studekrem
15.08.2008, 16:06
Wie lange ist das Pflegedienstpraktikum gültig? Kann es sein, dass die Bescheinigung verjährt und nicht mehr angenommen wird?

Ich frage, weil es bei mir schon etwas her ist, als ich das Praktikum gemacht habe. Warte nämlich noch geduldig auf einen Studienplatz.

knoedel
18.08.2008, 09:19
soweit ich weiß, sollte das pflegepraktikum nicht länger als 2jahre zurückliegen beim studienbeginn!

agouti_lilac
18.08.2008, 09:21
Kommt auf das LPA und damit auf das Bundesland an! Am Besten bei seinem LPA anfragen.

stafri
25.08.2008, 10:01
Hallo, wäre toll, wenn in die Mail von 2003 aktuelle links eingebaut würden
Die Infos sind immer noch wichtig!

stanzeline
11.09.2008, 22:37
JUHU!!!!!!
bin mit meinen 60 tagen fertig!

wollt ich nur mal loswerden :)

papiertiger
12.09.2008, 00:12
Machst du die restlichen 30 Tage später oder musst du aus irgendwelchen Gründen nur 60 machen? ;-)

Brownie
12.09.2008, 14:10
finde es arbeitspolitisch allerdings n bisschen problematisch. egal. würde mich über antwort freuen.
viele grüße!

was findest du daran problematisch? einem minijobber geht es meist net besser.
ich arbeite 8 stunden die woche. und ich kann mir den tag aussuchen, an dem ich komme. von daher heißt es, wenn ich montags krank bin, dann komm ich halt dienstags. wenn ich eine ganze woche krank sein sollte, dann muss ich das in den kommenden wochen nacharbeiten. ebenso mit urlaub. gibt keinen urlaubsanspruch, ich darf nur "vorarbeiten". :nix:

wie ist das mit der anerkennung? schickt man da einfach die bestätigungen (kopie oder original??) ans lpa mit entsprechendem anschreiben "hiermit bitte ich um Anerkennung des geleisteten Krankenpflegepraktikums" oder wie funktioniert das?

stanzeline
12.09.2008, 14:44
ich mach nächsten sommer die restlichen 30 tage.

schön wärs wenn ich nur 60 machen müsste. :)

Hardyle
12.09.2008, 15:47
wie ist das mit der anerkennung? schickt man da einfach die bestätigungen (kopie oder original??) ans lpa mit entsprechendem anschreiben "hiermit bitte ich um Anerkennung des geleisteten Krankenpflegepraktikums" oder wie funktioniert das?Das habe ich mich auch schon gefragt. Oder gibt es Formulare, die man zusätzlich zu den Bescheinigungen ausfüllen muss? Hat jemand eine Antwort dazu - vielleicht speziell für das LPA BaWü? Bei mir geht es dazu noch um die Anrechnung meines FSJ im KH als KPP: