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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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papiertiger
28.09.2008, 19:03
@diana88

Du hattest ja scheinbar ganz schön was zu sagen... :-wow
Dir ist hoffentlich klar dass du der Schweigepflicht unterliegst... Ja?


das möchte ich nochmal unterstreichen.


bissle viel Fantasie auch, mh?

Reanimationen hab ich übrigens nicht nur eine miterlebt. aber was daran so besonders doll sein soll..? naja.


Natürlich macht man im KPP Erfahrungen, die u.U. auch prägen, sollte ja auch so sein. Grundsätzlich ja auch gut, dass du das Ganze schriftlich reflektiert hast - hab ich auch getan, für mich selbst. Aber ein so angekündigter Bericht verheißt Ungutes, mal ganz abgesehen von oben angesprochener Problematik.

Grüße vom Tiger.

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29.09.2008, 09:33
Bullshit.

Scienceman
29.09.2008, 22:11
oh mein gott....

Coxy-Baby
29.09.2008, 22:24
@Diana88:Bullshit.
Da kann ich mich nur anschließen

Autolyse
29.09.2008, 23:23
Kollektive Empörung hilft auch nicht weiter.

Mysterious
30.09.2008, 13:42
Habe die 90 Tage heute abgeschlossen. Juhuuuuuuuuuuuuuu endlich fertig

papiertiger
30.09.2008, 13:49
und ich hätte noch einmal eine Frage ; )

weiß jemand von Euch zufällig, ob es mit dem LPA Probleme irgendeiner Art gibt, wenn das Formular nur die Unterschrift der stellvertretenden PDL trägt?

Bin heute mit dem Praktikum fertig geworden und musste feststellen, dass die PDL im Urlaub ist, noch bis nächste Woche - nächste Woche bin ich aber schon weit, weit weg. Könnte natürlich die Bestätigung auch irgendwann später wenn ich eben mal wieder in der Gegend bin abholen.. aber eigentlich mag ich es nicht, solche Sachen zu verzögern, würde das also lieber sofort erledigt haben.

Also.. macht das einen Unterschied, wer unterschreibt?

THawk
30.09.2008, 14:25
Nein, überhaupt nicht.
Glaubst du, die kümmern sich darum wer unterschrieben hat?

Außerdem ist die stellvertretende PDL ja schließlich für genau solche Fälle die Stellvertreterin der PDL - damit sie sie z.B. im Urlaub vertritt.

papiertiger
30.09.2008, 14:35
Glaubst du, die kümmern sich darum wer unterschrieben hat?

Nein; aber man sollte ja die Zickigkeit der Landesprüfungämter, bzw. deren Sachbearbeiter nicht unterschätzen. Von daher wollte ich doch lieber mal nachfragen, ob hier ggf. schonmal jemand mit sowas auf die Nase gefallen ist ;-)

Franzi-Marie
01.10.2008, 00:09
Hab auch nochmal eine Frage, sorry wenn es diese Frage schonmal gibt, hab jedenfalls über die Suche nichts gefunden.

Ich habe letztes Jahr ein Praktikum in einem Krankenhaus auf der Intensiv gemacht, eigentlich weil ich danach evtl. eine duales Studium "Pflegmanagement" machen wollte und dazu ein Praktikum machen musste. Nun dauerte das Praktikum leider nur 25 Tage :-( Gibt es IRGENDEINE Möglichkeit mir die Zeit dennoch anrechnen zu lassen?????????

Und sollte dies nicht klappen: Ich lese hier, dass die meisten mind. 1/3 des Pflegepraktikums vor dem Studium abgeleistet haben - ist es überhaupt zu schaffen die 90 Tage in der Vorklinik zu schaffen oder bzw. hat man irgendwann noch ein wenig Ferien? Wann ist der beste Zeitpunkt?

papiertiger
01.10.2008, 00:36
Nein. Außer du überredest die Pflegedienstleitung betreffenden Krankenhauses, dir nachträglich noch eine Bescheinigung über 30 Tage auszustellen.


Zu zweiter Frage.. die meisten machen das wohl so, ja, und es ist sicherlich auch nicht verkehrt - aber zu schaffen muss es auch in den Semesterferien zu sein. Und selbst wenn da noch diverse Praktika, ggf. Nachschreibeklausuren usw. dazwischenfunken - als Student, auch als Medizinstudent, hat man durchaus genug frei, um in zwei Jahren drei Monate Praktikum unterzubringen ;-)

Franzi-Marie
01.10.2008, 00:46
Ich habe der Personalleitung in dem Krankenhaus mal eine Email geschrieben. Mein Mann kennt die Frau zum Glück, vielleicht hat sie ja einen guten Tag und Kontakte sind ja manchmal auch nicht zu unterschätzen... Ich hoffe inständig das die das machen, ansonsten könnte ich mich echt in den Hintern beißen!

Und zum zweiten: Puuh da bin ich ja beruhigt :-) Naja mal sehen was das wird!

Franzi-Marie
01.10.2008, 01:21
Jipieeee für Kiel hab ich gerade folgendes gefunden:


Für den dreimonatigen Krankenpflegedienst gilt, dass der Monat mit 30 Kalen-
dertagen zugrunde gelegt wird. Insgesamt sind 90 Kalendertage - einschließlich
Wochenenden und gesetzlicher Feiertage in Schleswig-Holstein - nachzuweisen.
Die Krankenpflegedienstbescheinigungen werden kalendertageweise ausge-
zählt. Kalendertage im direkten Anschluss an das Krankenpflegedienstende wer-
den mitgezählt, wenn sie wegen Wochenende oder gesetzlicher Feiertage in
Schleswig-Holstein ohnehin arbeitsfrei gewesen wären.

Ich hab mein Praktikum vom 26.12 bis zum 24.12 gemacht. Das hieße doch das die Feiertage, also der 25.12 und der 26.12 mitgezählt werden können oder?

Dann hätte ich doch meine 30 Tage!!!!

THawk
01.10.2008, 07:21
Ja, die Feiertage zählen mit. Und sofern du jetzt noch den 26.11. und nicht 26.12. meinst, wovon ich mal ausgehe, hast du deine 30 Tage abgeleistet ;-)

Zur Sicherheit lass dir die Zeiten einfach frühzeitig vom zuständigen LPA anerkennen. Dann hast du diesen Anerkennungsschrieb zu Hause und brauchst keine Probleme mehr fürchten. Aber es wird mit Sicherheit funktionieren.

Franzi-Marie
01.10.2008, 10:32
Hehe ja, ich meine den 26.11 :-wow

Leider fehlt irgendwie der Eintrag im Dienstplan vom ersten Tag, also dem 26.11 :-? Die behaupten ich hätte erst am Di, also am 27.11. angefangen. Shice was mache ich denn jetzt??????? Das ist nur ein Tag, an dem ich sogar da war :-((

Hardyle
01.10.2008, 14:26
Vielleicht hast du ja noch irgendwo einen Nachweis rumliegen, mit dem du Beweisen kannst, dass du da warst (hattest du einen Vertrag, ein Schreiben von der Personalabteilung oder ähnliches?). Oder frag nochmal bei deiner damaligen Stationsleitung nach. Vielleicht können die sich noch daran erinnern (veilleicht gibts irgendwelche Dokumente, dass du damals eine Einführung von Schester X oder so bekommen hast). Ist natürlich äußerst ärgerlich, wenn das damals nicht eingetragen wurde.

ehemaliger User_19122016_1
01.10.2008, 16:39
Hi Leutz,
ich habe zurzeit auch Pflegepraktika und habe auch ein paar Fragen dazu.
Ich hatte mich bei dem Landesprüfungsamt in Baden Würtenberg dazu erkundigt!
Die meinten ich solle mich bei meinem Bundesland umhorchen.

1. Kennt jemand ne Kontaktadresse von der LPA in Brandenburg oder wer da zuständig ist? Hab keine gefunden und ich muss mich ja in dem Land anerkennen lassen wo ich lebe oder?

2. Weiß jemand ob in Berlin, Mecklenburg Vorpommern und Sachsen Praktika verfallen können? (aus früheren Bewerbungen vll) Weil ich jetzt Plege-Pra. mache aber wahrscheinlich erst in 2 Jahren den Studienplatz erhalte!

3. Müssen Praktika nur einmal anerkannt werden? Oder wenn ich dann in einem anderen Bundesland studiere in diesem noch mal?

Soviel erst mal von mir! Hoffe jemand kann helfen. Danke im Vorraus!

Fanfon

CYP21B
01.10.2008, 19:56
2. Weiß jemand ob in Berlin, Mecklenburg Vorpommern und Sachsen Praktika verfallen können? (aus früheren Bewerbungen vll) Weil ich jetzt Plege-Pra. mache aber wahrscheinlich erst in 2 Jahren den Studienplatz erhalte!

3. Müssen Praktika nur einmal anerkannt werden? Oder wenn ich dann in einem anderen Bundesland studiere in diesem noch mal?


In Berlin ist das Praktikum unbegrenzt gültig

Du lässt die das Praktikum (oder die einzelnen Abschnitte) von der Pflegedienstleitung auf einem entsprechenden Vordruck für das KPP bestätigen. Anerkannt in dem Sinn wird das dann erst bei der Anmeldung fürs Physikum. Extra anerkennen lassen müsste man das nur wenn man es im Ausland absolviert hat (gilt so zumindest für Berlin)

ehemaliger User_19122016_1
01.10.2008, 20:53
Danke für die Antwort.

Dieser Vordruck ist das "Zeugnis für Krankenpflegedienst" oder so! Oder?

Schön das Berlin die Praktika nicht verfallen können?
Und wie sieht das bei dem Erste Hilfeschein aus?

Wenn man das erst zum Physikum anerkenn lassen kann.
Weiß man ja nicht ob das dann reicht. Ich mache gerade
auf einer pysiosomatrischen/psychatrischen Station ein Praktikum, deswegen würde ich das doch gerne wissen!
Hat da jemand mit Erfahrung? mit solchen Sachen? :-keks

Gruß
Arzt2020

Hardyle
01.10.2008, 21:27
Und wie sieht das bei dem Erste Hilfeschein aus?
Du brauchst den "großen" Schein und meines Wissens ist der "ein Leben lang" gültig; verfällt also nicht!