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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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ehemaliger User_19122016_1
20.10.2008, 20:08
Ne eigentlich nicht

Krankenpflege Zeugnis (http://www.medi-files.de/files/Zeugnis_Pflegepraktikum_Deutsch.pdf)

bb

Arzt2020

ehemaliger User_19122016_1
20.10.2008, 20:10
Der Link oben enhält doch das richtige Zeugnis oder
SUPERSONIC?

SuperSonic
21.10.2008, 18:01
Ne eigentlich nicht

Krankenpflege Zeugnis (http://www.medi-files.de/files/Zeugnis_Pflegepraktikum_Deutsch.pdf)

Sorry, aber diese "Bescheinigung" ist einfach nur Mist und sollte mal überarbeitet werden...
Nimm eins von diesen:
http://www.med.uni-rostock.de/fileadmin/template/fakultaet/studium/humanmedizin/downloads/krankenpflege_zeugnis_1.pdf
http://www.uni-duisburg-essen.de/medizinstudium/DreimonatigerKPD+Anerkennungantrag+Zeugnis.pdf

Gruß,
SuperSonic

Miramanee
23.11.2008, 11:09
bei den vielen a<ntworten hier verliert man ein wenig den Überblick, ich hoffe diese Frage wurde noch nicht (zu oft) gefragt:
MUSS ich die Station zwischendurch wechseln, oder kann ich auch die gesamten 90 Tage auf einer machen?
Außerdem mach ich das praktikum jetzt vor dem Studium, weiß also noch gar nicht wo ich hinkomme, sprich kann mich auch über nichts beim "für mich zuständigen" LPA informieren...

CNSVX
23.11.2008, 11:15
@ Miramanee: Nein, du musst die Station nicht wechseln. Ganz im Gegenteil. Beim Wechseln musst du sogar aufpassen, dass du immer mindestens 30 Tage am Stück auf der gleichen Station bist, sonst könnte das LPA Probleme machen.
Wenn du also entweder alle Tage auf einer Station machst oder immer nach angeschlossenen 30 Tagen wechselst, wird kein LPA Probleme machen.

Miramanee
23.11.2008, 11:39
Ich habe einen Platz auf der Kinderstation ziemlich sicher, also wäre es kein Problem, dort die kompletten 3 Monate dort zu bleiben?

CNSVX
23.11.2008, 12:03
Ich habe einen Platz auf der Kinderstation ziemlich sicher, also wäre es kein Problem, dort die kompletten 3 Monate dort zu bleiben?
Ne, gar kein Problem. Ganz im Gegenteil: So wird dir das 100%-ig anerkannt. Du musst halt nur drauf achten, dass es eine normale Bettenstation mit mindestens 20 (?) Betten ist.

Miramanee
23.11.2008, 12:14
Geht um diese Abteilung hier: http://www.bethanien-moers.de/krankenhaus/body_kh_medfach_kinder.html sollte trotz 66 Betten auf 4 Stationen kein Problem darstellen oder?

CYP21B
23.11.2008, 12:31
Normal steht die Abteilung gar nicht auf der Bescheinigung drauf. Würde also in den meisten Fällen keine Probleme machen, da das LPA sicher nicht bei jedem Krankenhaus anruft etc. Ich denke damit soll vermieden werden (warum auch immer) dass man z.B. in kleinen Krankenhäusern auf Intensivstationen o.ä. mit sehr wenigen Betten eingesetzt wird.

Was du beachten solltest, wenn du dein KPP vor dem Studium machst ist, dass es in machen LPAs nicht unbegrenzt gültig ist. D.h. wenn der Studienbeginn sich verzögert musst du es unter Umständen noch mal machen.

Zu der Sache mit den 30/90 Tagen, wenn du alle 90 Tage am Stück machst dürfte es normal keinerlei Probleme geben. Du darfst die alle in einer Station ableisten. Bei der Splittung der Abschnitte musst du eben aufpassen dass es immer mindestens 30 Tage am Stück sind. Wenn du jedoch innerhalb der 30 Tage innerhalb eines Krankenhauses die Station wechseln solltest macht das auch nichts aus. Wichtig ist nur dass du am Ende 90 Tage hast und die einzelnen Bescheinigungen jeweils min. 30 Tage ausweisen.

Miramanee
23.11.2008, 13:07
Ich werde im nächsten Semester, also im April, mit Zahnmedizin beginnen und mich dann parallel weiter für Humanmedizin bewerben. Also Losverfahren, denn den NC hab ich leider nicht. Und dann noch schaun obs evtl. übern Quereinstieg klappt, ist zwar schwer, aber immerhin ja möglich.
Und wenns nicht klappt, werd ich Zahnarzt. Nur schade, dass die leute dann Angst vor mir haben ;)

theooo
27.11.2008, 14:29
Wollte mal fragen, wie das bei euch so mit den Arbeitszeiten ist. Ich muss immer 8 Stunden und dann 7 tage die Woche...krieg dafür irgendwie über Weihnachten frei, muss aber Sylvester arbeiten. Mir kommt das irgendwie ein bischen viel vor, weil sogar die Schwestern mal nen freien Tag haben...und eigentlich stand im Vertrag , dass ich alle 14 Tage am WE arbeiten muss. Murt ausgleich von freien Tagen...aber wie gesagt. Ich arbeite immer am Wochenende :-nix und kann man das Praktikum auch so 40 zu 50 tagen aufteilen?

schmuggelmaeuschen
27.11.2008, 16:04
also das du immer arbeitest darf nicht sein. Sprech die Stationsleitung unbedingt an. Ich glaub sogar per gesetz darf man max. 3Wochen am stück arbeiten. Eigentlich ist im kpp auch gesagt xxstd in 3Monaten...

CNSVX
27.11.2008, 16:06
@ Theo: Ja, du kannst das KPP in 40 und 50 Tage aufteilen. Ist alles egal, solange es mindestens 30 Tage am Stück sind.
Es ist normal, dass man mal 7-10 Tage am Stück arbeiten muss.
Wenn das mit deinen Wochenenden im Vertrag anders geregelt ist, dann sprich das doch mal an. Ich persönlich fands aber nicht so schlimm, weil für mich die Wochenenden da wie jeder andere Tag auch waren.

--Julia--
27.11.2008, 17:44
wie ist das denn mit der Anerkennung (das was man zum LPA schicken muss)? muss man das direkt nach dem praktikum machen (auch wenn man das studium noch nicht angefangen hat), oder macht man das während des studiums bzw kurz vor dem physikum?

THawk
27.11.2008, 17:51
Das machste einfach zu Anfang des Studiums. Dann weißt du auch sicher, welches LPA zuständig ist. Kurz vorm Physikum ist nicht zu empfehlen - das LPA kann ja immer mal Probleme machen. Und die sind 6 Wochen vorm Physikum wirklich nicht gerne beim Studenten gesehen.

Ich musste z.B. noch mein Zivi-Zeugnis vorlegen, weil das LPA da nicht so von meiner pflegerischen Tätigkeit als Zivi überzeugt war. War schon ein wenig Stress...

Also - mach's einfach im 1./2. Semester und es ist ganz stressfrei.

Strodti
27.11.2008, 18:06
also das du immer arbeitest darf nicht sein. Sprech die Stationsleitung unbedingt an. Ich glaub sogar per gesetz darf man max. 3Wochen am stück arbeiten. Eigentlich ist im kpp auch gesagt xxstd in 3Monaten...

Ist leider nicht so einfach... Hier gilt das Arbeitszeitgesetz, bzw. bei unter 18-jährigen das Jugendarbeitszeitgesetz.

Auszug: (Quelle: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html#BJNR117100994BJNE001901308)
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) 1Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 2Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Das ist die Mindestregelung. Bessere Bedingungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung (Rahmendienstpläne etc.) vereinbart worden sein und sind Hausspezifisch.

Edit: Ich seh gerade, dass du von einer Regelung in deinem Praktikumsvertrag geschrieben hast. Die gilt dann natürlich. Weiterer Ansprechpartner (falls du mit deiner Leitung nicht weiter kommst) wäre der Betriebs- oder Personalrat, bzw JAV.

Crazy Bird
27.11.2008, 20:23
Ja, du kannst das KPP in 40 und 50 Tage aufteilen. Ist alles egal, solange es mindestens 30 Tage am Stück sind.
Wäre allerdings blöde, wenn er es so aufteilt, da er dann insgesamt 30 Tage zu viel gearbeitet hätte, da ihm jeweils die Differenz von 30 zu 40 bzw. 50 Tagen nicht angerechnet würde.

CNSVX
28.11.2008, 16:09
Wäre allerdings blöde, wenn er es so aufteilt, da er dann insgesamt 30 Tage zu viel gearbeitet hätte, da ihm jeweils die Differenz von 30 zu 40 bzw. 50 Tagen nicht angerechnet würde.
? Ne... natürlich bekommt er 40 Tage anerkannt, wenn er 40 Tage gemacht hat.
Wenn er einmal 40 und einmal 50 Tage macht, dann ist das KPP absolviert.

schmuggelmaeuschen
28.11.2008, 21:55
@Strodi:
ich glaub du hast mich falsch verstanden, mit 3wochen am stück meinte ich, 3 wochen ohne we, sprich 18Tage ohne pause...

Aber egal du machst ein unbezahltes praktikum, da solltest du schon drauf achten, nicht total ausgebeutet zuwerden.
In meinen kpp sind dauernt meine dienst ohne fragen getausch worden, dann hatte ich eine woche lang früh,spät, früh, spät. Wenn es stressig war und du 1 oder 2 std länger bleiben musst bist du erst halb elf zuhause, wenn du dann am nächsten morgen wieder um 5 raus musst schlaucht das. Ich hab dann nach 2wochen einfach bei nem tausch gesagt, "nein, das geht nicht, ich muss da arbeiten". Es gab ne diskussion, ich hab mich durchgesetzt und danach wurde ich immer gefragt, ob ich tauschen kann (wenn man mich fragt tausche ich immer wenns geht). Also manchmal muss man einfach zeigen, dass man weiß was für rechte man hat und dass man nicht alles mit sich machen lässt.


Im kpp soll man die pflege kennen lernen, dazu gehört grundpflege, bettpfannen und überstunden (nur mal die neg. seiten), aber auch, dass du ähnliche arbeitsbedingungen hast. Deshalb stehn dir pro monat ca 6freie tage (von haus zu haus leicht verschieden) und der Dienstplan ist verbindlich. Man sollte sich nicht alles gefallen lassen.

JGA
30.11.2008, 12:23
hallo,

mal eine frage zum kpp auf die ich bisher keine antwort finden konnte: mindestens 30 tage am stück ist klar, die arbeitszeit SOLLTE dabei 8 stunden betragen. mal angenommen ich habe eine praktikumsstelle die mich maximal 25 stunden in der woche arbeiten lassen wollen - wäre es möglich das praktikum um soviele tage zu verlängern, dass es von den stunden am ende identisch zu 30 tagen zu je 8 stunden sind. oder anders gefragt: WO WERDEN EXAKT DIE BENÖTIGTEN STUNDEN FESTGELEGT? ich lese immer nur von den regelungen der tage - die stunden pro tag werden dabei immer als "üblicherweise" etc. angeben. hab auf der page des für mich zuständigen LPA (NRW) nach offiziellen richtlinien oder ähnlichem gesucht, jedoch keinen erfolg gehabt. vielen dank fü eure antworten.

grüße,

JGA