Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen
Mr. Pink online
03.03.2009, 16:35
Ich meinte nicht speziell dich Papiertiger. Ich hatte die Diskussion schon mal vor einiger Zeit...
Ritalin rockt
03.03.2009, 23:53
ohne mir die letzen 493 durchgelesen zu haben (habe lediglich Seite 1 gelesen :-D ) wäre es toll wenn mir jemand kurz eine Frage beantworten könnnte...
es ist ja möglich die 90 Tage in z.b. 3*30 Tage einzuteilen.
Ist es auch möglich z.b. einmal 6 Wochen und anschließend ein weiteres mal 6 Wochen zu machen etc.?
Allgemein gesagt, gibt es irgendein Einteilungsschema der Zeiten was geht und was nicht....
ps. ich finde gerade die Tätigkeit die man unter Umständen macht und die hier als so negativ dargestellt werden (Kaffee machen, Desinfizieren, Bettenschieben, Wischen etc.) empfand ich im Nachhinein als sehr lehrreich.
Es ist doch nicht Sinn und Zweck des KPP ärtzliche Tätigkeiten kennenzulernen oder gar durchzuführen.
Wenn man von vornherein mit der Einstellung dort rein geht, 90 Tage zu buckeln kommt man sehr gut hin und lernt viel über das Leben auf Station (Arzt-Patient; Arzt-Schwester; Schwester-Patient etc.).
Und wenn man sich nicht allzu dämlich anstellt wird man spätestens in der 2. Woche Blutdruckmessen, Blutzucker messen, Katheter pflastern oder auch mal eingenässte Patienten selbst wieder herrichten etc., sind zwar alles keine überragenden Tätigkeiten, aber ich habe es abends immer als befriedigend empfunden, wenn man den Patienten mit seiner Anwesenheit den Aufenthalt verschönern konnte. Und sei es nur der Extra-Schuss Milch im Kaffee den die Schwester in der Hektik manchmal so gern vergisst.:-stud
Grüße
RR
SuperSonic
04.03.2009, 07:31
es ist ja möglich die 90 Tage in z.b. 3*30 Tage einzuteilen.
Ist es auch möglich z.b. einmal 6 Wochen und anschließend ein weiteres mal 6 Wochen zu machen etc.?
Allgemein gesagt, gibt es irgendein Einteilungsschema der Zeiten was geht und was nicht....
Ein Abschnitt muss mindestens 30 Tage dauern. 30+30+30 Tage oder 60+30 Tage ist also kein Problem. Ob auch 6 + 7 Wochen (12 Wochen sind weniger als 90 Tage!) erlaubt sind, hängt wohl vom LPA ab. Bei uns geht auch das.
Gruß,
SuperSonic
Ritalin rockt
04.03.2009, 10:38
Wichtig: Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden!
Hi,
erstmal danke für die schnelle Hilfe.
6+7Wochen ist optimal.
Dort steht vorlesungsfreie Zeit....es wird ja uni-intern unterschieden zwischen vorlesungsfreier Zeit und Semesterzeit.
# Sommersemester 2009
Semesterzeit: 1. April 2009 – 30. September 2009
Vorlesungszeit: 14. April 2009 – 17. Juli 2009
habe gerade beim LPA angerufen und gefragt ob mit "vorlesungsfreier Zeit tatsächlich vorlesungsfreie Zeit gemeint sei oder die reinen Semesterferien. Der Herr sagte mir "Wenn sie es anders nicht gebacken kriegen können sie das ausnahmsweise bis zum 14. April machen, sie sind ja in der Zeit Scheinfrei" habe dann gefragt wie das denn sein könne und ob es da keine klare Regelung gäbe. er sagte dann sinngemäß dass er mir das ja jetzt gesagt habe und dann wäre das ok:-notify
da frage mich was das soll...es muss doch klare Regelungen geben.
Hat jemand schon mal das KPP in der vorlesungsfreien Zeit aber noch innerhalb der Semesterzeit (also in meinem Bsp. 1.April-14. April)
absolviert und wie ist es anschließend mit der Anrechnung gelaufen
Gruß
SuperSonic
04.03.2009, 12:46
Wenn man das KPP nicht in der "Semesterzeit", wie du sie nennst, machen dürfte, könnte man es nur vor dem Studium ableisten. Denn die "Semesterzeiten" sind immer 1. April - 30. September für ein Sommersemester und 1. Oktober - 31. März für ein Wintersemester. Es gibt keine "Nicht-Semester-Zeit" dazwischen!
Ausschlaggebend sind also die vorlesungsfreien Zeiten (im Gesetzestext "unterrichtsfreie Zeiten" genannt). Wenn du bis einschließlich 13.04.2009 das KPP machst, gibt es sicher keine Anerkennungsprobleme, aber ab dem 14.04. (erster Tag der Vorlesungszeit) muss der entsprechende Zeitraum vom LPA nicht anerkannt werden. Das wäre insbesondere dann frustrierend, wenn du vor dem 14.04. nicht auf mind. 30 Tage kommen würdest. Die <30 Tage wären dann für die Katz' gewesen (außer die PDL ist zuvorkommend), weil ein KPP-Abschnitt ja mind. 30 Tage betragen muss.
Gruß,
SuperSonic
StephanH
08.03.2009, 10:18
Mal eine Frage speziell zur Anerkennung des KPP in Sachsen-Anhalt:
Ich habe auf der Seite des LPA folgende Aussagen gefunden:
Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.
Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat der Studierende der Medizin insgesamt 3 Monate Krankenpflegedienst nachzuweisen (90 Kalendertage).
Für in Gesetzen enthaltene Fristbestimmungen gelten die Auslegungsschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) §§ 187 ff sinngemäß.
Danach endet eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher dem Tage hervorgeht, der durch seine Zahl dem Anfangstage der Frist entspricht (Beispiel: 15.01. – 14.03. = 2 Monate).
Soweit die Dauer eines zusammenhängenden Krankenpflegedienstes es zuläßt, wird nach dieser Regelung verfahren.
Es ist darauf hinzuweisen, daß ausschließlich Zeiten praktischer Tätigkeiten angerechnet werden, nicht etwa Zeiten theoretischer Ausbildung.
Das klingt für mich schon verwirrend genug. Ich mache nämlich gerade den ersten Teil des KPP vom 02.03.2009 bis zum 31.03.2009, also genau 30 Tage (allerdings noch vor dem Studium). Meine Frage ist jetzt, ob nun die 30 Tage ausreichen oder ich doch einen Tag länger machen müsste. An einem Tag soll es nicht liegen, dass es nicht anerkannt wird.
Noch eine Frage zum Schluss: Ist es möglich, sich das Praktikum nach Abschluss schon vom LPA anerkennen zu lassen, da ich das Praktikum ja bereits vor dem Medizinstudium mache. Wie sieht diesse Anerkennung in etwa aus?
MfG
StephanH :-top
@Stephan: Das KPP kann man vor dem Studium ableisten, es muss aber nach dem Abitur sein, sonst zählt es nicht! Meines Wissens sind 30 Tage ausreichend, aber da die LPAs der einzelnen Bundesländer wohl immer wieder ein paar Unterschiede in der Anrechnung haben, würde ich mal bei dem dir zuständigen LPA nachgucken, wie es angerechnet wird.
Man kann es sich vor dem Studium anerkennen lassen, dann ist das LPA deines Geburtsbundeslandes für dich zuständig, ansonsten das LPA in dem Bundesland in dem du studierst. Die Formulare zur Anerkennung findest du auf der Homepage des jeweiligen LPAs.
Wobei ich immer dachte, dass man ein "stink normales" KPP nicht zusätzlich anerkennen lassen muss, also nicht so wie FSJ, Zivi oder ähnliches und es reichen würde, wenn man es zum Physikum hin einreicht - oder liege ich damit falsch?
leofgyth77
08.03.2009, 11:41
wie muss man denn ein fsj extra bescheinigen lassen???
@leofgyth: Du musst es dir extra anerkennen lassen als KPP. Je nach dem wo du dein FSJ gemacht hast brauchst du für ein FSJ auf der Bettenstation: den FSJ-Vertrag und das Zeugnis der PDL, bei einem FSJ im Krankentransport den FSJ-Vertrag und eine detaillierte Tätigkeitsbeschriebung über pflegerische Tätigkeiten. Außerdem beilegen Geburtsurkunde bzw. Immatrikulationsbescheinigung - so zumindest in BaWü.
leofgyth77
08.03.2009, 11:47
vielen dank hardyle!
werd mich dann mal erkundigen, was man in bayern so braucht, aber denke, das wird aufs selbe hinauslaufen.
Auch für ein "normales" KPP erstellt das LPA meines Wissens nach eine Anerkennungsbescheinigung. Und da solche Behörden immer mal gerne rumzicken, lohnt es sich, auch ein normales KPP frühzeitig einzureichen.
ich hab jetzt einfach 45 tage gemacht und bin bald fertig, ich lass mir dann den wisch dann von der pdl unterschreiben!
muss ich dass dan schon dem lpa vorlegen oder erst später wenn ich die sahcen fürs physikum einreichen muss? weil n studienplatz hab ich noch gar nicht!
Coxy-Baby
08.03.2009, 14:50
ich hab jetzt einfach 45 tage gemacht und bin bald fertig, ich lass mir dann den wisch dann von der pdl unterschreiben!
muss ich dass dan schon dem lpa vorlegen oder erst später wenn ich die sahcen fürs physikum einreichen muss? weil n studienplatz hab ich noch gar nicht!
Spätestens zum Physikum mußt du es einreichen, kannste
ja auch an gar kein lpa schicken, da ja keins für dich zuständig ist......
SuperSonic
08.03.2009, 14:55
Vielleicht erkundigst du dich lieber, bevor du dein KPP beendest, beim LPA nach den gültigen "Splittingregelungen". Hier müsste man offiziell 42 + 49 Tage (6 + 7 Wochen) ableisten, wenn man das KPP in zwei Teile splitten möchte. Oder du hängst nach Möglichkeit einfach noch 15 Tage an, um auf 60 Tage zu kommen. Das wird immer akzeptiert.
@Coxy-Baby:
Wieso sollte kein LPA für warmed zuständig sein?
Gruß,
SuperSonic
Keenacat
08.03.2009, 14:58
Wieso sollte kein LPA für warmed zuständig sein?
weil er keinen studienplatz hat. zuständig ist aber immer das lpa im bundesland, in dem man studiert - sprich, warmed hat kein zuständiges lpa.
papiertiger
08.03.2009, 15:02
in dem Fall ist dann das LPA des Bundeslandes, in dem man geboren ist, zuständig ;)
SuperSonic
08.03.2009, 15:08
Danke, papiertiger. :-)) Wenn man außerhalb von D geboren wurde, ist übrigens das LPA in NRW zuständig... alles nachzulesen in der ÄAppO!
Gruß,
SuperSonic
papiertiger
08.03.2009, 15:11
NRW? war das nicht mal Bayern? *wirr*
edit: ok, habs grad nachgelesen, es ist tatsächlich NRW. hatte irgendwie Bayern im Kopf. übersteigerter Lokalpatriotismus :-))
Keenacat
08.03.2009, 15:37
in dem Fall ist dann das LPA des Bundeslandes, in dem man geboren ist, zuständig ;)
das ist ja dann alles schön und gut, aber spätestens WENN man dann einen studienplatz hat, muss doch trotzdem das dann zuständige lpa die geschichte absegnen, oder nicht?
papiertiger
08.03.2009, 15:42
genau kenne ich mich da auch nicht aus (habe meine bescheinigungen nicht vorher anerkennen lassen), aber ich nehme mal an, dass man dann nur noch zur physikumsanmeldung die entsprechende bescheinigung vom damals zuständigen lpa (oder was auch immer man da kriegt wenn man was anerkennen lässt) einreicht.
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