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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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warmed
08.03.2009, 15:48
also muss ich erstmal gar nichts vorweisen, sondern nur meine bescheinigung gut zu hause aufheben?
und es kann sein dass die 45 tage dann nur als 42 tage sprich 6 wochen angesehen werden? damit könnte ich noch leben,aber wenn noch weniger anerkannt wird nicht.

SuperSonic
08.03.2009, 16:07
aber ich nehme mal an, dass man dann nur noch zur physikumsanmeldung die entsprechende bescheinigung vom damals zuständigen lpa (oder was auch immer man da kriegt wenn man was anerkennen lässt) einreicht.
Was ein LPA mal anerkannt hat, kann nicht von einem anderen LPA einfach für ungültig erklärt werden.


und es kann sein dass die 45 tage dann nur als 42 tage sprich 6 wochen angesehen werden? damit könnte ich noch leben,aber wenn noch weniger anerkannt wird nicht.
Fragen kostet (noch) nichts.

Gruß,
SuperSonic

Ritalin rockt
08.03.2009, 16:36
Wenn man das KPP nicht in der "Semesterzeit", wie du sie nennst, machen dürfte, könnte man es nur vor dem Studium ableisten. Denn die "Semesterzeiten" sind immer 1. April - 30. September für ein Sommersemester und 1. Oktober - 31. März für ein Wintersemester. Es gibt keine "Nicht-Semester-Zeit" dazwischen!

Ausschlaggebend sind also die vorlesungsfreien Zeiten (im Gesetzestext "unterrichtsfreie Zeiten" genannt). Wenn du bis einschließlich 13.04.2009 das KPP machst, gibt es sicher keine Anerkennungsprobleme, aber ab dem 14.04. (erster Tag der Vorlesungszeit) muss der entsprechende Zeitraum vom LPA nicht anerkannt werden. Das wäre insbesondere dann frustrierend, wenn du vor dem 14.04. nicht auf mind. 30 Tage kommen würdest. Die <30 Tage wären dann für die Katz' gewesen (außer die PDL ist zuvorkommend), weil ein KPP-Abschnitt ja mind. 30 Tage betragen muss.

Gruß,
SuperSonic


Danke für die schnelle Antwort.
Wobei eine Frage bleibt:
Warum bekommt man in einem Internetforum in dem sich vorzugsweise Studenten aufhalten u.U. bessere Antworten, als bei Anrufen in der Behörde, in der sich vorzugsweise Leute tummeln, die von Montag 8.oo bis Freitag 16.oo nichts anderes zu tun haben, als sich mit genau solchen Fragen zu beschäftigen.:-???


whatever

Gruß

Hardyle
08.03.2009, 16:46
Warum bekommt man in einem Internetforum in dem sich vorzugsweise Studenten aufhalten u.U. bessere Antworten, als bei Anrufen in der Behörde, in der sich vorzugsweise Leute tummeln die von Montag 8.oo bis Freitag 16.oo nichts anderes zu tun haben als sich mit genau solchen Fragen zu beschäftigen.:-???Weil die gerne ihren ruhigen Arbeitstag genießen und sich selten so gut auskennen, wie jemand, der mitten drin steckt und man sich hier im Forum eben über die Erfahrungen des Einzelnen austauscht. ;) So einfach ist das! :-D

warmed
08.03.2009, 21:50
also nochmal, was muss ich jetzt machen wenn ich mit dem praktikumsabschnitt fertig bin.
erstmal gar nichts, oder dem zuständigen LPA meines wohnsitzes irgendetwas vorzeigen?
reicht es nicht wenn ich meine bescheinung von der PDL später dem dann zuständigen LPA vorzeige?

leofgyth77
09.03.2009, 07:44
doch, das reicht auch!
mach dein kkp fertig und wenn du dann nen studienplatz hast kannst du zu dem zuständigen lap gehn (:

ranisee
09.03.2009, 12:37
Das ist wohl richtig. Ein Stempel und Unterschrift des Pflegedienstleiters oder Pflegedirektors auf den Zettel und die LPAs erkennen es dir an. Da du dein Praktikum im psychologischen Dienst und nicht in der Pflege geleistet hast, kann dir das LPA das so nicht anerkennen.

Danke dir :-)

Also, ich habe einer Pflegedienstleiterin eine mail geschickt, ob sie die Zeit anerkennen lassen kann, die ich einen 1-jährigen psychologischen Dienst nach dem Erststudium geleistet habe. Die meinte, dass das LPA entscheide welche Praktika anerkannt werden. Daher bin ich momentan ahnungslos. Kann jemand mir sagen, was ich machen soll...:-heul

Die Aufgabe des KPPs sind (wenn ich auf der Internetseite finden konnte..)
puls messen, fieber messen
betten machen
essen auf und abdienen
patienten beim waschen, essen, gehen usw helfen
außerdem viele andere dinge...

Soll ich später mich um einen Platz für KPP bewerben und dann mit dem dortigen PDL darüber besprechen?

Als Hinweis hatte eine nette Frau beim LPA mir empholen, dass ich im März noch ein-monatiges Prakikum machen kann. Aber wenn ich die Seite von Krankenhäusern gucke, sollte man sich mind. 6wochen vor dem Beginn des Prakitikums bewerben.

Kann ich das Praktikum vor dem Studium noch sehr kurzfristig beginnen?

Vielen Dank im voraus :-)

Hardyle
09.03.2009, 13:10
Kann ich das Praktikum vor dem Studium noch sehr kurzfristig beginnen?Ganz einfach anrufen bei dem jeweiligen Krankenhaus und Nachfragen ob du noch eines machen könntest!

ChemieFreund
09.03.2009, 14:29
Mal ne kurze Frage ohne den Thread gelesen zu haben (sorry)

Ich mach gerade das KPP und war seit Samstag abend krank mit Kotzen und Durchfall und so.
Theoretisch gesehen hab ich jetzt 31 Kalendertage, wenn jetzt zwei Krankheitstage dazu kommen, bin ich dann laut LPA-Vorgaben angeschmiert, weils nur noch 29 Tage sind? Oder liegts im Ermessen der Pflegedienstleitung?

warmed
09.03.2009, 15:23
hängt nur davon ab was die pdl in deine bescheinigung schreibt, wenn sie schrieben du hast von x bis y gearbeitet, aber die erwähnten 2 tage gefehlt, dann reichts nicht und wird nicht anerkannt, und wenn sie nur schreiben von wann bis wann du gearbeitet hast, dann wirds anerkannt.
also frag bei der PDL nach wie die das machen, und häng wenns sein muss noch 2 tage dran bzw. 1 tag, 30 tage reichen doch! wenn du 31 hast müssten die andern abschnitte ja 30 u 29 tage lang werden, aber 29 werden ja nicht anerkannt, also machste den einen tag eh umsonst!

WackenDoc
09.03.2009, 16:52
@ranisee: Lass dir von der PDL die Tätigkeiten und den Zeitraum bescheinigen. Dann schickst du das ans LPA und die prüfen dann wie viele Tage sie dir dafür geben. Und das Schreiben vom LPA reichst du dann zur Physikumsanmeldung ein.

joe1988
09.03.2009, 17:14
mann , das sch*** praktikum kotzt mich momentan einfach nur an, allein der gedanke an morgen... ich hoffe die verbleibenden 10 wochen vergehen schnell ich fühl mich so ersetzbar und nutzlos.:-kotz.. manchmal würde ich am liebsten jemandem die laborbefunde ins auge jagen...

warmed
09.03.2009, 19:35
@ranisee: Lass dir von der PDL die Tätigkeiten und den Zeitraum bescheinigen. Dann schickst du das ans LPA und die prüfen dann wie viele Tage sie dir dafür geben. Und das Schreiben vom LPA reichst du dann zur Physikumsanmeldung ein.

und wenn ich noch keinen studienplatz habe, reich ich das schrieben erst beim lpa ein wo ich dann studieren werde?

Hardyle
09.03.2009, 19:59
und wenn ich noch keinen studienplatz habe, reich ich das schrieben erst beim lpa ein wo ich dann studieren werde?Nein, dann beim LPA deines Geburtsbundeslandes! Oder du wartest bis du dann mal studierst und reichst es dann beim entsprechenden ein ...

Ritalin rockt
12.03.2009, 11:19
Hier müsste man offiziell 42 + 49 Tage (6 + 7 Wochen) ableisten


Nur noch mal zum Verständnis...wir sprechen hier über Zeiträume, nicht über tatsächlich gearbeitete Tage, richtig?

Gruß

RR

warmed
12.03.2009, 14:05
Nur noch mal zum Verständnis...wir sprechen hier über Zeiträume, nicht über tatsächlich gearbeitete Tage, richtig?

Gruß

RR

ja richtig :)


und danke für die antworten auf meine frage!

Medicus_bonus
15.03.2009, 13:09
Ich habe jetzt vom LPA hier einen Wisch in dem steht wo und wie ich überall ein Praktikum machen darf.
Ich habe aber mal irgendwo gelesen, dass man nur ein Pflegepraktikum in Krankenhäusern machen darf, in dem mindestens 400 Betten sind oder so.
Stimmt das nun?
Wollte einen Teil meines PP in Irland absolvieren und manche Krankenhäuser sind da nicht so groß.

Crazy Bird
15.03.2009, 13:33
Ich hab hier irgendwo mal so nen Vordruck für die Bescheinigung des absolvierten KPP's gesehen, weiß jemand, wo ich den herbekomme?!


Gruß,
CB

THawk
15.03.2009, 13:41
Ja, z.B. ist sie im Anhang der Approbationsordnung zu finden oder aber auch auf den Internetseiten diverses Landesprüfungsämter: www.ld-dresden.de/lpa

Hardyle
15.03.2009, 14:01
Ich habe aber mal irgendwo gelesen, dass man nur ein Pflegepraktikum in Krankenhäusern machen darf, in dem mindestens 400 Betten sind oder so.
Stimmt das nun?Mmh, nicht das ich wüsste, aber es gilt normalerweise: Bettenstation mit mind. 20 Betten, oder nicht?