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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Pille_McCoy
04.03.2005, 13:22
Also in dem KH wo ich gerade mein PP ableiste, musste ich auch nicht nachweisen, dass ich bereits immatrikuliert bin.
Hör Dich einfach weiter um, du findest bestimmt ein passendes KH.
Ich würde allerdings Rücksprache mit deinem LPA halten, ich habe auch erst telefonisch nachgefragt, ob mir das Praktikum angerechnet wird, da ich ja noch nicht studiere.

Nun habe ich zumindest die mündliche Zusage, dass das kein Problem sei, im Zweifel bringt mir die mündliche Zusage zwar nichts, aber ich denke einfach mal positiv.

W1nston
08.03.2005, 22:16
Hallo zusammen!

Bin gerade auch im Praktikum zugange und hätte mal 'ne Frage zu den gesetzlichen Regelungen des Pflegepraktikums - genauer: Was darf man lt. Gesetz überhaupt machen, was nicht?

Ist der einzige Punkt, wo das genauer definiert wird dieses "Er hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen." in der AppO? Oder steht das irgendwo noch genauer? Ich habe z.B. auch mal gerüchteweise gehört, dass die Station, auf der man Praktikum macht, mindestens 9 Betten umfassen muss.

Ist nämlich so, dass mir jeder der Schwestern/Pfleger/Ärzte/Ärztinnen was anderes "erlaubt" bzw. jede/r fragt "Darfst du eigentlich..." ... naja, wenn ihr 'nen Link habt oder es zufällig wisst, immer her damit :-)

Wünsche allen, die im Praktikum malochen noch viel Spaß! :-top

Hawkeye
18.03.2005, 18:10
Hi!
Ich habe hier den ganze Threat durchgelesen und immer noch eine Frage:
Ich bin Rettungsassistent und möchte mir die Ausbildung anerkennen lassen, damit ich weiß wieviel Praktikum ich noch vor dem Studium ableisten muss!

Nun meine Frage:
1. Ich bin in NDS geboren, also ist das LPA Niedersachen für mich zuständig!
2. Wenn die mir alles anerkennen (oder auch nur einen Teil, egal) - gilt das dann für alle Bundesländer? Oder muss ich:
3. bei einem Studium, evtl. NRW, BW, ... mich erneut um die Anerkennung bei dem dann zuständigen LPA bemühen?

Danke!
Hawk

P.S. Es steht dann immer noch die Frage im Raum, wie lange die Beseinigung gültig ist (sollte ich sie mir gleich besorgen - dann ist das schonmal fertig) oder sollte ich bis zum Studium warten?

mastdarm2000
04.04.2005, 17:42
Das Pflegepraktikum muss NACH dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (sprich: dem Abi) und VOR dem Physikum (bzw. dem Anmeldeschluss zu selbigem) absolviert sein.
Ob das dann 2 oder 3 Jahre her ist, ist egal.
Gruß,
Sebastian

habs in den sommerferien "auf eigene faust" gemacht! zählt das nich?
ging ja nich von der schule aus!
ich hab damals in meinem unwissen 4 wochen gemacht und hatte die WEen frei! das macht also 20 arbeitstage!!
muss auf der bescheinigung irgendwas von der anzahl der arbeitstage draufstehen?

THawk
04.04.2005, 20:02
Hi mastdarm :-D

Damit dir das Praktikum anerkannt wird, musst du mindestens 30 Kalendertage gemacht haben (also vom ersten bis letzten Tag, dazwischen darfst du die normale Anzahl Tage frei haben). Wenn du also wirklich nur 4 Wochen (sprich 28 Tage) gemacht hast, wird es dir sicher nicht anerkannt - sorry.

Wegen dem Zeitpunkt hängt es vom zuständigen Landesprüfungsamt ab. Hier in Sachsen wird nur ein "gewisser zeitlicher Zusammenhang", genauer max. 2 Jahre vor Studium erwartet (s. hier: http://www.rp-dresden.de/lpa/az/az_pflege.htm). Welches LPA zuständig ist, siehe weiter oben im thread.

Alles klar?

Lars

mastdarm2000
05.04.2005, 11:19
hi
hab trotzdem nochmal ne frage!

angenommen: ich mache ein pflegepraktikum das vom 1. april bis inkl. 30 april geht! ich arbeite aber nicht an den wochenenden.
gilt das auch? wer schafft es schon, 30 tage nonstop jeden tag 8 stunden im pflegedienst zu arbeiten, ohne mal nen tag frei zu haben??

kurz: sind in diesen 30 tagen arbeitsfreie tage einberechnet?

Afri
05.04.2005, 14:46
Also, am Wochenende musste ich nie arbeiten, auch nicht an feiertagen. ich glaub, man darf selbst als Pfleger nur 10 tage am Stück arbeiten, also keine Angst!
Ich will jetzt noch ein praktikum in ner neurologische Rehaklinik, bzw. nennt es sich auch "Neurologische Fachklinik" oder so. Gilt das jetzt als rehaklinik oder als KLinik? Im ersten Beitrag steht nämlich, dass ein Praktikum in ner rehaklinik nicht zählt. Wäre irgendwie doof. Aber die Pflegedienstleitung meinte, ich kann das für ein medizinstudium nutzen.

Lava
05.04.2005, 15:25
Es zählen Kalendertage, nicht Arbeitstage!

mastdarm2000
06.04.2005, 15:42
ok
vielen dank erst ma!
meine fragen sind soweit alle geklärt; bis auf eine:

ich finde im internet keinerlei hinweise, dass man das KPPraktikum nicht schon in der schulzeit absolvieren darf!

wo genau steht das??

Midsummer
06.04.2005, 15:58
Also wo das genau steht weiß ich auch nicht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du das Praktikum erst nach dem Abi machen darfst.

Das LPA in NRW möchte neben einer Bescheinigung vom Krankenhaus auch den Zeitpunkt deines Abiturs genau wissen, ...
:-nix

Von daher würde ich es nicht riskieren, ...

sunny03
07.04.2005, 16:59
http://www.brms.nrw.de/aufgaben/Organisation/Dezernate/Dezernat_108/Downloadbereich/NeueMerkblaetter/DreimonatigerKPD.pdf

Hier findest du die Verordnung von NRW, dass du das Pflegepraktikum "frühestens nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung" (sprich Abi) machen kannst.

mastdarm2000
07.04.2005, 17:43
vielen dank...hab's gesehen...

was is, wenn ich nich in NRW wohne...

THawk
07.04.2005, 20:36
Letztendlich geht es um deinen Studienort zum Zeitpunkt der Physikumsanmeldung. Der entscheidet welches LPA (Landesprüfungsamt) für dich zuständig ist (LPA Dresden z.B. für Dresden und Leipzig, nähere Infos auf den jeweiligen Uniseiten). Somit kannst du jetzt eh noch keine volle Gewissheit bekommen, ob's klappt oder nicht.

Lars

märi
03.05.2005, 15:02
ich mach grad ein praktikum und mein krankenhaus möchte nen auszug aus der studienordung oder was ähnliches, wo steht, dass ich das 90tägige praktikum fürs studium brauch.
weiß jemand, wo ich sowas bekomm?

Hellequin
03.05.2005, 15:10
Du meinst sicher die Approbationsordnung. Klick mich! (http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze/gesundheitsberufe/approbation.pdf) Dann einfach unter §6 nachschauen.

s*bärli
03.05.2005, 15:12
Z.Bsp. bei den Landesprüfungsämtern!
In Ba.-Wü. kann man das auch runterladen. Vermutlich in anderen Bundesländern auch.

s*bärli
03.05.2005, 15:13
oh, bin zu langsam :-nix

Skilover
08.05.2005, 15:50
Hallo alle zusammen!

Der Beitrag von Sebastian1 ist zwar schon etwas her... aber vielleicht kann mir doch jemand helfen. Oder einen Link anzeigen, wenn ich es zufällig überblättert habe. :-nix
Wo steht denn genau, dass man das Praktikum NACH dem Abi absolvieren muss? (Außer für NRW, klar.)
Ich wollte nämlich eigentlich die Hälfte von meinem Pflegepraktikum in den Sommerferien absolvieren!... Und auf jeder Site lese ich andere Informationen....*hilfe*
Das einzige "Formale", das ich gefunden habe ist:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109789/rps-ref26-arzt-m
Oder gilt das nicht allgemein?
Und dann hätte ich da noch eine andere Frage: Ist hier vielleicht jemand, der in Karlsruhe sein Pflegepraktikum gemacht hat, und ein KH empfehlen bzw. von einem abraten kann?

Vielen Dank!,
Forumneuling Skilover :-winky
... hätte ich jetzt eine neues thema anfangen müssen??...

*nono*
08.05.2005, 16:05
es müsste in der ao direkt drin stehen... ich bilde mir ein shcon mal was gelesen zu haben, aber ich kanns nciht finden... vielleciht kann dir ncoh jemand anderes helfen...

Skilover
08.05.2005, 16:17
Danke, Nano!
Aber da steht ja das mit dem "Anwärter", was Sebastian damals begründet hat - doch seine Abkürzung habe ich leider nicht verstanden (da, wo er angerufen hat).

:-nix ....????
Hilfesuchend, Skilover