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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Cuba_libre
23.09.2009, 15:50
Hallo,

was ist genau mit "90-tägiges" Pflegepraktikum gemeint? Sind in den 90 Tagen freie Tage (Wochenende) mit drin? Oder werden nur die Tage gezählt an denen man wirklich gearbeitet hat und im Krankenhaus war?

Die 90 Tage sind Kalendertage, das heißt freie Tage mit eingerechnet.

Glass
23.09.2009, 16:00
Danke, so hatte ich mir das auch gedacht. :)

Cuba_libre
23.09.2009, 16:09
Danke, so hatte ich mir das auch gedacht. :)

*g* keine Ursache. Bist du denn gerade dabei nach einem Praktikum zu schaun?

Katja 2310
02.10.2009, 14:25
hi ihr,
hab da mal ne frage zur einteilung... eigentlich bin ich mir recht sicher aber ich hab keine lust den gesetzestext dazu zu lesen... das geht hier einfacher ^^

also: ich kann mein KPP doch auch in 40 & 50 tage teilen, richtig?! hauptsache jeweils mind. 30 tage...wie genau ist doch egal oder?

glg Katja

loewin
02.10.2009, 20:15
hi ihr,
hab da mal ne frage zur einteilung... eigentlich bin ich mir recht sicher aber ich hab keine lust den gesetzestext dazu zu lesen... das geht hier einfacher ^^

also: ich kann mein KPP doch auch in 40 & 50 tage teilen, richtig?! hauptsache jeweils mind. 30 tage...wie genau ist doch egal oder?

glg Katja

klar kannst du das teilen, kein problem ;-)
machen viele studenten doch auch so. hauptsache, du hast dann summa summarum zum physikum deine 90 tage zusammen.

Cuba_libre
03.10.2009, 10:37
@ Katja

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann ruf einfach mal bei dem für dich zuständigen LPA an und fragst nach.

LilacAngel
04.10.2009, 22:05
Hallo alle zusammen!
Ich habe nun auch mal eine Frage zum KPP. Habe mich zwar ans LPA dafür gewandt, leider ist die Ansprechpartnerin dafür aber momentan im Urlaub. Werde zwar einfach noch mal jmd. anderen dort anfragen, aber vielleicht weiß hier ja auch jmd. Bescheid.

Also, ich möchte mich zum nächsten WS wieder für Medizin bewerben und davor das KPP ableisten. Nun ist es so, dass ich z.Zt. noch in einem anderen Studiengang eingeschrieben bin, d.h. somit vorhatte, das KPP zu splitten. Einmal 30 Tage und einmal 60 Tage. Die ersten 30 Tage wollte ich nun in den Winterferien (18.12. - 08.01.10) absolvieren. Da die Winterferien aber nur 3 Wochen dauern, würde das KPP somit eine Woche darüber hinausgehen, in der ich natürlich nicht in die Uni kann.

Meine Frage: Es heißt ja, das KPP darf nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Ist damit nur die vorlesungsfreie Zeit des Medizinstudiums gemeint, und kann ich die 30 Tage somit nicht in der einen Woche nach den Ferien ableisten?

Die restlichen 60 Tage würde ich gern in den darauffolgenden Semesterferien im Frühjahr ableisten. Dabei ist es nun so, dass ich wahrscheinlich zu Beginn des SoSe wiederum einen oder zwei Tage der Uni verpassen würde, also hier die gleiche Frage, ob das geht, da ja keine vorlesungsfreie Zeit mehr :)

Danke und lg,
Lilac

PCR
29.10.2009, 18:23
Wollte mal fragen, ob jemand hier weiß, wie das mit dem KPP in Niedersachsen ist. Wird das anerkannt, wenn ich es direkt nach dem Abitur mache?? Und kann ich es in verschiedenen Krankenhäusern absolvieren??
Ich versuche schon seit mehreren Tagen das LPA zu erreichen, aber es geht niemand ran... -.-

epeline
29.10.2009, 22:45
wieso sollte es nicht anerkannt werden.
meines wissens ist "nach dem abitur" die einzige voraussetzung.
verschiedene krankenhäuser gehen auch, solange du die mindestdauer in einem haus absolvierst (meistens 30 tage bzw ein monat)

ich glaub da jetzt nicht, dass niedersachsen ne spezialregelung hat

epeline
29.10.2009, 22:46
Hallo alle zusammen!
Ich habe nun auch mal eine Frage zum KPP. Habe mich zwar ans LPA dafür gewandt, leider ist die Ansprechpartnerin dafür aber momentan im Urlaub. Werde zwar einfach noch mal jmd. anderen dort anfragen, aber vielleicht weiß hier ja auch jmd. Bescheid.

Also, ich möchte mich zum nächsten WS wieder für Medizin bewerben und davor das KPP ableisten. Nun ist es so, dass ich z.Zt. noch in einem anderen Studiengang eingeschrieben bin, d.h. somit vorhatte, das KPP zu splitten. Einmal 30 Tage und einmal 60 Tage. Die ersten 30 Tage wollte ich nun in den Winterferien (18.12. - 08.01.10) absolvieren. Da die Winterferien aber nur 3 Wochen dauern, würde das KPP somit eine Woche darüber hinausgehen, in der ich natürlich nicht in die Uni kann.

Meine Frage: Es heißt ja, das KPP darf nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Ist damit nur die vorlesungsfreie Zeit des Medizinstudiums gemeint, und kann ich die 30 Tage somit nicht in der einen Woche nach den Ferien ableisten?

Die restlichen 60 Tage würde ich gern in den darauffolgenden Semesterferien im Frühjahr ableisten. Dabei ist es nun so, dass ich wahrscheinlich zu Beginn des SoSe wiederum einen oder zwei Tage der Uni verpassen würde, also hier die gleiche Frage, ob das geht, da ja keine vorlesungsfreie Zeit mehr :)

Danke und lg,
Lilac

nein das geht nicht.
war bei mir zumindest so.
da reichten auch 4 tage ins semester rein und ich musste den ganzen monat noch mal machen

Jolien
30.10.2009, 06:52
Hab gestern irgendwo gelesen (nicht in einem Forum!) - wo stand "muss in der vorlesungsfreien Zeit erfolgen". Also kann man leider nicht einfach sagen "ich mach das KPP noch die ersten 2 Tage vom neuen Semester und hab dann meine 30 bzw 60 Tage am Stück". Schon fies.
Ich meine - ich persönlich - auf diese 1-2 Tage kann man echt ausnahmsweise verzichten - für die wichtigere Sache. Man ist doch nicht im Urlaub sondern tut was fürs Studium - entsprechend dem, was eh von einem verlangt ist. Aber nein ... das ist schon heftig. Aber - wenns für alle gilt, naja...

Fourtex
03.11.2009, 09:48
Hmmm wenn man das KKP komplett vor dem Studium machen will ( mit Abi in der Tasche), braucht man dann dafür noch die Geburtsurkunde? Denn ich mein bei Antragsstellung zum Physikum ist man ja logischerweise immatrikuliert. Somit sollte ja dann eine Immatrikulationsbescheinigung in amtlich beglaubigter Form vor und eine Kopie über den Nachweis der Hochschulreife reichen! Hab ich mit dieser Annahme recht???

Jolien
03.11.2009, 10:28
Meiner Meinung nach genügt "gleich nach dem Abi und vor Beginn des Studiums" eh generell die Abgabe eines aktuellen Lebenslaufes und Kopie des Abi-Zeugnisses. Wenn man sich nach dem Praktikum eine Beurteilung ausstellen lässt, in der ja konkret Ort/Art/Zeitrahmen des Einsatzes genannt ist - dann muss das doch völlig ausreichen für eine nachträgliche Anerkennung als KPP.
Wieso nicht? Ich lass mich gern korrigieren ...

loewin
03.11.2009, 12:35
also mach es auch vorm studium und brauchte keine kopie des abi-zeugnisses. lebenslauf hat gereicht. kriege eine blanco-bestätigung und wenn die uni feststeht, wo ich hinkomme, dann wird eine bescheinigung für das jeweilige lpa von der klinik ausgestellt.

viel spaß :-)

Nilani
03.11.2009, 14:41
Bescheinigung für das jeweilige LPA?? Braucht man doch gar nicht. Es gibt diese Standard-Formulare, von wann bis wann, wo, wurde unterbrochen und das reicht. Ich hab 60 Tage zwischen 99 und 01 gemacht in Berlin und Niedersachen (für Uni in Berlin) und 30 Tage 2007 in Magdeburg (für Sachen-Anhalt) rangehängt. Da stand nirgends ein LPA drauf und es gab auch keine Probleme mit der Anerkennung.

doni
03.11.2009, 16:16
Hat jemand nen gescheiten Link zu Auslandspraktikas ?

Auch wenn das Thema hier sicher schon min. 1 mal angesprochen wurde. Nur sind es 5xx Seiten durchzuklicken.

Wäre sehr nett

epeline
03.11.2009, 16:18
Hat jemand nen gescheiten Link zu Auslandspraktikas ?

Auch wenn das Thema hier sicher schon min. 1 mal angesprochen wurde. Nur sind es 5xx Seiten durchzuklicken.

Wäre sehr nett

was genau für ein link so das denn sein?
bzw welche informationen suchst du für auslandspraktikA?
das meiste erfährt man beim zuständigen lpa

loewin
03.11.2009, 16:35
Bescheinigung für das jeweilige LPA?? Braucht man doch gar nicht. Es gibt diese Standard-Formulare, von wann bis wann, wo, wurde unterbrochen und das reicht. Ich hab 60 Tage zwischen 99 und 01 gemacht in Berlin und Niedersachen (für Uni in Berlin) und 30 Tage 2007 in Magdeburg (für Sachen-Anhalt) rangehängt. Da stand nirgends ein LPA drauf und es gab auch keine Probleme mit der Anerkennung.

mh umso besser. hatte mir nur die klinik so gesagt.

doni
03.11.2009, 18:18
was genau für ein link so das denn sein?
bzw welche informationen suchst du für auslandspraktikA?
das meiste erfährt man beim zuständigen lpa

würd gerne in den Staaten (oder sonstwo) machen. Google gibt mir nichts konkretes (google ist nicht meine Stärke). Hab mal gehört, dass es dafür die ein oder andere Organisation gibt, die evtl helfen könnte.

LilacAngel
03.11.2009, 18:21
Habe auch nochmal drei Fragen zum KPP:

1. Möchte einen oder zwei Monate des KPP eventuell im Ausland absolvieren. Auf den Homepages der LPA sowie in der zuständigen Verordnung steht, dass für das KPP im Ausland die gleichen Bedingungen wie für ein inländisches gelten. So. Ist es nun, egal in welchem Land, erlaubt das KPP zu absolvieren, sofern die Bedingungen mit Bettenanzahl, Krankenhaus blabla eingehalten werden? Oder kann es sein, dass ich bei einem Land, was jetzt vielleicht nicht England, Amerika oder so ist und wo eventuell "seltener" ein KPP absolviert wird, eher Schwierigkeiten mit der Anerkennung bekomme?

2. Auf dem Formular fürs ausländische KPP müssen ja zudem die Tätigkeiten aufgeführt werden. Was soll da genau stehen (in Englisch?). Im Grunde werde ich ja genau die selben Tätigkeiten wie hier ausüben, sprich Pflege unterstützen. Mir geht es hierbei darum, ob vllt. jemand einen Teil seines KPP im Ausland gemacht hat und mir darum sagen kann, was da im Grunde eingetragen wird. Nicht, dass es nachher Probleme mit der Anerkennung gibt, wenn ich wieder daheim bin und es dann nicht mehr ändern lassen kann.

3. Wenn ich das komplette KPP schließlich bei einem LPA habe anerkennen lassen, kann ich damit dann immer noch zu einem anderen LPA und es dort quasi auch anerkennen lassen? Also wird die Anerkennung quasi auf ein zusätzliches Formular/Zettel wie auch immer, gedruckt/geschrieben und dann den KPP Zeugnissen einfach angehängt? Meine Frage rührt daher, da ich mich eventuell zum WS für FFM bewerben möchte und das KPP ggf. zuvor schon anerkennen lassen möchte, da es dort ja einige Unstimmigkeiten gegeben hat dieses WS (Keine Boni trotz abgeleistetem KPP o.ä.). Falls es aber dennoch nicht in FFM klappen sollte, und ich woanders einen Platz bekomme, muss die Anerkennung dort ja auch gemacht werden.

Ich werde all diese Dinge auch nochmal beim LPA nachfragen, aber vllt. weiß hier ja einfach jmd. Bescheid.
Danke für eure Hilfe!
LG,
Lilac