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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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LilacAngel
22.01.2010, 15:01
Ja, ein vorgefertigtes Formular eines LPA zu verwenden, hatte ich ohnehin vor. Da meine Wunschunis Frankfurt bzw. Mainz wären, wollte ich gerne den Vordruck des LPA Hessen verwenden. In diesem wird eine Tätigkeitsaufführung bei KPP im Ausland verlangt. Ich möchte da lieber auf Nummer sicher gehen und das Formular wählen. Selbst wenn es in FFM nicht klappt, würde das Formular mit der zusätzlichen Tätigkeitsbeschreibung ohnehin woanders anerkannt werden.

Glass
25.02.2010, 20:08
Hi,

ich habe mein Krankenpflegepraktikum von 3 Monaten jetzt bald hinter mir- Ich habe es vor dem Studium gemacht, damit ich es nicht in der vorlesungsfreien Zeit auch noch machen muss. (Das ist ja vollkommen in Ordnung, oder?)

Meiner Pflegedienstleitung habe ich jetzt zum ausfüllen die Bescheinigung gegeben, die hier auch im ersten Beitrag des Threads verlinkt ist. Da steht also quasi "XY hat im Rahmen der ärztlichen Ausbildung von dann bis dann unter meiner Leitung Krankenpflegedienst geleistet", das müsste doch ausreichen, oder?

Danke!

jphphh
25.02.2010, 21:03
Hallo, ich hatte folgende Frage bereits in einem anderen Thread gestellt:

Hallo, ich mache dieses Jahr mein Abitur und wollte mein KPP vor dem Studium anfangen.
Meine Frage: Da man das Praktikum ja nach Erhalt des Abiturzeugnisses machen darf:
Wäre es mir erlaubt mein Praktikum am Tag der Abiverabschiedung anzufangen?
Ich wollte erst 30 Tage, dann eine Pause mit Urlaub und dann noch mal 30 Tage machen.
Den Rest dann in den Semesterferien. Um das straffe Programm unterzubringen müsste ich am Tag der Abiverabschiedung anfangen.

Ich bekam von Strodi folgende Antwort:

Wichtig ist das Datum, dass auf der Abitururkunde steht. Das wird bei folgenden Bewerbungen der Zeitpunkt deiner Abiturprüfung sein.

Daraufhin hab ich bei uns an der Schule nachgefragt, worauf sie meinten, dass das Datum wirklich der 25.06., also der Verabschiedungstag, sei. Das ist mir leider etwas zu spät, um sinnvoll zwei Monate Praktikum mit anderen Vorhaben zu vereinbaren...

Gibt es GAR KEINE Möglichkeit sein KPP VOR dem Abitur oder zumindest nach den schriftlichen Prüfungen und dem Colloquium zu machen (wenn's was hilft: Bundesland Bayern)?

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

KoelnerMedizin
25.02.2010, 21:07
Ist es möglich, das Krankenpflegepraktikum mit dem Zivildienst zu vereinen? Ich trete ein paar Tage nach dem Abiball meinen 9-monatigen Zivildienst in der Uniklinik Köln in der Gastroenterologie an. Mein Tätigkeitsbereich wird der Pflegedienst sein. Glaubt ihr, dass ich diese Tätigkeit im Rahmen des Zivildienstes nachher an der Uni anrechnen lassen kann?

Lizard
25.02.2010, 21:17
Guckst du hier ;) :
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/pdf/KPDHinw3mon_Okt2009_doc11.pdf

Medi2009
25.02.2010, 21:46
Ist es möglich, das Krankenpflegepraktikum mit dem Zivildienst zu vereinen? Ich trete ein paar Tage nach dem Abiball meinen 9-monatigen Zivildienst in der Uniklinik Köln in der Gastroenterologie an. Mein Tätigkeitsbereich wird der Pflegedienst sein. Glaubt ihr, dass ich diese Tätigkeit im Rahmen des Zivildienstes nachher an der Uni anrechnen lassen kann?

Ja wird zu 100% anerkannt, danach brauchst du kein KPP mehr zu machen. Es sei denn du arbeitest nur im Büro und machst Verwaltungskram. Wir Kölner haben auch den Vorteil, dass wir die Sachen nicht vom LPA anerkennen lassen müssen, sondern vom Studiendekanat und mit denen kann man dann bei bedarf auch immer noch mal reden, hab aber noch von niemandem gehört der irgendwie Probleme mit der Anerkennung hatte.

Mr. Pink online
26.02.2010, 10:04
Ich hatte 9 Monate Zivi in der Pflege und keinen einzigen Tag, keine winzige Sekunde, anerkannt bekommen.
Danke LPA Baden-Württemberg! :-keks

Ria84
26.02.2010, 10:52
@Mr. Pink: Waaaasss???? Aber dort hast du doch 9Monate lang genau das "betrieben" was man in einem "stinknormalen KPP" auch macht!!! :-??? Tz tz

Ich hab nochmal ne Frage. Bin Kinderkrankenschwester und meine Ausbildung wird zu Studiumsbeginn genau 2Jahre u. 1Monat alt sein. Nun bin ich schon ewig am rumtelefonieren (ZVS, Uni in Berlin, LPA in Berlin) um zu fragen, ob die Ausbildung anerkannt wird und ich dann kein KPP mehr machen muss, aber KEINER konnte mir bisher weiterhelfen...:-heul

Könnt ihr mir nochmal genau sagen WO GENAU ich das erfragen muss? Ich werd sonst noch wahnsinnig. Mir war so wie zuständiges Landesprüfungsamt in dem Bundesland wo man geboren ist, oder etwa nicht????:-nix

Lg,Ria

THawk
26.02.2010, 11:02
Mr. Pink - hast du denn auch stationäre Pflege gemacht? Das ambulante Pflege nicht anerkannt wird, ist z.b. schon ganz lange so.

Ria: So lange du nicht studierst, ist das LPA zuständig, in dessen Bereich du geboren bist. Die ZVS hat damit nichts am Hut und auch die Universitäten können dazu keine Auskunft geben. Im Zweifelsfall (und falls es wegtechnisch möglich ist) einfach mal mit deinem Examens-Zeugnis hingehen und direkt mit denen sprechen. Ab Studienbeginn richtet sie die Zuständigkeit der LPAs dann logischerweise nach deinem Studienort.
Viel Erfolg!

Ria84
26.02.2010, 11:11
Huhu,

ich habs geschafft und bin endlich zur sogenannten Fr. Hahn durchgedrungen, welche mir endlich endlich Auskunft geben konnte. Meine Berufsausbildung wird zu 100% als Kpp anerkannt und auch der 1.-Hilfe-Schein bleibt mir dadurch erspart sagte sie! Ist das nicht toll?! Freu *indieLuftspring*

Jetzt aber nochmal ne Frage. Wenn ich jetzt nicht in Berlin fürs Studium genommen werde, sondern in ein anderes Bundesland versetzt werde, kann es mir passieren, dass die das wiederum nicht anerkennen???? Ich meine kann es z.B. sein ich komme nach XY und die haben strenge Regeln und sagen z.B. das KPP oder das Ende der Berufsausbildung darf zu Studienbeginn max. 2Jahre alt sein. Meine Ausbildung ist ja dann älter! Muss ich dann das Kpp evtl. nochmal machen???:-nix

Oder zählt lediglich, dass ich geborene Berlinerin bin und deshalb egal wo ich studiere immer das LPA für Berlin für diese Anerkennung bei mir zuständig ist?!

*verwirrtbin*

LG,Ria

doni
26.02.2010, 11:35
sorry nur eine kleine Frage zwischendurch:
Bin mitten im Praktikum 2 Tage krank. Wenn die PDL das als Unterbrechung in der Bescheinigung einträgt, wird wohl kein Tag angerechnet.
Wie würdet ihr rangehen ? Direkt zur PDL oder nur mit Oberschwester (die nebenbei super nett ist) reden?

THawk
26.02.2010, 11:51
Erstmal mit der Oberschwester sprechen. Wenn die das der PDL nicht weitergibt, wird jene auch nichts davon erfahren und alles ist gut. Du kannst ja anbieten, die Tage am Wochenende nachzuarbeiten oder hinten anzuhängen. Wie immer im Leben - stets zu dem direkten "Vorgesetzten" / Ansprechpartner gehen, sonst gibts nur Stress.

ravedave
27.02.2010, 16:57
Servus,

Ich leiste gerade meinen Zivildienst ab und habe mich am 15. diesen Monats auf Station in die Urologie versetzen lassen. Mein Zivildienst geht noch bis zum 31.05.. Allerdings habe ich noch die vollen 20 Tage Urlaub und weiß nun nicht, ob mir überhaupt noch die vollen 3 Monate anerkannt werden, wenn ich mir meinen Urlaub noch irgendwann in der Zwischenzeit (um Ostern rum oder so) nehmen werde.
Am besten wäre es wohl, entweder auf den Urlaub zu verzichten (haha, wäre ärgerlich! ;D) oder mit der Stationsleitung zu reden, dass diese der PDL nicht mitteilt, dass das Praktikum unterbrochen worden ist, denke ich.
Wie seht ihr das?

mfg und dankeschön

WackenDoc
27.02.2010, 21:27
Kleiner Tip von mir zur Anerkennung von Ausbildungen/Zivi und so:
Am besten einen netten Brief und Bescheinigung an das in dem Moment zuständig LPA schicken. Dann gilt es auch für alle anderen LPAs.

Wäre doof wenn Frau Müller in Niedersachsen bei der Anmeldung plötzlich anderer Meinung ist als Frau Schmitt aus Beden-Württemberg wo man damals angerufen hatte.

Ist im richtigen Leben nicht anders. Alles was wichtig ist schriftlich geben lassen.

Teevee
28.02.2010, 09:29
Servus,

Ich leiste gerade meinen Zivildienst ab und habe mich am 15. diesen Monats auf Station in die Urologie versetzen lassen. Mein Zivildienst geht noch bis zum 31.05.. Allerdings habe ich noch die vollen 20 Tage Urlaub und weiß nun nicht, ob mir überhaupt noch die vollen 3 Monate anerkannt werden, wenn ich mir meinen Urlaub noch irgendwann in der Zwischenzeit (um Ostern rum oder so) nehmen werde.
Am besten wäre es wohl, entweder auf den Urlaub zu verzichten (haha, wäre ärgerlich! ;D) oder mit der Stationsleitung zu reden, dass diese der PDL nicht mitteilt, dass das Praktikum unterbrochen worden ist, denke ich.
Wie seht ihr das?

mfg und dankeschön
ich mache meinen zivi auch gerade in der pflege und mit der PDL habe ich eigentlich recht wenig zu tun, sondern nur mit der zivildienst-beauftragten vom krankenhaus.

von der lasse ich mir einfach eine tätigkeitsbeschreibung ausstellen, das sollte dann (zusammen mit der dienstzeitbeschenigung) für eine anrechnung ausreichen (oder irre ich mich?).

vielleicht geht das bei dir ja genauso.

THawk
28.02.2010, 11:35
Ich würde dir dringend empfehlen, zusätzlich die offizielle Bescheinigung entsprechend der Approbationsordnung (z.B. hier: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sms_lpa_ZeugKPD&formtecid=2&areashortname=RPDD_LPA) von der PDL unterschreiben zu lassen. Die Unterschrift muss laut dem Formular von der PDL kommen. Manchmal sind die LPAs bei Zivis recht pissig. Ich hatte das normale Formular und musste denen zusätzlich noch die Zivi-Zeitbescheinigung und das Zivi-Zeugnis schicken, weil sie es einfach so nicht anerkennen wollten (Zivis würden so viele Bescheinigungen fälschen *grummel*).

Und dann nicht erst zum Physikum einreichen, sondern in den ersten Semestern bereits anerkennen lassen. Sonst kann es zu Stress kurz vorm Physikum führen.

Ria84
28.02.2010, 11:41
Hallo,
ist das wahr? Wenn man sich jetzt schon im Voraus bestätigen lässt (vom im Moment zuständigen LPA), dass die Ausbildung als komplettes KKP und 1.Hilfe-Schein anerkannt wird, dann wird es auch weiterhin anerkannt, wenn cih zum Studieren in ein anderes Bundesland versetzt werde???:-wow

Das ja man cool. Was brauch ich denn da alles? Examensurkunde der Ausbildung + Urkunde zur Erlaubnis der Berufsbezeichnung... sonst noch was?? Stundennachweise??? Müssen die Kopein beglaubigt sein?

Ria

WackenDoc
28.02.2010, 11:47
Genau. Einal anerkannt gilt das für alle anderen LPAs.
Und die vom LPA sind ziemlich pissig, was die richtigen Beglaubigungen angeht.
Im Zweifel alles mitschicken, was man hat. Also Examenszeugnis, Urkunde für dei Berufsbezeichnung, ggf. ausführliche Tätigkeitsbeschreibung (z.B. bei Zivis und so).
Stundennachweise, bzw. -Bescheinigung ist eher im Rettungsdienst etc. interessant. Bei dir dann eher ne Bescheinigung/Zeugnis woraus hervorgeht wie lange du im Beruf gearbeitet hast.

B22
03.03.2010, 23:07
So, kurze Frage zwischendurch - muss zugeben, dass ich bis jetzt keinen anderen Post im Thread gelesen habe.. Kann also sein, dass die Frage bereits beantwortet wurde.

Ist es üblich, Transportkosten zu erstatten? Habe mir gerade eben ausgerechnet, dass mich mein KPP insgesamt 200 Euro kosten wird (fahre mit Öffentlichen, übrigens!), ganz abgesehen von der Tatsache dass mich die dämlichen Schwestern mit sehr sinnvollen Aufgaben belästigen.

Also, hätte ich in anderen Häusern die Chance, wenigstens auf eine Nullsumme hinauszulaufen?

Ehemaliger User 05022011
04.03.2010, 07:30
Genau. Einal anerkannt gilt das für alle anderen LPAs.
Und die vom LPA sind ziemlich pissig, was die richtigen Beglaubigungen angeht.
Im Zweifel alles mitschicken, was man hat. ...
und vorher anrufen, fragen, was und wie die das wollen -persönliche Kontaktaufnahme ist beim den LPA's immer sehr von Vorteil meiner Erfahrung nach