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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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PCR
13.03.2010, 20:52
Es braucht dir nicht Leid zu tun- ich danke dir trotzdem für die Hilfe^^ ich finds gut, wenn man sich mit anderen einfach austauschen kann:)
ich bin einfach nur total verwirrt^^ Ich mach aber auch gerne 93 tage :D:D
LG

Blubbermowl
15.03.2010, 13:46
Hallo,
ich hätte da auch nochmal eine Frage, vllt kann mir jemand helfen?
Ich hatte hier in irgendeinem Beitrag mal gelesen, dass man sich das KKP bei dem LPA von dem Buldesland, in dem man geboren ist, anerkennen lassen soll, wenn man noch nicht weiß, in welchem Land man später mal studiert. Jetzt habe ich heute beim LPA NRW angerufen und gefragt, ob das möglich ist und die sagten mir, sie würden das Praktikum nur anerkennen,wenn man schon immatrikuliert ist.
Kann ich also das KKP für meine Bewerbung bei den Unis gar nich nutzen? In FFM bringt das ja zum Beispiel extra Punkte.

nostalgia
19.03.2010, 18:10
Hallo,

ich mache dieses Jahr Abi, würde gern im Herbst mit dem Medizinstudium anfangen, hoffe mit vermtl. DN 1,8 über AWG unterzukommen.
Um sicher zu sein, dass Medizin echt das richtige ist und natürlich weil mans fürs Physikum braucht, wollte ich vorher zumindest schonmal 2 Monate des KPP ableisten.
Habt ihr euch davor gegen Hep A impfen lassen?
Mein Impfschutz ist ansonsten komplett, nur Hep A halt nicht (gehört ja auch nicht zu empfohlen Grundimmunisierung). Bin jetzt unsicher, ob ich das davor nicht noch machen lassen sollte...

Noch was anderes: Es heißt ja immer, wenn man das KPP vor dem Studium macht, soll man sich bei Formalia, Fragen etc an das LPP, das für den eigenen Geburtsort zuständig ist, wenden. Weiß jemand, wie das bei im Ausland geborenen Deutschen ist?

SuperSonic
19.03.2010, 18:27
Habt ihr euch davor gegen Hep A impfen lassen?
Ja, aber da war ich schon in der Vorklinik.


Weiß jemand, wie das bei im Ausland geborenen Deutschen ist?
Das LPA in Nordrhein-Westfalen ist zuständig. Ich empfehle einen Blick in die Approbationsordnung für Ärzte.

nostalgia
20.03.2010, 10:47
Ja, aber da war ich schon in der Vorklinik.


Das LPA in Nordrhein-Westfalen ist zuständig. Ich empfehle einen Blick in die Approbationsordnung für Ärzte.

Vielen Dank!

Kidna
29.03.2010, 11:30
[..]
Kann ich also das KKP für meine Bewerbung bei den Unis gar nich nutzen? In FFM bringt das ja zum Beispiel extra Punkte.

Hallo :)
Wenn das für FFM etwas bringt, einen Bescheid vom Krankenhaus wg. deines KPP dahinzuschicken, dann denke ich nicht, dass das LPA das erst anerkennen muss. Wie soll das denn auch gehen, wenn das erst geht, wenn man immatrikuliert ist?
Dieses Anerkennen vom LPA brauchst du ja eigentlich auch nur fürs Physikum soweit ich weiß. :-)

rorschach
07.04.2010, 19:58
kann mir, falls das überhaupt möglich ist, jemand en tipp geben wo man die ausbildung machen sollte ? ich geh davon aus, dass sich die ausbildungen in verschiedenen städten nicht sonderlich unterscheiden, aber könnt ihr ne empfehlung für eine bestimmte stadt geben ? also es geht um umfeld, klinik, mitarbeiter und mieten bzw die stadt an sich...
will unbedingt aus meinem kaff raus ;)

Pheefke
07.04.2010, 21:49
Hab auch mal ne kurze Frage. In der Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden.
Falls man in der Krankenkasse nicht mehr familienversichert ist und man sein KPP vor dem Studium schon absolvieren möchte, muss man sich dann selbst freiwillig krankenversichern oder geschieht das automatisch durch das Krankenhaus als Arbeitgeber, in welchem man tätig ist?

Ehemaliger User 05022011
07.04.2010, 22:01
Hab auch mal ne kurze Frage. In der Suchfunktion habe ich leider nichts gefunden.
Falls man in der Krankenkasse nicht mehr familienversichert ist und man sein KPP vor dem Studium schon absolvieren möchte, muss man sich dann selbst freiwillig krankenversichern oder geschieht das automatisch durch das Krankenhaus als Arbeitgeber, in welchem man tätig ist?
nein leider nicht, denn du wirst während des Pflegepraktikums nicht bezahlt, also zahlt das Krankenhaus auch keine Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung :-heul

Pheefke
07.04.2010, 22:32
schade.. also doch dauerstress in der vorlesungsfreien Zeit... Und wann mache ich dann ma Urlaub? :-)

nostalgia
08.04.2010, 11:51
mag vielleicht noch jemand was zur hep a imfung sagen?
und wurdet ihr vor dem praktikum vom betriebsarzt o.ä. untersucht, musstet blut- oder urinproben abgeben?

fallenangel30487
08.04.2010, 12:00
Hi
hab mal ne frage zu der Anerkennung vom RS Praktikum. Werden mir da auf jedenfall 28 Tage anerkannt? Muss ich da einfach dir RS Urkunde vorzeigen, oder brauch ich da noch eine gesonderte Praktikumsbestätigung.
Wird das überhaupt anerkannt weil es ja keine 30 Tage sind. Irgendwie blick ich da überhaupt nicht durch *g*
vlg fallenangel

LilacAngel
08.04.2010, 12:19
mag vielleicht noch jemand was zur hep a imfung sagen?
und wurdet ihr vor dem praktikum vom betriebsarzt o.ä. untersucht, musstet blut- oder urinproben abgeben?

jep, ich wurde vom betriebsarzt untersucht, mir wurde blut abgenommen etc. ich habe aber vom krankenhaus mit der zusage für das praktikum gleichzeitig ne checkliste bekommen, die ich sowieso von meinem hausarzt betätigen lassen sollte und dann eben nochmal ne untersuchung beim betriebsarzt. das ist aber auch von kh zu kh verschiedenen, hatte mich auch bei einem beworben, wo von impfungen etc. für praktikanten gar nichts verlangt wurde.

wolfshund
08.04.2010, 12:56
Ich musste in beiden Krankenhäusern, in denen ich bisher das Praktikum abgeleistet habe, weder Urin- noch Blutprobe abgeben. Beim ersten Mal war nicht mal ein Gespräch mit dem Betriebsarzt verlangt. (War ein Uniklinikum) Checkliste für den Hausarzt gab's übrigens auch kein einziges Mal. ;)
Beim 2. Praktikum war's ein kleineres Haus und da bin ich nur wegen eines Gesundheitszeugnisses ("Sie wissen ja, dass Sie Hände waschen müssen, desinfizieren etc. ... Das muss ich Ihnen halt sagen, damit Sie beim Essenausteilen helfen dürfen." ;)) beim Betriebsarzt gewesen, ansonsten war nix. Der hat dann meine Hep B-Impfung aufgefrischt und mir die erste von zwei Hep A-Impfungen verpasst.

Lateiner
08.04.2010, 16:49
Hi
hab mal ne frage zu der Anerkennung vom RS Praktikum. Werden mir da auf jedenfall 28 Tage anerkannt? Muss ich da einfach dir RS Urkunde vorzeigen, oder brauch ich da noch eine gesonderte Praktikumsbestätigung.
Wird das überhaupt anerkannt weil es ja keine 30 Tage sind. Irgendwie blick ich da überhaupt nicht durch *g*
vlg fallenangel

Ich würde sagen, dass kommt auf das LPA an. In Schleswig-Holstein zum Beispiel wird eine abgeschlossene Ausbildung zum RS/RA als ein Monat Pflegepraktikum gewertet. Aber ich denke, wenn du dir eine Bescheinigung geben lässt, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ist nur die Frage, ob sie dir die Bescheinigung über die volle Zeit ausstellen, da das RD-Praktikum ja nicht hauptsächlich auf einer Bettenstation stattfindet.

Und zu den 28 Tagen: Es kommt darauf an, welches Anfangs- und Enddatum auf der Bescheinigung steht. Alle Tage dazwischen (also auch Wochenende u.Ä.) werden gezählt.

Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht vertan. Falls doch korrigiert mich bitte!:-)

fallenangel30487
08.04.2010, 16:52
Ich würde sagen, dass kommt auf das LPA an. In Schleswig-Holstein zum Beispiel wird eine abgeschlossene Ausbildung zum RS/RA als ein Monat Pflegepraktikum gewertet. Aber ich denke, wenn du dir eine Bescheinigung geben lässt, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Ist nur die Frage, ob sie dir die Bescheinigung über die volle Zeit ausstellen, da das RD-Praktikum ja nicht hauptsächlich auf einer Bettenstation stattfindet.

Und zu den 28 Tagen: Es kommt darauf an, welches Anfangs- und Enddatum auf der Bescheinigung steht. Alle Tage dazwischen (also auch Wochenende u.Ä.) werden gezählt.

Ich hoffe, ich habe mich jetzt nicht vertan. Falls doch korrigiert mich bitte!:-)

Danke für die Info...
also ich hab genau 30 Tage gemacht davon die Hälfte auf ITS.
Ich hab mal dem Menschen vom LPA Saarland geschrieben und hoffe auf eine Antwort. Die sind dort sehr eigenartig und sagen irgendwie zu jedem was anderes *g*

DerSalamander
08.04.2010, 19:14
Ich hätt da auch noch ne Frage:

Ich mach jetzt vor dem Studium noch 6 von den 12 Wochen Praktikum. Die im Krankenhaus waren sich nicht sicher, ob das so möglich ist.
Sie meinten, dass es nach ihrem Wissen nur in 4-Wochen-Blocks, also entweder 4, 8, 12 Wochen.
Soviel ich weiß, ist lediglich eine Zeitspanne von über 4 Wochen pro Block vorgeschrieben.
Weiß jemand, ob ich die 6 Wochen anerkannt bekomm?
Wär ja jetzt nicht sooo schlimm, 2 Wochen quasi umsonst gearbeitet zu haben, aber wenns sich vermeiden lässt, wärs ja besser.
Btw, es geht ums Saarland.

SuperSonic
08.04.2010, 21:45
Ich mach jetzt vor dem Studium noch 6 von den 12 Wochen Praktikum. Die im Krankenhaus waren sich nicht sicher, ob das so möglich ist.
Sie meinten, dass es nach ihrem Wissen nur in 4-Wochen-Blocks, also entweder 4, 8, 12 Wochen.
Soviel ich weiß, ist lediglich eine Zeitspanne von über 4 Wochen pro Block vorgeschrieben.
Das ist, mit Verlaub, einfach Stuss.

Zunächst sollte festgehalten werden, dass drei Monate KPP vorgeschrieben sind; in Wochen ausgedrückt sind das 13 Wochen (= 91 Tage), nicht 12 Wochen! Dann muss berücksichtigt werden, dass das KPP nur in Abschnitten von mindestens einem Monat (30 Tagen!) Dauer angerechnet werden kann. Ob 6 + 7 (!) Wochen so anerkannt werden, hängt vom LPA ab, das erfragt man am besten im Voraus. 6 + 4 + 3 Wochen würde jedenfalls nicht komplett anerkannt werden.

fallenangel30487
08.04.2010, 21:45
Also im Saarland kannst du das machen, aber ein Abschnitt muss mind. 30 Tage gehen. Das heißt 4 Wochen werden wohl zu kurz seine weil das meistens mur 28 Tage sind. Aber 2 mal 45 Tage geht, es müssen am Ende nur insgesamt 90 Tage sind.
Du kannst dir aber beim LPA auch einfach mal das Merkblatt runterladen...
http://www.lsgv.saarland.de/medien/download/Merkblatt_Krankenpflegedienst_22-11-2007.pdf

vlg fallenangel

DerSalamander
09.04.2010, 08:05
Zunächst sollte festgehalten werden, dass drei Monate KPP vorgeschrieben sind; in Wochen ausgedrückt sind das 13 Wochen (= 91 Tage), nicht 12 Wochen! Dann muss berücksichtigt werden, dass das KPP nur in Abschnitten von mindestens einem Monat (30 Tagen!) Dauer angerechnet werden kann.

Sorry, sorry, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Klar, das mit den 30 Tagen weiß ich und so war das auch gemeint.
Es ging halt darum, dass man mir nicht genau sagen konnte, ob man, wenn man mehr als 30 Tage Praktikum machen möchte, gleich hoch auf die 90 muss oder auch so ne Zwischenstufe einlegen kann.
Dass 6 und 4 und 3 Wochen nicht gehen, ist auch klar.
Wie gesagt, mein Problem war jetzt nur, dass ich 6 Wochen und mir wird später gesagt, dass ich 2 Wochen umsonst gemacht hab und nur 30 Tage aus dem Praktikum zählen und ich die dann in den Semesterferien nochmal dranhängen darf.
Aber wenn das ja i.O. ist, wie fallenangel sagt, dann ist das ja prima. Hatte dieses Merkblatt nicht mehr gefunden. Dankeschön.