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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Jolien
25.05.2010, 12:12
ob er ein Formular dafür gibt, in dem mir die Pflegedienstleitung bescheinigen kann, dass ich hauptsächlich das gemacht habe, aber dort wurde mir dann die Auskunft erteilt, dass ich eine Bescheinigung von der Pflegeleitung brauche, in der steht, was ich zu wie viel Prozent gemacht habe...


Meine Tochter hat ihr Praktikum in Sachsen gemacht. Sie studiert in Hessen.
Sowohl in Hessen als auch in Sachsen sehen die "Formulare" völlig identisch aus.
Da steht wirklich nur drauf: Name der Klinik, Datum-Ende Praktikum, ob/nicht Unterbrechung, Datum + Unterschrift. Kein einziges Wort darüber - in welcher Abteilung/Fachbereich oder gar welche Tätigkeiten. (Ich als Außenstehende bewerte das als "Anwesenheitsbescheinigung" aber keinesfalls als "Nachweis erbrachter/erworbener Fähigkeiten und Fertigkeiten".)
Dein Bundesland scheint da pingeliger zu sein ... Also ICH finde das besser so. So hast Du doch auch was für Dich selbst später in der Hand ...

Jolien
25.05.2010, 12:14
Was die Finanzierung angeht ... also zumindest die Krankenversicherung kann man in der Zeit "ruhen lassen" - man muss (und kann) sich für diese Zeit ohne Einkommen doch zurück bei den Eltern mit familienversichern lassen. Anträge haben alle Kassen. Das kostet wenigstens nichts.

DocMartin
25.05.2010, 13:18
Hi Leute,

Ich weiß, dass es nur bestimmte Aufteilungen für das KPP gibt, ich möchte es an einem Stück absolvieren, allerdings würde ich gerne eine Woche pausieren und die dann hinten ran hängen, das müsste doch gehen oder?

Bezüglich der Stationen bietet das Krankenhaus folgende an:
1.Innere Medizin und internistische Intensivmedizin
2.Geriatrie/Tagesklinik
3.Chirurgie/OP-Bereich
4.Anästhesie und operative Intensivmedizin
5.Erste Hilfe/Labor
6.Radiologie/Teleradiologie

Das sind die vorlagen des Bundeslandes Berlin:

In folgenden Bereichen bzw. Einrichtungen kann der Krankenpflegedienst nicht abgeleistet werden:

* Notaufnahme, Anästhesie, Operationssaal, Ambulanz oder Dialysestation eines Krankenhauses,
* Vorsorgeeinrichtung,
* Einrichtung, bei der kosmetische Behandlungen im Vordergrund stehen,
* Rehabilitationseinrichtung, bei der nicht die eigentliche Behandlungspflege, sondern lediglich die Anschlussbehandlung angewandt wird,
* Behindertenheim,
* Mobiler Sozialer Hilfsdienst,
* Arzt- oder Gemeinschaftspraxis,
* Ambulantes Dialysezentrum,
* Intensiv- und Wachstation.

Ich würd am liebsten zur Chirurgie, die müssen ja auch Betten haben, wo die Leute gepflegt werden, oder? Ist Chirurgie= Operationssaal? Die Frau mit der ich im Krankenhaus gesprochen habe, hat mir nämlich auch die Chirurgie angeboten...


Das ist ja interessant:

"Arbeitszeiten und (evtl.) Vergütungen sind gesetzlich nicht geregelt, sie sind eigenverantwortlich zu vereinbaren."

Heißt das, ich könnte auch nur 4 oder 6 Stunden arbeiten?

Nessiemoo
25.05.2010, 17:37
Ich glaub Labor und Radiologie wird von LPA nicht anerkannt, da es von der "Grundpflege" dort nicht so viel abgeleistet werden kann...

Mit der Pause und danach aufhängen es sollte eigentlich gehen, aber du solltest mal LPA anrufen und nachfragen-

Nessiemoo
25.05.2010, 17:40
-Tut mir Leid, doofes Internet-

Schokomuffin
25.05.2010, 18:30
@ jolien: vielen Dank für deine Antwort! Hat deine Tochter ihr Praktikum denn auch in einem psychiatrischen KH gemacht? Die Klinik, in der ich mein KPP machen will, hat nämlich nur psychiatrische Stationen und dann wird es das LPA auch direkt merken, dass ich nicht auf einer "normalen" Station gearbeitet habe... Wenn ich auf einer nicht-psychiatrischen Station wäre, müsste ich diese Bescheinigung mit den Prozenten auch nicht einreichen....

@ all: hat sonst jemand von euch noch Erfahrungen mit dieser "Zusasatzbescheinigung" für ein KPP in der Psychiatrie gemacht?

Lg Schokomuffin

-Julchen-
25.05.2010, 20:29
Jetzt muss ich nochmal fragen: Wenn die Zeiten nicht gesetzlich geregelt sind und ich arbeite meinetwegen 4 Stunden am Tag, gilt das dann?? Und dann noch die eigentliche Frage: Sind es 60 Tage vom 2.8. bis zum 30.9.?? Eigentlich ja, aber ich will mich nur nochmal versichern;-)!!

Strodti
25.05.2010, 20:41
Du wirst einfach wie eine Vollzeitkraft geplant, das weiß auch die PDL. Es kommt also auf die Länge einer Schicht an und die Wochenarbeitszeit. Die Stationsleitungen werden dich im normalen Schichtmodell einplanen. Bei 38,5 h/Woche hast du also mit 7 Stunden/Schicht 5,5 Arbeitstage/Woche, mit 7,7 Stunden/Schicht 5 Arbeitstage/Woche.
Bei den Arbeitszeiten mußt du 30 min. Pause abziehen. Eine 6-13.30 Uhr Schicht sind 7,5 Stunden - 30 min Pause = 7 Arbeitsstunden.

cgc15
25.05.2010, 20:57
HI...

hat jemand von euch zufällig Erfahrung mit dem Pausieren während des Pflegepraktikums? Ich würde gerne eine Woche Pause machen während meiner nächsten 60 Tage Pflegepraktikum... Ist das möglich? Herzlichen Dank

DocMartin
25.05.2010, 21:04
Jetzt muss ich nochmal fragen: Wenn die Zeiten nicht gesetzlich geregelt sind und ich arbeite meinetwegen 4 Stunden am Tag, gilt das dann?? Und dann noch die eigentliche Frage: Sind es 60 Tage vom 2.8. bis zum 30.9.?? Eigentlich ja, aber ich will mich nur nochmal versichern;-)!!

Hey, das gilt nur für Berlin, ich weiß nicht, wies anderswo damit aussieht.

Joah aber mal ganz ehrlich, wenn ich da umsonst ackern soll, dann werd ich versuchen, die Stundenzahl pro Tag etwas zu drücken. Wenn die das nicht wollen, geh ich halt zu nem anderen Krankenhaus, gibt ja genug in Berlin^^

agouti_lilac
25.05.2010, 21:07
HI...

hat jemand von euch zufällig Erfahrung mit dem Pausieren während des Pflegepraktikums? Ich würde gerne eine Woche Pause machen während meiner nächsten 60 Tage Pflegepraktikum... Ist das möglich? Herzlichen Dank

Klar, solange die Anzahl der zusammenhängenden Arbeitstage (also die Splittung) ausreichend ist, geht das. :-)

lua-cheia
25.05.2010, 21:38
Was die Finanzierung angeht ... also zumindest die Krankenversicherung kann man in der Zeit "ruhen lassen" - man muss (und kann) sich für diese Zeit ohne Einkommen doch zurück bei den Eltern mit familienversichern lassen. Anträge haben alle Kassen. Das kostet wenigstens nichts.

geht das auch noch wenn man schon 25 ist?

das wäre ja dann schonmal ne überlegung wert.

ErnieBernie
26.05.2010, 00:02
…wieso sollte das noch gehen wenn man schon über 25 ist? Soweit ich weiß kann man sich da allgemein nicht mehr bei den Eltern mitversichern lassen, von einer speziellen Krankenpflegepraktikumsleistenden-Regel hab ich da noch nicht gehört und bezweifle auch stark dass es die gibt ^^

lua-cheia
26.05.2010, 00:08
jo genau das hab ich ja bezweifelt....

deswegen... es gibt meines wissens keine legale möglichkeit einfach mal so 3 monate ohne lohn zu arbeiten, wenn man ü25 ist.

außer man fastet und schläft vor der klinik im zelt ohne krankenversicherung...

wobei selbst das ja glaub ich nicht mehr geht, das man einfach keine krankenversicherung hat....

Jolien
26.05.2010, 13:01
…wieso sollte das noch gehen wenn man schon über 25 ist? Soweit ich weiß kann man sich da allgemein nicht mehr bei den Eltern mitversichern lassen, von einer speziellen Krankenpflegepraktikumsleistenden-Regel hab ich da noch nicht gehört und bezweifle auch stark dass es die gibt ^^



Okay, schuldigung. Ich wollts nicht glauben, hab grad selber nochmal nachgeschaut bei meiner KK.
" ...Für nicht erwerbstätige Kinder gilt die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Studenten bleiben bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres familienversichert."
Na Prost. (oder anders - nochmal Glück gehabt - meine Tochter ist erst 20 = das schaffen wir also noch ...)

Es tut mir leid.

DocMartin
26.05.2010, 13:06
Schähme dich Ungläubiger :-D:-))

lua-cheia
27.05.2010, 15:11
ich hätte noch eine frage zum pflegepraktikum VOR dem studium.

ich habe mitbekommen, das manche bundesländer da jeweils andere regelungen haben...

ich will vermeiden, das wenn ich jetzt das praktikum schon auf eigene kosten mache, dass es am ende evtl nicht anerkannt wird.

kann jmd sagen, welche bundesländer spezialregelungen haben?

da ich nicht genau weiss wo ich hinkomme, müsste ich 7 LPAs anrufen...

ich weiss das es in BaWü zb, egal ist, wann man sein pflegepraktikum gemacht hat, hauptsache nach dem abi.

in bayern hatte ich gelesen, verfällt das pflegepraktikum nach 2 jahren, richtig?!

kennt sich damit jem. ein wenig aus?

lg

DocMartin
27.05.2010, 15:18
Ich glaube, es verfällt überall, wenn du nicht innerhalb von 2 Jahren danach angefangen hast zu studieren.

lua-cheia
27.05.2010, 15:25
Ich glaube, es verfällt überall, wenn du nicht innerhalb von 2 Jahren danach angefangen hast zu studieren.

das ist falsch, soweit ich weiss.

fallenangel30487
27.05.2010, 16:55
Ich glaube, es verfällt überall, wenn du nicht innerhalb von 2 Jahren danach angefangen hast zu studieren.
Im Saarland nicht da ist es egal, wann du das gemacht hast hauptsache nach dem Abi...