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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Eva90
11.07.2010, 17:17
Dankeschön!
Fällt unter Grundpflege dann der stationäre Aufenthalt unterteilt in lokale Betäubung und ITN oder müssen dort auch bettlägerige Patienten untergebracht sein?

konstantin
11.07.2010, 17:19
Keine Ahnung, was du damit meinst, aber du musst dein Krankenpflegepraktikum auf einer Station machen, nicht in einem Funktionsbereich. OP, Notaufnahme und Ambulanzen fallen damit von vornherein untern Tisch...

pottmed
11.07.2010, 17:19
Grundpflege ist Körperpflege, Mobilität und vieles mehr... vgl http://de.wikipedia.org/wiki/Grundpflege

Eva90
11.07.2010, 17:29
Dankeschön Konstantin und pottmed,
dann wird eine Station auf der Augenklinik ja wohl anerkannt werden. Ich frage morgen aber nochmal vorischtshalber bei der Pflegedienstleitung nach.
Ich habe vorhin noch etwas von "Akutklinik" gelesen ...
Da ich in der Augenklinik in einer normalen Bettenstation und weder bei der Ambulanz noch im OP-Bereich untergebracht bin, dürfte das doch keine Schwierigkeiten geben, oder?

pottmed
11.07.2010, 17:32
Nein, dürfte keine Schwierigkeiten geben.

sunny0603
12.07.2010, 15:57
Dankeschön Konstantin und pottmed,
dann wird eine Station auf der Augenklinik ja wohl anerkannt werden. Ich frage morgen aber nochmal vorischtshalber bei der Pflegedienstleitung nach.
Ich habe vorhin noch etwas von "Akutklinik" gelesen ...
Da ich in der Augenklinik in einer normalen Bettenstation und weder bei der Ambulanz noch im OP-Bereich untergebracht bin, dürfte das doch keine Schwierigkeiten geben, oder?

Eine Akutklinik ist das klassische Krankenhaus. Du brauchst dir also keine Sorgen machen.

Jasemine
12.07.2010, 21:38
Hallo,

ich habe dieses Jahr mein Physikum bestanden (Ausland) und wollte nun meine ganzen Unterlagen ans LPA schicken. Und muss das nun zeitig machen, da sonst mein Physikum zu spät anerkannt wird und ich mich nochmal bei meiner "Heimatuni" bewerben muss.

Habe schon einen Studienplatz in NRW, sodass ich mich an das LPA in Düsseldorf wenden würde.
Könnte aber auch in meinem Geburtsbundesland Niedersachsen zum LPA gehen.

Habe aber jetzt was selten doofes festgestellt:
Ich habe 63 Tage KPP in Deutschland gemacht
und dann noch vom 1. bis 29.2 KKP in Indien.
Summa summarum wären es ja 90 Tage, aber einmal unter 30 und somit nichtig.
Allerdings ist das Blatt unterschrieben worden am 10.3 und zusätzlich habe ich noch von der Organisation die Bescheinigung, dass ich in diesem krankenhaus 6 Wochen lang gearbeitet habe.
Nur dachte ich damals, dass 1! Monat reicht, und es nicht 30 Tage sein müssen, ist meine Schuld, ich weiß.
Habe schon versucht in Indien einen neues Zeugnis zu bekommen.
Allerdings ist das Krankenhaus letztes gestürmt worden und existiert nicht mehr, Ärzte unauffindbar -.-

So gibt es für mich keine Möglichkeit mehr an neues KKP Zeugnis über 30 Tage zu kommen...

könnt ihr mir vll sagen, wie genau die das im Düsseldorfer LPA nehmen (oder in Niedersachsen). Soll ich einfach mal morgen anrufen, mein problem schildern und hoffen, dass sie human sind?
Die Unterschrift auf dem KKP Zettel ist auch vom 10.3 und meine Bescheinigung von der Organisation geht auch über 6 Wochen, nur ich in meiner Naivität habe gesagt, der Arzt muss das nur vom 1.2-29.2 ausstellen, obwohl ich länger da war.

Any help :/?!

fallenangel30487
12.07.2010, 22:04
Brauchst du das KPP nur um zum Physikum zugelassen zu werden? Dann ist es doch egal wenn du dein Physikum schon hast. Würd ich jetzt sagen.

es-lebe-mein-zahn
13.07.2010, 13:23
hallo...
ich habe eine kleine frage - muessen jetzt auch die zahnmediziner das KKP machen? ich habe noch ein jahr vor mir, bis ich anfangen kann, zm zu studieren und koennte diese zeit ausnutzen, indem ich schon ein praktikum im krankenhaus mache :)

Strodti
13.07.2010, 13:32
Nein, als Zahnmediziner braucht man kein Krankenpflegepraktikum. Die Referenz zu diesem Thema ist die Approbationsordnung für Zahnärzte (http://www.uni-marburg.de/fb20/studium/stpo/approbationsordnungZM.pdf).

doni
14.07.2010, 08:44
Kurze Frage: Kann man sein Praktikum auf z.B. 34 und 56 Tage aufteilen ?
Sorry, wurd sicher zich mal geklärt, aber man hört immer wieder so einiges.

wenn ich schon dabei bin: Für das Physikum braucht man nur dieses eine Blatt mit der Zeitspanne und der Unterschrift der PDL oder? Find ich nur etwas eigenartig, da man hieraus nicht entnehmen kann auf welcher Station man war und welche Tätigkeiten man machen musste. Aber wahrscheinlich ist das alles ja standardisiert.

konstantin
14.07.2010, 08:52
Kurze Frage: Kann man sein Praktikum auf z.B. 34 und 56 Tage aufteilen ?

Ja, das geht. Die einzige Voraussetzung ist, dass jeder Abschnitt mindestens 30 Tage dauert. Dieses Kriterium ist bei dir erfuelllt, also sollte es keine Probleme geben. :-))

julia172
14.07.2010, 09:14
und mal eine frage an euch: wann habt ihr das pflegepraktikum gemacht? Oder wann ist es sinnvoll?

denke mal dass das "mitten im studium" vor dem physikum sehr unpraktisch wäre....

danke für antworten

Hallo:)
ich werde wohl zum kommenden wintersemester mein medizinstudium anfangen und mache jetzt schon mal 60 tage damit ich 2/3 weg hab. ich wechsle dabei immer von Kinder und Gyn hin und her. Mein Freund ist auf der Traumatologie und wir machen eigentlich dasselbe: Staub wischen, Patienten essen bringen, Fieber messen, Kühlakkus verteilen, Patienten waschen, mit auf Toilette bringen oder Bettschieber bringen etc., natürlich Betten machen, diverse Botengänge zum Beispiel Blut ins Labor bringen und und und
auf der Kinderstation auch manchmal spazieren gehen und mit den Kindern spielen.

Die ersten Tage waren total ätzend und teilweise doof jetzt in meiner dritten woche kann ich schon sagen es ist ok und auch interessant. Wahrscheinlich darf ich demnächst bei einer Geburt dabei sein und mein Freund war gestern dabei als einem Patienten mit einer Bohrmaschine(!!! )das Schienbein durchgebohrt wurde. also man sieht schon dolle sachen:)

Mit meiner Entscheidung es davor zu tun bin ich zufrieden so habe ich mehr Zeit zum lernen und einmal 30 Tage bleiben mir ja noch.

Bei deinem Praktikum wünsche ich dir nette Schwestern und interessante Tätigkeiten.

Liebe Grüße Julia

nostalgia
14.07.2010, 13:38
meine pdl meinte grade zu mir, es würde vom lpa nicht anerkannt werden, wenn man einen abschnitt von 6 wochen macht???
das ist doch falsch, oder? es heißt ja hier und auf sämtlichen infoblättern immer, ein abschnitt muss mindestens 30 tage lang sein, rest egal.
es geht um das bundesland niedersachen und dessen lpa, falls das einen unterschied macht.

Voodoo90
14.07.2010, 13:40
Ja die 6 Wochen werden anerkannt. Das sind dann 42 von 90 Tagen. Dann musst du aber den anderen Teil, also die restlichen 48 Tage auch an einem Stück machen, da die sich ja nicht mehr in 2x30 Tage aufteilen lassen.

Nessiemoo
14.07.2010, 13:48
Eigentlich 2x30 Tagen kannst du machen, die sind dann insgesamt einfach mehr als 90 Tage, aber kannst du machen (Um Voodoo90 zu korrigieren)

Du darfst dann einfach es 30 + 18 Tagen nicht machen. ;)

nostalgia
14.07.2010, 13:51
healer, deinen beitrag versteh ich irgendwie nicht. :-nix

Nessiemoo
14.07.2010, 13:56
Ich wollte nur halt sagen, dass du auch 42 + 30 +30 Tagen machen kannst, wenn du 42+48 unter Umständen nicht funktionieren wird.

Ist irgendwie zu heiss hier, um verständlich zu schreiben, tut mir Leid. :D

nostalgia
14.07.2010, 15:15
kein problem, die hitze setzt meiner denkfähigkeit irgendwie auch zu. ;-)
ich werde wahrscheinlich jetzt doch gleich 2 monate am stück machen, sofern die pdl mitmacht, dann hätte sich das problem ja eh gelöst. :-)
danke an euch zwei!

DocMartin
14.07.2010, 17:08
Hallo:)

Bei deinem Praktikum wünsche ich dir nette Schwestern und interessante Tätigkeiten.

Liebe Grüße Julia

:-)) Ja das wünsch ich mir auch, eigentlich könnten die Schwestern auch noch jung und hübsch sein :-D

Meines Wissens geht nur folgende Aufteilung:

3x30
2x45
1x30+1x60
1x90