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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Nessiemoo
14.08.2010, 12:02
Danke, so habe ich auch gemacht...und nach etwa 5 Minuten "writer's block" habe ich einen sehr schönen Satz geschrieben. :-))

Miniwini
14.08.2010, 20:03
Ist es eigentlich sinnvoll das KPP auf verschiedene Krankenhäuser zu verteilen? Oder doch lieber das gleiche, weil man sich schon auskennt? Lieber zukünftige Uni-Stadt oder Heimat?

schmuggelmaeuschen
14.08.2010, 20:29
Ich würde erst mal einen monat in nem Haus machen, wenn es dir gut gefällt kannst du natürlich auch die restlichen monta da machen und nur die station wechseln. Ich denke aber ist ist interessant verschiedene Häuser und Stationen kennen zulernen (Kleine Häuser, Uni, etc)

Xerox
15.08.2010, 14:02
Ich muss noch 5 Wochen machen, dann hab ich meine 90 Tage komplett. Am Donnerstag hab ich die 60 und ich bin am Überlegen ob ich nicht die Station wechseln soll, denn 2 Monate auf der Urologie reicht doch ...

WackenDoc
15.08.2010, 14:06
@miniwini: Wo du es machst ist letztendlich wurscht. Hängt wohl am ehesten von den Unterkunftsmöglichkeiten ab. Zukünftige Unistadt hätte den Vorteil, dass du dich da schon mal ein wenig umschauen kannst, ggf. auch Wohnung suchen etc.
Wenn du nen guten Platz hast, wo es nett ist, bleib da- gibt genug assige Stellen. Wenn es doof ist- Mindestzeit machen, dann wechseln.

carinaloveskiwi
16.08.2010, 10:37
Muss man denn eigentlich jedes Krankenpflegepraktikum beim LPA anerkennen lassen?
Ich habe schon zwei Monate gemacht und habe für beide diese normale Bescheinigung vom Krankenhaus. Reicht das dann als Anerkennung? Auch wenn ich dann in einem anderen Bundesland studiere? Oder ist es besser die Bescheinigungen noch mal vom LPA anerkennen zu lassen.

Hab mal irgendwo gelesen, dass das Praktikum nur 2 Jahre gültig ist. Stimmt das? Das kann doch gar nicht sein oder? Denn sehr viele machen die Praktikas doch schon vor dem Studium und bis zum Physikum dauert es ja auch noch mal 2 Jahre!

Vielen Dank!
Carina

konstantin
16.08.2010, 10:46
Das mit der 2-jaehrigen Gueltigkeit des Pflegepraktikums haengt aber auch vom zustaendigen LPA ab. Du musst das Pflegepraktikum aber auf jedenfall (!!!) vom LPA anerkennen lassen. Wenn du noch nicht studierst, dann vom LPA in deinem Bundesland, wenn du schon studierst, dann von dem dort zustaendigen! Erst, wenn das LPA dein Pflegepraktikum anerkannt hat (was es in der Regel tut, wenn du diese Bescheinigung mitbringst), erhaelt es Gueltigkeit fuer deine Zulassung zum Physikum!

dgy999
16.08.2010, 11:15
der Link am Anfang funktioniert nicht mehr. Hat wer einen aktuellen?

grüße

Geerthe
16.08.2010, 11:44
Moin ,

und kann ich dann erst als eingetragener STudent beim LPA das Pflegepraktium anerkennen lassen , oder auch schon bevor ich einen Studienplatz habe in meinem Bundesland in dem ich wohne?


Geerthe

konstantin
16.08.2010, 11:45
Du kannst das Pflegepraktikum auch von deinem heimischen LPA anerkennen lassen, wenn du noch nicht studierst. Das LPA der Universitaet (so denn ein anderes) uebernimmt dann die Gueltigkeit und stellt keine weiteren Fragen...

Geerthe
16.08.2010, 11:51
Danke für die schnelle Rückmeldung

lio
16.08.2010, 12:41
Kurze Frage zur Definition von "vorlesungsfreie Zeit": Das Semester beginnt ja am 1. Oktober, Vorlesungsbeginn ist aber an den meisten Unis erst am 11. Oktober - abgesehen von fakultativen Vorkursen. Mein Pflegepraktikum kann ich trotzdem bis 10. Oktober machen, oder?

Mr. Pink online
16.08.2010, 13:00
Das Semester endet auch erst am 30. September. Wenn es danach ginge könntest du nie KPP machen.

Also ja, natürlich kannst du bis zum offiziellen Vorlesungsbeginn noch KPP machen! ;-)

Shepard
16.08.2010, 15:44
Hallo

ich mach seit dem 12.07 KPP das bis zum 6.9 geht. Das sind ja dann schonmal 57 Tage. Den rest mach ich dann während den Semesterferien.

Das müsste doch so gehen, da die einzelnen Abschnitte länger als jeweils 30 Tage sind.

Werd vorraussichtlich in Bayern oder Hessen studieren.

Wär froh wenn mir bitte einer sagen kann ob das so geht.

unintendes
16.08.2010, 16:02
Hallo

ich mach seit dem 12.07 KPP das bis zum 6.9 geht. Das sind ja dann schonmal 57 Tage. Den rest mach ich dann während den Semesterferien.

Das müsste doch so gehen, da die einzelnen Abschnitte länger als jeweils 30 Tage sind.


wie können beide einzelnen abschnitte länger als 30 tage sein, wenn du nur 57 machst? häng noch 3 tage dran, damit du 60 hast.

Mr. Pink online
16.08.2010, 16:07
wie können beide einzelnen abschnitte länger als 30 tage sein, wenn du nur 57 machst? häng noch 3 tage dran, damit du 60 hast.

frag adam riese

Shepard
16.08.2010, 19:10
Passt das nicht, wenn der erste Abschnitt 57 Tage ist und der zweite dann 33?
Damit müsste es doch erfüllt sein?
Kann mir das jemand bitte genau sagen, nicht dass ich dann am Ende noch was nachholen muss :/

Wenns nicht anders geht, werd ichs verlängern so dass ich 60 und 30 tage hab.

Nessiemoo
16.08.2010, 19:51
Also 57+33 geht, keine Sorgen!

Und-ich fange am nächsten Montag an...Urologie, was ich nicht so ganz schön finde, aber es ist immerhin sehr schön! Muss noch ein hausärztliches Attest mir holen, aber das mache ich schon morgen. :-))

BaldDr?
16.08.2010, 20:15
Doch klar geht das. Bedingung ist nur, dass jeder Abschnitt mindestens 30 Tage lang ist.

beuteline
17.08.2010, 05:35
Hi,

ich würde nochmal nachfragen wegen der 57 Tage, denn nach der neuen ÄAppO verstehe ich das so, daß es 60 und 30 Tage sein sollen (2 Monate und 1 Monat), das kann Dir sicher im LPA telefonisch jemand beantworten. Oder Du schreibst ne Mail, dann hast Du die Antwort schriftlich als Nachweis.
Wäre doof wenn es dann an 3 Tagen scheitert.:-meinung


PS:Habe ich auf den Seiten der LMU gefunden:

Der dreimonatige Krankenpflegedienst
nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 6 ÄAppO

Dauer und Zeitraum der Ableistung (vgl. § 6 Abs. 1 ÄAppO):

Der dreimonatige Krankenpflegedienst ist vor Beginn des Studiums, frühestens jedoch nach Erhalt der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur)
oder
während der unterrichtsfreien (=vorlesungsfreien !) Zeiten des Studiums
vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten. (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO)

Als unterrichtsfreie Zeit gelten auch Zeiten der Beurlaubung vom Studium nach Art. 48 BayHSchG, nicht jedoch individuelle „Auszeiten“ eines Studierenden während der regulären Vorlesungszeit.

Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu jeweils einem Monat (oder 30 Kalendertagen) abgeleistet werden. Kürze Abschnitte können nicht anerkannt werden!

Alle Landesprüfungsamter haben sich bundesweit auf folgende Splitting-Möglichkeiten abschließend geeinigt:

* 3 Monate zusammenhängend
* 2 Monate und 1 Monat
* 3 x 1 Monat sowie
* 6 Wochen und 7 Wochen (42 und 49 Kalendertage)