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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Elena1989
06.07.2011, 18:13
Oh.. dann tuts mir leid :-/ Hatte irgendwie IMMER gehört, dass man es beliebig in Blöcke von mindestens 30 Tagen aufsplitten kann. Was ja auch völlig logisch ist, meiner Meinung nach.

Hatte ich auch immer gehört. Hatte damals dann ja auch nur 58 Tage machen wollen bei meinem zweiten Abschnitt, dann hat mir ne andere Praktikantin gesagt, dass das nicht geht, woraufhin ich zwei Wochen lang versucht hatte beim Prüfungsamt anzurufen und als ich dann endlich mal jemanden erreicht habe, wurde mir gesagt, ich muss 60 Tage machen, sonst gilt's nicht..

Logik ist wohl nicht so ganz die Sache der Prüfungsämter ^^

ehemaliger User_15082016-1
06.07.2011, 18:14
Hmm, ich hatte einmal 6 Wochen und einmal 7 Wochen, also 42 und 48. War kein Problem bei der Anerkennung. Allerdings musste ichs ja auch nicht beim LPA anerkennen lassen sondern bei unserem Prüfungsamt. Vielleicht macht das ja den Unterschied.

also hier geht das nur, wie ich oben beschrieben habe..evt. ist es wirklich von LPA zu LPA unterschiedlich?

Miss_H
06.07.2011, 18:26
Es ist wohl von Uni zu Uni unterschiedlich.


Alle Landesprüfungsamter haben sich bundesweit auf folgende Splitting-Möglichkeiten abschließend geeinigt:
3 Monate zusammenhängend
2 Monate und 1 Monat
3 x 1 Monat sowie
6 Wochen und 7 Wochen (42 und 49 Kalendertage)


Das steht auf der Seite vom Prüfungsamt der LMU München. Aber an anderen Unis scheint es anders zu sein, denn ich wurde von dem KH gefragt, ob ich wirklich 49 Tage machen möchte. An anderen Unis gibt es wohl noch die Möglichkeit 2 mal 45 Tage zu machen. Also am Besten bei der Uni informieren an der man studiert oder sicher gehen und 30, 60 oder 90 Tage am Stück machen.

ehemaliger User_15082016-1
06.07.2011, 18:27
Es ist wohl von Uni zu Uni unterschiedlich.



Das steht auf der Seite vom Prüfungsamt der LMU München. Aber an anderen Unis scheint es anders zu sein, denn ich wurde von dem KH gefragt, ob ich wirklich 49 Tage machen möchte. An anderen Unis gibt es wohl noch die Möglichkeit 2 mal 45 Tage zu machen. Also am Besten bei der Uni informieren an der man studiert oder sicher gehen und 30, 60 oder 90 Tage am Stück machen.

wieder was dazugelernt :D

Strodti
06.07.2011, 18:31
Vorsicht: Wenn in den Verordnungen von "Monat" gesprochen wird, müssen es keine 30 Tage sein. Bei den Famulaturen in reden die auch von "Monat" und meinen durchaus auch mal 31 Tage (Also zum Beispiel 1. bis 31.3.).

Ms. Chocolate
06.07.2011, 18:36
Vorsicht: Wenn in den Verordnungen von "Monat" gesprochen wird, müssen es keine 30 Tage sein. Bei den Famulaturen in reden die auch von "Monat" und meinen durchaus auch mal 31 Tage (Also zum Beispiel 1. bis 31.3.).

Ich dachte, die reden von 90 Kalendertagen...?

ehemaliger User_15082016-1
06.07.2011, 18:40
naja ^^ wenn ich 30 Tage mache, sind das ein Monat für mich...außer Februar hab ich ja dann pro Monat mind. 30 Tage. Also sind es nicht mal 3 Monate insgesamt

-Julchen-
06.07.2011, 20:44
Also ich glaub, dass das von LPA zu LPA verschieden ist! Hier in BaWü gehen maximal 3 Abschnitte mit mindestens 30 Tagen. Also kann man das beliebig einteilen, hier wär auch Elenas Beispiel mit den 58 Tagen gegangen!

LotF
07.07.2011, 19:35
es ist ein wenig argh bescheiden, aber das hängt vom LPA ab.
In Hamburg schreibt das LPA z. B. unter Fristen, dass nach dem BGB gegangen wird:
http://www.hamburg.de/contentblob/124124/data/merkblatt-krankenpflegedienst.pdf

In NRW steht allerdings explizit, dass es 90 Tage sein müssen und eben kürzere Zeiträume nicht gehen. Aber nungut, in NRW verfällt solch ein Praktikum ja auch einfach mal nach 2 Jahren... mich würde mal interessieren wie es diesbezüglich aber bei der Anrechnung von Ausbildungen (RettSan) und der Anrechnung aussieht bzw. was ist, wenn man seinen KPP von vor x Jahren beim LPA des Geburtsbundeslandes (vorm Studium) einreicht, sich das anerkennen lässt und das dann in NRW dem LPA schickt. Hat da jemand Erfahrung mit?

BaldDr?
08.07.2011, 03:27
Meine Freundin studiert in Bonn und hat gestern beim LPA angerufen und die meinten die Aufteilung wäre völlig egal (sie mach 50/40 Tage)

LotF
19.07.2011, 14:21
Ha,
ich kann endlich mal selbst meine Fragen beantworten ;) Basiert auf eine telefonische Auskunft vom LPA NRW:

2 Jahresfrist gilt nicht für die Anerkennung von Ausbildungen (bswp. RettSan), diese verfallen demnach nicht
von einem anderen LPA anerkannte Abschnitte werden so übernommen, hat man also ein LPA im Geburtsbundesland, das keine 2 Jahresfrist hat: dort anerkennen lassen und einfach die Bestätigung in bspw. NRW vorlegen


ebenfalls telefonische Aussage LPA NDS:

Anerkennung von RettSan nur mit Bestätigung des Krankenhauses über die Pflegezeit. Also am Besten direkt den Pflegepraktikumsvordruck für 30 Tage unterschreiben lassen, ist am einfachsten.

BaldDr?
10.08.2011, 15:36
Na?? Wie läufts bei euch?

Ich bin jetzt in der 7ten Woche meines KPPs. Hab also noch zweieinhalb Wochen vor mir und dann zwei Monate rum.

Es ist wirklich toll... Ich liebe die Patienten und merke einfach jeden Tag wie sehr ich ins Krankenhaus gehöre. Trotzdem bin ich auch froh, nicht mein Leben lang in der Pflege zu sein, das wäre nichts für mich. Das Praktikum fordert mich zwar, aber kein bisschen geistig und das brauche ich auf jedenfall..


Also? Wie ergeht es euch?

Caesi2
10.08.2011, 15:50
Mache seit Anfang letzter Woche Pflegepraktikum auf einer bauchchirurgischen Station. Fand die erste Woche echt gut. Habe doch schon so manches gelernt und der Umgang mit den Patienten gefällt mir zumeist sehr :) Auch die Pflegerinnen und Pfleger sind größtenteils super nett und bemühen sich wirklich auch immer mir interessante Sachen zu zeigen und zu erklären.

Leider bin ich seit dem Wochenende selbst krank und war deshalb bis heute nicht hin :( Freue mich aber sogar schon darauf morgen wieder zu arbeiten. Hätte selbst nicht gedacht, dass das so wird, nachdem man ja doch häufig negative Sachen übers KPP hört. Kann also gerne so weitergehen! Bis Anfang September bleib ich noch auf der Bauchchirurgie und wechsel dann nochmal für einen Monat in die Gynäkologie.

Hoffe ihr macht ähnlich gute Erfahrungen in eurem KPP!

ehemaliger User_25062015
10.08.2011, 23:04
Vielleicht schreibt ihr lieber im 'Für alle die gerade ihr KPP machen - Thread'. :)
Sind ja nicht wirklich Fragen, die ihr da habt.;)

c.troy
07.09.2011, 15:48
ich habe mich zwar versucht durch die fast 600seiten hier zu wühlen, habe aber leider nichts befriedigendes gefunden. die frage wurde schon ein paar mal gestellt, gibt es vielleicht irgendwo eine vorlage oder zumindest anhaltspunkte für ein anschreiben für das pflegepraktikum auf englisch?
ich könnte mein deutsches schon 1:1 übersetzen, aber ich denke in ein englisches anschreiben muss vielleicht mehr rein, da im ausland ja kein krankenpflegepraktikum bekannt ist. gibt es vielleicht sogar irgendwo ein katalog für das krankenpflegepraktikum auf englisch? damit könnten die sich zumindest besser etwas darunter vorstellen.

wäre toll wenn einer der schon im ausland ein praktikum gemacht hat mir vielleicht tipps geben könnte oder sonst irgendjemand etwas dazu weiß ;-)

Luc90
07.09.2011, 16:06
probiers mal mit der uke seite auf hochschulstart.de..

einfach beim hochschulangebot auf hamburg gehen.. da steht erst mal alles zur vorauswahl ham nat ham int und ganz unten ist nen link extra fürs pflegepraktikum und auch ne englische variante wenn ich mich recht entsinne!!

Luc90
07.09.2011, 16:18
sry, das was ich mein ist die bescheinigung.. zum anschreiben steht da auch nix.. aber ist vllt trotzdem hilfreich..
also bei mir hat bisher immer gereicht pflegedienstleitung anschreiben/anrufen und die haben dann genau gesagt, ob sie nen anschreiben mit lebenslauf wollen oder ob sie plätze einfach so vergeben..
ergo würde ich im ausland auch einfach bei der pflegediensleitung anrufen.. es ist eben wichtig denen genau mitzuteilen, was die deutschen prüfungsämter haben wollen, damit es später auch angerechnet wird.. und was das alles beinhaltet, also was man am telefon oder im anschreiben erklären sollte, welche punkte zur anrechnung nötig sind, das steht glaub ich schon auf der seite vom uke..

LotF
07.09.2011, 16:25
blöd nur, dass im Ausland gar nicht die PDL dafür zuständig sein muss... oft hat man über das Volunteer Office erfolg, bei andere häusern gibt es dann nursing student Beauftragte, die das regeln usw.

Was die deutschen Prüfungsämter haben wollen ist sowieso lediglich das Formular. Wenn man vom LPA Düsseldorf die engl. Version nimmt, vorab ausfüllt, muss das nur unterschrieben und abgestempelt werden. Was man schlussendlich macht ist ja - ähnlich wie in Deutschland - völlig egal.

tuerklinke1993
07.09.2011, 18:52
muss man eigentlich unbedingt den vordruck vom lpa nehmen oder geht das auch wenn das kh ein eigenes formular hat? da steht dasselbe drauf nur ist es in din a4 und mit nem anderen layout...

SuperSonic
07.09.2011, 19:00
Der Wortlaut muss der ÄAppO entsprechen, die Formatierung ist nebensächlich.