PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 [204] 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237

wolkenkranich6
24.08.2014, 19:17
Hey, ich bin mir bei der Bescheinigung nicht ganz sicher wer untschreiben muss, also für Leute die es im Ausland machen...

Das Formblatt muss von der Pflegedienstleitung der Bettenstation, auf der das
Praktikum absolviert wurde, unterschrieben und mit dem Klinikstempel versehen sein
und darf keine Korrekturen (z.B. durch „Tipp-Ex“) vorweisen.
Hinweis: Ein von der Pflegedienstleitung einer Bettenstation unterschriebenes
Formblatt wird vom Landesprüfungsamt anerkannt.

Also, es gibt hier keine direkte Pflegedienstleitung von der Bettenstation, halt nur eine Oberschwester...
Auf dem Formblatt steht auch "Head of Nursing Staff". Ist damit also quasi die Pflegedienstleitung vom Krankenhaus gemeint? Wie gesagt, spezifisch für meine Station gibts da keine.

ehemaliger User_25062015
24.08.2014, 19:41
die PDL ist doch fuers ganze KH zuständig und nich fuer eine station...

schwix
25.08.2014, 09:55
Es gibt KH in denen es mehrere PDL gibt, bspw eine für Bettenstationen, eine für Intensiv/Anästhesie

Absolute Arrhythmie
25.08.2014, 10:38
Das weiß doch das LPA nicht, welche PDL für welche Abteilung zuständig ist. Es gibt in jedem (deutschen) Krankenhaus ne PDL, oder nen Pflegedirektor, oder ne Oberin. Die "Oberschwester" ist die Stationsleitung, das wird nicht reichen. Frag halt mal eben diese Oberschwester, an wen du das zur Unterschrift weitergeben kannst. Meist hat die PDL auch irgendwo im Haus ein eigenes Büro, wo du hinspazieren und den Wisch vorlegen kannst.

LML-Marv
29.08.2014, 10:59
Moin Leute!

Ich habe fast den ersten Monat meines KPPs rum und in meinem Vertrag ist eigentlich davon die Rede, dass ich 45 Tage ableisten muss.
Ich will mich hier nicht groß beklagen, aber es gibt jetzt mehrere Gründe, warum ich das Praktikum gerne nach einem Monat beenden würde. In meinem Vertrag steht leider nichts bezüglich Kündigungsfristen etc. Hat jemand Erfahrungen mit so einem Fall und weiß an wen ich mich wenden soll bzw. wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist?

Danke für eure Hilfe! :)

ehemaliger User_25062015
29.08.2014, 11:01
Öhm zur PDL gehen und sagen, dass du nur 30 Tage ableisten kannst? Was sollen die denn sagen? "Nein nein, du hast unterschrieben, dass wir dich 45 Tage als kostenlose Arbeitskraft missbrauchen dürfen!"

Sternchenhase
29.08.2014, 11:07
Öhm zur PDL gehen und sagen, dass du nur 30 Tage ableisten kannst? Was sollen die denn sagen? "Nein nein, du hast unterschrieben, dass wir dich 45 Tage als kostenlose Arbeitskraft missbrauchen dürfen!"

:-meinung

Nebenbei: Du hast einen Vertrag?

Radischen
30.08.2014, 18:12
Ich fände es gut wenn man das vorher (also so früh wie möglich) mit der Station kommuniziert. (Die planen einen ja auch mit ein, also den rechzeitig Bescheid sagen nicht das dann der arme FSJler seinen Urlaub verschieben muss oder so ;))
Ansonsten würde ich erst mit der Stationsleitung reden und dann direkt zur PDL gehen und denen das erst mal freudlich erklären. Im Normalfall sollte das doch kein Problem sein, du bekommst ja kein Geld. Bei den kurzen Zeitraum ist ne Kündigungsfrist wohl eher nicht einzuhalten ;) Im Zweifel können die eh nix machen. Rausschmeißen wenn du nicht mehr kommen würdest bringt ja nix ;), evtl. gäbe es dann nur ein bissel Ärger wegen der Bescheinigung (obwohl man die trozdem bekommen müsste). Ich würde aber auf jeden Fall erstmal versuchen alles "freundschaftlich/ nett" zu klären, man weiß nie wenn man im Leben noch mal trift und außerdem gebitet das der gut Anstand. :) .- also im Prinzip so wie oben gesagt machen :)

(Tut mir leid für den vielen Text - aber ich musste mal nach meinen KPP ein bissel klugsch... jetzt gehts mir besser ;) )

ehemaliger User_25062015
30.08.2014, 18:18
sagt ja keiner, dass er die anmotzen soll. dass man höflich sein sollte, fand ich nur nicht erwähnenswert, weil es selbstverständlich sein sollte

Charro
31.08.2014, 15:12
Hallo! Ich habe eine kurze Frage: ich mache gerade mein KPP. Angefangen habe ich es am 7. Juli und mein letzter Arbeitstag wird dieser Freitag, der 5. September sein. Das sind genau 61 Kalendertage. Somit müssten mir also 2 Monate meines KPPs angerechnet werden, oder?

Ich frage deshalb nach, weil mir mal von einer Krankenschwester gesagt wurde, man soll volle Wochen (also Montag bis Sonntag) ableisten. Ich habe aber nun schon 61 Kalendertage, obwohl ich Freitag aufhöre. Die 61 Tage reichen doch, obwohl ein Freitag, kein Sonntag, das Ende meines Praktikums ist. Habe ich das richtig verstanden?

Bonnerin
31.08.2014, 15:33
Das hast du genau richtig verstanden. Es zählen die Kalendertage und nicht die Arbeitstage, die du abgeleistet hast.
Was die Krankenschwester dir da erzählt hat stimmt nicht, in einigen Häusern wird das aber immer noch behauptet, damit die Praktikanten länger umsonst arbeiten...

Auf dem Formularvordruck bestätigt dir die PDL ja auch den Zeitraum vom 7.7. - 5.9. Also fehlen dir noch 30 Tage, alles gut.

WackenDoc
31.08.2014, 15:49
Obacht- die Frage hatten wir ein paar Seiten vorher.
Das hängt mit der Definition der Monate zusammen. So kann es sein, dass du zwar 61 Tage, aber nicht 2 Monate voll hast.
An sich müsstest du vom 7.x.-6.y. arbeiten, damit die 2 Monate zählen.

Und dann passt es unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage. Die Wochenenden, die dazwischen liegen, zählen mit und es zählen auch nicht nur ganze Wochen. Du kannst also an einem Dienstag anfangen und an einem Montag den letzten Arbeitstag haben. Ich wäre nur vorsichtig mit dem Ende auf einem Wochenende oder Feiertag, nicht dass das LPA DAS nicht anerkennt, weil die davon ausgehen, dass der letzte ARbeitstag davor war.

bremer
31.08.2014, 16:44
Ich wäre nur vorsichtig mit dem Ende auf einem Wochenende oder Feiertag, nicht dass das LPA DAS nicht anerkennt, weil die davon ausgehen, dass der letzte ARbeitstag davor war.

Das ist doch Unsinn. Jedes LPA erkennt das letzte Wochenende natürlich an. Was zählt, sind die Tage, die auf deiner Bescheinigung stehen. Sind das zusammengenommen 61 Tage, hast du 61 Tage abgeleistet. Ob das 2 Monate sind oder nicht, ist ebenfalls völlig irrelevant.

Lass dich nicht von falschen Informationen verunsichern. Falls du 100% Sicherheit willst, kannst du ja auch nochmal bei deinem LPA nachfragen.

WackenDoc
31.08.2014, 17:06
Das mit den Tagen und Monaten hatten wir aber eben vor 2 Wochen oder so hier.
Und ich wäre einfach vorsichtig, was das Ende auf nem Sonn- oder Feiertag angeht. Da kann bei Erbsenzählenden LPA-Mitarbeitern nun mal der Eindruck entstehen, dass man sich nur die beiden Extratage hat bescheinigen lassen.

twin2
31.08.2014, 17:32
Ganz klar, nach einem Beitrag von xxxx (?) habe ich konkret in Hamburg nachgefragt und dort zählt man 3 KALENDERMonate (nicht 90 Kalendertage). Ein Kalendermonate ist z.B. vom 01.08. bis 31.08. oder aber ein Kalendermonat z.B. vom 05.08. bis 04.09.

Es kommt tatäsächlich auf das zuständige LPA an, wie das definiert wird.

Charro
31.08.2014, 19:42
Vielen Dank für eure Hilfe! Also ich habe mal für Baden-Württemberg nachgeschaut. Es scheint, dass dieses (für mich relevante) Bundesland von Kalendertagen ausgeht: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109789/rps-ref92-arzt-merk-krkpfl.pdf

Somit wäre, glaube ich, in meinem Fall alles ok.

Luciferase
03.09.2014, 17:27
Kann man eigentlich davon ausgehen, dass wenn unter dem Punkt "Unter welchen Voraussetzungen wird ein Krankenpf
legedienst i.S. des § 6 Abs. 1
ÄAppO angerechnet? " nichts mehr von der Zweijahresfrist steht, die Verfährung des KPP aufgehoben wurde?

twin2
03.09.2014, 18:09
Vielen Dank für eure Hilfe! Also ich habe mal für Baden-Württemberg nachgeschaut. Es scheint, dass dieses (für mich relevante) Bundesland von Kalendertagen ausgeht: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109789/rps-ref92-arzt-merk-krkpfl.pdf

Somit wäre, glaube ich, in meinem Fall alles ok.

Wenn Du vor dem 1. Staatsexampen nicht wechselst und in Ba-Wü bleibst, dann ist das sicherlich ok. Ich wollte mein KPP halt so, dass es quasi bei allen LPAs im gesamten Bundesgebiet keine Probleme aufwirft. Man weiß ja nie was so kommt......

AnarUto50
06.09.2014, 22:05
Mache mein KPP vom 1.08 - 31.09 . Das wären dann doch theoretisch 2 Monate - oder doch eher 40 Tage. Bei der pdf da oben (LPA BaWü) steht doch "Unterbrechungen sind gesondert auszuweisen und können nicht berücksichtigt werden. Dabei werden alle Tage gezählt, also auch Wochenenden und Feiertage" Die wissen doch in dem Falle gar nicht, wann oder ob ich denn Wochenende hatte (steht ja nirgends) oder verstehe ich da jetzt was falsch :-winky ? Und mit der Unterschrift von der PDL auf dem Formblatt stehen hier auch zweierlei Sachen: einmal während des KPP und einmal erst nach einem abgeschlossenen KPP. Ich würde die Unterschift halt während des praktikums holen, da ich die letzten beiden Tage frei habe, oder wäre das doch eher ein Fehler?

wolkenkranich6
08.09.2014, 22:28
Das weiß doch das LPA nicht, welche PDL für welche Abteilung zuständig ist. Es gibt in jedem (deutschen) Krankenhaus ne PDL, oder nen Pflegedirektor, oder ne Oberin. Die "Oberschwester" ist die Stationsleitung, das wird nicht reichen. Frag halt mal eben diese Oberschwester, an wen du das zur Unterschrift weitergeben kannst. Meist hat die PDL auch irgendwo im Haus ein eigenes Büro, wo du hinspazieren und den Wisch vorlegen kannst.


Danke für deine Antwort. Das habe ich auch gedacht. Ich wüsste auch wer die Pflegedienstleitung ist, aber die stellt sich nun quer, weil die der Meinung ist, dass es die Stationsleitung unterschreiben soll...da man nun mal auf dem Wisch auch angeben muss, was genau man als Praktikant gemacht hat. Da hat die PDL ja keinen Plan.

Ich hab beim LPA BaWü angerufen, aber die Frau die für HD zuständig ist, war natürlich nicht da und wird auch nicht mehr vor Ablauf meines Praktikums da sein -.- (Letze Woche nur besetzt...super)

Die Frau die für Freiburg zuständig ist, meinte dass die Stationsleitung das ruhig unterschreiben kann..?? Mir kommt dass immer noch sehr komisch vor, aber ich krieg niemanden anderen erreicht. -.-

Wenn die zwei Monate hier nicht anerkennt werden, spring ich aus dem Fenster...