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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Marvino
28.09.2015, 16:22
Das Problem in Niedersachsen ist scheinbar tatsächlich, dass sie die Approbationsordnung wörtlich nehmen, da es heißt, man brauche 3 Monate KPP. Deshalb rechnen sie nicht mit 90 Tagen, sondern mit 3 Monaten, was in manchen Fällen eben 31 Tage pro Monat bedeuten würde.

Anders kann ich mir das nicht erklären, ich werde aber Mittwoch nochmal genauer nachfragen...

ehemaliger User_10072016-1
28.09.2015, 17:17
Ich habe auch dort zwei mal zur Sicherheit gefragt. Genereller Tipp für Studenten in Niedersachsen: Man muss immer einen Tag weniger im darauffolgenden Monat machen. Fängt man am 2.1. an, sollte man am 1.2 aufhören, denn damit erkennt das LPA einen Monat KPP an.

Medicus_bonus
29.09.2015, 22:37
Moin Leute,

ich studiere in Hannover Medizin und komme ins 3. Semester. Ich suche zur Zeit Informationen zum Pflegepraktikum, denn ich habe ein paar rechtliche Fragen.

Wenn ich z.B. 30 Tage ( 1 Monat ) Pflegepraktikum mache wie viele freie Tage stehen mir dann zu? Und wo finde ich das schriftlich?

Grüße, Medicus_bonus

davo
30.09.2015, 06:16
Interessanterweise geben weder Approbationsordnung noch die mir bekannten Merkblätter Auskunft dazu.

Die übliche Regelung ist allerdings (hab noch nie was anderes gehört), dass man so viel arbeiten muss wie bei einer Vollzeitstelle, aber ohne Urlaubsanspruch - also fünf Dienste pro Woche. In Niedersachsen ist es ja wohl so, dass man drei Kalendermonate machen muss (und nicht 90 Tage) - wenn du also z.B. von 1. August 2016 bis 31. August 2016 ein Drittel deines Krankenpflegedienstes machen würdest, dann solltest du im Normalfall am 1.-5., 8.-12., 15.-19., 22.-26. und 29.-31. August Dienste haben. Manche Stationen teilen einen allerdings auch für Wochenenddienste ein, manche sogar für Nachtdienste (die ja länger sind), was dann alles nochmal etwas komplizierter macht. Aber wenn du im Durchschnitt fünf Dienste pro Woche hast, sollte es keine Probleme geben. Am Zeugnis steht von alledem jedenfalls nichts - fürs Zeugnis wichtig ist nur, dass du keine Unterbrechnungen (also Fehltage) hattest.

Wie bei allem gilt auch hier: am besten vorher dein LPA fragen, denn die sind es ja auch, die deinen Krankenpflegedienst anerkennen müssen.

Medicus_bonus
01.10.2015, 14:15
Mit dem LPA in Niedersachsen stehe ich in Kontakt, denn ich habe schon vor dem Studium gearbeitet und bekomme von dieser Tätigkeit 6 Wochen (1.5 Monate oder 42 Tage ) angerechnet.

Jetzt habe ich weitere 6 Wochen abgeleistet, die PDL will mir aber nur 40 Tage unterschreiben anstatt 42 Tage und somit müsste ich dann nochmal 30 Tage antreten.

Darauf habe ich gar keinen bock und ich bin auf das gleiche Problem wie du gestoßen. Man findet kaum irgendwo eine echte Regelung.

Danke trotzdem. Ich hoffe einfach, dass ich die Unterschrift bekomme.

WackenDoc
11.10.2015, 20:14
Wieso will dir die PDL nur 40 statt 42 unterschreiben? Hattest du Fehltage,die nicht ausgeglichen wurden?

Confused.
23.10.2015, 10:34
Ist es eigentlich möglich, 2x auf der gleichen Station PK abzuleisten?

hoppel228
23.10.2015, 11:29
Ist es eigentlich möglich, 2x auf der gleichen Station PK abzuleisten?

Jup. Könntest sogar deine ganzen 90 Tage auf nur einer Station machen. :-)

TH89
18.11.2015, 12:19
Hallo,

wollte mich mal von erfahrenen Studenten bezüglich des KPP vergewissern.
Ich habe vor es nach meinem Erststudium jetzt zu absolvieren, habe z.Z. keinen Studienplatz (KPP soll ja nach dem Abi bzw. vor dem Studium oder vorlesungsfreie Zeit sein).

Habe vor es vom 1.12.15- 29.01.16 (= 60 Tage) zu machen bzw. mir anerkennen zu lassen. Stellt es ein Problem dar, wenn es im Dezember - wegen Feiertagen etc. - abgeleistet wird? Ausschlaggebend sind doch nur die Tage und nicht ob x Feiertage dabei sind.
Arbeiten müsste ich wohl "nur" an Werktagen, nehme ich an?

Danke für die Hilfe

Schokoflocke
18.11.2015, 12:42
Das ist kein Problem, es geht nur um Kalendertage. Je nach Krankenhaus kann es aber sein, dass du an den Feiertagen arbeiten musst und dafür andere Tage frei bekommst, dagegen kannst du dann nichts machen. In der Regel kann man das aber mit der Stationsleitung absprechen.

EVT
18.11.2015, 15:28
Willst du nicht warten, bis du die Zulassung hast? Bei dir war das ja noch nicht so sicher... Ich würde lieber eine Promotion für wissenschaftliche Gründe anfangen.

TH89
18.11.2015, 15:46
uff... ja hast ja schon recht, nur es ist wie folgt: der prof, welcher eine promotion+med studium unterstützt, hat bis anfang des jahres eine gastprofessur im ausland; de facto kann ich nicht vor februar damit anfangen.
andererseits wenn ich dass dann wirklich machen sollte parallel studium+promotion, bliebe mir ja noch weniger zeit für das KPP.

ich weiß es ist echt nicht einfach. aus dem bauch heraus sagt mir mein gefühl ich sollte es schon machen.
andererseits hast du wahrscheinlich auch recht.... würde ich vll umsonst machen wenn ich doch keinen platz in absehbarer zeit bekäme...i dont know =/

EVT
18.11.2015, 15:56
Wer sagt, dass du die Promotion nach der Zulassung fortführen sollst?

Schokoflocke
18.11.2015, 16:46
Also umsonst ist ein Praktikum sicher nie, auch wenn es "nur" die Pflege ist. Man bekommt schon einen ganz guten Einblick und lernt was für's Leben. Noch dazu verfällt das Praktikum nicht. Gilt also zur Not auch noch in 5 Jahren ;)

WackenDoc
18.11.2015, 16:53
Ne- für´s Leben lernt man da nicht allzu viel.
Und je nach Bundesland verfällt es doch.

Letztendlich vergeudete Zeit wenn man es nicht für´s Studium braucht.

TH89
18.11.2015, 17:10
@ EVT: stimmt auch wieder...diesen gedanke habe ich komplett verdrängt. das wäre zumindest dann zeitlich komfortabler.

das man nicht so den riesen benefit bekommt, ist mir schon bewusst.

Mcfussel
22.11.2015, 17:45
Hallo! :)
Ich habe eine Frage bezüglich des Krankenpflegepraktikums in NRW.
Wenn man das Praktikum in 2 Abschnitte unterteilt, kann der erste 30 Tage betragen und der zweite 60 Tage oder muss der erste mindestens 31 Tage und der zweite dann 59 Tage betragen?
Irgendwie hat mich das nämlich verwirrt, was auf der Seite vom Landesprüfungsamt stand :(
Danke im Voraus!! :)

Rhiannon
22.11.2015, 17:48
Ja, 30/60 ist möglich. Du darfst nur die 30 Tage nicht unterschreiten, dann ist alles gut.

Nilorak
23.11.2015, 12:09
Ist dementsprechend auch sowas wie 35/55 erlaubt? Sprich: alles über 30 Tage an einem Stück geht?

Absolute Arrhythmie
23.11.2015, 12:20
Ja. (Zu wenig Zeichen)