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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Gerlinde
17.09.2003, 18:50
Hallo Sebastian und Hellequin!

Vielleicht könnt ihr mir noch eine Frage beantworten.

Aber vorab, Sebastian, ich glaube, wir haben uns am Montag in Bochum gesehen. Kann das sein? - Hast du da die Infoveranstaltung für Erstis zusammen mit zwei Kommilitoninnen gegeben? Ich war übrigens die, die zu spät war, so ziemlich als letztes noch ´reingeplatzt ist und sich dann bis in die letzte Reihe durchgequetscht hat... Jedenfalls weiß ich von besagter Veranstaltung halt, dass ich mich an das LPA Düsseldorf wenden muss. Es war ja auch die Rede davon, dass man als Krankenschwester die Anerkennung bzgl. Pflegepraktikum so früh wie möglich auf den Weg bringen solle.

Und in diesem Zusammenhang kam mir halt nachträglich auch noch eine Frage. Habe nach dem Abi mal ´nen achtstündigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (so wie für den Führerschein). Der langt aber, glaube ich, nicht, gell? Aber hätte halt auch noch einen abgeschlossenen Sanitätshelferkurs (waren damals 60 Stunden, oder so) vorzuweisen. Gilt das auch?

MfG und besten Dank!

Gerlinde

Froschkönig
17.09.2003, 18:52
Original geschrieben von Gerlinde
Und in diesem Zusammenhang kam mir halt nachträglich auch noch eine Frage. Habe nach dem Abi mal ´nen achtstündigen Erste-Hilfe-Kurs gemacht (so wie für den Führerschein). Der langt aber, glaube ich, nicht, gell? Aber hätte halt auch noch einen abgeschlossenen Sanitätshelferkurs (waren damals 60 Stunden, oder so) vorzuweisen. Gilt das auch?

MfG und besten Dank!

Gerlinde

Das für den Führerschein sind die "Sofortmaßnahmen am Unfallort"...die Zählen nicht. Was man dem LPA schließlich vorlegen muß, ist ein ganz normaler erste-Hilfe-Schein...nicht mehr und nicht weniger. Wenn Du keinen hast, nachträglich ausstellen lassen, wenn Deine Kurse das nötige Abdecken oder neu machen !

Der Frosch

Gerlinde
18.09.2003, 10:05
Kennt jemand einen Sachbearbeiter beim LPA Düsseldorf, der als kooperativ gilt?

Lyana
23.09.2003, 12:55
Mal eine Frage: Wo genau soll das denn stehen, dass man das Pflegepraktikum erst nach dem ABI ableisten darf...? Das das Schulpraktikum nicht langt erklärt sich allein dadurch, dass es keine 30 Tage lang ist. Aber in der Approbationsordnung steht nichts dergleichen. Ich habe 30 Tage vor meinem ABI gemacht und mache die letzten 60 später. Ich würde gerne wissen, wo geschrieben stehen soll, dass mir die 30 bestätigten Tage nicht angerechnet werden sollen, nur weil ich sie zufällig ein Jahr früher gemacht habe... In der Ordnung steht nämlich: Vor dem Studium oder in der vorlesungssfreien Zeit...

Sebastian1
23.09.2003, 16:30
Eine berechtigte Frage, die ich mir auch schon einmal gestellt hatte - und auch ans BMGS weitergeleitet hatte. Es geht hier um eine Spitzfindigkeit der Formulierung im darauffolgenden Satz.

"[...] Es hat den Sinn, den Studienanwärter oder Studierenden [...]" etc....

Hierbei wird der Begriff des "Studienanwärters" auf Leute bezogen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen - sprich: ihr Abi haben.

Gruß,
Sebastian

Lyana
23.09.2003, 17:04
Wenn ich ganz ehrlich bin, dann glaube ich nicht, das das rechtlich genehm ist. Denn man kann nicht davon ausgehen, dass jemand, der NUR über die Informationsquelle der APO verfügt, dies sofort versteht. Ich bin mir sicher, dass man das anfechten kann, denn ich habe ehrlich gesagt keine Lust, 30 Tage "umsonst" gearbeitet zu haben.

Froschkönig
23.09.2003, 17:11
Original geschrieben von Lyana
Wenn ich ganz ehrlich bin, dann glaube ich nicht, das das rechtlich genehm ist.

Es ist wohl eher unanGENEHM als anfechtbar.
Schließlich könnte somit jeder Mediziner argumentieren, daß man ja die Famulaturen auch schon vor dem bestandenen Physikum machen könnte, da man ja mit 3 Versuchen dafür eine große Chance hat, das irgendwann mal bestanden zu haben...

Tut mir Leid, aber ich glaube, damit kommst Du nicht durch :-((

Patty
20.11.2003, 22:01
Wollte ja nur mal meine Meinung zu diesen unentbehrlichen Pflegepraktika kundtun:

Nicht nur, dass ich (weil neues 1. Semester) 90 statt 60 tagen absolvierne muss, NEIN, ich wollte jetzt in den ersten Semsterferien gleich 45 Tage (sprich 6 Wochen) absolvieren, aber NEIN, angerechnet werden dann nur 30 Tage...


die spinnen doch...

Sebastian1
20.11.2003, 22:40
Das wäre aber eine extremst pingelige Auslegung des Paragraphen, der eh schon unglücklich formuliert ist.
Anstelle von "3 Abschnitten a 1 Monat" wäre besser eine Formulierung a la "in Abschnitte von jeweils mindestens einem Monat Dauer.".

Wenn die Info allerdings nicht von dem für dich zuständigen prüfungsamt stammt, frag bitte noch mal genau dort nach, ok?

Der entsprechende Paragraph übrigens:

"§ 6
Krankenpflegedienst

1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2
Satz 1 Nr. 4) ist vor Beginn des Studiums oder während
der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung
zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem
Krankenhaus abzuleisten. Er hat den Zweck, den Studienanwärter
oder Studierenden in Betrieb und Organisation
eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den
üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu
machen. Der Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten
zu jeweils einem Monat abgeleistet werden.

2) Auf den Krankenpflegedienst sind anzurechnen:
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst
der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen,
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines
sozialen Jahres nach den Vorschriften des Gesetzes
zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres,
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen eines
Zivildienstes nach den Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
eine Ausbildung als Hebamme oder Entbindungspfleger,
in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege
oder Krankenpflegehilfe.

3) Ein im Ausland geleisteter Krankenpflegedienst kann
angerechnet werden.

4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist bei der
Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1 erfolgt der
Nachweis durch eine Bescheinigung nach Anlage 5 zu
dieser Verordnung."



Gruß,
Sebastian

Mrs.Otero
03.12.2003, 14:59
Hi!
Mach jetzt seit Montag mein dreimonatiges Pflegepraktikum auf der Intensivstation. Heute hat mich der leitende Pfleger gefragt, wie es eigentlich mit Urlaubstagen aussieht? Ich konnte ihm auch keine Antwort geben, weil ich noch nirgends darüber gelesen hatte. Ich war eigentlich davon ausgegangen, dass mir keine Urlaubstage zustehen. Wie ist das nun?

Rübe
03.12.2003, 15:11
Urlaub?! Mann, wär das himmlisch! Leider nicht: durchochsen wie alle anderen auch. Aber wenn er's ja nicht weiß... und 'keine Unterbrechung' ankreuzt...versuch dein Glück :-) :-top

Anita_P
03.12.2003, 15:33
Hallo,

ist es denn auch möglich, das Pflegepraktikum aufzuteilen und an verschiedenen krankenhäusern zu machen? Z.B. 1 Monat da, 1 Monat dort?
Oder muß man das am Stück in einem KH machen?
Grüße
Anita

Rübe
03.12.2003, 16:03
Teilen: Je Teil mindestens 30 Tage
Verschiedene KHs: Klar, warum nicht? Kannst ja auch einen Teil in Deutschland, einen in China, Afrika,... machen. Haupsache du hast immer deine 30 Tage

ToolKing
24.02.2004, 21:14
Die Frage ist zwar schon desöfteren aufgetreten, aber über die Suchfunktion habe ich leider keine eindeutige Antwort finden können.

Wenn man im Krankentransport/Rettungsdienst tätig gewesen ist oder noch tätig ist (und auch weit über den Zivildienst hinaus), wird einem diese Tätigkeit angerechnet?

Ich frage wegen §6 Abs. 2 Satz 1

[...]sind anzurechnen:
eine krankenpflegerische Tätigkeit im Sanitätsdienst
der Bundeswehr oder in vergleichbaren Einrichtungen[...]


Ich bekomme in meinem Arbeitszeugnis auch bescheinigt, daß ich Patienten pflegerisch betreut habe.


Danke im voraus, TK.

ToolKing
24.02.2004, 21:38
Und nochwas...

Ist es möglich, das Praktikum in der Anästhesie zu machen, ich strebe diese Fachrichtung sehr wahrscheinlich später an.

TK

Bille11
24.02.2004, 23:14
nur wenn sie dich auf der its (=bettenstatiion) das machen lassen. soll ja pflege sein.

weiss aber grad ned, ob es so und so viele betten sein müssen..

das wissen andere besser.

catrin16585
26.02.2004, 19:14
hab ich das jetzt richtig verstanden, dass ich das pflegepraktikum in 3 x 1 monat aber nicht in 2 x mal 6 wochen aufteilen kann? mir würde es nämlich mit 6 wochen viel besser passen...

gruß
catrin

Rübe
26.02.2004, 19:28
Yepp :-top

Melon_Man
26.02.2004, 20:38
Ich glaube das hängt vom LPA ab, ob es möglich ist, bei uns (in Würzburg) scheinbar schon.

Herschi
03.03.2004, 21:30
Ich hätte da auch nochmal ne Frage....
also ich hatte geplant mein Krankenpflegepraktikum entweder ganz oder zumindest zum Teil in Italien zu machen. Ich habe jetzt einige e-mails an italienische Krankenhäuser geschrieben und auch direkt am nächsten Tag ne Antwort gekriegt. Nun möchten die aber wissen, was genau "Krankenpflege (assistenza sanitaria) bedeutet, d.h. was ich da jetzt genau machen soll und ob ich einen Tutoren benötige.
Nun frage ich mich, was gebe ich denn da am Besten an? Die wollen, glaube ich, relativ genau wissen, was ich da tun soll...
Kann mir da jemand weiterhelfen??
Für Antworten wäre ich sehr dankbar. :-)