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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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la Valentina
29.08.2006, 13:55
So,
ich habe heute beim LPA angerufen(Hessen)
es ist so, dass man so viele Tge Parktikum machen muss, wie der Monat Tage hat.
Sprich: wer im August anfängt mit Praktikum, muss 31 Tage machen.
wer aber im September anfängt nur 30.
Und im Februar hat man dann halt Glück, da muss man nur 28 machen.
Wurde mir vom LPA auch gesagt.

Schöne Grüße,
Valentina :-)

Hawkeye
29.08.2006, 14:07
ich habe heute beim LPA angerufen(Hessen)
es ist so, dass man so viele Tge Parktikum machen muss, wie der Monat Tage hat.

Das gilt dann aber NUR für Hessen! Nicht dass jetzt jemand Probleme bekommt ;)

Jemine
29.08.2006, 14:24
Aber hier (http://www.thieme.de/viamedici/medizinstudium/pflegepraktikum/anforderungen2.html) steht, dass Blöcke à 30 Tage zählen. Das kann doch nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein?!? Ich hab bis jetzt auch immer nur von den 30 Tagen gehört und gelesen... Können die sich nicht mal einigen?

la Valentina
29.08.2006, 15:03
@Hawkeye:
das habe ich doch acuh geschrieben... ;-)

@Jemine: darauf würde ich mich nicht verlassen, denn das ist ja nur ne Internetseite.
Was zählt ist das, was in der Approbationsordung steht.
Und da steht drei Monate.
Was ein Monat heißt ist dann wohl Auslegungssache und von Bundesland zu Bundesland verschieden...ä
Finde das auch echt ärgerlich, dass es nicht eine einheitliche Regelung gibt....
Aber für Hessen gilt ganz sicher das, was die vom LPA gesagt haben.
Wie das in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht.
Am besten dort arufen, dann habt Ihr Euch abgesichert und Ihr könnts hier für die anderen posten.

Grüße, Valentina :-)

cali-moose
29.08.2006, 17:32
@ serralath: 30 Tage wären bei dir bis zum 26.9.!!

es wird also jeder Tag angerechnet (auch Feiertage)


@serralath: habe auch gestern (28.8) angefangen und hoffe auch, dass der 26.9 stimmt, die PDL hat mich bis zum 27.9 eingetragen (d.h. eigentlich 31 Tage...) muss auch zwei WEs arbeiten und habe insgesamt 6 Tage frei...
der erste Eindruck war aber trotzdem voll gut :-) (bin auf der Gyn)

Arman
29.08.2006, 17:40
weiß irgendjemand ob in diesem Thread auf irgendeiner Seite besprochen und herausgefunden wurde in welchen Bundesländern das KPP nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf vor Beginn des Studiums ?

will nicht unbedingt den ganzen Thread durchlesen bei 160 Seiten. :-((

Jemine
29.08.2006, 18:20
Sorry, Arman, keine ahnung. Bei deinem LPA anrufen würd ich sagen.

Hab auch nochmal ne kleine Frage: Kontrolliert eigentlich irgendwer vom LPA später diese Bescheinigung übers KPP nach oder zählt einfach das, was drauf steht und von der PDL unterschrieben ist? Mache mir irgendwie grad Gedanken, dass nachher meine Bescheinigung angezweifelt werden könnte...

Arman
29.08.2006, 19:25
Sorry, Arman, keine ahnung. Bei deinem LPA anrufen würd ich sagen.

das wäre Plan B !

:-top

weezy
29.08.2006, 19:41
Sorry, Arman, keine ahnung. Bei deinem LPA anrufen würd ich sagen.

Hab auch nochmal ne kleine Frage: Kontrolliert eigentlich irgendwer vom LPA später diese Bescheinigung übers KPP nach oder zählt einfach das, was drauf steht und von der PDL unterschrieben ist? Mache mir irgendwie grad Gedanken, dass nachher meine Bescheinigung angezweifelt werden könnte...

Ähnliches habe ich mich auch schon gefragt...wer muss das unterschreiben, der/die Pdl?
Man druckt einfach nur dieses Formular aus und lässt es unterschreiben? Reicht einmal?

Jemine
31.08.2006, 08:53
weiß irgendjemand ob in diesem Thread auf irgendeiner Seite besprochen und herausgefunden wurde in welchen Bundesländern das KPP nicht länger als 2 Jahre zurückliegen darf vor Beginn des Studiums ?




Hast du's rausgefunden? Würde mich auch mal interessieren! Ich könnte natürlich auch bei meinem LPA anrufen... :-))

my_precious
31.08.2006, 10:16
ich dachte, das wäre in allen ländern so.

Arman
31.08.2006, 12:35
Hast du's rausgefunden? Würde mich auch mal interessieren! Ich könnte natürlich auch bei meinem LPA anrufen... :-))

nein, hab noch nicht nachgefragt. eilt bei mir noch nicht.

wenn du Infos hast dann ruhig hier reinposten.

mich würden BaWü, Hessen und Rheinlandpfalz interessieren. :-stud

cali-moose
31.08.2006, 13:57
hey an alle KPP-Experten :-)!!

Liege ich damit richtig, dass man die 30 Tage machen muss, aber keine vorgeschriebene Stundenzahl hat? Meine Stationsleitung würde mir nämlich das Wochenende frei geben, weil bei uns gerade echt absolut nix los ist... :-sleppy

lg cali

Hawkeye
31.08.2006, 13:59
Das geht! Die Stundenzahl soll sich an die eines Vollzeitmitabeiters anlehnen, ist aber ja auf dem Formular nicht gefordert!

Janzomaster
31.08.2006, 19:04
hmmm Alles sehr interessant, aber trotzdem hab ich noch ne Frage:
Gibt es sowas wie ne Überprüfung wieviel ich gearbeitet habe? Muss ich Tage, an denen ich nicht da war, nachholen? Ich hab am 3.7. angefangen, 60 Tage später wäre am 31.8. aber ich war drei Tage nicht da. Deswegen wurde mir gesagt, dass ich jetzt 3 Tage hinten dran hängen muss. Stimmt das?
Ich werd ja sowieso bis zum 4.9. machen, um auch die Hessen zufrieden zu stellen, aber muss ich jetzt noch 3 Tage hinten dran hängen?

Smartinchen
31.08.2006, 19:17
Wenn deine Stationsleitung an die PDL weitergibt, dass du gefehlt hast und das auf dem KPP-Zeugnis eingetragen wird, musst du diese 3 Tage dranhängen, ja.

Letztendlich zählt nur, was auf dem Zeugnis eingetragen wird: Und da müssen 90 Tage bei KEINER Unterbrechung (oder 91 Tage bei 1 Tag Unterbrechung usw...), Stempel u. Unterschrift d. Pflegedienstleitung drauf sein.
Ob du gearbeitet hast oder nicht, im OP warst oder auf Station oder keinen einzigen Tag da warst interessiert niemanden vom LPA, das überprüft auch niemand. Wichtig ist nur, dass auf dem Zeugnis steht, was das LPA sehen will...

Limette
02.09.2006, 12:54
Hi!
Aber das mit der Unterbrechung z.B. wegen Krankheit (bei mir 1 Tag) heißt nicht, dass man dann keinen 30 Tage Block hat, oder? Man kann auch einen Tag gefehlt haben und muss nur am Ende auf 30 kommen. Habe ich das so richtig verstanden?
LG Limette

Herz123
06.09.2006, 10:03
Ich habe auch eine Frage:
Habe in England dieses Jahr Abitur gemacht und konnte mich wegen der Bewerbungsfrist nicht mehr rechtzeitig einschreiben. Deswegen werde ich erst zum Sommersemester 2007 anfangen können.
Die Wartezeit wollte ich unter anderem damit überbrücken, dass ich schon mal das 3-monatige Pflegepraktikum absolviere.
Ich habe im Krankenhaus angerufen und die haben mir als Tip gegeben, dass es sein kann, dass das Krankenpflegepraktikum nicht anerkannt wird so lange ich nicht immatrikuliert sei. Stimmt das? Und wenn ja wo könnte ich herausfinden welche Uni mein Pflegepraktikum anerkennt und welche nicht?
Vielen Dank...

SnoOopy Nr.2
06.09.2006, 10:43
Ich habe auch eine Frage:
Habe in England dieses Jahr Abitur gemacht und konnte mich wegen der Bewerbungsfrist nicht mehr rechtzeitig einschreiben. Deswegen werde ich erst zum Sommersemester 2007 anfangen können.
Die Wartezeit wollte ich unter anderem damit überbrücken, dass ich schon mal das 3-monatige Pflegepraktikum absolviere.
Ich habe im Krankenhaus angerufen und die haben mir als Tip gegeben, dass es sein kann, dass das Krankenpflegepraktikum nicht anerkannt wird so lange ich nicht immatrikuliert sei. Stimmt das? Und wenn ja wo könnte ich herausfinden welche Uni mein Pflegepraktikum anerkennt und welche nicht?
Vielen Dank...
Warum soll das nicht anerkannt werden? Sonst einfach mal beim LPA deines Bundeslandes anrufen. Wohnst du jetzt schon wieder in Deutschland?
Liebe Grüße

Leisure Suit Alex
07.09.2006, 00:40
Bei mir um die Ecke gibt es so eine Klinik mit 26 Betten auf einer internistischen Station... gehört der Stadt, bzw. dem Dorf, ist also nicht in privater Trägerschaft. Offizielle Bezeichnung ist auch Klinik, denkt ihr ein Pflegepraktikum dort würde angerechnet werden?
Ist halt eine Miniklinik mit einer Station, deshalb bin ich mir da ned sicher... Oder glaubt ihr generell müsste ein Pflegepraktikum dort genauso anerkannt werden?
Hat das LPA vielleicht eine Liste der Krankenhäuser, an denen man Pflegepraktikum machen kann?
Und weiss jemand wie lange das Pflegepraktikum in Bayern vor dem Studienbeginn zurück liegen darf? In NRW gibt es ja eine zeitliche Begrenzung.