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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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jabby
12.07.2004, 16:56
Hi Leute!
Mach gerade 6 Wochen KPP und hab jetzt gehört, dass man wenn man 38,5 Stunden in der Woche arbeitet ja normal (als normaler Arbeitnehmer) anspruch auf 2 freie Tage im Monat hat. Weiß einer von euch, ob das auch für das KPP gilt und ob die Tage dann angerechnet werden? :-??? Danke und liebe Grüße JUlia
Ps.: Ich finds eigentlich gar net so schlimm, nur irgendwie saulangweilig.

THawk
12.07.2004, 21:50
Ich versteh jetzt nicht so ganz genau was du mit den 2 freien Tagen im Monat meinst - 2 freie Tage zu den freien Wochenenden dazu? Oder stattdessen?
Soviel ich weiß, ist es auf jeden Fall relativ egal wie deine Arbeitszeiten genau aussehen. Du arbeitest einfach wie eine volle Pflegekraft nach den hauseigenen Bestimmungen. Damit wird dir ja von der PDL am Ende über die Zeit (in Kalendertagen!) dein Praktikum bescheinigt.
Wenn also deine KollegInnen bei gleichem Arbeitsrhythmus diese Tage frei haben sollte das für dich auch gelten. (Gilt natürlich nicht wenn die Tage z.B. zusätzlich nach Nachtwachen freigegeben werden, die du ja nicht machst).

Ciao, Lars

ehem-user-02-08-2021-1312
18.07.2004, 11:30
gelöscht

hi_jan
20.07.2004, 22:06
Original geschrieben von ToolKing


@hi_jan:

Du hast das Pflegepraktikum angerechnet bekommen, ohne im Moment einen Studienplatz zu haben?
jo die haben mir ne schriftliche bestättigung über die anerkennung von dem krams geschickt ! das is sozusagen amtlich ;P

ToolKing
20.07.2004, 22:16
Original geschrieben von hi_jan

jo die haben mir ne schriftliche bestättigung über die anerkennung von dem krams geschickt ! das is sozusagen amtlich ;P

Top! Finde ich auch sehr sinnvoll, denn so viel bringt einem das Pflegepraktikum nun auch wieder nicht, wenn man im RD IMHO intensiver am Patienten gearbeitet hat...

marily
02.08.2004, 16:31
ich habe mal ne frage bzgl. der dauer des pflegepraktikums und hoffe dass ihr mir helfen könnt.
der pdl des krankenhauses in dem ich grade angefangen habe hat steif und fest behauptet, dass man wenn man das praktikum in mehrere abschnitte unterteilt 90 arbeits- (nicht kalender-) tage nachweisen muss. wenn man es am stück macht, wärem es 3 kalendermonate. ich habe ihm widersprochen, da ich bislang der meinung war, es seien in beiden fällen 90 kalendertage (also arbeits- und freie tage), aber er schien mir äußerst überzeugt von dem was er sagt.
ich wäre euch wirklich dankbar, wenn ihr mir dazu was sagen könntet. er hat doch unrecht oder? es wäre ja schon ein erheblicher unterschied ob man nun 9ß kalender- oder arbeitstage abzuleisten hat.

danke schonmal

liebe grüße!

Rico
02.08.2004, 16:56
Soweit ich weiß sind es immer 90 Kalendertage.

Inwiefern das splitbar ist muß Dir Dein zuständiges LPA sagen.

Das hilft auch, wenn die PDL sich querstellt. Einfach das Merkblatt zu Krankenpflegepraktikum besorgen (z.B. beim LPA BW geht das online (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/-s/3hhltvzkbemwoevjyr1s39sem1j5j5e9/menu/1064718/index.html)) und der PDL unter die Nase halten.
Notfalls noch den Gesetzestext (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/-s/3hhltvzkbemwoevjyr1s39sem1j5j5e9/show/1113392/rps-ref26-arzt-aeappo-neu.pdf) der Approbationsordung dazu ausdrucken.

hi_jan
03.08.2004, 09:04
oh man was für probleme

man kann sich doch nich ernsthaft so unsympatisch sein das man das nich regeln kann und zwar einvernehmlich

und wenn der PDL so ein kleiner paragraphenreiter is solltest du vielleicht in ein anderes kranknehaus gehen

marily
03.08.2004, 14:47
@rico:
danke für deine antwort. die beiden quellen, die du mir angegeben hast, hatte ich auch schon zu rate gezogen. im prinzip ist die sache eindeutig: 90 tage sind 90 tage - egal ob gesplittet oder nicht. was man beim zuständigen lpa (in meinem fall nrw) noch nachprüfen müsste, ist höchstens wie gesplittet werden darf, d.h. ob z.b. auch 2*45 tage anerkannt würde. aber das betrifft mich gar nicht.
ich habe nur nach dem gespräch mit dem pdl zweifel an meiner interpretationsfähigkeit bekommen. er war einfach total überzeigt von dem was er sagt und ihm wäre es fast gelungen mich auch zu überzeugen ;-)
dank dir jedenfalls nochmal


@jan
ich kann mich nicht daran erinnern das wort "problem" benutzt zu haben - es war lediglich eine frage. im ürbrigen verstehe ich mich sehr gut mit besagtem pdl und wir werden das "problem" (das ich nicht als eines betrachte *g*) auch mit sicherheit klären können.... eines kann ich dir allerdings mit gewissheit sagen: mit deinem geistreichen kommentar hast du hierzu keinen großen beitrag leisten können...;-)

liebe grüße!

marily

hi_jan
03.08.2004, 18:26
jo jo
hast schon recht kam so an als würde sich der pdl sehr anstellen ;)

aber ich kann dir sagen das alle tage zählen wochenenden und feiertage

ich hab ne ähnliche frage weiter vorn auch schon gestellt gehabt ;)

Chaosmaus
14.08.2004, 14:11
Hi!
Hätt mal ne Frage! Und zwar:
Wie ist das jetzt mit den 30 Tagen? Langt des wenn diese 30 Tage schlicht und einfach 30 Tage sind, so z.B. vom 6.7. bis 4.8 oder müssen das doch Monate sein, beispielsweise vom 6.7. - 6.8. oder gar 7.8. Hab nämlich schon beides gehört. Wer schön wenn da jemand bescheid wüsste, weil wenn das Moante sein müssen, dann hab ich ein Problem!
THX

Die Niere
14.08.2004, 14:29
Es ist definitv so:
1 Monat = 30 Tage

Du musst 4 Monate Famulatur (=120 Tager) und 3 Monate KPP (=90 Tage) machen.

gruesse, die niere

tica-claudi
22.08.2004, 09:16
Ich werde nun ab dem 1.September in Ungarn mein Studium beginnen. An der Universität Szeged werden jedoch nur 30Tage Pflegepraktikum verlangt, um zum Physikum zugelassen zu werden.

Die Frage, die ich mir nun stelle, ist, ob ich dann nachher, um mein - dann hoffentlich bestandenes - Physikum in Dtl. anerkannt zu bekommen, trotzdem wieder 90Tage brauche, oder ob die 30Tage reichen, da man ja eigentlich nur 90Tage braucht, um fürs Physikum zugelassen zu werden und nicht, um es zu bestehen.

Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. :-blush


soweit ich weiß brauchst du in ungarn 30 tage praktikum um dich bewerben zu können, musst aber dort wie hier vor dem physikum 90 tage machen, so ist es zumindest in budapest und acuh in pecs (wo ich demnächst anfangen werde). sonst wird dir das physikum in deutschland dann nicht anerkannt.
gruß claudi

bisi
27.08.2004, 11:29
hallo!
dieser thread beantwortet ja fast alle fragen, was mich nur noch interessiert: welche tagen zählen zu den insgesamt 90? kalendertage oder arbeitstage? soweit ich weiß, waren es nach der alten ao die kalendertage, aber in der neuen kann ich das irgendwie nicht rauslesen.
danke schonmal,
bisi

Froschkönig
27.08.2004, 11:44
hallo!
dieser thread beantwortet ja fast alle fragen, was mich nur noch interessiert: welche tagen zählen zu den insgesamt 90? kalendertage oder arbeitstage? Bei Pflegepraktikum und Famulatur gilt immer: Deine Bescheinigung über die abgeleistete Zeit muß die vorgeschriebenen Tage umfassen...an wievielen Du davon gearbeitet hast ist prinzipiell egal. Also zählen die Kalendertage (ansonsten wäre ein 90-tägiges KPP ja in wirklichkeit über 4 Monate lang...wie sollte man das denn noch während der Regelstudienzeit schaffen ? ;-) )

Grüße, der Frosch

bisi
30.08.2004, 10:31
danke an froschkönig!

Maltinchen
31.08.2004, 17:38
Hallo, an alle Retter!
Hat jemand Erfahrung damit, wie einem das LPA NRW die Ausbildung zum Rettungsassistenten als Krankenpflegepraktikum anrechnet?
Reines Pflegepraktikum sind darin nur zwei Monate enthalten (bzw. weniger da u.a. Anästhesie & Ambulanz dabei ist, - aber die PDL war sehr kooperativ und würde sicher auch was passendes bescheinigen). In den meisten Fällen hat man ja auch für den Rettungssanitäter schon einen Monat absolviert (war bei mir allerdings schon 2001). Immerhin ist das eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Hat jemand Ahnung?
Maltinchen. :-nix

DoktorW
31.08.2004, 17:48
in der Regel wird der RS als 28 Tage anerkannt. aber auch nicht überall.

Der Standard-Ratschlag: Hingehen und Fragen! Und Dir von der PDL eine passende Bescheinigung ausstellen lassen!

hi_jan
02.09.2004, 09:08
maltinchen eigentlich rechnen die das voll an



Anrechnung von schon abgeleisteten krankenpflegerischen Tätigkeiten hoch

Für folgende krankenpflegerischen Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, diese teilweise oder vollständig anrechnen zu lassen. Hierzu ist ein formloser Antrag an das LPA zu stellen.

• Sanitätsbereich der Bundeswehr oder vergleichbare Einrichtung
• Soziales Jahr oder Zivildienst auf einer Bettenstation eines Krankenhauses
• Berufsausbildung zur Hebamme, zum Entbindungshelfer, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe
• Soziales Jahr oder Zivildienst im Altenpflegeheim/Behindertenheim (es werden nur max. 30 Tage angerechnet !)
• Berufsausbildung zur Medizinisch-Technischen Assistentin (Anrechnung bis max. 42 Tage!)
• Berufsausbildung Physiotherapeut (Anrechnung je nach Dauer des Klinikpraktikums)
• Bei Tätigkeiten als Rettungsassistent werden 90 Tage voll anerkannt, als Rettungssanitäter max. 28 Tage und als Rettungshelfer max. 14 Tage!!!

Quelle is www.thieme.de


ich hab meinen krams zu meinem LPA in niedersachsen geschickt und die haben mir nen unterschriebenen zettel zurückgeschickt das die das voll anrechnen obwohl ich nur RS bin

Maltinchen
03.09.2004, 00:29
Hab heute mit dem LPA NRW telefoniert und auch erfahren, daß der RA voll angerechnet wird.
Trotzdem danke für die Posts.

(@hi jan:
daß in Niedersachsen so einiges anders ist, was die Retterei angeht, ist ja bekannt ;-) )