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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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TAssO
13.04.2007, 02:06
§ 6 ÄAppO
Krankenpflegedienst
(1) Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums
oder während der unterrichtsfreien Zeiten des
Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt
der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus
abzuleisten. Er hat den Zweck, den
Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb
und Organisation eines Krankenhauses
einzuführen
und ihn mit den üblichen Verrichtungen der
Krankenpflege vertraut zu machen. Der
Krankenpflegedienst kann in drei Abschnitten zu
jeweils einem Monat abgeleistet werden.
(2) Auf den Krankenpflegedienst sind
anzurechnen:
1. eine krankenpflegerische Tätigkeit im
Sanitätsdienst der Bundeswehr oder in
vergleichbaren Einrichtungen,
2. eine krankenpflegerische Tätigkeit im
Rahmen eines sozialen Jahres nach den
Vorschriften des Gesetzes zur Förderung
eines freiwilligen sozialen Jahres,
3. eine krankenpflegerische Tätigkeit im
Rahmen eines Zivildienstes nach den
Vorschriften des Zivildienstgesetzes,
4. eine Ausbildung als Hebamme oder
Entbindungspfleger, in der Krankenpflege,
Kinderkrankenpflege oder
Krankenpflegehilfe.
(3) Ein im Ausland geleisteter
Krankenpflegedienst kann angerechnet werden.
(4) Die Ableistung des Krankenpflegedienstes ist
bei der Meldung zum
Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
nachzuweisen. In den Fällen des Absatzes 1
erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung
nach Anlage 5 zu dieser Verordnung.

Jaja!So ist das...

Kieler Sprotte
13.04.2007, 06:07
ich hatte das Vergnügen und bekam sogar 40 Euro "Taschengeld" am Ende meines Praktikums...JUHU!!! :-top :-)

unclejohn
25.04.2007, 16:37
Hi!

Ich bin mir ein wenig unsicher, ob das mit den Zeiträumen meines Pflegepraktikums hinhaut... Kann da mal jemand drüberschauen, ob alles ok ist?!

03.06.06- 02.08.06
und jetz gerade
02.04.07- 01.05.07

Sind halt einmal 31 und jetzt nur 30 Tage, kommt doch aber trotzem hin, also von den Vorschriften her oder?!

lg und thx Johannes

Nip//Tuck
25.04.2007, 21:04
Hi!

Ich bin mir ein wenig unsicher, ob das mit den Zeiträumen meines Pflegepraktikums hinhaut... Kann da mal jemand drüberschauen, ob alles ok ist?!

03.06.06- 02.08.06
und jetz gerade
02.04.07- 01.05.07

Sind halt einmal 31 und jetzt nur 30 Tage, kommt doch aber trotzem hin, also von den Vorschriften her oder?!

lg und thx Johannes


solang du immer 30 tage am stück hast ists okay...

willst du wirklich medizin studieren?!
ich sitz gerade über neuroanatomie und könnte nur noch in die 2 Atlanten und 4 Lehrbücher kotzen, die auf meinem schreibtisch verteilt sind!!!

war natürlich eine rethorische frage- natürlich willst du es- macht ja auch spaß!

bis denne

Leisure Suit Alex
28.04.2007, 14:27
7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

Normalerweise arbeitet Ihr Vollzeit, das entspricht einer 38,5-Stunden-Woche. Hierbei habt Ihr in der Regel auch Wochenenddienste, sowie wechselnde Schichten (Früh- und Spätdienste, ggf. auch Zwischendienste.) Nachtdienste werden in der Regel nicht verlangt.

Wie läuft das denn mit Vollzeit genau ab? Also ich bin an einem Krankenhaus in Westdeutschland und die auf der Station wussten selber nicht, wie lange ich arbeiten muss. Sie müssen ja selber 40 Stunden/Woche arbeiten.
Habe dann gesagt, dass ich auch 40 Stunden/Woche arbeiten will, damit ich auch nichts falsch mache, ausserdem sind die 1,5 Stunden pro Woche ja eh nur nen Tropfen auf den heissen Stein ;-)... würde mich aber nun interessieren was wirklich richtig ist, also ob sich das nach den Arbeitszeiten der Schwestern auf Station richtet oder gilt für Praktikanten eine 38,5 Stunden-Woche?
Dass dieses Pflegepraktikum aber eigentlich für die vorlesungsfreie Zeit der Medizinstudenten vorgesehen ist, finde ich ganz schön mies, besonders falls man sich mal bei nem MRSA Patienten anstecken sollte oder so ist man glaub ich erstmal 3 Monate krank geschrieben, ist zumindest bei den Pflegekräften so, als Student könnte man da ja gleich nen Semester ans Studium dranhängen, wenn deswegen dann das Pflegepraktikum nicht gerechnet wird.
Läuft das mit der Krankheitsregelung bei den Famulaturen eigentlich genauso ab?

bobbit
29.04.2007, 01:44
Wie läuft das denn mit Vollzeit genau ab? Also ich bin an einem Krankenhaus in Westdeutschland und die auf der Station wussten selber nicht, wie lange ich arbeiten muss. Sie müssen ja selber 40 Stunden/Woche arbeiten.
Habe dann gesagt, dass ich auch 40 Stunden/Woche arbeiten will, damit ich auch nichts falsch mache, ausserdem sind die 1,5 Stunden pro Woche ja eh nur nen Tropfen auf den heissen Stein ;-)... würde mich aber nun interessieren was wirklich richtig ist, also ob sich das nach den Arbeitszeiten der Schwestern auf Station richtet oder gilt für Praktikanten eine 38,5 Stunden-Woche?
Vollzeit richtet sich nach den Gegebenheiten des Krankenhauses. In deinem Falle kannst du davon ausgehen, dass du die 40 Stunden in der Woche arbeiten musst. Im Zweifel die Pflegedienstleitung kontaktieren, die es wissen muss.

Dr. Jekyll
29.04.2007, 02:43
Also ich
Dass dieses Pflegepraktikum aber eigentlich für die vorlesungsfreie Zeit der Medizinstudenten vorgesehen ist, finde ich ganz schön mies, besonders falls man sich mal bei nem MRSA Patienten anstecken sollte oder so ist man glaub ich erstmal 3 Monate krank geschrieben


Soooo ansteckend und tödlich ist MRSA für gesunde, junge studenten nun auch wieder nicht. ihr sollt euch ja nicht ein spritzbesteck teilen...

paar schutzregeln beachten und gut ist. vorsicht ja, aber keine angst.

THawk
29.04.2007, 08:17
Krankheit "darf" es weder im KPP-Zeitraum noch in den Famulaturen geben. Zumindest nicht auf der Bescheinigung.

Die MRSA-Ansteckung ist wirklich nicht so wild. Zum einen wird in D da kaum getestet (dass uns das auf Dauer nicht weiterbringt ist klar, aber so ist halt die Situation - eine Diskussion dazu gabs schonmal irgendwo), zum anderen wirst du nicht zwingend krank geschrieben (patientenferne Tätigkeiten sind möglich).

madniki
02.05.2007, 21:25
hallo, ich mache im sommer einen monat kpp in den staaten. ich werde mir natürlich den englischen vordruck der kpp-bescheinigung aufüllen lassen. ich hab aber schon öfter gehört, dass man sich fürs lpa auch eine beschreibung der tätigkeiten bestätigen lassen soll. hat dafür jemand vorlagen, besonders natürlich auf englisch?

Hardyle
02.05.2007, 21:36
@Mad: Kann dir zwar leider nicht wirklich weiterhelfen ... aber ich bin neugierig, wo gehts denn hin???
Werd im Sommer auch nen Monat in den USA verbringen, aber nur auf Urlaub und zu Besuch!!! :-D

madniki
02.05.2007, 21:44
mitten in die prärie, omaha in nebraska

Hardyle
03.05.2007, 16:55
OT!

@Mad: Was, du gehst nach Omaha???????? Ist ja mal zu krass ... wie kommst du darauf? Auf so eine Stadt kommt man ja eigentlich nicht einfach so - hast du Beziehungen zu Omaha? Wann gehts los bei dir?
Ich geh übrigens nach Lincoln! :-party Dürfte dir dann ja wahrscheinlich auch was sagen ... Hab dort mein High School Year verbracht und werd jetzt alle meine Gastverwandten in Nebraska und den umliegenden Staaten besuchen! Omaha kenn ich dann natürlich auch ... leben auch ein paar Bekannte dort! War ich öfters zum shoppen und auch schon an der Uni (aber nur im Fine Arts Dep. & auf dem Campus)!

Ich würd mich auch über eine PM freuen ... falls du Lust hast, das noch ein bisschen zu vertiefen (dachte auch schon darüber nach später mal ein Praktikum in NE, z. B. Bryan LGH, zu verbringen)!?

okee
05.05.2007, 16:28
Ja wieso dürfen auf der Bescheinigung die Krankheitstage net draufstehen?
Is dann meine Bescheinigung ungültig.

Ausgestellt is die vom 22.1.2007 bis zum 27.4.2007.
Drunter steht:
Die Ausbildung ist unterbrochen worden: vom 27.3.2007 - 29.3.2007

Sind ja dann trotzdem mehr als 90 Tage, obwohl ich 3 Tage krank war.

THawk
05.05.2007, 17:12
Hi okee.
Ich will dir jetzt keinen Stress machen, aber deine zweite Hälfte ist damit nur 29(?) Tage lang. Die einzelnen Teile des KPP müssen aber mindestens 30 Tage umfassen. Ich bin mir nicht ganz sicher ob das LPA das trotzdem anerkennt, schließlich bist du nach der Unterbrechung wieder auf derselben Station gewesen. Am besten fragst du das telefonisch mal bei einem LPA nach - sollten die da ein Problem sehn würde ich mit dem Krankenhaus sprechen ob die nicht noch einen Tag hinten dran hängen können.

Viel Glück,
Lars

Buddy
09.05.2007, 11:27
Hallo,
ich habe die Frage ob ich mir das Pflegepraktikum sparen kann.
Ich bin Rettungssanitäter und arbeite seit 2,5 Jahren Hauptamtlich als Vollzeitkraft im Rettungsdienst.

Meine Wunsch-Uni ist Köln!
Wie sähe das an andere Uni`s aus?

Mfg Kim

THawk
09.05.2007, 13:53
Bei uns bekommst du imho einen Monat gutgeschrieben.
Aber um sicher zu gehen - sprech die in Frage kommenden LPA's an. Listen und Telefonnummern dazu findest du im Internet. Deren Antwort ist definitiv die richtige und damit den Erfahrungen hier überlegen. :-)

Ciao, Lars

Brownie
09.05.2007, 18:52
bestimmt stand es hier schon millionenmal aber ich hab neulich bei einem krankenhaus angerufen und nach einem kpp platz gefragt. und die sagten, dass die 30 Tage ohne freien Tag sind. Stimmt das? Ich kann doch keine 30 Tage lang 8 Stunden am Tag arbeiten ohne einen freien Tag zu haben?
Zumal ihr hier was von 38,5 oder 40 Stunden woche geschrieben habt?
Dass ich nicht das wochenende frei haben werde war mir irgendwie klar, aber dass ich gar nicht frei habe???? Ist das echt so oder sollte ich mir besser ein anderes krankenhaus suchen? *angst*

runderling
09.05.2007, 18:56
Ich habe gerade einige LPA's angeschrieben gehabt und folgende Antworten bekommen:

Nordrhein-Westfalen - das betrifft dich, wenn du nach Köln möchtest, - hat mir geschrieben, dass sie bei Ausbildung zum Rettungsassistenten 2 Monate anrechnen würden , - leider hatte ich nicht nach Rettungssanitäter gefragt, ich denke aber, dass sie dann 4 Wochen anerkennen würden.

Das LPA Hessen erkennt für den Rettungssani 1 Monat an, auch hier für den Assi 2 Monate.

Genau so sind die Auskünfte beim Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz.

Baden-Württenberg: 4 Wochen für Sani, 90 Tage für Assistent!

Die anderen Landesprüfungsämter habe ich nicht abgefragt, ich denke aber, dass es ähnlich laufen wird.
Immerhin - dann bleiben für dich nur noch 2 Monate übrig, ist doch auch was!

Nachweis ist immer entweder die Geburtsurkunde und die Prüfungsurkunde, - wenn du noch nicht immatrikuliert bist, ist dein LPA dort, wo du geboren bist, - oder aber Saniurkunde und die Immatrikulationsbescheinigung, dann zählt das Bundesland deiner Hochschule.

THawk
09.05.2007, 19:21
bestimmt stand es hier schon millionenmal aber ich hab neulich bei einem krankenhaus angerufen und nach einem kpp platz gefragt. und die sagten, dass die 30 Tage ohne freien Tag sind. Stimmt das? Ich kann doch keine 30 Tage lang 8 Stunden am Tag arbeiten ohne einen freien Tag zu haben?
Zumal ihr hier was von 38,5 oder 40 Stunden woche geschrieben habt?
Dass ich nicht das wochenende frei haben werde war mir irgendwie klar, aber dass ich gar nicht frei habe???? Ist das echt so oder sollte ich mir besser ein anderes krankenhaus suchen? *angst*
Hi.
Nein, die 30 Tage verstehen sich als Kalendertage und nicht als Arbeitstage!
D.h. in diesem Zeitraum ist die ganz normale Stundenzahl abzuleisten, die sich in dem entsprechenden Monat als Sollstundenzahl auch für die Krankenschwestern ergibt. Klassischerweise musst du jedes zweite Wochenende arbeiten, die Zeiten werden dir dann anhängend an die freien Wochenenden (1 oder 2 zusätzliche Tage) wiedergegeben.
Versuch doch das Krankenhaus entsprechend aufzuklären (bzw. zeige bring denen mal so ein Merkblatt von einer der LPA-Homepages mit) und wenn die nicht drauf eingehen such dir ein anderes! Niemand kann von dir verlangen die 30 Tage durchzuarbeiten. Lass dich bloß nicht darauf ein!

Viel Spaß beim Pflegen :-)

Lars

Brownie
09.05.2007, 19:50
dankeschön :-stud . na dann werd ich morgen nochmal anrufen und nachfragen. und gegebenenfalls nach was andrem schauen.