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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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THawk
09.05.2007, 20:48
Bitteschön ;-)

Skardi
09.05.2007, 23:10
falls es noch nicht bemerkt wurde:

der link für das bescheinigungsformular klappt nicht (mehr).

hier ein neuer:
http://www.thieme.de/viamedici/static/formulare/pdf.html?/static/pdf/krankenpflegedienstzeugnis.pdf

Constanze1983
12.05.2007, 19:36
Hallo,

ich weiß nicht, ob die Frage hier schon einmal gestellt worden ist.
Ich (23) möchte mein Krankenpflegepraktikum vor dem Studium machen.
Kann ich in dieser Zeit von drei Monaten Kindergeld beantragen?
Ich bin auch Halbwaise? Geht das auch bei der Halbwaisenrente?

Danke für eure Antworten :-)

Hardyle
13.05.2007, 16:14
Ich glaube während dem Praktikum müsstest du noch Kindergeld kriegen, da du dann u. a. auch kein eigenes Einkommen hast. Bin mir nur nicht sicher, wie das bei dir ist ... ob das auch abhängig davon ist, wie die Arbeitssituation vorher war ...
Ich würde am besten einfach mal bei der Behörde anrufen, die müssten einem das sagen können! Während des FSJ bekomme ich auf alle Fälle noch Kindergeld, kann mir daher nicht vorstellen, dass das bei Praktikanten anderst wäre, so lange sie noch nicht über 25 sind!

Constanze1983
13.05.2007, 19:27
erstmal danke für deine Antwort :-top , ich werd es auf jeden Fall versuchen, das Geld zu bekommen. Man kann es zumindest mal probieren :-)

Hardyle
13.05.2007, 19:56
Genau, ein Versuch ists immer wert! :-top

Linda.1001
18.05.2007, 14:39
Hallo,

ich weiß nicht, ob die Frage hier schon einmal gestellt worden ist.
Ich (23) möchte mein Krankenpflegepraktikum vor dem Studium machen.
Kann ich in dieser Zeit von drei Monaten Kindergeld beantragen?
Ich bin auch Halbwaise? Geht das auch bei der Halbwaisenrente?

Danke für eure Antworten :-)

Also ich hab während des KPP Kindergeld bekommen, aber auch solange du dich für ein Studium bewirbst und die Ablehnungsbescheide (hoffentlich nicht :-) ) an die Familienkasse schickst, hast du Anspruch auf Kindergeld, na klar. Allerdings muss du dir auch eine Bestätigung ausfüllen lassen, dass das Praktikum ohne Gehalt bzw. Lohn o.ä. ist, dieses Schreiben schickt dir aber die Familienkasse auf Anfrage zu. (war bei mir so)
Wie das mit der Halbwaisenrente aussieht weiss ich nicht.

Lass dir aber während des Praktikums von deinem zuständigen Verkehrsunternehmen (Bus,Bahn) ein Blancoformular bzw. Praktikumsbescheinigung geben, damit du ein vergünstigtes Ticket bekommst. Das einfach bei der Personalabteilung ausfüllen lassen. :-top

Good luck!

Dr. Jekyll
18.05.2007, 15:11
Hi.
Nein, die 30 Tage verstehen sich als Kalendertage und nicht als Arbeitstage!
D.h. in diesem Zeitraum ist die ganz normale Stundenzahl abzuleisten, die sich in dem entsprechenden Monat als Sollstundenzahl auch für die Krankenschwestern ergibt. Klassischerweise musst du jedes zweite Wochenende arbeiten, die Zeiten werden dir dann anhängend an die freien Wochenenden (1 oder 2 zusätzliche Tage) wiedergegeben.
Versuch doch das Krankenhaus entsprechend aufzuklären (bzw. zeige bring denen mal so ein Merkblatt von einer der LPA-Homepages mit) und wenn die nicht drauf eingehen such dir ein anderes! Niemand kann von dir verlangen die 30 Tage durchzuarbeiten. Lass dich bloß nicht darauf ein!

Viel Spaß beim Pflegen :-)

Lars


das gerücht "keine freien tage" hält sich aber hartnäckig bei den krankenhäusern. sind die so blöd, oder denken die wir sind blöd.
wir sind ja arrogant und hochnäsig, aber blöd? ;-)

Linda.1001
18.05.2007, 17:58
das gerücht "keine freien tage" hält sich aber hartnäckig bei den krankenhäusern. sind die so blöd, oder denken die wir sind blöd.
wir sind ja arrogant und hochnäsig, aber blöd? ;-)

Man hat nur jedes 2.te WE Dienst wie schon oben erwähnt und so genannte Rolltage, die der 'Erholung' dienen sollen, man darf nie mehr als 13 Tage am Stück durcharbeiten, lasst euch da nichts falsches erzählen. :-top :-dance

Assikater
28.05.2007, 17:56
hallo.
ich mache gerade ein pflegepraktikum in einer augenklinik. gilt das als vollwertiges pflegepraktikum, das ich für ein medizinstudium brauche, oder nicht, weil es eine spezielle klinik ist?

little_lunatic
28.05.2007, 18:11
wichtig ist, dass es eine Bettenstation ist.

Elise
28.05.2007, 19:14
Hallo!
Ich kann die Bescheinigung für das Pflegepraktikum nicht finden... (der Link geht bei mir nicht...). Weiss jemand, wo ich das finden kann?
Vielen Dank! :-top

MissGarfield83
28.05.2007, 19:16
@ assikater :

Laut der Prüfungsordnung fürs erste Staatsexamen gilt das Praktikum nur als Praktikum nach ÄpPO wenn es auf einer Bettenstation absolviert wird. Funktionsbereiche gelten da leider nicht. Daher wenn du es auf einer reinen Bettenstation absolvierst kein Problem ... alles andere würde ich mit deinem LPA klären.

lg Isabelle

MissGarfield83
28.05.2007, 19:21
@ elise :

Thiemelink (http://www.thieme.de/viamedici/static/formulare/pdf.html?/static/pdf/krankenpflegedienstzeugnis.pdf)

Fachschaft vorklinik mainz (http://www.vorklinik-mainz.de/content/download/files/zeugnis_krankenpflegedienst.pdf)

Elise
28.05.2007, 19:53
Vielen Dank!!!

Paul_Bertram
03.06.2007, 23:56
Guten Abend

Ich wollte mal nachfragen wie lange man pflegedienst machen muss um ihn als 1 monat angerechnet zu bekommen. Ich hab schon von 28, 30, 31 und 32 Tagen gehört.

Ne wat freu ich mich auf das Pflegepraktikum... :-kotz

Naja, muss man durch

Dafür hat man ja dann später einen schönen, sinnvollen Beruf

starbase135
04.06.2007, 00:19
30 Tage...wozu dann auch Wochenenden und Tage, an denen du gar nicht arbeitest, zählen. Wer was anderes erzählt --> :-wand

chop
05.06.2007, 14:13
hi!
Habe gerade mit Schrecken gelesen, dass das Praktikum nur in einem Krankenhaus absolviert werden kann. Heisst das, ein Praktikum in einer neurologischen Frührehaklinik mit 2.höchster Pflegestufe wird nicht anerkannt??? :-nix

lille_dronning
05.06.2007, 18:04
hi!
Habe gerade mit Schrecken gelesen, dass das Praktikum nur in einem Krankenhaus absolviert werden kann. Heisst das, ein Praktikum in einer neurologischen Frührehaklinik mit 2.höchster Pflegestufe wird nicht anerkannt??? :-nix

Reha-Kliniken gelten leider nicht...

lille_dronning
05.06.2007, 18:08
Oh, und wo wir gerade dabei sind:

Muss man eigentlich das "offizielle" Formblatt für die Bescheinigung nehmen?

ich habe nämlich heute eine bekommen, in der genau das gleiche steht, sieht halt nur anders aus...