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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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expredator
17.06.2007, 11:35
Wie ist es jetzt eigentlich, wenn man das Praktikum an 2 Kliniken machen will. Ich würde gerne hier in Darmstadt 1-2 Abschnitte bereits machen und wenn ich dann hoffentlich in Heidelberg oder so aufgenommen werde, dann nächstes Jahr den letzten Abschnitt dort machen. Hab da eigentlich keine Lust von Heidelberg nach Darmsatdt jeden Tag zurückzufahren.

1) Ist sowas möglich, also dass man es an 2 Kliniken macht?
2) Wie sieht es mit den Bescheinigungen aus? Brauche ich dann jeweils eine von beiden Kliniken?
3) Ist es eigentlich in Ordnung, wenn ich jetzt 60 Tage ableiste und erst 1 Jahr später die letzten 30 Tage? Also können die Abschnitte so weit voneinander liegen?

MissGarfield83
17.06.2007, 11:43
1) Ist sowas möglich, also dass man es an 2 Kliniken macht?

JA. Es ist möglich jeden Abschnitt des Pflegepraktikums an verschiedenen Kliniken abzuleisten.


2) Wie sieht es mit den Bescheinigungen aus? Brauche ich dann jeweils eine von beiden Kliniken?

Du brauchst immer eine über den jeweils abgeleisteten Abschnitt. Wenn der in verschiedenen Kliniken stattfindet von jeder Klinik in der du Praktikum gemacht hast



3) Ist es eigentlich in Ordnung, wenn ich jetzt 60 Tage ableiste und erst 1 Jahr später die letzten 30 Tage? Also können die Abschnitte so weit voneinander liegen?

JA. Du kannst das Pflegepraktikum in abschnitten zu jeweils 30 Tagen machen. Manche LPAs erlauben auch die Hälftelung also 45 und 45 tage. Aber mit 60 + 30 bist du auf der sicheren Seite. Zudem ist es egal wieviel Zeit dazwischen liegt.

expredator
17.06.2007, 11:55
Alles klar, ich danke dir :)

Constanze1983
17.06.2007, 17:57
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Mein Praktikum hat am 04. Juni 2007 angefangen (Hessen). Muss ich dann bis zum 5. September machen oder länger. Ich komme da immer durcheinander mit den 3x30 Tagen. Vielleicht könnt ihr mir helfen... danke schonmal

Jelli
20.06.2007, 09:13
Hallo Constanze!
Bei uns scheint ja vieles ähnlich zu laufen... Hab jetzt auch 8 WS und fange im Juli mit dem Praktikum an! Und der Jahrgang passt auch ;)
Zu deiner Frage: Du musst "nur" bis zum 1. September (einschließlich) machen. Dann hast du genau deine 90 Tage voll (12 Wochen und 6 Tage).

Gruß,
Jens.

la Valentina
20.06.2007, 09:30
Hey Constanze,
in Hessen ist es so geregelt, dass man nicht 3 mal 30 Kalendertage machen muss, sondern drei Kalendermonate.
D.h. also, wenn Du Dir drei Monate aussuchen würdest, die 31 Tage haben, müsstest Du ingesamt auf 93 Tage kommen.
Aber wenn Du am 4.Juni anfängst, musst Du, wie jelli schon gesagt hat, nur bis zum 1.September machen.
Also vom 4.6. bis zum 3.7., vom 3.7. bis zum 2.8. und vom 2.8. bis zum 1.9.
Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber laut dem LPA Hessen gilt diese Regelung.
Aber Du musst bedenken, dass das LPA des Landes dann für Dich zuständig ist, in welchem Du Physikum machst.

Viel Spaß beim Praktikum.
Liebe Grüße,
Valentina :-bee

Hardyle
20.06.2007, 09:50
Aber Du musst bedenken, dass das LPA des Landes dann für Dich zuständig ist, in welchem Du Physikum machst.Ich hab letztens in einer PDF gelesen, dass z. B. aber auch das LPA des Geburtslandes zuständig ist, wenn man noch nicht immatrikuliert ist! Kann das sein? Oder hab ich da was falsch verstanden!?

Auszug aus http://www.ma.uni-heidelberg.de/studium/dokumente/rps-ref26-arzt-merk-krkpfl.pdf
Für folgende krankenpflegerische Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, diese
teilweise oder vollständig anzurechnen; hierzu ist ein formloser Antrag an das
Landesprüfungsamt zu stellen.
Das Landesprüfungsamt BW für Medizin und Pharmazie ist zuständig, wenn
• der Antragsteller in Baden-Württemberg im Fach Medizin immatrikuliert ist
(bitte dem Antrag einen Immatrikulationsnachweis beifügen).
• der Antragsteller das Medizinstudium noch nicht aufgenommen hat aber in Baden-
Württemberg geboren ist (bitte dem Antrag eine Geburtsurkunde beifügen).
Ansonsten ist Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in welchem der
Antragsteller geboren ist. Bei einem Geburtsort im Ausland liegt die Zuständigkeit
für Anrechnungsangelegenheiten beim Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen.

expredator
20.06.2007, 11:59
@hardyle: Jetzt bin ich verwirrt. Ich wohne noch in Hessen, will aber in Baden-Württemberg studieren. Vor meinem Studium will ich jetzt 2 Monate, also 2 Abschnitte in Hessen, hier in Darmstadt, das Praktikum ableisten. Ich habe bei der Bewerbung den Zeitraum so ausgewählt, dass es genau 60 Tage sind. 9.7 - 6.9.2007
Das sind ja dann laut LPA Hessen keine 2 Kalendermonate...Aber wenn ich in BW studiere und dort das Physikum schreibe, sind dann diese 60 Tage in Ordnung, oder muss ich diese 2 Abschnitte auf das LPA Hessen anpassen und jetzt vor dem Studium 2 Kalendermonate in Hessen ableisten??

Ich dachte, es ist so, dass nur die Regeln des LPA von demjenigen Bundesland wichtig sind, in dem du studierst und das Physikum schreibst und nicht in welchem Bundesland du das Praktikum gemacht hast...

P.S. Ich bin auch in Hessen geboren...

Lifendhil
20.06.2007, 12:44
Hey Constanze,
in Hessen ist es so geregelt, dass man nicht 3 mal 30 Kalendertage machen muss, sondern drei Kalendermonate.
D.h. also, wenn Du Dir drei Monate aussuchen würdest, die 31 Tage haben, müsstest Du ingesamt auf 93 Tage kommen.
Aber wenn Du am 4.Juni anfängst, musst Du, wie jelli schon gesagt hat, nur bis zum 1.September machen.
Also vom 4.6. bis zum 3.7., vom 3.7. bis zum 2.8. und vom 2.8. bis zum 1.9.
Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, aber laut dem LPA Hessen gilt diese Regelung.
Aber Du musst bedenken, dass das LPA des Landes dann für Dich zuständig ist, in welchem Du Physikum machst.

Viel Spaß beim Praktikum.
Liebe Grüße,
Valentina :-bee

Ist Hessen eigentlich das einzige BL mit dieser merkwürdigen Regelung oder gibt es das auch in anderen??

Avocada
20.06.2007, 13:00
Die Regelung gibt es auch in anderen Bundesländern - hatte mich in Sachsen-Anhalt auch betroffen.
ABER: Das Gesetz hat auch tolle Paragraphen. Und zwar den §191 BGB: Monat = 30 Tage.
Hatte mich damit dann damals nochmal ans LPA gewendet und nachdem sie es damals nachgeschlagen haben, bekam ich Recht und 90 Tage reichen nun völlig. (Hätten wohl keine Chance vor dem Verwaltungsgericht).
Das hab ich aber unter einem alten Thread auch schonmal gepostet (sogar extra auch für die Hessen). Vielleicht einfach mal anrufen und nachfragen, was sie zu dem § meinen...
Grüßle

la Valentina
20.06.2007, 14:18
@Hardyle:
Im Endeffekt ist es ja nur wichtig, welches LPA dann zuständig ist, wenn Du Dich zum Physikum anmeldest.
Wenn Du noch kein Student bist, ist das ja eh egal, nur musst Du eben zum Physikum dann die Vorgaben einhalten, die von dem Bundesland, in dem Du Physikum machst angegeben wurden.

Und ja, die Regelung wie in Hessen gibt auch in anderen Ländern, es ist halt unterschiedlich.
In NRW z.B. muss man 90 Tage machen, soweit ich weiß.

Lg :-bee

Constanze1983
20.06.2007, 17:50
hallo ihr, erstmal vielen lieben Dank für eure Antworten. Ich werde mein Praktikum jetzt bis zum 05.09. machen und auf Nummer sicher gehen, die 4 Tage machen es ja dann auch nicht mehr. Aber die Regelungen sind echt so verwirrend :-)

Reetou
20.06.2007, 19:29
die homepage der uni frankfurt (die bekanntermaßen in hessen ist) sagt folgendes:

"Der Krankenpflegedienst dauert ingesamt drei Kalendermonate oder 90 Tage und kann in Abschnitten von jeweils mindestens einem Kalendermonat (auch Februar) oder 30 Tagen Dauer abgeleistet werden."

:-nix

la Valentina
21.06.2007, 00:00
Ja, aber das ist doch genau das gleiche, was mir gesagt wurde.
Drei Kalendermonate, dadurch kann man "sparen", wenn man z.B. im Februar macht, der hat ja meist nur 28 Tage, oder aber man macht im Juli oder so, dann muss man 31 Tage ableisten.
Das mit den drei mal 30 Tagen kann ich mir laut den Aussagen des LPAs in Frankfurt und in Gießen nur so vorstellen, dass man dann einfach drei Monate auswählt, die 30 Tage haben.
Also z.B. April, Juni und September.
Ich hatte nämlich im September extra noch mit dem LPA telefoniert, und da wurde mir gesagt, dass immer genauso viele Tage bescheinigt werden müssen, wie der Kalendermonat Tage hat.
Also das ist schon eine ziemlich undurchsichtige Sache...Ich kann nur das wiedergeben, was mir von der LPA Hauptstelle in Frankfurt und auch vom LPA hier (Gießen) gesagt wurde.

Lg :-bee

Reetou
21.06.2007, 08:09
gut, habe die diskussion der letzten ~3 seiten hier nicht mehr gaaanz genau verfolgt.
aber echt schrecklich, dass zum einen das in jedem bundesland anders ist und zum anderen auch noch jeder, den man fragt, was anderes erzählt ^^
einheitliche regelungen braucht das land.
:-meinung

Hardyle
21.06.2007, 12:40
einheitliche regelungen braucht das land.
:-meinungDas wäre ja zu schön, um wahr zu sein ...

@expredator: Sorry, dass ich dich durcheinander bringe ... das war ja eine Frage meinerseits, ich blick bei dem Wirrwarr auch schon nicht mehr durch. Aber wie es scheint, ist ja wirklich das LPA in dem BL, in dem du Physikum machst, das relevante!!!

SuperSonic
22.06.2007, 09:24
Ich hab letztens in einer PDF gelesen, dass z. B. aber auch das LPA des Geburtslandes zuständig ist, wenn man noch nicht immatrikuliert ist! Kann das sein?
Das ist richtig (§ 12 Abs. 4 ÄAppO). Das spielt aber nur dann eine Rolle, wenn man sich vor Beginn des Studiums etwas auf das Medizinstudium anrechnen lassen möchte, z.B. Scheine aus verwandten Studiengängen (--> Quereinstieg) oder einen Teil des KPP bei vorangegangenen Ausbildungen.

@expredator:
Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich halt zwei Tage länger machen. Bei 62 Tagen für "zwei Monate" kann kein LPA meckern.

Gruß,
SuperSonic

Hardyle
22.06.2007, 09:32
einen Teil des KPP bei vorangegangenen Ausbildungen.Ach so ist das! Würde das dann auch für ein FSJ, das man vor dem Studium gemacht hat, gelten?

SuperSonic
22.06.2007, 09:45
Kommt drauf an, was du gemacht hast, aber prinzipiell ist es möglich, sich etwas aus dem FSJ anrechnen zu lassen.
http://www.ma.uni-heidelberg.de/studium/dokumente/rps-ref26-arzt-merk-krkpfl.pdf

Gruß,
SuperSonic

Hardyle
22.06.2007, 10:19
@Sonic: Jo ich kenn die PDF, aus dem war auch der Auszug zu meiner Frage ... ich mach ein FSJ im KH auf Station - das sollte mir alle 3 Monate ersetzen!
Aber was ich eigentlich meinte, ob in dem Fall dann auch das LPA meines Geburts-BL zuständig ist (wie bei der Ausbildulng) oder dann doch das, in dem die Uni liegt?