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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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bobbit
14.09.2007, 17:36
Kannst du dir bestimmt ausstellen lassen von der Pflegedienstleitung im Krankenhaus.

ka17
19.09.2007, 17:55
hallo,hab einige fragen....hoffe ihr könnt mir die beantworten...
ich mach zur zeit noch bis freitag mein pflegepraktikum,und war die letzten 2 tage wirklich krank.....heute hab ich mich mit leichtem fieber und unter medikamentenhilfe zur arbeit geschleppt.....merke allerdings,dass ich immernoch recht erklätet bin und werde wohl morgen und übermorgen am letzten tag nicht hingehen.....
habe aber schon mein zeugnis und ist soweit alles korrekt...d.h. das datum der unterschrift ist nicht vor dem letzten tag,etc.....
meine frage ist...können die mich noch irgendwie zwingen die dann insg 4 tage nachzuholen?
oder mir das zeugnis aberkennen?stell ich mir aber recht aufwendig vor,weil ich da nie wieder auftauchen werde....
heu haben sie übrigens nix über nachholen gesagt.....
und noch was allg:ist es irgendwo definiert,wie lange man in einem 30tage praktikum afrbeiten muss?ich meine ja,22 tage wäre üblich,fand aber dazu nirgendwo was verbindliches....und in meinem vertrag stand dazu auch nix.....genauso wenig wie in der approbationsordnung.....
hol mir aber sicherheitshalber ein attest...

Doctöse
19.09.2007, 17:59
Du arbeitest für die doch für lau. Wenn sie dir daraus nen Strick drehen wollen, ist das einfach nur erbärmlich. Ansonsten arbeitest du die Tage einfach nach. Aber ich kenn es von meinen Praktika so, dass das untern Teppich gekehrt wurde, wenn man nur paar Tage gefehlt hat, weil man schließlich wochenlang gratis Vollzeit gearbeitet hat.

Linda.1001
19.09.2007, 19:59
hallo,hab einige fragen....hoffe ihr könnt mir die beantworten...
ich mach zur zeit noch bis freitag mein pflegepraktikum,und war die letzten 2 tage wirklich krank.....heute hab ich mich mit leichtem fieber und unter medikamentenhilfe zur arbeit geschleppt.....merke allerdings,dass ich immernoch recht erklätet bin und werde wohl morgen und übermorgen am letzten tag nicht hingehen.....
habe aber schon mein zeugnis und ist soweit alles korrekt...d.h. das datum der unterschrift ist nicht vor dem letzten tag,etc.....
meine frage ist...können die mich noch irgendwie zwingen die dann insg 4 tage nachzuholen?
oder mir das zeugnis aberkennen?stell ich mir aber recht aufwendig vor,weil ich da nie wieder auftauchen werde....
heu haben sie übrigens nix über nachholen gesagt.....
und noch was allg:ist es irgendwo definiert,wie lange man in einem 30tage praktikum afrbeiten muss?ich meine ja,22 tage wäre üblich,fand aber dazu nirgendwo was verbindliches....und in meinem vertrag stand dazu auch nix.....genauso wenig wie in der approbationsordnung.....
hol mir aber sicherheitshalber ein attest...

Oh, Vertrag? Ich hab damals gar keinen Vertrag vorgelegt gekriegt, allerdings waren die Schwestern damals so lieb und haben mich mit meiner Erkältung nach Hause geschickt (1Tag!) damit ich die Patienten nicht noch anstecke. :-blush
Ich würde es einfach anbieten die 4 Tage nachzuholen und wenn se sagen ja, dann machste es und wenn nein, auch gut. Aber ich weiss, dass man Tage an denen man krank war EIGENTLICH nachholen muss. Sonst hätte ich mich damals nämlich auch nicht ins Krkhs geschleppt.
Ich weiss es is hart, aber das packste schon. Nur sollteste dich auch nicht überbelasten, denn wenn du da zusammen klappst.
Ich würde mir nen Attest holen und wenn du die Tage nacharbeiten musst, ists doch auch nicht so wild oder, sind doch nur 2.

Lg und gute Besserung :-keks

chackychang
03.10.2007, 18:52
Hallo,
ich hätte da auch eine kleine Frage zum Pflegepraktikum: Habe gerade meine ersten 30 Tage hinter mich gebracht und muss jetzt wegen Geldmangels erst mal wieder richitg arbeiten. Muss ich die Bescheinigung jetzt schon beim LPA einreichen oder reicht das auch, wenn ich dann irgendwann mal die restlichen 60 Tage mache??
Vielen Dank für eure Antwort und noch eine schöne Woche!

agouti_lilac
03.10.2007, 18:58
Spätestens zur Anmeldung fürs Physikum, hast also noch massig Zeit. :-)

Grüße, lila

Doctöse
03.10.2007, 18:59
Du musst die Bescheinigung nicht sofort einreichen. Prinzipiell musst du sie erst zur Physikumsanmeldung vorlegen. Aber sicherheitshalber kannst du sie dir vorher schon vom LPA anerkennen lassen, dann gibts bei der Anmeldung nachher keine böse Überraschung.

Sick Sad Little Girl
04.10.2007, 17:03
Hallo!

Ich will jetzt auch mal ´ne ganz doofe Frage stellen :-)) :

Wenn man vor Studienbeginn eine Ausbildung gemacht hat, dann bekommt man ja extra Wartesemester.

Gibt es zufällig Praktika, bei denen das auch der Fall ist?

Schätze mal nicht... :-? Oder?

SuperSonic
04.10.2007, 17:13
Wenn man vor Studienbeginn eine Ausbildung gemacht hat, dann bekommt man ja extra Wartesemester.
Wer hat dir denn den Bären aufgebunden?

Gruß,
SuperSonic

agouti_lilac
04.10.2007, 17:14
Nein, man kriegt keine "extra" Wartesemester!! Machst du drei Jahre Ausbildung, kriegst du 6 Wartesemester angerechnet. Spielst du drei Jahre lang Orgel in Tansania kriegste ebenfalls 6 Wartesemester angerechnet. Hauptsache, man ist nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert.

bobbit
05.10.2007, 12:41
Wer hat dir denn den Bären aufgebunden?

Gruß,
SuperSonic
Indirekt gab es sowas schonmal. Wenn du dein Abitur erst nach der Ausbildung gemacht hast, bekamst du noch Wartesemester gutgeschrieben. Gibt es heute nicht mehr, wenn man das so macht.

Siehe hier (http://www.zvs.de/Service/Download/M04.pdf).

bananenmann
05.10.2007, 15:07
Hi!
hab mal ne frage: stimmt es das die Station mindestens 20 Betten haben muss auf der man das Praktikum macht? hab jetzt nämlich 6 Wochen auf einer Station mit nur 13 Betten gemacht (ich wurde von der pdl so eingeteilt, hab mir das nicht selber ausgesucht).

agouti_lilac
05.10.2007, 15:24
Nö, wäre mir neu... Hauptsache Bettenstation.

Und auf dem Wisch steht doch eh nicht drauf, wieviele Betten die Station hatte.

Grüße, lilac

michael333
05.10.2007, 17:55
Das stimmt auch schlicht und ergreifend nicht.

Anilila
05.10.2007, 19:24
Hi!
hab mal ne frage: stimmt es das die Station mindestens 20 Betten haben muss auf der man das Praktikum macht? hab jetzt nämlich 6 Wochen auf einer Station mit nur 13 Betten gemacht (ich wurde von der pdl so eingeteilt, hab mir das nicht selber ausgesucht).

Schau doch einfach mal auf der Seite des LPAs von Deiner Uni nach, da steht meistens ziemlich genau, wo Du Dein Pflegepraktikum absolvieren kannst und wo nicht. Aber auf Deiner Bescheinigung steht ja meist eh nicht die genaue Station drauf, sondern nur der allg. Stempel von der Klinik.
;-)

Maracuja
10.10.2007, 23:22
Ich weiß auch nicht, meine nächste Zeit wird heftig. In ein paar Wochen 1-2 fängt mein KPP an (was mich eigentlich freut, da es das Kh ist, in das ich unbedingt wollte) und parallel dazu fange ich ab Montag ein Studium an (das nur 2 Wahl ist und mich irgendwie weniger freut vor allem seit heute) aber nur so lange bis die 1. Wahl zustande kommt.
Ob das parallel klappt? Es ist auch nicht beides in einer Stadt, was die Sache nicht einfacher macht. Aber pokern, warten und nur das KPP machen? Das kann ich auch nicht. :-nix

Schimmelschaf
10.10.2007, 23:36
Wenn du jeden Tag im KH arbeiten musst, dann wirds sehr schwer. Nebenbei noch zu lernen kann sehr anstrengend sein und wie du die verschiedenen Veranstaltungen der Uni / FH besuchen willst, ist mir schleierhaft.

SuperSonic
11.10.2007, 10:11
Das KPP muss in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden, wenn du (irgendetwas) studierst, sonst wird dir das kein LPA anerkennen. Es ist schließlich ein "Vollzeitpraktikum".

Gruß,
SuperSonic

Lifendhil
11.10.2007, 11:01
Das KPP muss in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden, wenn du (irgendetwas) studierst, sonst wird dir das kein LPA anerkennen. Es ist schließlich ein "Vollzeitpraktikum".

Gruß,
SuperSonic
Sicher?? Ich hab mein KPP gemacht, obwohl ich eingeschrieben war für Biomed. Das sollte doch wohl kaum ein Problem werden oder? Notfalls kann man ja auch nachweisen, dass man keine einzige Veranstaltung besucht hat. Frag mich eh, woher das LPA wissen soll, dass man vorher etwas anderes studiert hat.

Lifendhil
11.10.2007, 11:08
So... ich habe gerade bei meinem LPA angerufen. Die interessiert es überhaupt nicht, ob man sein KPP gemacht hat, während man für etwas anderes eingeschrieben war. Man darf es nur nicht während des Semesters machen, wenn man für MEDIZIN eingeschrieben ist.
PUH, hab echt nen Schrecken bekommen, dann wären nämlich 2 der 3 Monate futsch gewesen. :-nix
Also, spielt keine Rolle, wann man es macht, wenn man nicht Medizinstudent ist. :-party