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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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agouti_lilac
17.10.2007, 19:09
Hallo,

du musst nicht eingeschrieben sein, um das KPP zu machen; es sollte allerdings nach dem Abi sein, damit es anerkannt wird.

Manche Kliniken allerdings nehmen nur Studenten als KPP'ler... dann nicht drüber aufregen, nächstes KH anrufen und gut is'.

sahia
19.10.2007, 21:00
ich arbeite gerade nebenbei im krankenhaus und mir ist eins aufgefallen: die patienten werden von den schwestern immer(!) in der 3.pers. singular angesprochen. bsp.: "ist er denn schon fertig mit frühstück?"
ich empfinde das als extrem unhöflich, trau mich aber nicht was zu sagen. ist euch das auch schon aufgefallen? und ist das normal?

michael333
19.10.2007, 21:13
ich arbeite gerade nebenbei im krankenhaus und mir ist eins aufgefallen: die patienten werden von den schwestern immer(!) in der 3.pers. singular angesprochen. bsp.: "ist er denn schon fertig mit frühstück?"
ich empfinde das als extrem unhöflich, trau mich aber nicht was zu sagen. ist euch das auch schon aufgefallen? und ist das normal?

Das dass jede einzelne Schwester macht, mag ich zwar nicht glauben. Aber wenn es so ist, dann frag doch mal was die damit bezwecken wollen.
So ein Verhalten ist sehr merkwürdig und wie du sagtest unhöflich.
Man spricht nicht über Anwesende in der 3. Person. Das weiß ich spätestens seit "Neue Vahr Süd".

tarsus
20.10.2007, 10:32
Mir ist das jetzt in 3 Monaten Klinikpraktikum auch noch nicht aufgefallen. Aber vielleicht eine unbewußte Methode um sich zu distanzieren???
Mir ist nur aufgefallen, nach einiger Zeit auch an mir selber, dass man irgendwann nur noch in der 1.Person PLURAL mit den Patienten spricht, wenn es um Tätigkeiten von Pflegepersonalseite geht. "So, wir nehmen jetzt mal Blut ab!" Das kommt bestimmt auch seltsam auf Seiten des Patienten an.

Lisy
20.10.2007, 10:45
...und man gewöhnt sich die ausdrucksweise der schwestern an...."das knie liegt jetzt auf der 13 und die hüfte auf der 16...." anstatt zu sagen "die patientin mit dem künstlichen kniegelenk liegt jetzt auf der 13"..... :-blush

michael333
20.10.2007, 14:02
...und man gewöhnt sich die ausdrucksweise der schwestern an...."das knie liegt jetzt auf der 13 und die hüfte auf der 16...." anstatt zu sagen "die patientin mit dem künstlichen kniegelenk liegt jetzt auf der 13"..... :-blush

Was zweifelsohne nicht nur unter dem Pflegepersonal Usus ist...

ACP
20.10.2007, 14:16
Ein paar Beiträge vorher haben einige von euch von Impfungen vor dem Praktikum gesprochen... Gegen was habt ihr euch impfen lassen? Vorallem weil das bei euch ja anscheinend die KHs bezahlen. Bei mir war nie die Rede von einer Impfung :-nix

michael333
20.10.2007, 14:26
Ein paar Beiträger vorher haben einige von euch von Impfungen vor dem Praktikum gesprochen... Gegen was habt ihr euch impfen lassen? Vorallem weil dass bei euch ja anscheinend die KHs bezahlen. Bei mir war nie die Rede von einer Impfung :-nix

Ich denke, dass es eine Hepatitis B Impfung sein wird, die in einigen Häusern auch Praktikanten bekommen.
Ist auch sinnvoll. Wurde mir aber auch nicht angeboten.

Tina87
20.10.2007, 15:28
mir bis jetzt auch noch nicht..

thinker
20.10.2007, 15:49
Ich musste gegen die normalen Kinderkrankheiten geimpft sein und gegen Hep. B, aber mir wurde rein gar nichts davon bezahlt.

sahia
22.10.2007, 20:30
muss man sein praktikum eigentlich an einem kh ableisten, oder kann man da wechseln? ne freundin hatte jetzt 30tage gemacht und nen studienplatz bekommen. sie will nun nich extra wegen dem praktikum zurück kommen, sondern es in hamburg leisten.

Doctöse
22.10.2007, 20:32
muss man sein praktikum eigentlich an einem kh ableisten, oder kann man da wechseln? ne freundin hatte jetzt 30tage gemacht und nen studienplatz bekommen. sie will nun nich extra wegen dem praktikum zurück kommen, sondern es in hamburg leisten.
Man muss nicht die ganze Zeit an einer Klinik das KPP ableisten. Wichtig ist nur, dass immer 30 Tage am Stück gemacht werden. Sind also 3 verschiedene kliniken möglich :-)

cervello
30.10.2007, 20:18
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/campus/Downloads/Zeugnisse_und_Formulare/

Bitte schön.


Dankeschön!!! :-) :-) :-top

cjang
20.11.2007, 09:56
hey,

habe eine frage zum kpp. und zwar wie lange ist dies gültig? ich habe eine zusage für ein kpp ab mai 08 aber weiß leider nicht wann ich einen medi platz bekomme.;)

ist das von lpa zu lpa verschieden? habe keine lust das 2mal machen zu müssen;)

könnt ihr mir da weiterhelfen wie das angerechnet wird?

habt ihr da erfahrungen`?


vielen dank schonmal

lg

Doctöse
20.11.2007, 12:28
In NRW (LPA Düsseldorf) darf das KPP bei Studienbeginn nicht älter als 2 Jahre sein.
In Sachsen-Anhalt (LPA Halle) ist es egal, wann man das KPP vorm Studium gemacht, da darf es auch 5 Jahre alt sein.

frau-Mahlzahn
21.11.2007, 19:01
Weiß jemand wie das für BW und Bayern aussieht? Weil ich würd mich auch um ein KPP im Ausland kümmern und das wäre dann schon gut, falls ich warten müsste, dass das dann auch noch in 4-5 Jahren angerechnet wird, da ich, falls es nicht reicht keine Ausbildung machen werde, bei der das KPP wegfallen würde

Tina87
21.11.2007, 19:35
das würde mich auch interessieren.. Ich mache im Moment 2 Monate hier in Deutschland und im Februar einen in der Schweiz!

Sunshine2809
25.11.2007, 16:41
mhm hab mein Pflegepra. am 6. Janur 08 komplett fertig.
Laut LPA Rheinland-Pfals "sollte" es nicht älter als 3 Jahre sein
http://www.landesjugendamt.de/merkblatt_krankenpflegedienst.pdf
Wobei 3 jahre vor studienbeginn oder 3 jahre bis zur anmeldung zum physikum? ersteres wäre sinvoller da man ja sonst wenn man noch 2-3 sem warten muß das ganze für die katz gemacht hätte.
werde mal eine mail rüberschicken und euch auf dem laufendem halten.

lg

Sunshine2809
26.11.2007, 10:24
So hier mal die mail die ich zurückbekommen habe.

Sehr geehrter Herr XXX,

es sind 3 Jahr vor Studienbeginn gemeint. Wenn Sie sich an die Rechtsgrundlage halten, muss jedes Landesprüfungsamt den dreimonatigen Krankenpflegedienst bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anerkennen.
Achten Sie darauf, dass das Zeugnis ordnungsgemäß (Namen, Geburtsort, Zeiten, evtl. Fehlzeiten, Stempel des Krankenhauses und Unterschrift der Pflegeabteilung) ausgefüllt ist.
Eine besondere Anerkennung bedarf es nicht.

Bei der Anerkennung von Studienleistungen (Leistungsnachweise) liegt die Zuständigkeit beim LPA Rheinland-Pfalz (Geburtsort), solange Sie noch keinen Studienplatz im Studiengang Medizin haben.

Mit freundlichen Grüßen
Heidi Wagner

Kat87
27.11.2007, 22:56
So,
bin jetzt auch am KrankenPFLEGEpraktium machen, ist ganz interessant.
Genauso wie erwartet, aber dennoch anders vorgestellt =)
Aehm bekommt ihr/man eine ausfürhliche Beurteilung?
Ich habe naemlich an den beiden Weihnachtsfeiertagen Dienst, was ich sehr bescheiden finde und wollte denen da eigentlich gerne sage, dass ich da relativ freiwillig bin und mir gesagt wurde, dass an diesen Tagen keine Praktikantinnen arbeiten sollen.
Aber wenn ich jetzt nen bericht bekomme, frag ich mich, ob es das wert ist =)
Ich mache auch insgedsamt nur 4-5Wochen und Ende wäre 31.12