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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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CaliforniaKicky
29.01.2008, 17:20
und noch eine Frage: Hat jemand vielleicht einen Link zu einem Mekrblatt bezüglich der Anerkennung des KPP im Ausland (für Niedersachsen)
Die Trolle haben ja scheinbar nur eine einzige Telefonnumer und überhaupt keine richtigen Information oder ich habs einfach nicht gefunden.

mir gehts nämlich darum, ob man im Ausland ein dem deutschen Zeugnis ähnliches Dokument einfach vorlegen muss und dann das ganze in Deutschland übersetzen lassen muss oder einfach (wie in NRW) das deutsche zegnis (für KPP) in Englisch vorlegt und von einem detuschen Übersetzer nur das Krankanhausstempel prüfen lässt.

wie gesagt, hab da kein Merkblatt gefunden.

:-nix

SuperSonic
29.01.2008, 18:05
"Die Nachweise über Auslandsfamulaturen sind dem Landesprüfungsamt in der Landessprache zusammen mit deutschen Übersetzungen vorzulegen."
http://www.aekn.de/web_aekn/home.nsf/ContentView/59341CD0D03C9121C125732400486446/$File/Hinweise_Famulatur.pdf

Das sollte ja dann eigentlich auch für ein Auslands-KPP gelten.

Gruß,
SuperSonic

CaliforniaKicky
29.01.2008, 19:54
:-notify hmmmm, na hoffentlich gilt dann das gleiche für KPP, aber so lange ich es nciht schwarz auf weiß sehe, am Ende sagen die noch, "nee, tut mir Leid, das gilt nur für Fam, Pech gehabt auf wiedersehen bis zum nächsten Mal".

trotzdem danke supersonic.
denke eigentlich auch dass es mit KPP ähnlich sein müsste, aber dann frag ich noch mal telefonisch nach, falls mal jemand rangeht vor Weihnachten. :-?

gruß

kicky

Mädel
29.01.2008, 20:12
Ich hab auch mal eine Frage: Muss das KH eigentlich eine bestimmte anzahl an Betten haben, oder ist KH gleich KH. Ich frag, weil es Privatkliniken gibt, die nur 25 Betten oder so haben.

Hardyle
29.01.2008, 20:41
@Mädel: Ja, da gibt es die Vorschrift, dass es mind. 20 Betten sein müssen!!! Somit dürfte es wohl gehen.

Strodti
29.01.2008, 21:52
Dein Ansprechpartner: Das LPA! Das muss letztenendes anerkennen. Diese Regeln sind überall anders.

Janina87
30.01.2008, 16:11
Hallo, ich hätte auch mal eine Frage, hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Habe 2006 mein Abi gemacht und dann sofort im Juli und August 06 zwei Monate vom Pflegepraktikum gemacht, da ich dachte, sofort nen Studienplatz zu kriegen. Der dritte Monat folgte im März 2007.
Hab einen Schnitt von 1,8 und bin immernoch nicht reingekommen Wie lange wäre mein Praktikum denn jetzt gültig, also wann müsste ich spätestens nen Platz kriegen, damit es mir auch anerkannt wird?!?!

Maileth
30.01.2008, 17:42
@Janina Das kommt immer auf das für Dich zuständige LPA an, was ich bisher so gelesen habe bekommst du in Rheinland-Pfalz z.B. Probleme, wenn Dein Praktikum länger als 2 Jahre vor dem Studienbeginn stattgefunden hat. Gab es bei Dir keine Probleme, weil Du weder Schüler- noch Studentenausweis hast? Bei mir wollen die das nämlich...

Tina87
30.01.2008, 17:58
Gab es bei Dir keine Probleme, weil Du weder Schüler- noch Studentenausweis hast? Bei mir wollen die das nämlich...
Hast du dich an einer Uni-klinik beworben?
die Uni-Klinik hat bei mir auch Probleme gemacht, wegen Versicherung usw. hab mich dann an einem anderen Haus beworben und dort war es überhaupt kein Problem!!

Kat87
31.01.2008, 03:16
Mag mir mal wer bitte relativ schnell sagen, wo man diese internationale (englische) vorgedruckte Praktikumsbescheinigung finden kann?
Ich flieg nämlich gleich nach Indien, und wollte die gerne direkt dabei haben, um so wenig probleme wie möglich zu bekommen!
Oh gott, noch 3h Schlaf, schööön =)
Aber ich fahr erst in 5h!
Und bei google find ich auch nichts, hmm es gibt keine Seite des LPA in Niedersachsen?
Kann ich die auch aus Bayern nehmen?

THawk
31.01.2008, 06:22
Da ist jedes LPA relativ gleich - das Formular gibts z.B. hier: http://www.rp-dresden.de/anlagen/getData2.asp?ID=318&art_param=83&abteilung_id=4&referat_id=21

Viel Spaß in Indien!!!

solirot
04.02.2008, 13:50
Hallo!
Wer bekommt die Bescheinigung vom Krankenpflegepraktikum? Ich dachte erst, dass ich sie an das LPA schicken muß, wie ich hier auch schon öfters gelesen habe. Jetzt ist es aber wohl so, dass ich in Köln die Bescheinigung bei der Uni abgeben muß. Schickt die Uni die Bescheinigung dann zum LPA?
Wo gebt Ihr Eure Bescheinigungen ab? Kann es dann auch noch Schwierigkeiten geben bei der Anerkennung? Oder ist das von Uni zu Uni verschieden?

Viele Grüße!

Doctöse
04.02.2008, 14:57
Du hast doch in Köln den Modellstudiengang. Wenn du kein Physikum schreibst, sondern Äquivalenzprüfungen, musst du den Wisch wohl bei der Uni abgeben (das LPA hat dann damit nichts zu tun).

Mysterious
04.02.2008, 19:40
habe durch googlen nichts gefunden also richte ich mich ans forum:

muss man das KPP in dem Bundeland machen, in dem man auch studiert ? oder ist dies völlig irrelevant ?

Vielen Dank.

Doctöse
04.02.2008, 19:43
habe durch googlen nichts gefunden also richte ich mich ans forum:

muss man das KPP in dem Bundeland machen, in dem man auch studiert ? oder ist dies völlig irrelevant ?

Vielen Dank.
Völlig wurscht. Kannst es auch im Ausland ableisten.

THawk
04.02.2008, 19:45
Nein, musst du nicht. Ist völlig egal. Du kannst es in jedem Bundesland machen.

viel spaß, Lars

nikki88
05.02.2008, 23:09
so hab den text mal ins "vor dem studium" Forum geschrieben..

Rubilein
18.02.2008, 19:34
Ich habe hier mal eine Frage zum FSJ:

Weiß jmd., ab wie viel Monaten das FSJ als "Dienst" anerkannt wird? Muss man das komplette Jahr absolvieren, oder richtet sich das nach dem Zivildienst, der ja mittlerweile nur noch neun Monate dauert? Oder gibt es gar eine ganz andere "Einstufung"?

Wenn nur neun Monate und nicht zwölf gefordert sind, überlege ich nämlich jetzt, noch 6Monate im Krankenhaus zu bleiben, damit ich als "Zusatzqualifikation" "Dienst" angeben kann bei der nächsten Bewerbung!

thinker
18.02.2008, 21:16
Öhm...Zivi dauert 9 Monate ?!

Rubilein
20.02.2008, 15:01
Ich mein ja auch 9, sry ^^