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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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runderling
21.03.2008, 16:30
weiß eriner zufällig ob man bei der MTA ausbildung auch einen teil des kp-praktikum anerkannt bekommt?


Ich habe ein 6-wöchiges Pflegepraktikum während meiner Ausbildung zur MTA -L, welches ja auch auf einer Pflegestation abgeleistet werden mußte, anerkannt bekommen. Habe die diversen LPA's angeschrieben, da ich ja noch nicht studiere - weiß ja nicht, wo ich mal landen werde-, die haben alle die Anerkennung bestätigt,und schliesslich hat dann das LPA Mainz (da bin ich geboren, das zählt vor dem Studium), dieses Pflegepraktikum anerkannt und abgestempelt!
Zur Sicherheit könntst du dir aber auch von der Pflegedienstleitung das Praktikum zusätzlich auf dem Formblatt fpr Mediziner abzeichnen lassen, das machen die (zumindest bei mir war das kein Problem) , weil ja die Zeiträume identsich sind!

Raphii
22.03.2008, 10:37
Hi Geli,

danke für deine Infos werd des nächste Woche gleich mal bei dem Herrn anrufen. Ich hatte damals die E-Mail an das Landesprüfungsamt in der LMU geschrieben. Hab gedacht das müsste das richtige Amt sein... :-(

Kennt jemand noch eine Haftpflichtversicherung, die man für die drei Monate abschließen kann?

Eva1988
22.03.2008, 10:58
also für mta muss man doch eh 6wochen kpp machen ...hänge doch einfach noch 3,4 tage dran, dann hast du deinen ersten abschnitt für 45 tage und lass den dir von der pflegedienstleitung doppelt bescheinigen : einmal für die ausbildung und einmal für das studium . wo ist dasproblem ?

vorraussetzung ist natürlich, dass das LPA die45 Tage Abschnitte anerkennt , wo ich mir nicht so sicher bin ...

SuperSonic
22.03.2008, 15:28
Ich hatte damals die E-Mail an das Landesprüfungsamt in der LMU geschrieben. Hab gedacht das müsste das richtige Amt sein... :-(

Das Prüfungsamt der LMU ist nur zuständig für bereits immatrikulierte Studenten, ansonsten ist die Regierung von Oberbayern zuständig.

Gruß,
SuperSonic

cervello
22.03.2008, 16:24
Angenommen ist habe 20 Tage KPP abgeleistet und möchte dann erst wieder nach einem halben Jahr die restlichen Tage ableisten. Ist dies gestattet?

Auf dem Vordrücken steht ja auch drauf "hat von bis KPP unterbrochen"- sprich wie lange darf man dass den unterbrechen? :-oopss

Eva1988
22.03.2008, 17:05
geh auf die hp vom LPAnrw da steht alles erklärt.mindestdauer ist aber 30 tage überall ohne unterbrechung

schmuggelmaeuschen
22.03.2008, 19:08
ich mache auch gerade eine ausbildugn zur MTA und frage mich, ob das Pflegepraktikum für das Studium anerkannt wird, auch wenn es länger als 2Jahre vor studiumsbeginn gemacht wurde??

Doctöse
22.03.2008, 19:10
ich mache auch gerade eine ausbildugn zur MTA und frage mich, ob das Pflegepraktikum für das Studium anerkannt wird, auch wenn es länger als 2Jahre vor studiumsbeginn gemacht wurde??
Hängt vom LPA ab. In NRW darf es NICHT länger als 2 Jahre vor Studiumsbeginn her sein.

schmuggelmaeuschen
23.03.2008, 23:05
hey super!!! Das heißt ich muss insgesamt 5 1/2 monate praktikum machen :-kotz

First_responder
25.03.2008, 19:57
Moin Moin

ich hab im Rahmen meiner Rettungsdienst insgesamt glaub ich 300 Std Klinikpraktikum abgeleistet und würd die eig ganz gerne als Pflegepraktikum einreichen.
Meine Fragen dazu:
In welchen Umfang kann ich die einreichen?
Welche Formulara brauch ich dazu oder reicht ein Standartformular?
Welche offizielle Stelle ist dafür zuständig (ZVS)?

Vielen Dank schon mal :-top

Hardyle
25.03.2008, 20:03
Welche offizielle Stelle ist dafür zuständig (ZVS)?Zuständig ist das Landesprüfungsamt in dem Bundesland in dem du studierst oder falls du noch nicht studierst, dann in dem in dem du lebst. Die können dir auch genau sagen, wie viel davon angerechnet wird.
Die Formulare müsstest du auf der Homepage der Ministerien für Wissenschaft und Forschung der Bundesländern finden.

Muggs
25.03.2008, 20:04
Da werden Sie geholfen (http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109789/rps-ref97-arzt-merk-krkpfl.pdf)

runderling
25.03.2008, 20:45
dieser link gilt aber nur für das LPA Ba-Wü !!!

SuperSonic
26.03.2008, 19:03
Zuständig ist das Landesprüfungsamt in dem Bundesland in dem du studierst oder falls du noch nicht studierst, dann in dem in dem du lebst.
Es geht nach dem Geburts-, nicht Wohnort. Und wenn man im Ausland geboren wurde, ist das LPA in NRW zuständig.

Gruß,
SuperSonic

Hardyle
26.03.2008, 20:13
@SuperSonic: Ja, da war ich mir nicht mehr sicher, ob es nicht das "Geburtsbundesland" ist. Ich dachte, irgendwer wird mich schon verbessern. ;-)

mLena
27.03.2008, 12:20
Hi, ich weiß dazu gab´s schon ne Menge fragen,
aber ich hab ein anderes Problem!
Mach grad Abi und war heut in der Uni-Klinik (Erlangen) um mich für das Praktikum anzumelden...
Das Problem war nur dass keiner so richtig bescheid wusste!
Die in der Pflegedienststelle haben behauptet ich könnte das Praktikum erst machen, wenn ich den Studienplatz in der Tasche habe, oder ein Schnupperpraktikum, das dann aber nicht anerkannt werden würde!
Kann das sein??
Bin immer davon ausgegangen dass man das am besten gleich nach der Schule macht, um dann keine Zeitprobleme während dem Studium zu haben.

Also sollten die mir Quatsch erzählt haben, gibt es dann irgendwas schriftliches was ich denen vorlegen kann??

Vielen Dank schonmal,

Liebe Grüße, Lena

laura_karolin
27.03.2008, 12:22
Du kannst das Pflegepraktikum auch ohne Studienplatz machen.

Xylamon
27.03.2008, 12:58
Es wird sogar empfohlen, es vor dem Studienbeginn zu machen. Und meiner Meinung nach sollte man dieser Empfehlung folgen...

Also einfach ein Pflegepraktikum da vereinbaren und dir am Ende Vordruck, den es dafür beim LPA gibt, unterschreiben lassen.

Flauta
27.03.2008, 13:10
Wer genau hat Dir das denn erzählt? Jemand der PDL? Eine Hilfsschwester?

mLena
27.03.2008, 13:10
genau das ist auch das was ich immer dachte!
aber die in der Pflegedienststelle behaupten das geht nur wenn ich schon immatrikuliert bin!
wie kann ich denen denn das gegenteil beweisen??


ps: die Sekretärin oder was auch immer, eben die die die Plätze vergibt!
auf jeden fall hat sie behauptet dass es da wohl ein Gesetz gibt...