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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Enise
18.06.2008, 11:18
ja klar das ist mir scon bewusst, nur als ich gehört habe... evtl auch gesundheitsamt.... ich dachte nur.. aber vielen dank für die antworten ;)

Deelilah
18.06.2008, 19:00
Hallo,

hab da auch mal ne Frage: brauch man als Nachweis fürs Praktikum nur den Vordruch in dem die Dauer bestätigt wird oder zusätzlich auch nen Zeugnis von der Pflegedienstleitung?

Danke für eure Antwort :-love

Jutti
18.06.2008, 19:54
Nee, du brauchst nur den Wisch von der ZVS, wo die den Zeitrahmen eintragen in dem du gearbeitet hast und so...

Enise
20.06.2008, 10:48
UND NOCH eine frage:
kann man das pflegepraktikum auch im ausland absolvieren??

Doctöse
20.06.2008, 12:21
UND NOCH eine frage:
kann man das pflegepraktikum auch im ausland absolvieren??
Ja, das geht. Das kannst du überall machen, solange der Wisch richtig ausgefüllt wird. Den Vordruck gibt es auch in mehreren Sprachen.

Dorsk51
20.06.2008, 17:49
Habt ihr euch um die Unterlagen für das LPA auch bereits vor dem Studium gekümmert?

Jutti
21.06.2008, 09:09
Die Unterlagen für´s LPA brauchst du vor dem Studium noch nicht. Die richtige Anmeldung gibt es terminnah in der Uni und die Bestätigung für das Praktikum kannst du dir ausdrucken wenn das Praktikum vorbei ist und dann deiner PDL zum Ausfüllen vorlegen.

Deelilah
21.06.2008, 19:06
Dank erstmal für deine Antwort aber eine Frage hätte ich da noch.

Wenn ich ab dem 29. Tag 3 Tage krank war, muss ich dann die ersten 30 Tage wiederholen weil das ja immer die Mindestdauer des Praktikums ist?

Oder zählt das nicht als Unterbrechung wenn ich die Tage noch innerhalb der zusammenhängenden 3 Monate nachhole und mal aufs Wochenende verzichte.
:-nix

Liebe Grüße

Jutti
21.06.2008, 19:22
Das kannste am Besten als erstes Mal mit deiner Stationsleitung klären. Ich hatte ohnehin nicht jedes Wochenende frei, sondern halt auch mal in der Woche... Und die waren auch sehr entgegenkommend, was meine freien Tage angeht. Ansonsten gibt es auf dem Wisch vom LPA auch eine Zeile, in der steht: Praktikum unterbrochen von...bis... Somit müsstest du dann wahrscheinlich einfach zwei Tage länger arbeiten insgesamt. Aber keine Garantie darauf.

Lydisch
30.06.2008, 15:03
Hallo Leute!

Ich mache gerade einen Teil meines Pflegepraktikums für das Medizinstudium (erstmal einen Monat). Was ich wissen will, aber nicht herausfinde, ist, ob die Bescheinigung über den abgeleisteten Dienst beim Bundesland (also dessen Amt) der eigenen Herkunft vorgelegt werden muss nach Semester 4 oder ob das Amt des Bundeslandes meines künftigen Studienortes zuständig ist ? Oder ob es da gar keine Unterschiede gibt ?
Normalerweise ist das ja alles kein Problem, nur war ich jetzt einen Tag krank, den kann ich auch nachholen, kein Problem, aber ich würde das gerne nochmal von offizieller Seite bestätigt wissen, nur um sicher zu gehen, dass die Tage auch anerkannt werden (hab da schon so manches erlebt). Nur weiß ich eben nicht, welches Bundesland/Amt dafür zuständig ist oder ob das womöglich sogar die Uni selbst macht !?
Hoffe auf eure Hilfe ;)
lg

Strodti
30.06.2008, 15:11
Für die Anerkennung von Krankenpflegepraktika ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem du studierst (studieren wirst) zuständig.

Lydisch
30.06.2008, 16:12
jo, danke für die antwort...

nur die frage: die formblätter sind doch überall gleich oder ? habe noch keine verschiedenen gefunden !?
also wenn ich jetzt 31 tage (den einen krankheitstag eingerechnet) auf dem blatt stehen hab, müsste es doch überall anerkannt werden oder !? (ich weiß noch nicht definitiv, wohin ich gehe, mache das praktikum in meiner heimatsstadt)

CYP21B
30.06.2008, 17:40
Rede einfach mit der Pflegedienstleitung dass sie dir statt der 31 Tage einfach 30 Tage ohne Unterbrechung bescheinigen. Ansonsten kann es zu üblen Problemen kommen.

Mera1412
30.06.2008, 22:03
Rede einfach mit der Pflegedienstleitung dass sie dir statt der 31 Tage einfach 30 Tage ohne Unterbrechung bescheinigen. Ansonsten kann es zu üblen Problemen kommen.


ERKLÄR MIR DAS!!!
wieso soll es Probelem geben, wenn man mehr macht, als gefordert °_°

Nilani
30.06.2008, 22:19
seh ich auch so. Mir wurden insgesamt 92 Tage bescheinigt, solange die 90 drin sind, ist alles andere egal. Wirklich Probleme würdest du nur bekommen, wenn dann am Ende nur 88 oder 89 stehen, weil 1 Tage gefehlt und die so kleinlich sind

CYP21B
30.06.2008, 22:23
Die einzelnen Abschnitte müssen min. 30 Tage sein. Manche LPAs scheinen das etwas pingelig zu sehen. Nicht anerkannt wird es in Berlin z.B. auch wenn die Unterschrift schon wenige Tage vor Dienstende geleistet und nicht vordatiert wird.
Vielleicht kommt man durch, man kann sich jedoch einige Rennerei und Angst sparen wenn man einfach bei der PDL fragt. Sollte für die ja kein Problem sein.

SuperSonic
01.07.2008, 08:19
Für die Anerkennung von Krankenpflegepraktika ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem du studierst (studieren wirst) zuständig.
Wenn man noch keinen Studienplatz für Medizin hat, ist das LPA des Bundeslandes, in dem man geboren wurde, zuständig. Wenn man im Ausland geboren wurde, ist das LPA NRW zuständig.



Nicht anerkannt wird es in Berlin z.B. auch wenn die Unterschrift schon wenige Tage vor Dienstende geleistet und nicht vordatiert wird.
Na ja, ist ja wohl selbstredend, dass sowas nicht geht...

Gruß,
SuperSonic

Mysterious
01.07.2008, 14:27
Kann mal jmd das Praktikumsformular verlinken, das man nach der Absolvierung des KPPs von der PDL auszufüllen hat ?

Vielen Dank.

Ancahe
01.07.2008, 14:58
Hallo Leutz!
Hab mich grad über die Krankenpflegepraktikumsregelungen informiert. Ich werde im August 30 Tage ableisten.
Da steht ja drin, dass man die anzurechnenden Nachweise unverzüglich beim LPA einreichen muss, d.h. obwohl ich erst dieses WS anfange zu studieren und mich ja noch nicht zum Physikum anmelde :-D muss ich jetzt schon den Nachweis einreichen. So und ein halelujah(Halelujah) denn ich muss mir keine Gedanken machen wo ich sie einreichen muss(da ich ja nicht weiß wohin mich die ZVS schickt) da ich im Ausland geboren bin, also LPA NRW, ne!?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Lg ancahe :-top

jilain
01.07.2008, 15:31
Huhu allerseits,

irgendwo habe ich mal gelesen, dass das Praktikum wohl maximal 1 Jahr her sein darf. Finde diese Information aber nicht mehr. Weiß jemand was?

Würde gerne in den nächsten Semesterferien (also Sommer 09) 2 Monate machen aber werde - wenn alles klappt - wohl erst 2010 oder 2011 mit Medizin anfangen. Wird mir das Praktikum dann noch anerkannt?

Muss ich diesen Bestätigungsschein dann gleich ans LPA schicken oder gehts auch 2010/2011? Also ich meine, nicht das das irgendwie in Vergessenheit gerät bei denen? :-oopss

Würde mich über eine Antwort freuen.