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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Sebastian1
21.02.2003, 19:09
Hallo,

da es hier immer wieder Fragen zum Pflegepraktikum gibt, gibt es hier jetzt eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen (natürlich mit den antworten dazu ;-) )

Inhalt:

1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

2. Wo kann ich Pflegepraktikum machen?

3. Wie komme ich an einen Platz?

4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?

5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?

6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?




Die Antworten:

1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

Pflegepraktikum muss jeder machen, der in Deutschland Medizin studiert. Das Praktikum kann nach dem Abitur (Schulpraktika werden also nicht anerkannt) gemacht werden und muss bei der Anmeldung zum Physikum (im Regelfall nach dem 4. Semester) fertig absolviert sein.
Wichtig: Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden!

2. Wo kann ich Pflegepraktikum machen?

Ausschliesslich im Krankenhaus. Kein Rettungsdienst, Altenheim, Reha-Klinik oder ähnliches. Im Krankenhaus muss es auf einer Station sein, die Fachrichtung ist egal. Es darf aber kein Funktionsbereich sein (EKG, OP, Labor etc....)

3. Wie komme ich an einen Platz?

Das ist einfach. Rufe im Krankenhaus an und frage die PDL (Pflegedienstleitung) nach einem Praktikumsplatz, das geht in den allermeisten Fällen sehr unkompliziert.

4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?

Da gilt es (noch) zu unterscheiden zwischen der alten und neuen Approbationsordnung (die Ausbildungsverordnung für Ärzte):

Alte AO: Studierende, die vor dem Wintersemester 03/04 mit dem Studium angefangen haben.
Das Pflegepraktikum muss 2 Monate dauern. 2 Monate bedeutet hierbei nach Interpretation der LPA's 60 Tage (LPA sind die Landesprüfungsämter, die euch die Scheine und Praktika anerkennen müssen, wenn ihr euch zu den staatlichen Prüfungen anmeldet). Dabei zählen die freien Tage natürlich mit, also nicht 60 Arbeitstage, sondern 60 Tage als gesamtzeit des Praktikums.
Das Praktikum kann auch in mehreren Teilen abgelegt werden, wobei jeder Einzelabschnitt mindestens 15 Tage dauern muss.

Neue AO: Studierende, die ab dem WS 03/04 ihr Studium aufnehmen.
Das Praktikum muss hier 3 Monate (=90 Tage) dauern. Es ist ebenfalls möglich, es in mehreren Abschnitten zu machen, aber hiermuss der Einzelabschnitt mindestens 30 Tage dauern.

5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?

Ja, die gibt es. Zu bekommen ist sie zum Beispiel hier (http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/formblaetter/zeugnis_krankenpflegedienst.pdf). (<-- anklicken zum downloaden)

6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

Natürlich. Ein krankenpflegepraktikum im Ausland wird anerkannt, wobei die Anforderungenm dieselben bleiben wie auch beim Praktikum in Deutschland. Bitte benutzt aber auf jeden Fall auch das deutsche Formular! (siehe Punkt 5)

7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

Normalerweise arbeitet Ihr Vollzeit, das entspricht einer 38,5-Stunden-Woche. Hierbei habt Ihr in der Regel auch Wochenenddienste, sowie wechselnde Schichten (Früh- und Spätdienste, ggf. auch Zwischendienste.) Nachtdienste werden in der Regel nicht verlangt.

8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?

Berufsausbildungen oder Zivildienste im Gesundheitswesen werden normalerweise anerkannt, aber nicht unbedingt immer als vollständiges Praktikum. Da es viele unterschiedliche LPAs und viele Berufsausbildungen gibt, fragt bitte bei dem für euch zuständigen LPA nach. Die Adressen der LPA findet ihr hier (http://www.impp.de/ImppLPAAdr.html).
Die lieben Leute dort werden euch genau mitteilen, ob und ggf. zuw elchem Anteil eure Ausbildung, euer Zivi oder euer FSJ anerkannt wird.



Diese Angaben sind von mir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Dennoch kann ich nicht immer für Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eine Nachricht schickt, sollten euch Fehler oder Ergänzungsvorschläge einfallen.

Ansonsten viel Spaß und auf daß ihr eine nette Station erwischt :-)

Gruß,
Sebastian

Lava
21.02.2003, 19:49
Anmerkung: Falls ihr das Praktikum in den neuen Bundesländern macht, bedeutet das 40 Stundenwoche! :-))

(Glaube ich jedenfalls. Ich habe 8,5 Stunden jeden Tag inkl. Pausen gearbeitet.)

Hab mich geirrt! Sind doch nur 38,5 Stunden.... (8,5 Studen minus 0,75 Minuten Pause täglich macht pro Arbeitswoche 38,5 Stunden)

Jany
27.04.2003, 16:15
Kleiner Tipp:

Ich habe, oder bin dabei ein Freiwilliges Soziales Jahr im Krankenhaus zu machen. Das zählt auch als Pflegepraktikum.

Mir gefällt es echt total gut. Durfte auch öfters schon im OP zusehen, außerdem kann man in so einem ganzen Jahr sehen, ob die Krankenhausarbeit wirklich etwas für einen ist!

... und man überbrückt Wartezeit!!! ;-)

PS: Das ist übrigens auch im Ausland möglich (Was ich jedoch erst zu spät erfahren habe... :-( )

Melon_Man
13.05.2003, 16:14
mmmh , ich hoff ich habs nicht überlesen, wie kann man den sein Pflegepraktikum einteilen? Wäre es möglich die 3 Monate in 2 Wochen und entweder eine großen oder zwei kleine weitere Blöcke zu unterteilen?

Sebastian1
13.05.2003, 19:41
Nach der neuen AO (gültig für Studienanfänger ab WS 03/04) darf ein Einzelteil minimal 30 Tage lang sein. Laso max. splitten in 3x30 Tage.

Gruß,
Sebastian

Melon_Man
14.05.2003, 14:48
hmmm .. danke, ist aber leider für mich a bisserl ärgerlich, kann
jetzt halt nicht 2 Wochen Praktikum machen kann(vor dem Studium), da ich (hoffentlich) nach der neuen A0 studieren werde.

Übrigens, woher hast du den die Infos, Sebastian?

Rübe
10.06.2003, 18:19
Mal so ganz doofe Fragen:

* Braucht man 2 Zeugnisse wenn man das KPflP in 2 Krankenhäusern macht (vermute mal, das das so ist, aber nichts geht über Gewissheit...)

* Wie lange darf das KPflP zurückliegen: 2 oder 3 Jahre

* Wann braucht man das KPflP denn nun? Zum Physikum oder zum 1. StEx? Habe beides gelesen...

Dankeschöööön! :-winky

Rugger
10.06.2003, 18:37
Original geschrieben von Rübe
* Braucht man 2 Zeugnisse wenn man das KPflP in 2 Krankenhäusern macht (vermute mal, das das so ist, aber nichts geht über Gewissheit...) Richtig. Man bekommt ja auch kein Zeugnis im klassischen Sinne, sondern nur eine Bescheinigung über die abgeleistete Zeit.
* Wie lange darf das KPflP zurückliegen: 2 oder 3 Jahre Dazu kann ich leider nichts sagen. (Meinst du 2 oder 3 Jahre vor Studienbeginn?)
* Wann braucht man das KPflP denn nun? Zum Physikum oder zum 1. StEx? Habe beides gelesen... Zum Physikum. (Frage mich, wer so einen Quatsch wie "zum 1. Stex" verbreitet...)

Rugger

Sebastian1
11.06.2003, 01:44
Zur 2. Frage:

Das Pflegepraktikum muss NACH dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (sprich: dem Abi) und VOR dem Physikum (bzw. dem Anmeldeschluss zu selbigem) absolviert sein.
Ob das dann 2 oder 3 Jahre her ist, ist egal.
Eine zeitliche Begrenzung der Gültigkeitsdauer gibt es nur beim Erste-Hilfe-Schein (wenn ich mich recht erinnere, bei Anmeldung zum Physikum nicht aelter als 4 Jahre)....

Gruß,
Sebastian

Der Peach
11.06.2003, 22:12
vielleciht ist er ne dumme frage, aber dann ist sie ja umso leichter zu beantworten ;o)

Wenn ich zivildienst leiste. kann das dann auch als pflegepraktikum zählen?

und mal eine frage an euch: wann habt ihr das pflegepraktikum gemacht? Oder wann ist es sinnvoll?

denke mal dass das "mitten im studium" vor dem physikum sehr unpraktisch wäre....

danke für antworten

Rübe
11.06.2003, 22:30
Also direkt vor dem Physikum wäre purer Stress. Ich werde mein KPflP auf alle Fälle vor dem Studium zumindest anfangen. Erspart Stress :-)
Mit Zivildienst kenne ich mich nicht aus, betrifft mich nicht :-D Aber frag doch einfach beim für dich zuständigen LPA nach. Die haben die Freundlichkeit zwar nicht erfunden, aber besser sich mit denen 5 Minuten rumplagen als alles 2 mal machen zu müssen. Wäre schade :-((
Es gibt natürlich auch jede Menge pdf zum downloaden, google mal einfach. Denke schon dass dein Zividi - wenn du ihm nach den Regeln des KPflP machst - nicht umsonst war, ein bischen bekommst du bestimmt anerkannt :-top
:-winky

Froschkönig
11.06.2003, 22:42
Original geschrieben von Der Peach
Wenn ich zivildienst leiste. kann das dann auch als pflegepraktikum zählen?

Wenn Du auf einem Posten bzw einer Abteilung Zivi machst, die auch für das Pflegepraktikum bescheinigungen ausstellen darf, dann geht das. Zivi im Fahrdienst ist z.B. eher ungünstig.

Denüse
14.06.2003, 00:41
Hallo zusammen!

Jetzt, nachdem ich das Abi endlich hinter mich gebracht hab, dacht eich mir, ich sollte gleich mal voll durchstarten, um dann im ersten Semster mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge zu haben... *g*

Also habe ich mir jetzt schon nen Praktikumsplatz besorgt, der allerdings nur über 2 Monate zur Verfügung steht.
Kann ich die letzten 30 Tage dann auch während dem Studium "abarbeiten" oder sollte ich lieber mal nachhaken, ob mir nicht ein anderes Krankenhaus für den letzten Monat Asyl gewährt???

Was meint ihr dazu?

Liebe Grüße, Denüse :-notify

Rico
14.06.2003, 01:05
Normalerweise würd ich ja jetzt sagen: "Benutz doch mal die Suchfunktion", aber da die Antwort ja schon im gleichen Thread steht (hint: bei Sebastian ganz am Anfang Punkt 4) entfällt das.

Ein Abarbeiten am Wochenende ist nicht möglich - kürzestmögliche Dauer ist nach neuer ÄAppO 30 Tage...

Rina2222
30.06.2003, 18:06
Also,ich hab grad Abi gemacht und eine Woche nach der mündlichen Prüfung (na ja, 26. Mai) mit dem Pflegepraktikum angefangen.Im Laufe der Zeit hab ich dann gecheckt, dass ich ja 1 Monat am Stück machen muss, und nicht nur 2 Wochen wie vorher! grrrrrrrrrrr
Wegen Zensurenvergabe, Entlassung, Abiball etc. musste ich mein Praktikum aber 2 Mal unterbrechen: 1 Mal für 2 Tage und das 2. Mal für 6 Tage.
Meint ihr, dass ich da Probleme bekommen könnte??????
Die Pflegedienstleitung wird nämlich genau die Tage aufschreiben, die ich wirklich da war, also mit Unterbrechungen.

Tigerettes15
09.07.2003, 20:16
Also mit den zwei Tagen durfte das kein Problem geben denke ich. Ich hab zum Beispiel auch mal sieben Tage hintereinander gearbeitet und dann zwei Tage frei gehabt. Also die freien Tage einfach verlegt. Die letzte Woche musste ich zum Teil gar nicht mehr kommen, weil nichts los war. Insgesmat muss man ja 60 bzw. 90 Tag nach neuer ApO arbeiten...inklusive freie Tage! Frag doch einfach mal bei deiner PDL ob sie die Tage nicht als freie Tage zählen können (sprich dein Wochenende) und du arbeitest ein paar Tage länger hintereinander auf der Station..sozusagen Gleitzeit. Hoffe das macht jetzt Sinn, was ich gerade geschrieben hab.

Sebastian1
09.07.2003, 20:27
Klar zählen freie Tage dazu. Wichtig ist aber eben, daß auf dem Zettel hinterher z.B. steht: 1.1.-30.1. und nicht 1.1.-28.1.
Denn dann wären es eben keine 30 tage, und die muessen es nach neuer AO sein. Wer das wie was unter der Hand aushandeln mag, ist ja letztendlich egal, aber auf der Bescheigung isses nunmal so. Wenn dann halt der 29.+30.1. freie tage waren, so muessen sie ja dennoch mitbescheinigt werden.

Tigerettes15
09.07.2003, 20:45
So wars bei mir auch...hab die letzten Tage frei gehabt, aber sie wurden mir dennoch bescheinigt. Bei mir stand auch nur der Zeitraum drauf (war ein zettel direkt von der UNI) und nicht genau an welchen Tage ich davon gearbeitet habe. Also keiner weiß wann und ob ich nun ein Tag mehr oder weniger frei hatte.
Sprich wenn da steht...Fr./Hr. XY arbeitete vom o1.o8- 31.08.03...dann ist das doch egal ob du davon nun sechs Tage hintereinander frei hattest oder nicht. Musst dich eben nur gut mit der Pflegedienstleitung stellen und es sollte eine Ausnahme bleiben.

Rina2222
18.07.2003, 20:14
Danke erstmal für die Antworten.
Also, ich hab versucht mich mit der Pflegedienstleiterin gut zu stellen und mal vorsichtig angefragt, ob sie das nicht unter der Hand zusammenhängend bescheinigen könnte. Leider war sie sehr richtlinientreu und meinte, dass sie mir genau die Tage bescheinigt, die ich dort war (natürlich ohne die freien Tage aufzuführen, die mir zustehen). So lag jetzt auch die Bescheinugung im Kasten:
bla bla bla ... vom 26.05. - 23.06.2003 und vom 30.06. - 03.07.2003 ...
Außerdem habe ich ihr extra das vorgefertigte Formular für die Bescheinugung des Pflegepraktikums aus dem Netz runtergeladen, aber sie hat trotzdem ihren eigenen Zettel geschieben.
Iss wohl nichts zu machen, obwohl es auch viele, mit denen ich darüber gesprochen hab, ein wenig kleinkarriert finden.
Mal sehen, ob das Landesprüfungsamt das dennoch anerkennt.
Gruß
Rina

Mons
21.07.2003, 10:35
Tja also ich hab doch noch ne Frage!
Muß die bestätigung vom Krankenhaus unbedingt auf dem formular sein??
Weil ich studier jetzt erstmal in Ungasrn dort wurde meine Bestätigung akzeptiert aber nich das ich dann nach Deutschland kpomme u die glauben mir nich das ich wirklichn im Krankenhaus war!?