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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum - häufig gestellte Fragen



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Sebastian1
21.02.2003, 18:09
Hallo,

da es hier immer wieder Fragen zum Pflegepraktikum gibt, gibt es hier jetzt eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen (natürlich mit den antworten dazu ;-) )

Inhalt:

1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

2. Wo kann ich Pflegepraktikum machen?

3. Wie komme ich an einen Platz?

4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?

5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?

6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?




Die Antworten:

1. Wann kann oder muss ich Pflegepraktikum machen?

Pflegepraktikum muss jeder machen, der in Deutschland Medizin studiert. Das Praktikum kann nach dem Abitur (Schulpraktika werden also nicht anerkannt) gemacht werden und muss bei der Anmeldung zum Physikum (im Regelfall nach dem 4. Semester) fertig absolviert sein.
Wichtig: Das Praktikum muss in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden!

2. Wo kann ich Pflegepraktikum machen?

Ausschliesslich im Krankenhaus. Kein Rettungsdienst, Altenheim, Reha-Klinik oder ähnliches. Im Krankenhaus muss es auf einer Station sein, die Fachrichtung ist egal. Es darf aber kein Funktionsbereich sein (EKG, OP, Labor etc....)

3. Wie komme ich an einen Platz?

Das ist einfach. Rufe im Krankenhaus an und frage die PDL (Pflegedienstleitung) nach einem Praktikumsplatz, das geht in den allermeisten Fällen sehr unkompliziert.

4. Wie lange muss ich Prakikum machen? Kann ich es in mehreren Abschnitten machen?

Das Praktikum dauert 3 Monate (=90 Tage). Es ist ebenfalls möglich, es in mehreren Abschnitten zu machen.
Achtung: Ein Abschnitt muss mindestens 30 Tage dauern, kürzere Zeiten werden nicht anerkannt. Fragt ggfs. nochmal bei euerm LPA nach.

5. Gibt es eine bestimmte Bescheinigung für das Praktikum? Wenn ja, wo bekomme ich die?

Ja, die gibt es. Zu bekommen ist sie zum Beispiel hier (http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/formulare_merkblaetter/zeugnis_krankenpflegedienst.pdf). (<-- anklicken zum downloaden)

6. Kann ich das Praktikum auch im Ausland machen?

Natürlich. Ein krankenpflegepraktikum im Ausland wird anerkannt, wobei die Anforderungenm dieselben bleiben wie auch beim Praktikum in Deutschland. Bitte benutzt aber auf jeden Fall auch das deutsche Formular! (siehe Punkt 5)

7. Wie sind denn die Arbeitszeiten?

Normalerweise arbeitet Ihr Vollzeit, das entspricht einer 38,5-Stunden-Woche. Hierbei habt Ihr in der Regel auch Wochenenddienste, sowie wechselnde Schichten (Früh- und Spätdienste, ggf. auch Zwischendienste.) Nachtdienste werden in der Regel nicht verlangt.

8. Ich habe eine Berufsausbildung zum/zur xyz gemacht. Kann ich mir da etwas anrechnen lassen?

Berufsausbildungen oder Zivildienste im Gesundheitswesen werden normalerweise anerkannt, aber nicht unbedingt immer als vollständiges Praktikum. Da es viele unterschiedliche LPAs und viele Berufsausbildungen gibt, fragt bitte bei dem für euch zuständigen LPA nach. Die Adressen der LPA findet ihr hier (http://www.impp.de/ImppLPAAdr.html).
Die lieben Leute dort werden euch genau mitteilen, ob und ggf. zuw elchem Anteil eure Ausbildung, euer Zivi oder euer FSJ anerkannt wird.



Diese Angaben sind von mir nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Dennoch kann ich nicht immer für Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir eine Nachricht schickt, sollten euch Fehler oder Ergänzungsvorschläge einfallen.

Ansonsten viel Spaß und auf daß ihr eine nette Station erwischt :-)

Gruß,
Sebastian

T4KTL0$$
12.05.2003, 19:31
Rettungssani und Assistent werden pauschal als 28 Tage anerkannt...

Melon_Man
13.05.2003, 18:04
Original geschrieben von T4KTL0$$
Rettungssani und Assistent werden pauschal als 28 Tage anerkannt...

Bist du da sicher? Ist das in allen Bundesländern so?

Sebastian1
13.05.2003, 18:36
Scheint nicht so zu sein. Ich kenne persönlich auch Kommilitonen, die das PP als RettAss voll anerkannt bekommen haben. Betraf hierbei das LPA NRW.
Einfach machen: Anrufen und nachfragen.

Gruß,
Sebastian

T4KTL0$$
13.05.2003, 18:39
In Schleswig-Holstein isses so und laut der Tant vom LP auch sonstwo...würd aber im Zweifelsfall nachfragen. Auch interessant ist vielleicht das in S- H der kürzeste Praktikumsabschnitt der annerkannt wird 7 Tage ist und nicht wie oben beschrieben 15 Tage. :-top

/edit: Woops war einer schneller! Also dann ist es also nicht überall gleich :-) Ist eigentlich auch nur fair... RettAs hängen viel länger im Krankenhaus rum als wir Sanis *gg*

teoma
14.05.2003, 15:24
Kann man bei solch einem Praktikum Geld verdienen oder bekommt man hierfür gar nichts??

Gruß
teoma

Seaangel
14.05.2003, 18:21
So weit ich weiss gibts normal eher nichts. Oft war es so, dass man gratis essen durfte in der Klinik.
Mhm, ich hatte Glueck und habe 350 DM/Mon. damals bekommen.
Ist aber wie ich von anderen gehoert habe, eher die Ausnahme..
Einfach rumfragen. Obwohl ich auf jeden fall eine Station/Haus vorziehen wuerde, auf der Du viel lernst bzw. das Klima stimmt, als fuer ne Bezahlung ne weniger attraktive Klinik zu besuchen.


Liebe Gruesse und viel Freude beim Praktikum,


Sea

dr. schu
20.05.2003, 18:10
Ich habe mein PP in einem Peripher-KH im Kölner Süden gemacht. Meine RS-Ausbildung wurde vom LPA NRW mit 26 Kalendertagen und als Erste Hilfe-Kurs anerkannt.
Bezahlung? Wo gibts denn bitte sowas? In meinem KH jedenfalls nicht. Gratis essen ist auch nicht immer drin gewesen.
Solche erfreulichen Dinge gibts eher bei ner Famulatur.

Bevor man sich zum PP meldet, sollte man sich auf jeden Fall an seiner Uni ein paar Semester höher informieren oder bei den Fachschaften nachfragen. Da können oft goldige Tipps gegeben werden!

Janne
24.05.2003, 09:51
Hallo zusammen!

Wie sieht es eigentlich aus, wenn man zwischendurch krank wird? Muß man die Tage dranhängen? Brauch man nen Krankenschein?

Wenn ich zum WS 03/04 anfangen will, brauche ich 3 Monate = 90 zusammenhängende Tage incl. Wochenende und Feiertage? Oder 90 Arbeitstage? Habe bisher unterschiedliche Versionen gehört.

Schonmal danke für die Antworten!

Schönes Wochenende!

Janne

Froschkönig
24.05.2003, 10:28
Soweit ich weiß, muß die Bescheinigungszeit 90 Tage umfassen. Wenn Du währenddessen an WE´s und Feiertagen frei hast, stört das das Landesprüfungsamt nich...wenn wie gesagt auf der Bestätigung ein Zeitraum von 90 Tagen attestiert wird.

docmezzomix
25.05.2003, 17:40
Ich geb´s zu, ich hab keinen Bock drauf. Von daher werf ich jetzt mal einfach sooo die Frage in den Raum, wie man, REIN THEORETISCH UND HYPOTHETISCH natürlich, sich davor drücken könnte, wenn man das denn wollte. Nur mal soooo als Gedankenspielerei und Austausch von Spinnereien.... Vielleicht kennt ja auch jemand jemanden der jemanden kennt und der hat das mal soo gemacht, bzw. hätte es soo gemacht...

der anonyme dMM:-dance

Lava
25.05.2003, 17:51
Also ich war zwischendurch ein oder zwei Tage krank geschrieben wegen einer Weisheitszahnsache. Ich hatte einen ordentlichen Krankenschein und das wurde so akzeptiert. Davon steht natürlich nichts auf dem Zeugnis. Da steht wirklich nur Mr.X hat vom 32.13.04 bis 32.14.04 ein Praktikum absolviert....

T4KTL0$$
25.05.2003, 18:55
Auch nicht schlecht ist sich bei der Anästhesie reinzumogeln...von 7 Uhr bis 16 Uhr OP und ab ins Freibad :-top
:-winky

jendraszek
01.07.2003, 10:49
hi- wie ist das eigentlich wenn ich das Praktikum vor mehr als 2 Jahren vor Studienbeginn absolviert habe.
und zwar sind es 2,5 Jahre
muss ich es nochmal ableisten ?
hat da jemand etwas gehört

Rico
01.07.2003, 11:10
Hab ich jetzt noch nichts von gehört, ich schätze mal das is so ein sich ewig haltendes Gerücht wie daß der 1. Hilfe-Kurs nicht älter als zwei jahre sein dürfte 8is aber auch falsch).

Einzige Einschränkung ist, daß das Praktikum nach dem Abi abgeleistet werden muß.

Und wenn Du das Praktikum vor 2,5 Jahren gemacht hast, dann hast Du vermutlich noch zwei Monate gemacht - nach neuer AppO brauchst Du aber drei...

jendraszek
01.07.2003, 12:40
3 Monate, ab dem WS 03/04 - wer früher angefangen hat zu studieren braucht nur 2 Monate
habe gerade mit dem Landesprüfungsamt telefoniert - soll Ihnen alles schriftlich einschicken und sie lassen es sich durch den Kopf gehen - da bin ich mal gespannt

Lesa
03.07.2003, 19:29
Hallo!
Ich hab eine Frage zu dem Pflegepraktikum.Ich würde gerne im WS 2003/4 anfangen zu studieren, und habe mich um ein Praktikum beworben. Ich würde also vor dem WS 2003/4mit meinem Praktikum anfangen.Gekten für mich dann die neuen oder die alten Regeln? Also 60 Tage oder 3 Monate?
Bitte schreiben Sie mir zurück, ich weiß nicht, an wen ich mich wenden soll.Danke

Sebastian1
03.07.2003, 20:21
Es zählt der Studien- nicht der praktikumsbeginn. Daher: 3 Monate.

Gruß,
Sebastian

Nano
04.07.2003, 10:43
Wie sieht denn solch ein Praktikum aus, d.h. welche Aufgaben gibt es für einen Praktikanten ?

Melon_Man
04.07.2003, 13:46
Folgende Aufgaben:

Ärsche abwischen
Scheissen helfen
Kotze aufwischen
Sabber wegmachen

und dabei noch freundlich lächeln


Viel Spass :-)