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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung - gutachterliche Tätigkeit



Lava
18.09.2010, 12:55
Ich sitze gerade über meiner Einkommenssteuererklärung (jaja, ich weiß, ich bin *etwas* spät dran, aber ich hab das noch nie selber gemacht bisher). Ich habe das mit dem einfachen WISO Steuerprogramm gemacht, das ging sehr gut soweit.

Zusätzlich zu meinem Lohn habe ich noch Geld für Gutachten erhalten. Das erscheint nicht auf der Lohnabrechnung. Ich habe beim Finanzamt nachgefragt, wo ich dieses Einkommen angeben muss, und die haben mir die Anlage S zugeschickt. Da gibt es aber verschiedene Zeilen, wo man was eintragen kann: Zeile 4 freiberufliche Tätigkeit, Zeile 5 usw. ... Zeile 9 sonstige selbstständige Arbeit, Zeile 10 aus allen weiteren Tätigkeiten.

Meine Frage: wo muss ich den Betrag angeben? sind Gutachten eine freiberufliche Tätigkeit?

Mal abgesehen von Zeile 4 bis 10 muss ich sonst nichts weiter ausfüllen, oder? Nur noch Zeile 36 oder die auch nicht?

Hypnos
18.09.2010, 14:11
Ich sitze gerade über meiner Einkommenssteuererklärung (jaja, ich weiß, ich bin *etwas* spät dran, aber ich hab das noch nie selber gemacht bisher). Ich habe das mit dem einfachen WISO Steuerprogramm gemacht, das ging sehr gut soweit.

Zusätzlich zu meinem Lohn habe ich noch Geld für Gutachten erhalten. Das erscheint nicht auf der Lohnabrechnung. Ich habe beim Finanzamt nachgefragt, wo ich dieses Einkommen angeben muss, und die haben mir die Anlage S zugeschickt. Da gibt es aber verschiedene Zeilen, wo man was eintragen kann: Zeile 4 freiberufliche Tätigkeit, Zeile 5 usw. ... Zeile 9 sonstige selbstständige Arbeit, Zeile 10 aus allen weiteren Tätigkeiten.

Meine Frage: wo muss ich den Betrag angeben? sind Gutachten eine freiberufliche Tätigkeit?

Mal abgesehen von Zeile 4 bis 10 muss ich sonst nichts weiter ausfüllen, oder? Nur noch Zeile 36 oder die auch nicht?

Diese Einnahmen zählen zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit.

Gruß,
Hypnos

Lava
18.09.2010, 14:21
Das wäre dann Zeile 9.

Feuerblick
18.09.2010, 14:26
Bei mir hat die Variante "Ich trag es dort ein, wo ich glaube, dass es hingehört" plus Einsenden der entsprechenden Verdienstnachweise gut funktioniert. Im Bescheid stand dann auch gleich drin, wo ich mein Honorar hätte hinschreiben müssen :-)) Würde dir nur leider nicht helfen, weil es kein Gutachtenhonorar war.;-)

Lava
18.09.2010, 15:07
Hm, den Nachweis kann ich eigentlich nicht mitschicken, weil da die Namen der Patienten drauf stehen. Ich trag die Summe einfach mal so ein. Ist eh nicht so viel. Die werden sich schon melden, wenn sie dazu noch was wissen wollen.

Thomas24
18.09.2010, 18:14
Mach doch eine Kopie davon und schwärz den Namen des Patienten auf der Kopie?

FirebirdUSA
18.09.2010, 18:48
Hm, den Nachweis kann ich eigentlich nicht mitschicken, weil da die Namen der Patienten drauf stehen. Ich trag die Summe einfach mal so ein. Ist eh nicht so viel. Die werden sich schon melden, wenn sie dazu noch was wissen wollen.

Leg eine Kopie des Geldeingangs (Kontoauszug) auf deinem Konto bei.. schwärz die anderen Angaben und damit hat es sich.

Dr. Rock
19.09.2010, 13:43
Hallo, Lava,
vergiss nicht folgendes: Du kannst bei den selbständigen Nebeneinkünften gleich von vorneherein ein Viertel des Erlöses als Aufwandsentschädigung abziehen.

Gruß, Dr. Rock

P.s. ich nutze seit ein paar Jahren das Programm SteuerSpar Erklärung von so ner akademischen Arbeitsgemeinschaft in Mannheim. Das ist sehr easy zu handeln und berechnet die Steuerrückerstattung (meistens gibt es ja eine) im Voraus fast bis auf den Cent richtig.

WalterSobchak
19.09.2010, 14:13
Frage von einem, der zugegebenermaßen auch wenig bis gar keine Ahung von Steuererklärungen hat -
Dachte, man muss die bis 31.5. abgegen haben... :-nix

Hab nämlich keine gemacht für 2009, weil ich eh nichts wiedergekriegt hätte.
Viele sagten mir jetzt, "hey, probier es wenigstens" und wenn man es auch nach dem 31.5. noch abgeben kann, wittere ich Morgenluft... :-))

Vesticochlea
19.09.2010, 15:36
Klar kann man die noch abgeben. Habe meine auch erst im August abgegeben und das war überhaupt kein Problem. 2 Wochen später hatte ich den Bescheid und 5 Tage danach das Geld auf meinem Konto :-top

Lava
19.09.2010, 21:16
Naja, irgendwann im September kommt ne Mahnung, dass man 1000€ (oder waren es 5000€?) Strafe zahlen muss, wenn man die Frist nochmal verpasst. Jedenfalls hab ich letztes Jahr so ein Schreiben bekommen :-blush

WalterSobchak
20.09.2010, 07:50
Aber Steuererklärung ist doch kein MUSS...

Jedenfalls für mich nicht (da nicht selbständig etc...), oder? :-nix

Werd mich jetzt dennoch ran machen - viell gibts ja doch etwas zurück :-)

Lava
20.09.2010, 08:39
Hab grad nochmal nachgelesen. Wenn du als Arbeitnehmer immer schon die Lohnsteuer abgezogen bekommst, gibt es tatsächlich keine Pflicht. 2008 hatte ich aber noch einen Studentenjob, bei dem keine Lohnsteuer abgezogen wurde. Ich nehme an, dass ich mit der Steuererklärung nachweisen musste, dass ich unter den 8000paar Euro/Jahr liege :-oopss
Bei meiner Erklärung für 2009 bin ich auf ziemlich hohe Werbungskosten gekommen! Man kann z.B. einen Umzug angeben und natürlich die ganzen Fortbildungen. Die für sich genommen ergeben noch nicht mehr als den Pauschbetrag, aber man kann ja die Fahrtkosten, Unterbringung und teilweise die Verpflegung auch mit angeben! Bin mal gespannt, was ich zurück bekomme. :-)

WalterSobchak
20.09.2010, 09:16
Hast mich überzeugt :-)

Fortbildungen hat zwar das Haus bezahlt, aber Mitgliedsbeiträge für ÄK und DGKJ kann man ja auch anrechnen... Bin gespannt... ;-)

Irgendwie hab ich den Eindruck, diesbzgl. etwas blauäugig durch die Welt zu laufen... :-blush

FirebirdUSA
20.09.2010, 13:09
Hast mich überzeugt :-)

Fortbildungen hat zwar das Haus bezahlt, aber Mitgliedsbeiträge für ÄK und DGKJ kann man ja auch anrechnen... Bin gespannt... ;-)


Fortbildungen: Die meistens Kliniken zahlen aber weniger wie du steuerlich geltend machen kannst (z.B. Verpflegungspauschale, Kilometergeld, etc.) und die Differenz kannst du auch noch angeben (bzw. du gibst deine Kosten an und was dir erstattet wurde).

Großer Punkt sind natürlich auch Fachbücher, etc.

Die Pflicht bis zum 31.5. gilt nur wenn du eine Steuererklärung abgeben musst (z.B. zusätzliche selbständige Tätigkeit, Einnahmen aus Gutachten), die kannst du aber auch verlängern lassen. Ansonsten kannst du die Steuererklärung auch später abgeben.

WalterSobchak
20.09.2010, 15:39
Werds so machen, danke!

Aber, wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, DANN muss ich jedes Jahr eine machen, richtig? Und die dann immer pünktlich bis 31.5., oder?

FirebirdUSA
21.09.2010, 05:34
Werds so machen, danke!

Aber, wenn ich einmal eine Steuererklärung abgegeben habe, DANN muss ich jedes Jahr eine machen, richtig? Und die dann immer pünktlich bis 31.5., oder?

Nein. Du kannst auch einfach keine mehr machen im nächsten Jahr (solange du nicht verpflichtet bist eine zu machen, auf Grund von nicht versteuerten Einnahmen).